27 O 63/09 - 12.05.2009 - Wieder Mal die Stasi; Katarina Witt vs. Dr. Krech

Aus Buskeismus

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Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Katarina Witt vs. Dr. Krech

12.05.09: LG Berlin 27 O 63/09


[bearbeiten] Korpus Delicti

Im vorliegenden Fall ging es um umstrittene Äußerungen in einem Buch, Katarina Witt sei Mitarbeiterin des MfS gewesen.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Becker
Richterin: Frau Kuhnert

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Schertz Bergmann, RAin Dr. Yvonne Kleinke
Beklagtenseite: Kanzlei Aringhoff und Kollegen, RA Breu und Herr Dr. Krech selbst

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

12.05.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander


Vorsitzender Richter Herr Mauck: Hier geht es um Äußerungen im Buch des Beklagten … letztes Jahr eines DDR-Bürgerrechtlers … Katarina Witt meint dort zu Unrecht als Mitarbeiter des MS erwähnt worden zu sein. € 40.000,- erscheint hoch, aber über € 5.000,- [Streitwert] allemal. Sehr ehrenrührig … keine Verwirkung … Wie empfindet der durchschnittliche Leser? Tatsachenbehauptung, ja, eher als Meinungsdarstellung. „Sie habe sich auch so verhalten bei einem Treffen mit B., dass …“ Es wäre dann nach „Prinzip Stolpe“ zu entscheiden. Frage Auflage, Weiterverbreitung?

Beklagter Dr. Krech: Rezensionen … Andere ließ man schnell raus. Mir sagte man, sie lassen wir niemals gehen. […] Das Buch wird immer nachgedruckt, nach Bedarf. Ich habe das Buch auf Anraten auch Katarina Witt zugeschickt, damit sie sich darauf vorbereiten kann.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Sie haben kein Interesse mehr, das Buch weiter zu veröffentlichen?

Beklagter Dr. Krech: Nein.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Tatsächlich ist eine gewisse Nähe zum MfS nicht abzusprechen, aber … Wir müssten das untersagen, wenn der Durchschnittsleser zu der Meinung kommt … Sie hätten dann die volle Beweislast. Vielleicht eine Klarstellung in der Art „Ich hatte den Eindruck, dass …“ – aber das scheidet hier wohl aus.

Beklagter Dr. Krech: Im Dezember 1989 brannten die Öfen in der Stasi-Zentrale in Halle. Ich selbst ging am 21.09.1989 in den Westen. Was von mir aufgeführt wurde, sucht man unter den Jahren 1986 und 1987 im Archiv, vielleicht auch noch im „Geschnetzelten“. Als Quelle genügt ein Augenzeugenbericht. Ich bin selbst Historiker. Auch entsprechende Opferniederschriften sind hinreichend.

Richterin Becker: Aber hier: Mehrere Menschen haben ihre Aufzeichnungen gelesen. Ich dachte daraus, sie kennen Frau Witt. Es liest sich so.

Beklagter Dr. Krech: Ich habe doch Unglaubliches erlebt.

Richterin Becker: Ich habe alles gelesen. Aber sie kennen sie doch nicht. Haben kein Wort gewechselt. So kommt es aber rüber.

Beklagter Dr. Krech: Als Bürgerrechtler kann ich doch mit einer solchen Frau nichts zu tun haben.

Richterin Becker: Dann schreiben sie es doch.

Beklagter Dr. Krech: Das habe ich. Katarina Witt kam nach Halle, im November 1987, danach ging das los.

Richterin Becker: Ihre Befürchtung können sie ja niederlegen, aber … ich habe gedacht, da ist mehr als Kaffeetrinken gewesen.

Beklagtenanwalt Breu: Wenn man heute Aufzeichnungen von früher durchliest, die man als 15-, 16-jähriger gemacht hat, so ist einem dabei manches peinlich. Sie sind aber authentisch, nicht redigiert, denn dann wäre es eine Verfälschung.

Richterin Becker: Die Quelle ist doch hier der Historiker selber. Es ging vielleicht ein bisschen mit ihnen durch. Nehmen sie doch die Stelle raus.

Beklagter Dr. Krech: Nein. Zwei Häuser weiter hatte die Stasi eine konspirative Wohnung.

Klägeranwältin Dr. Kleinke: Stellt doch keiner in Abrede, nur die Verbindung zu Katarina Witt stimmt nicht.

Beklagtenanwalt Breu: Eine Analyse wurde versucht, vielleicht nicht distanziert genug.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Eine Gütliche Einigung ist hier also nicht möglich. Wir werden drüber nachdenken. Es wird davon abhängen, wie es der Durchschnittsleser versteht.

Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass der Klage stattgegeben wurde und der Beklagte alle Kosten zu tragen hat.

[bearbeiten] Kommentar

Wir finden im Internet die folgende Übersicht. Dass die Klägerin nach den deutschen Zensurregeln Stasi IM war, folgt daraus keinesfalls:

Die Stasi-Akten der Katarina Witt

Von Günther Lachmann und Ralf Georg Reuth 12. Mai 2002, 00:00 Uhr WELT am SONNTAG zitiert exklusiv aus den jetzt zur Veröffentlichung freigegebenen Unterlagen der Birthler-Behörde Kati Witt, die einstige DDR-Eisprinzessin, zog diese Woche ihre Klage gegen die von der Birthler-Behörde geplante Veröffentlichung von Teilen ihrer Stasi-Akten zurück. Sie liegen WELT am SONNTAG jetzt exklusiv vor. Ads by Google Petition gegen BRAVO Stoppen Sie BRAVO mit Ihrer Stimme! Petition an Bundeskanzlerin Merkel www.Aktion-Kig.de Die Akten, 181 von 1354 Seiten, stufen Kati Witt, 36, als Begünstigte der Stasi ein. Zweimal hatte sie einstweilige Verfügungen gegen die Freigabe beantragt. Die Stasi-Akten eröffnen diskrete Einblicke in das Leben der Katarina Witt, die all das war, was die DDR gerne gewesen wäre: modern, erfolgreich und der Zukunft zugewandt. Die Akten sind Belege des Gebens und Nehmens - PR für die DDR gegen Privilegien. Es sind aber auch Dokumente naiven Zutrauens, wenn es etwa in einem Stasi-Bericht vom 12.9.1986 über ein Treffen im konspirativen Objekt "Kiefer" heißt: "Die Witt bekundete erneut Interesse für unseren Beruf und stellte die Frage, wie man eigentlich Mitarbeiter des MfS wird (...)." Am Ende beweisen die Akten die einvernehmliche Zusammenarbeit der jungen Ausnahme-Sportlerin mit dem Spitzelapparat. Als das MfS Postsendungen an sie öffnete, beklagte sie bei einem konspirativen Treff, dies sei überflüssig, "weil ich doch ohnehin dem MfS alles sage, und das MfS könne sich auch weiterhin voll auf sie verlassen". Noch in den Stunden des Untergangs der DDR im Oktober 1989 versprach Katarina Witt den Stasi-Leuten die Treue: "Sie (Katarina Witt) betonte, (...) dass sie weiterhin zu unserem Staat steht und wir uns immer auf sie verlassen können." Kati Witt war sich ihrer Bedeutung als Aushängeschild der DDR durchaus bewusst. Für sie sei es selbstverständlich, als "sozialistische Persönlichkeit" aufzutreten und "unseren Staat zu repräsentieren", erklärte sie im Juli 1989 in einem Gespräch mit dem späteren Honecker-Nachfolger Egon Krenz, der ihr das "Du" anbot. Selbstbewusst nannte sie im Gegenzug den Preis für die ihr vom Staat zugedachte Rolle: nämlich den Luxus des Westens im eigenen Land genießen zu können. Mielkes Spitzel hatten es oft nicht leicht, ihre Wünsche zu erfüllen. Nachdem das MfS ihr einen dunkelblauen Lada beschafft hatte, den sie schnell zu Schrott fuhr, wünschte sie sich einen VW-Kleinbus "Caravelle". Aber damit war die Stasi überfordert. Im April 1988 sollte es ein Golf sein. "Gegenüber dem Genossen Kreft bekundete sie (...) Interesse an einem VW Golf LC - fünftürig - leuchtendes Rot (Ferrai-Rot (!!))." Drei Monate später war es soweit. In dem Aktenvermerk vom 7.7.1988 heißt es, Katarina Witt seien vom "Genossen Generalleutnant Gehlert" die Glückwünsche zum Olympischen Orden überbracht worden. "Anschließend erfolgte die Übergabe des VW Golf GL an Katarina Witt. Sie bedankte sich mehrmals und bat (...), herzliche Grüße an den Leiter der Bezirksverwaltung zu übermitteln. Sie sagte wörtlich: ,Ihr (MfS) seid die einzigsten, auf die Verlass ist.'" Natürlich wollte die Eisprinzessin auch nicht wohnen wie die gemeinen Werktätigen im "Arbeiter-und-Bauern-Staat". Zunächst stellte das MfS sie mit einem neu ausgebauten Einfamilienhaus in Altenhof zufrieden. Bei der Schlüsselübergabe am 7.6.1988 sagte sie über die hervorragende Innenausgestaltung und zum äußeren Zustand des Hauses einschließlich des Gartengrundstückes: "Das ist ja Wahnsinn." Später wollte sie noch eine repräsentative Vier-zimmerwohnung in der "Hauptstadt der DDR". Als es bei der Beschaffung "klemmte", wandte sie sich an Krenz und suchte daneben noch bei anderen Unterstützung. "Sie äußerte auch die Absicht, sich evtl. an Genossen Schalk zu wenden", den einflussreichen Devisenbeschaffer der SED, notierte das MfS. Doch die Dinge liefen zunächst nicht gut. "Die Wünsche von Katarina Witt, weder die baulichen Veränderungen noch die danach mit Sicherheit folgenden notwendigen Ausstattungen, die mit vielen Extravaganzen verbunden sind, sieht sich die Bezirksverwaltung für Staatssicherheit (...) außerstande zu realisieren." Am Ende klappte es dann doch noch. Auch bei den damaligen DDR-Alltagsproblemen wie der Fernseher- oder Autoreparatur musste die Stasi ran. Und als sie im Sommer 1989 wegen zu schnellen Fahrens ihren Führerschein verlor, waren Mielkes Heinzelmännchen zur Stelle. Kati wurde zwar "deutlich aufgezeigt", dass sie sich künftig "entsprechend der StVO zu verhalten hat" und gesagt, ihr könne bei erneuten Verfehlungen nicht noch einmal geholfen werden. Aber dann heißt es im Aktenvermerk der Stasi vom 11.7.1989: "Nach der Beratung zu diesem Problem wurden der Kati der entzogene Führerschein und ein neuer Berechtigungsschein übergeben." Im Gegenzug wusste die Stasi jedoch sehr genau, wie abhängig der Sportstar vom Geheimdienst geworden war. "Katarina Witt sieht im Ministerium für Staatssicherheit einen Partner, dem sie alle Probleme und Sorgen, bis hin zu ihren Beziehungen zu Männern anvertrauen kann und auch Rat und Unterstützung im Rahmen des Möglichen erhält (...)". Die MfS-Psychologen implantierten ihr das Bewusstsein, dass "sie unserer Partei und unserem Staat alles, was sie ist, zu verdanken hat", ist an anderer Stelle zu lesen. Dennoch trieb Katarina Witt ihnen mitunter den Schweiß auf die Stirn, wenn sie laut Aktennotiz vom 3.3.1989 zu bedenken gab: "Wir stecken doch (...) alle unter einer Decke, und jeder denkt sicherlich vom anderen, dass die Staatssicherheit dahintersteckt, und eigentlich wäre es doch besser, mit offenen Karten zu spielen. Ihr wurde nochmals erklärt, dass nach wie vor ihre Verbindung zur Staatssicherheit geheim gehalten werden muss und dabei auf die politischen Konsequenzen verwiesen (westliche Massenmedien), wenn diese Verbindung bekannt werde. Sie stimmte dem zu und versicherte, dass sie sich bisher daran gehalten habe und weiterhin daran halten wird." Geheim ist jetzt nichts mehr. Katarina Witt selbst hat den Widerstand gegen die Freigabe ihrer Stasi-Akten aufgegeben. Was bei ihrer Durchsicht bleibt, ist der Widerspruch der Eisprinzessin, sich als Privilegierte in den Dienst eines Staates gestellt zu haben, der als sozialistischer Staat keine Privilegien hätte kennen dürfen.

Quelle: Welt Online 12. Mai 2002

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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