27 O 1085/09 - 02.03.2010 - RAF Klägerismus - Klar

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Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Christian Klar vs. B.Z.Ullstein GmbH

02.03.10: LG Berlin 27 O 1085/09

[bearbeiten] Korpus Delicti

Im vorliegenden Fall ging es wieder um Christian Klar und die Kosten der Zensurkanzlei Eisenberg - Dr. König - Dr. Schork.

Was genau der Anlass dieser Verhandlung war, entging der Pseudoöffentlichkeit.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Michael Mauck

Das Verfahren wurde mit Einverständnis der Parteien als Einzelrichterverfahren geführt, da der Spruchkörper krankheitsbedingt nur aus dem o.a. Richter bestand.

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork; RA Eisenberg
Beklagtenseite: Kanzlei Hogan und Kollegen; RAin Dr. Müller

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

02.03.10: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Die Rechtsprechung der Kammer ist allgemein bekannt. Sie wissen, dass wir hier nur Durchlaufstation sind.

Beklagtenanwältin Dr. Müller: Ja … die Gebühren sind nicht so genau in der Klage aufgeschlüsselt.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Der Beschluss ist schon geprüft. 1,3 für ein Abschlussschreiben wurden zuerkannt, weil dies doch nicht so routinemäßig war.

Klägeranwalt Eisenberg: Am Donnerstag kommt ja der Fall Güzelarslan … Das Abmahnschreiben ist schwieriger als das Abschlussschreiben zu machen. Ich weiß nicht wie leicht das den Anderen fällt, erfahrungsgemäß aber noch schwerer als mir. []

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Wir nehmen als Antrag auf, dass die Worte „wörtlich“ oder „sinngemäß“ entfallen sollen.

Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass der Klage stattgegeben wurde.

[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Weiterführende Links

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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