27 O 498/09 - 29.09.2009 - Bischof Huber verliert bei Eisenberg

Aus Buskeismus

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Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Müller vs. Prof. Dr. Dr. h.c. Huber

29.09.09: LG Berlin 27 O 498/09

[bearbeiten] Korpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um eine mögliche Verwechslung, die einer Tatsachenbehauptung zu Grunde lag. Dies im Kontext der Pro-Reli-Initiative im Bundesland Berlin.


[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Michael Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Anne-Ctahrin Becker
Richterin am Landgericht: Frau Katharina Hoßfeld

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork; RA Eisenberg
Beklagtenseite: Kanzlei Prof. Dr. Weberling; RA Prof. Dr. Weberling

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

29.09.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike


Vorsitzender Richter Herr Mauck: []

Klägeranwalt Eisenberg: Ich beantrage Erklärungsfrist zum Schriftsatz vom 24.09.2009.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Die Akte aus 27 O 385/09 lag den Parteien zur Information vor. Bischof Huber hat in der B.Z. wider besseres Wissen behauptet, dass … mit dem Slogan „Werte brauchen Gott“ … genutzt für die Kampagne „Pro-Reli“ … wohl klar, dass Bischof Huber mit Bischof Lehmann verwechselt wurde. Ist die Behauptung „wider besseres Wissen“ nun tragbar?

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Weberling: Am 29.03.09 hat er eingeräumt, „ja, das weiß ich“. Wenn er es da schon wusste … Wir haben ihn ja nicht gezwungen, seine falsche Behauptung zu verteidigen.

Klägeranwalt Eisenberg: In diesem Rechtsstreit hat er aber … da habe ich schon geschrieben, dass die Kampagne nicht dieses Motto hat, sondern die Losung der Kirche für Anderes … Mir ist öfter aufgefallen, dass Herr Prof. Dr. Weberling schwach alphabetisiert ist. Er kann Empfangsbekenntnisse nicht lesen. So´n paar Schwachköpfe in Köln, die sich nicht auskennen mit den Berliner Verhältnissen, aber nicht wider besseren Wissens.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Weberling: []

Klägeranwalt Eisenberg: [RA Eisenberg fällt dem Beklagtenanwalt Prof. Dr. Weberling laut ins Wort].

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Weberling: Ich zitiere aus dem Urteil aus Köln.. Die Tatsache ist unwahr, und das hat Herr Müller dann auch endlich anerkannt. Sie schreiben eine ganze Menge, Herr Kollege. Für mich entscheidend ist aber das Urteil.

Richterin Frau Becker: Im Rahmen einer privilegierten Äußerung, wo er gesagt hat „ich weiß das“ …

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Weberling: []

Richterin Frau Becker: … da stand aber nichts von „wider besseren Wissens“, sondern es war offensichtlich nur ein Versehen. Es wird doch deutlich, dass er Lehmann und Huber nicht auseinander halten kann.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Weberling: Entscheidend ist doch, dass er dieses Kampagnenmotto „Pro-Reli“ untergejubelt hat.

Klägeranwalt Eisenberg: Falsch! Sie lügen! Sie wissen nicht, was sie reden.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Weberling: Er hat anerkannt.

Klägeranwalt Eisenberg: Er hat nicht anerkannt. []

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Weberling: Es geht nicht um die Verwechslung von Lehmann mit Huber.

Klägeranwalt Eisenberg: Die Geschichte ist über den Anlass des Streits hinausgegangen. Der Querulant in der Bischofsrobe hat verloren. Man kann auch anders Werte vermitteln. Ich merke nur, dass der immer nach Köln geht, mit seinem pastoralen Mist. Hier wird Rechtsfrieden nicht einkehren. Deswegen beantrage ich, die Anträge aufzunehmen. Er hat immer gesagt, dass er zu Unrecht auf Unterlassung in Anspruch genommen wird. [] Das war eine Live-Diskussion. Er wurde da provoziert und gestört. Er hat es in der Sendung noch richtiggestellt.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Weberling: In Köln haben sie nur mit vielen, vielen Worten versucht, die Entscheidung aufzuweichen. Hier geht es um eine falsche Tatsachenbehauptung.

Klägeranwalt Eisenberg: Hohes Gericht! []

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Ich würde ja gern, aber ich kann ja nicht.

Klägeranwalt Eisenberg: Hier geht es um einen Streit von Lehmann mit seinem komischen Verein, den es nicht mehr gibt. Man muss schon nicht lesen, schreiben und zuhören können, wenn man sagt „Werte brauchen Gott“ sei … oder man muss religiös verblendet sein, um solche Unterschiede … Tatsachen …

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Wir nehmen die Anträge auf und entscheiden am Schluss der Sitzung.

Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass der Klage stattgegeben wurde.

[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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