27 O 670/09 - 27.09.2009 - Vor der Verurteilung Komawirt-Bild verboten

Aus Buskeismus

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Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Güzelarslan vs. Berliner Verlag GmbH

27.08.09: LG Berlin 27 O 670/09

Wieder Mal trafen sich vor Gericht zwei Klägeranwälte: Johannes Eisenberg und Rechtsanwältin Kleinke von der gefürchteten Zensurkanzlei Schertz Bergmann. Ein guter Boder zur Weiterentwicklung bzw. Fixierung der Zensurregeln.

[bearbeiten] Korpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um Fotos in der Zeitung vom 18.06.2009 im Zusammenhang mit der Berichterstattung über das Komawirt-Strafverfahren.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Becker
Richterin am Landgericht: Frau Hoßfeld

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork; RAin Dr. Schork und der Kläger persönlich
Beklagtenseite: Kanzlei Schertz Bergmann; RAin Dr. Kleinke

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

27.08.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Es geht um die Veröffentlichung von Bildnissen des Antragstellers anlässlich des gegen ihn geführten Strafverfahrens. Er ist nicht rechtskräftig verurteilt. Die Revision läuft. Bei einem Bild wurde gegen die Anordnung des Sitzungspräsidenten verstoßen, weil nicht ausreichend gepixelt wurde. Dann gibt es ein Foto von vor dem Saalbereich. Dort gilt die Hausordnung, also das Wort des Gerichtspräsidenten. Es stellt sich aber die spannende Frage: Er ist doch inzwischen rechtskräftig verurteilt. Darf dann veröffentlicht werden? Im Holzklotz-Fall wird gesagt: davor nein. Gegen die sitzungspolizeiliche Anordnung des Vorsitzenden wurde verstoßen, s. „Holzklotz“. Warum der Berliner Verlag das [Urteil] nicht gekannt haben will …

Beklagtenanwältin Dr. Kleinke: Es gab eine Poollösung. Der Verlag geht davon aus, dass die Fotografen die Anordnungen kennen.

Klägeranwältin Dr. Schork: Sie glauben doch nicht im Ernst, dass ein Fotograf die Haftung für das Foto übernimmt.

Beklagtenanwältin Dr. Kleinke: Ohne Kenntnis der Verpixelung ist das schwierig, ja. []

Klägeranwältin Dr. Schork: []

Beklagtenanwältin Dr. Kleinke: Es ist ja auch verpixelt worden.

Klägeranwältin Dr. Schork: Aber unzureichend. Er ist erkennbar.

Beklagtenanwältin Dr. Kleinke: Aber doch nicht für die Öffentlichkeit. Nur weil vorher schon ein Foto veröffentlicht war …

Vorsitzender Richter Herr Mauck: … Bei Online-Aufnahmen haben wir die allgemeine Anordnung des Gerichtspräsidenten, worauf man sich verlassen können muss. Es ist eine Abwägung der Interessen nötig. Bei einer nichtrechtskräftigen Verurteilung muss er darauf vertrauen dürfen.

Klägeranwältin Dr. Schork: Es hat ein Ausmaß angenommen, es war ein Spießrutenlaufen, mit solchen Scheiß-Kameras. Es gab Tumult vor und nach jeder Sitzung. Die Filmen fünf Minuten lang. Einer sagt: ihr wollt die Leute quälen. Es ist demütigend, eine laufende Kamera vor dem Gesicht zu haben.

Beklagtenanwältin Dr. Kleinke: Hier geht es nicht um eine laufende Kamera, sondern nur um ein Foto.

Klägeranwältin Dr. Schork: Ich weiß nicht, ob sie so was schon mal erlebt haben.

Beklagtenanwältin Dr. Kleinke: Ich verstehe Sie, aber hier geht es um ein Foto.

Klägeranwältin Dr. Schork: Wir haben ja gelernt, haben keine andere Möglichkeit, als verbieten zu lassen, bei solch dichten Aufnahmen.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Wo ist das Bild entstanden?

Klägeranwältin Dr. Schork: []

Beklagtenanwältin Dr. Kleinke: Das Bild ist im Zusammenhang mit dem Aufruf entstanden.

Klägeranwältin Dr. Schork: Es ist einfach perfide [so mit ihm umzugehen].

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Wir werden´s entscheiden

Am Ende des Verhandlungstages wurde bekannt gegeben, dass die Einstweilige Verfügung bestätigt wurde.

[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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