27 O 153/11 - 24.05.2011 - Prinzessin von Hannover vs. Klambt Verlag

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[bearbeiten] Copus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um Berichterstattung über die Teilnahme der Klägerin an einem Event.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT


[bearbeiten] Prinzessin von Hannover vs. Klambt Verlag GmbH & Cie.

24.05.11: LG Berlin 27 O 153/11

[bearbeiten] Richter

Den Vorsitz führender Richter: Herr Dr. Himmer
Richterin am Landgericht: Frau Gilge
Richter am Amtsgericht: Herr Dr. Hagemeister

[bearbeiten] Die Parteien

Antragsteller-/Klägerseite: Kanzlei Prinz, Neidhardt, Engelschall; RAin Hülsmann
Antragsgegner-/Beklagtenseite: Kanzlei Werner & Knop; RA Knop

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

24.05.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Herr Dr. Himmer: Die Antragstellerin hier ist minderjährig und steht daher unter besonderem Schutz. In der Sache würden wir der Klage stattgeben.

Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass dem Antrag stattgegeben wurde.

[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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