27 O 630/09 - 22.10.2009 - Schwulenbilder - Mit 18 Jahren unterschrieben - Pech gehabt

Aus Buskeismus

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Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Corsten vs. Kanchana

22.10.09: LG Berlin 27 O 630/09

[bearbeiten] Korpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um kommerzielle Veröffentlichungen von Fotos im Homosexuellenmilieu, mit umstrittenem Einverständnis des Modells.


[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Michael Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Anne-Cathrin Becker
Richterin am Amtsgericht: Frau Kuhnert

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei LBC Zahn Rechtsanwälte Notare; RA Dodel und der Kläger Corsten selbst
Beklagtenseite: Kanzlei Müting: RA Müting und der Beklagte Kanchana selbst

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

22.10.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Es geht um eine Veröffentlichung des Klägers auf der Webseite des Beklagten mit sexuellem Zusammenhang. Sie behaupten, es habe ein Einwilligung vorgelegen.

Beklagtenanwalt Müting: Ja.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: [überreicht Anlagen] Bisher haben sie sich etwas sibyllinisch geäußert.

Beklagter Kanchana: … dreimal auf dem schwul-lesbischen Straßenfest. „Bruno’s“ ist der Buchladen schwule Bücher etc.

Klägeranwalt Dodel: Was hat das jetzt mit dem Anderen zutun?

Beklagter Kanchana: Er war sehr, sehr oft im Büro bei mir. Wir hatten ein sehr freundschaftliches Verhältnis. Im Jahr 2004 hat er auch sehr viele Aufträge von uns bekommen.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Trainingsvideo, Fitnesstudio oder Porno?

Beklagtenanwalt Müting: Nein, kein Porno. Männer in Unterhosen beim Training.

Klägeranwalt Dodel: Wenn mein Mandant auf Partys der Szene gegangen ist, dann wurde er darauf angesprochen, dass sein Bild auf pornografischen Seiten ist. Zum Zeitpunkt der Absprache war der Kläger 18 Jahre alt. Die Fotos waren nur für die Mappe des Fotografen. Er sollte erst Geld bekommen, wenn die Bilder verwendet werden. Modus tfp – time for pictures. Dass die Bilder dann auf gay-Seiten veröffentlicht wurden, die meinem Mandanten bis sonst wann nachhängen … Er muss sich jetzt von seiner Freundin und Bekannten alles Mögliche anhören. Schwanz XXL …

Beklagtenanwalt Müting: Er macht sich aber selbst einen Spaß draus.

Klägeranwalt Dodel: Er hat keine Einverständniserklärung gegeben. Irgendeine Unterschrift, die er als 18-jähriger gab reicht da nicht.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Die Echtheit der Unterschrift ist jedenfalls nicht bestritten. Er bestreitet aber, dass diese Unterschrift die streitgegenständliche Veröffentlichung umfasst. Der Kläger hat doch kein Problem damit, dass die Fotos so vermarktet werden.

Klägeranwalt Dodel: Doch. Und die Fotos sind auch noch nicht weg.

Beklagtenanwalt Müting: Doch, sie sind weg.

Klägeranwalt Dodel: Trotz Mitteilung, dass sie raus sind, sind sie noch drin.

Richterin Frau Becker: Wo denn?

Klägeranwalt Dodel: Ich kann gern noch einen Screenshot nachreichen.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Ist das auch nicht aus dem Cache-Speicher?

Klägeranwalt Dodel: Nein, kein Google-Cache.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Wir nehmen auf: Der Klägervertreter erklärt, dass er vor sechs bis acht Wochen einzelne Bildnisse des Klägers immer noch auf den Webseiten … zu finden sind.

Beklagter Kanchana: Das ist definitiv nicht der Fall. Für mich ist es doch kein Problem, das runterzunehmen. Wir haben 250 Models. Das dafür so schwere Geschütze aufgefahren werden.

Klägeranwalt Dodel: Aber ich habe ihnen doch ganz nett geschrieben. Es gibt Toplevel- und Sublevel-Domains. Dort sind sie noch zu finden. Für den User ist der Unterschied nicht wahrnehmbar.

Beklagter Kanchana: Ich habe durch einen Grafiker löschen lassen.

Klägeranwalt Dodel: Werbebild [der Seite] oder … passiert bei der „BILD-Zeitung“.

Beklagtenanwalt Müting: Jetzt sind sie aber sehr spekulativ, Herr Kollege!

Klägeranwalt Dodel: Allein auf dieser Seite sind vier Ausschnitte des Klägers.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Wir wollen das mal etwas abkürzen. Unterstellt, es gibt in den Tiefen des Internets noch Bilder, können sie sich ja vielleicht dazu hinreißen lassen, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Klägeranwalt Dodel: []

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Er hatte keine Probleme damit, sich später in der Szene weiter zu zeigen. Wo ist da die schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung?

Klägeranwalt Dodel: Aber nur weil er in der Schwulenszene präsent ist, verliert er doch nicht sein Persönlichkeitsrecht.

Richterin Frau Becker: Der Kläger hat sich doch erst gemeldet, als klar war, dass man mit den Bildern Geld verdient.

Klägeranwalt Dodel: Nein. Er ist kein Stripper, sondern Student. Er sah seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Wenn er dort im „Adagio“ ist. Das nimmt ihm nicht seine Persönlichkeitsrechte. Außerdem: Er ist nicht homosexuell. Er hat eine Freundin, und deren Freundinnen lachen diese aus.

Richterin Frau Becker: Er läuft mit einem T-Shirt mit der Webseitenreklame des Beklagten rum.

Klägeranwalt Dodel: 18-jährige interessieren sich nicht dafür. Das ist jugendlicher Leichtsinn. Er ist gelockt worden von jemand, der nicht jugendlich leichtsinnig ist. Das war nicht für bezahlte gay-Webseiten gedacht, sondern nur für die Fotomappe. Jetzt hat er gelernt. Zwei Jahre später hat er nichts mehr unterschrieben.

Beklagtenanwalt Müting: Jetzt stellen sie aber Behauptungen auf, zu denen noch nicht vorgetragen wurde.

Klägeranwalt Dodel: []

Beklagtenanwalt Müting: Lassen sie mich mal ausreden. Sie behaupten, der Kläger wisse nicht mehr, wofür er unterschrieben hat. Nach § 133 und 157 war doch aber klar, wofür er unterschrieben hat.

Klägeranwalt Dodel: Es ist sehr wohl verletzend, wenn er auf der bezeichneten Webseite zu sehen ist … nur junger … kein Porno Eine Einverständniserklärung, unentgeltlich, für alles, die kann es nicht geben. Alles was entgeltlich ist: raus!

Beklagtenanwalt Müting: Diese Seiten bestanden schon seit 2004. Der Kläger hat alles gewusst und bis 2008 nichts beanstandet.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Ich sehe hier kein gütliches Ende. Daher auch keine Unterlassungserklärung. Wir werden die Anträge aufnehmen und beraten.

Das Gericht zog sich zur Beratung zurück, und gab am Ende des Verhandlungstages bekannt, dass die Klage abgewiesen wurde.

[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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