27 O 738/09 - 24.09.2009 - Kein Bildnis der Mutter von Florian Silbereisen
Aus Buskeismus
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[bearbeiten] Fischer vs. Klambt Verlag GmbH & Cie.
24.09.09: LG Berlin 27 O 651/09
[bearbeiten] Korpus Delicti
Im vorliegenden Fall geht es um eine Veröffentlichung des Bildnisses der Mutter von Florian Silbereisen.
[bearbeiten] Richter
Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Michael Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Katharina Hoßfeld
Richterin am Amtsgericht: Frau Kuhnert
[bearbeiten] Die Parteien
Antragsteller- / Klägerseite: Kanzlei Schertz Bergmann; RA Helge Reich
Antragsgegner- / Beklagtenseite: Kanzlei Werner & Knop; RA Dirk Knop
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit
24.09.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Frau Fischer, die Mutter von Florian Silbereisen, möchte nicht, dass ihr Bildnis veröffentlicht wird. Wir haben inzwischen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Es muss deutlich werden, dass dieses Bildnis und in diesem Kontext nicht mehr veröffentlicht wird.
Antragsteller- / Klägeranwalt Reich: []
Antragsgegner- / Beklagtenanwalt Knop: Es gibt eine neue Entscheidung des BGH, die sich mit dem Zusammenhang beschäftigt.
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Es gibt einen Kernverstoß, wenn ein identischer Bericht wiederholt wird. Dem trägt dieser Tenor Rechnung.
Antragsgegner- / Beklagtenanwalt Knop: Man kann nachdenken, ob man genau das übernimmt in der Formulierung, wenn vom BGH kommt „jedweder Kontext“ ist verboten.
Antragsteller- / Klägeranwalt Reich: Man kann den Tenor übernehmen.
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Dann wäre der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt. Das Rechtsschutzbedürfnis war da. Bei Abmahnungen braucht man keine Vollmacht.
Es folgt ein Exkurs von Gericht und Anwälten über verfahrenstechnische Feinheiten in deren Verlauf der Antragstellervertreter anwaltlich versichert, dass die Kanzlei mandatiert worden sei, und dass die Vollmacht erst am 23.07.2009 eingegangen sei.
Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass die Verfahrenskosten dem Antragsgegner auferlegt wurden.
[bearbeiten] Kommentar
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.