1 BvR 2477/08 v. 18. Februar 2010 - Veröffentlichung eines e-Mails

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Entscheidung des Bundesvetrfassungsgerichts 1 BvR 2477/08 vom 18.02.2010

Am 7. April 2010 erhielt die NRhZ die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 18.02.2010, mit der dieses einer Beschwerde gegen eine Verurteilung durch das Landgericht und das Kammergericht Berlin stattgegeben hat.

Hintergrund war ein – gerade in Zeiten des Internet – alltäglicher Vorgang.

Die NRhZ hatte im Büro des Promianwalts Dr. Christian Schertz angefragt, ob sie für einen Artikel über einen Prozess beim Landgericht Berlin Fotos von seiner Homepage benutzen dürfte. Als Dr. Schertz denen die Veröffentlichung eines Fotos untersagte, veröffentlichte die NRhZ in dem angekündigten Artikel eine Karikatur. Die schroffe Ablehnung von Dr. Schertz zitierten die NRHz unter der Karikatur. Das Landgericht Berlin hatte daraufhin zur Unterlassung des Zitates aus der e-Mail verurteilt, obwohl es der Auffassung war, dass die NRhZ über den Sachverhalt selbst hätten berichten dürften, nicht aber mit einem Zitat. Dem hatte sich das Kammergericht angeschlossen.

Sie auch: NRhZ Online-Flyer Nr. 245 vom 14.04.2010

Das Bundesverfassungsgericht kippte die Urteile desd Landgerichts und des Kammergerichts

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