27 O 497/11 - 06.10.2011 - Ja, ja das Internet - Verbieten!

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um eine Webseite, die mit Inhalten (u.a. Verweisen auf andere Webseiten) gefüllt wird, die durch „Suchroboter“ gefunden werden. Dies wird von den solcher Art in die Auswahl gekommenen nicht geduldet.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT


[bearbeiten] Dr. Schmidt-Kulbe vs. DomainProfi GmbH

06.09.11: LG Berlin 27 O 497/11 Dr. Schmidt-Kulbe vs. DomainProfi GmbH

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richter am Amtsgericht: Herr Dr. Dölling
Richter am Landgericht: Herr Dr. Hagemeister

[bearbeiten] Die Parteien

Antragsteller-/Klägerseite: Kanzlei Jüdemann; RA Jüdemann
Antragsgegner-/Beklagtenseite: Kanzlei Dr. Rudel, Schäfer & Partner; RA Heermeyer

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

06.10.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Mauck: Da geht es um die Veröffentlichung eines Videos des Antragstellers. Das zeigt, wie er mit Ultraschall Fett absaugt. Wie läuft das technisch?

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Heermeyer: Der Film läuft direkt bei youtube ab.

Vorsitzender Richter Mauck: Ihr Suchroboter leitet bei Suchanfragen automatisch weiter?

Antragsteller-/Klägeranwalt Jüdemann: Erstens: Unstreitig ist, dass Wörter benutzt werden, um das Internet abzugrasen. Das Problem ist: dabei werden auch gewerbliche Seiten miteinbezogen. Aufgrund meiner Abmahnungen kam leider auch keine Unterlassungserklärung. Der content auf youtube ist illegal. SAT1 hat den content sperren lassen.

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Heermeyer: Er tritt doch selbst in die Öffentlichkeit …

Vorsitzender Richter Mauck: Das ist was anderes.

Antragsteller-/Klägeranwalt Jüdemann: Mein Mandant hat das Recht, selbst zu bestimmen, wem er das Recht einräumt, seine Seite zu benutzen und wem nicht. [] Es ist Werbung für die Domain.

Vorsitzender Richter Mauck: Ja, klar, und dabei hat man erhöhte Ansprüche an die Prüfung.

Antragsteller-/Klägeranwalt Jüdemann: Diese Suchmaschine arbeitet zum Zeck der Werbung.

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Heermeyer: Nein.

Antragsteller-/Klägeranwalt Jüdemann: Doch. Ihr Privileg gilt hier nicht. Es ist nicht nur eine Information über das Verfahren. Es dient nur dazu, zu zeigen, was man mit Domains anfangen kann. [] Sie betreiben keine Suche, sondern nutzen eine Suchmaschine. []

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Heermeyer: Es besteht keine Kontrollpflicht.

Antragsteller-/Klägeranwalt Jüdemann: Es handelt sich hierbei nicht um eine Verbindung, sondern um eine Einbettung.

Vorsitzender Richter Mauck: 23.01. KOG … sehr fraglich …

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Heermeyer: Wenn man so was unterbindet, dann ist das Internet tot.

Vorsitzender Richter Mauck: Dann müssen wir entscheiden.


Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass eine Einstweilige Verfügung bestätigt wurde.

[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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