27 O 651/11 - 13.12.2011 - Kann das Gericht klaeren, was Buergermeiter Heinz Buschkosky denkt

Aus Buskeismus

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um die Richtigstellung falscher Zitate, im Zusammenhang mit Integration, Brandanschlägen auf Moscheen etc., die vom Berliner Bezirksbürgermeister für Neukölln, Herrn Buschkowsky in der Zeitung „mocca“ auf Türkisch während des letzten Landeswahlkampfs gedruckt wurden.

Der Berklagte ist Vorstandsvorsitzender der Sehitlik Moschee in Berlin.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht

[bearbeiten] Heinz Buschkowsky vs. Yavuz Selim Akgül

13.12.11: LG Berlin 27 O 651/11 Heinz Buschkowsky vs. Yavuz Selim Akgül

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richter am Amtsgericht: Herr Dr. Dölling
Richter am Landgericht: Herr Dr. Himmer

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Eisenberg & Partner; RA Eisenberg
Beklagtenseite: Kanzlei Lubberger, Lehment u.a.; RA Dr. Lehment + RA Zimmer

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

13.12.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Mauck: Eins steht fest. Das Zitat ist falsch, was sie Buschkowsky zugeschrieben haben. Die Frage ist nur, besteht hier eine Störerhaftung, ja oder nein? Man hätte die Quellen besser prüfen müssen. Es wurde falsch zitiert. Vielleicht hätte man im Vorfeld annehmen müssen. Jetzt sind wir hier. Eine Einwilligung ist es nicht, wenn gesagt wird, schickt mir mal ein Belegexemplar. Der Beklagte hätte das doch auch in der deutschen Fassung prüfen müssen, das Interview. Man kann Unterlassung, Gegendarstellung oder Widerruf verlangen. Herr Eisenberg hat sich sehr zurückgehalten. Man hätte daraus auch drei Sachen machen können. [] Der Anspruch ist jetzt aber erfüllt, was die Kosten angeht. Die negative Feststellungsklage hätte man nicht gleich raushauen dürfen. Herr Buschkowsky teilt gerne aus, aber umgekehrt ist er empfindlich.

Klägeranwalt Eisenberg: Entscheidend ist die Aussage.

Vorsitzender Richter Mauck: Es wurde nur gesagt, dass durch eine andere Anordnung …

Klägeranwalt Eisenberg: Nana, so ist es nicht. Er behauptet, Buschkowsky hätte dazu aufgerufen, ´ne Moschee anzuzünden. Das ist doch nicht irgendein Scheißdreck. Das ist eine schlichte Unverfrorenheit, auch eine Straftat. Das hätte man auch anders behandeln können, mit Staatsanwalt. Wir stützen aber auch die Zivilgesellschaft. [] Aus solchen Moscheen werden Terroristen geboren. Herr Buschkowsky nimmt für sich in Anspruch, dass er das, wo Terroristen, Kriminelle herangezogen werden, dass er das kritisch ventiliert. Da nützt auch kein Bezug zur deutschen Geschichte. In den Zusammenhang muss er sich nicht bringen lassen. Einfach nur: tut mir leid. Er hat sich vergriffen. Jetzt regeln wir das. Sie hätten widerrufen können, machen aber einen Riesenotto daraus. Buschkowsky hat keine unnötigen Kosten produziert. Ich habe die Kosten extrem gedämpft, weil sie ein junges Unternehmen sind.

Beklagtenanwalt Dr. Lehment: So, wir wollen jetzt mal zur Erörterung kommen. Herr Buschkowsky sagt, er habe sich so nicht geäußert, hat sogar überhaupt nichts gesagt. Das Problem war, dass er im Interview nicht differenziert hat zwischen guten und schlechten Gemeinden, so dass die gute Gemeinde vier Brandanschläge abbekam.

Klägeranwalt Eisenberg: []

Beklagtenanwalt Dr. Lehment: Ich bin hinreichend alphabetisiert, auch Herr Akgül! Er wollte zum Ausdruck bringen: ich habe das gar nicht gesagt, und das stimmt nicht. Er hat nicht differenziert. Die ganze aufgespulte Rede eben geht an der Sache vorbei. Die Ausgangsabmahnung war nicht in Ordnung, sonst wären wir nicht hier. Mein erstes Schreiben war total auf Konsens gebügelt. Er sagte: ich möchte ein Belegexemplar des Interviews haben. – Dann weiß er doch, die Veröffentlichung kommt. Wenn da was drin gewesen wäre, dann hätte er gestoppt. Hat er aber nicht. Wenn man ein Interview auf Türkisch bekommt, dann das noch zu übersetzen … Der Betroffene ist im selben Moment zu Worte gekommen. , daher besteht kein Grund, einen Widerruf zu verfolgen. Herr Akgül ist nach der Autorisierung von der Redaktion nicht noch mal zur Quelle befragt worden. Und den Vortrag zu Punkt zwei kannten wir bisher noch gar nicht. [Ausbildung von Gotteskriegern.] []

Klägeranwalt Eisenberg: Es wird gefragt: hast du das gesagt? – Nein, ich wollte was anderes sagen. Sie sind gegen die Veröffentlichung des Verlags nicht vorgegangen. Damit ist für mich der Widerrufsanspruch erfüllt. Das alles war im Vorwahlkampf. Sie wollten gezielt gegen ihn hetzen. Ich finde, der Fall ist ja ausdiskutiert. Der Mann lebt in Deutschland, die Landessprache ist Deutsch. Zu sagen: damit habe ich nix zu tun, ich hab´s auf Türkisch gemacht, gesagt – das Argument ist doch ein Witz. Außerdem bestreite ich, dass er vom Verlag nicht kontaktiert worden ist. Sonst müsste der Verlag ganz gewaltig dafür zahlen.

Beklagtenanwalt Dr. Lehment: Ihre ganze Aufregung und Empörung geht an der Sache vorbei. Es ist zu prüfen, inwieweit das Zitat falsch ist. []

Klägeranwalt Eisenberg: Wir haben sogar den Verfassungsschutzbericht vorgelegt, dass da verdächtige Moscheen sind. Er kann fließend Deutsch, dann muss man sich auch ansehen …

Beklagtenanwalt Dr. Lehment: Eben nicht.

Klägeranwalt Eisenberg: Beim wahren Zitat kann man ihm nicht vorwerfen, dass er diese Moschee gemeint hat.

Beklagtenanwalt Dr. Lehment: Er hat sich nicht klar geäußert.

Klägeranwalt Eisenberg: Die Buschkowsky-Äußerung steht in Übereinstimmung mit Berichten des Landesamts für Verfassungsschutz. Sie können nicht erwarten, dass Politiker im öffentlichen Diskurs die Namen von 21 Moscheen aufzählt: 13 so und acht so aufzählt. Er hat Anspruch darauf, dass den Lesern der „mocca“ mitgeteilt wird: nee, nee, hat er so nicht gesagt. []

Beklagtenanwalt Dr. Lehment: Die Stolpe-Doktrin gilt nicht für den Widerruf. [] Ich lasse mich nicht von ihnen unterbrechen. Nur ein Widerruf kommt hier nicht in Frage. Der Verfassungsschutz sagt … Buschkowsky nervt …

Klägeranwalt Eisenberg: Herr Buschkowsky freut sich doch nicht klammheimlich, wenn eine Moschee brennt.

Beklagtenanwalt Dr. Lehment: Herr Buschkowsky hat sich aber auch nicht entschuldigt.

Vorsitzender Richter Mauck: … Beklagter zu eins wurde nicht vom Chefredakteur, dem Beklagten zu zwei gefragt, ob er an dem Gesagten festhalte. Der Beklagte zu zwei hat sie auch nicht widerrufen. Gegen den Widerruf in der Zeitung „mocca“ sei er aber auch nicht vorgegangen. [] Wir werden beraten und entscheiden.

Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass der Klage stattgegeben wurde.

[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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