27 O 126/09 - 16.06.2009 - Ein Bauer klagt und gewinnt

Aus Buskeismus

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Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Aldag vs. Breitscheidel

16.06.09: LG Berlin 27 O 126/09

[bearbeiten] Korpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um verdeckte Recherchen bei einem Erdbeerbauern, in deren Folge schlechte dortige Zustände angeprangert wurden. Der Erdbeerbauer erhob hiergegen Klage.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Becker
Richterin am Amtsgericht: Frau Dr. Hinke

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Rosenberger & Koch; RA Thomas
Beklagtenseite: Kanzlei Schwenn & Krüger; RAin Janssen

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

16.06.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Es geht um die Unterlassung einer Äußerung und die Erstattung von Abmahnkosten. Es gab eine wallraffartige Ermittlung bei einem Erdbeerbauern. Der Kläger wehrt sich dagegen, dass gesagt wird, erst wegen einer Extra-TV-Berichterstattung ein Dixi-Klo angeliefert worden sei [für die Feldarbeiter]. Wir sehen diesen Bericht als ehrenrührig an. Zuvor haben Männlein und Weiblein aufs Feld gemacht.

Beklagtenanwältin Janssen: … mutmaßlich … offensichtlich … Schon in den Jahren davor war der Wunsch nach einem WC vorhanden gewesen – aber erst nachdem sich der WDR angekündigt hatte, wurde … Wir können auch die polnischen Erntehelfer anhören.

Klägeranwalt Thomas: Ich will das Thema „urinieren auf dem Feld“ nicht vertiefen. Da steht ein Fahrrad. Da stehen die, die einen Stücklohn bekommen …

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Zweiter Punkt ist, dass einerseits gesagt wird, man lässt die Leute 11,5 Stunden auf dem Feld rumkrauchen – die Gegenbehauptung ist: die Leute wollen durchmachen.

Beklagtenanwältin Jasnssen: Es war dem Besitzer egal, wann diese Zusatzarbeit stattfindet.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Das ist doch ein ganz anderer Zungenschlag. Er sagt: ich brauch´ noch was – und die Leute sagen selbst: wir machen durch.

Beklagtenanwältin Janssen: Die Pause betrug höchstens eine halbe Stunde.

Klägeranwalt Thomas: Die Netto-Arbeitszeit beträgt 9,75 Stunden. Wie die sich zusammensetzt, mit einer oder mehreren Mittagspausen und dann noch mal abends, das ist dann was anderes.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Bisher kam das alles nicht so als Meinungsäußerung rüber … Gegenstandswert … Streitwert des Verfügungsverfahrens, der Hauptsache … Muss das streitig entschieden werden? Vielleicht eine Unterlassungserklärung?

Beklagtenanwältin Janssen: Ich müsste noch mal Rücksprache halten.

Klägeranwalt Thomas: Augen zu und durch, besser eine Kammerentscheidung. Sie wissen doch, wie viele Verfügungsverfahren die Kanzlei [Beklagtenseite] in der Lage ist, innerhalb kürzester Zeit lostreten zu können.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Dann wird die Kammer entscheiden.

Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass der Klage stattgegeben wurde.


[bearbeiten] Kommentar

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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