17.02.2017 - Mario Barth in den Fußstapfen der Stasi-Stolpe-Entscheidung

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Christoph Kramers Erpressung

Mario Barth in den Fußstapfen der Stasi-Stolpe-Entscheidung

Inhaltsverzeichnis


Die Phosphor-Blume | Mario Barth - Männer sind bekloppt, aber sexy!


Eigentor des Jahres - Christoph Kramer macht 45-Meter Weitschuss-Eigentor
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FREITAGSBERICHT

17.02.2017


Sex-Affäre? Kramer bestätigt Erpressung

[bearbeiten] Was war diese Woche los?

Zwei Kläger, der Fußballer Christoph Kramer und der Comedian Mario Barth. Beides Grenzfälle.

Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer kämpft offenbar um ihren Arbeitsplatz und verbietet immer, wenn sie nur kann.

Die Zensurhelden waren heute die der Kanzleien Nesselhauf und die des Prof. Dr. Christian Schertz.

Auf der Beklagtenseite wurde angepasst gekämpft.

[bearbeiten] Verkündungen

Es wurden zwei Verbotsurteile und zwei Aussetzungsbeschlüsse verkündet.

[bearbeiten] Vorsitzende Richterin Simone Käfer heute

  • Bei Intimsphäre ist das OLG strenger
  • Bei Stolpe gibt es keine Abmahnkosten.

10:00

[bearbeiten] Christoph Kramer vs. Verlagsgesellschaft Madsack GmbH 324 O 760/16

[bearbeiten] Corpus Delicti

Bericht über eine Erpressungsvideo mit Sex

[bearbeiten] Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Dr. Kerstin Gronau
Richter auf Probe: Johannes Kersting

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Nersselhauf; Rechtsanwältin Dr. Stephanie Vendt

Beklagtenseite: Kanzlei Rosenberger & Koch; Rechtsanwalt Jörg Thomas

[bearbeiten] Notizen zu den Sachen 324 O 760/16

17.02.2017 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike


Hausbesuch bei Christoph Kramer | 1LIVE Elfer

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir fangen mit der 760 an. Ich glaube den letzten Schriftsatz haben Sie. Sie sind Fußball-Kenner mit Kramer.

Antragsgegneranwalt Jörg Thomas: Nein. Wenn man aber mit dem unseligen Fall sich beschäftigen muss, dann wird man zum Kenner.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir haben die einstweilige Verfügung erlassen. Es geht um ein Video, mit dem der Antragsteller erpresst wurde. Über diese Erpressung hat es viele Medienberichte gegeben. Der Antragsteller hat sich …. Homestory mit Freundin.

Antragsgegneranwalt Jörg Thomas: Homestory mit einem Bericht über seine Freundin.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Hat Presse eingeladen.

Kramer-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: Nur nicht über Freundin.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wird erwähnt. War nicht dabei. Wird aber erwähnt. Die Rheinische Post hat berichtet. Dann gibt es den Posting, dass es stimmt, dass er erpresst wurde. Sie (Thomas) sagen, hat sich geöffnet. Es geht aber nicht um die Intimsphäre, sondern um die Privatsphäre. Sie (Vendt) sagen, es ist die Privatsphäre. Die Kammer wird die einstweilige Verfügung bestätigen. Bei Intimsphäre ist das OLG strenger. Uns reicht die Privatsphäre. Wir haben eine Öffnung, aber nicht zu diesem Bericht. Auch keine Öffnung des Antragstellers zur Treue, öffentliche Darstellung und was Tatsächliches. Uns liegt nicht vor, dass die Rheinische Post …. Dass er Opfer einer Erpressung war, aber ohne Details. Sie haben Details dargelegt. Dieses Strafverfahren, wenn dort die Vorwürfe …. Die mediale Öffentlichkeit ist nicht die gerichtliche Öffentlichkeit.

Antragsgegneranwalt Jörg Thomas: Wir haben die Kachelmann-Entscheidung. Kein Unterschied zwischen medialer Öffentlichkeit und Gerichtsöffentlichkeit.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir fangen mit der 760an. Ich glaube den letzten Schriftsatz haben Sie. Sie sind Fußball-Kenner mit Kramer.

Antragsgegneranwalt Jörg Thomas: Nein. Wenn man aber mit dem unseligen Fall sich beschäftigen muss, dann wird man zum Kenner.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Kachelmann ist Angeklagter. Hier ist das nicht der Fall.

Kramer-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: … es ist jedenfalls so, der Name seiner Freundin fällt nicht. Dann sind die Fotos in der Öffentlichkeit nicht von seinem Account. Fünf Fotos mit der Freundin.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Der Name der Freundin wird geschrieben..

Kramer-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: Habe den Beitrag selbst gelesen. Der Name wird nicht genannt. Hat sie nicht zu sich nach Hause eingeladen.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Die Antragsteller-Vertreterin überreicht Schriftsatz vom17.02.17für Gericht und Gegner.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer schaut und liest: Es ist nicht sein Account?

Kramer-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: Das ist drauf, das ist drauf, aber dieses nicht.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wo sie herkommen, wissen Sie nicht?.

Kramer-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: Haben wir nicht rausbekommen.

Antragsgegneranwalt Jörg Thomas: Diese hier ….

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: War öffentlich im Netz.

Kramer-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: Wo kommen die her?

Antragsgegneranwalt Jörg Thomas: Es gibt viele Portals, Blogs, die sich mit Spielerfrauen beschäftigen.

Kramer-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: Es ist schon ein Unterscheid, ob er selber ins Netz gestellt hat.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Kennen Sie die Site über die Royals? Es sind nur Aufnahmen. Wir sind darauf gestoßen in einer Sache.

Es wird diskutiert.

Kramer-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: Es geht nicht darum, die Berichterstattung über meinen Mandanten zu unterbinden, aber nicht über diesen intimen Bereich.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Bei einem anderen Fußballspieler (Max Kruse) ist das vom OLG bestätigt worden. Ist Intimsphäre.

Antragsgegneranwalt Jörg Thomas: Vom OLG schon entschieden.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Die Hauptsache noch nicht. Meine, wir haben zwei Entscheidungen des OLG. Hier ist der Unterscheid mit dem Posting.

Antragsgegneranwalt Jörg Thomas: War anders.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Hier der Unterschied mit dem Posting. Da hat er (Max Kruse) sich nicht geöffnet.

Kramer-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: … .

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Eine Unterlassung ist auf die Zukunft gerichtet. Wir werden am Schluss der Sitzung entscheiden.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer lacht: Mit den Partei-Vertretern wird die Sach-und Rechtslage erörtert. Anträge zur einstw. Verfügung vom 02.12.2016 werden gestellt.

Beschlossen und verkündet:

Die Verkündung einer Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung, Raum B334

[bearbeiten] Christoph Kramer vs. BILD GmbH & Co.KG 324 O 779/16

[bearbeiten] Corpus Delicti

Bericht über eine Erpressungsvideo mit Sex, wie in der vorangegangenen Sache

[bearbeiten] Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Dr. Kerstin Gronau
Richter auf Probe: Johannes Kersting

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Nersselhauf; Rechtsanwältin Dr. Stephanie Vendt

Beklagtenseite: Kanzlei Rosenberger & Koch; Rechtsanwalt Jörg Thomas

[bearbeiten] Notizen zu den Sachen 324 O 760/16

17.02.2017 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Antragsgegneranwalt Jörg Thomas: Was soll ich tun? Oder sind Ihnen Unterschiede aufgefallen?

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Mit den Partei-Vertretern wird die Sach-und Rechtslage erörtert. Anträge zur einstw. Verfügung vom 09.12.2016 werden gestellt.

Beschlossen und verkündet:

Die Verkündung einer Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung, Raum B334

10:45

[bearbeiten] Mario Barth vs. Berliner Morgenpost GmbH 324 O 589/16

[bearbeiten] Corpus Delicti

Bericht über ein Casting-Unternehmen, wie dieses hier mit einem Bild von Mario Barth.

Es ging darum, dass und wie Laiendarsteller für Scripted Reality Serien gesucht werden.

Mario Barth wehrt sich dagegen, dass der Eindruck entsteht, er nutze Laiendarsteller, welche fremde Geschichten- nicht die eigenen –spielen.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Dr. Kerstin Gronau
Richter auf Probe: Johannes Kersting

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Schertz Bergmann; Rechtsanwalt Simon Bergmann
Beklagtenseite: Kanzlei Sattkamp & Bullerkotte; Rechtsanwältin Britta Bullerkotte
Justiziarin Anna Lissner

[bearbeiten] Notizen zu den Sachen 324 O 589/16

17.02.2017 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Zum Austeilen habe ich nichts. Es geht um den Unterlassungsanspruch im Print und Internet. K5,ein Bericht über Scripted Reality, über die Rollen von Laiendarstellern. Der Kläger meint, Laiendarsteller ist so zu verstehen, dass die Darsteller nicht die eigenen Probleme darstellen, sondern ausgedachte Probleme. Stimmt so nicht. In Berlin gab es das Unterlassungsverfahren. Die Kammer hat eine Verfügung erlassen, der Senat (Kammergericht) hat diese aufgehoben. Jetzt ist die Hauptsache bei uns. Sie (Beklagte) sagen, Laiendarsteller heißt nicht, dass die Person nicht eigene Probleme darstellen kann. Wir haben telefoniert. Der Klage werden wir stattgeben.79 Exemplare Ihrer Zeitung sind in Hamburg ausgeteilt worden. Die Zuständigkeit ist damit gegeben. Wir gehen davon aus, dass das Landgericht sich an die Stolpe-Entscheidung gehalten hat. Wenn man Mario Barth im Kontext erwähnt, wenn zugleich damit zu tun hat mit der Scripted Reality. Sie haben zur Unterlassung Antrag … . Abmahnung haben Sie im Schriftsatz erwähnt. Bei Stolpe gibt es keine Abmahnkosten. Richterin Dr. Kerstin Gronau: … . Sie sagen was, haben mich irritiert

Barth-Anwalt Simon Bergmann: Es geht um die Verfahrenskosten.

Morgenpost-Anwältin Britta Bullerkotte: Zwischen Mario Barth und Scripted Reality gibt es einen Unterscheid. Sonst hätten wir es gar nicht differenzieren zu brauchen … .Müssen wirr am Wort Laienschauspieler diskutieren. Das ist ein Ausdruck mit wenig Inhalt, substanzarm. In der Sendung müssen die Darsteller erklären, dass sie die Regieanweisung befolgen. Muss die Leute betiteln. Werden gesucht mit gewissen Problemen. Wenn die nicht gefunden werden, werden Berufsschauspieler eingesetzt.

Berliner Morgenpost-Justiziarin Anna Lissner: Im Artikel geht es um die Arbeit der Casting-Agentur. Mario Barth ist zweitrangig erwähnt. Wird nur als Beispiel erwähnt. Die Agentur such Laiendarsteller in der Lockvogelrolle. Was ist das anderes als Laiendarsteller?

Richterin Dr. Kerstin Gronau: War es nur in der Übersachrift? Hier ist es in der Unterüberschrift. Im Kontext geht es darum, dass Leute gesucht werden zu Spiele für das, was erfunden ist.

Berliner Morgenpost-Justiziarin Anna Lissner: … .

Richterin Dr. Kerstin Gronau: Frage, die … an der Stelle, in der Mario Barth erwähnt wird … wir suchen Typen. Es findet keine Differenzierung zwischen Mario Barth statt und Skripted-Reality statt.

Berliner Morgenpost-Justiziarin Anna Lissner: Wenn Laiendarsteller nicht gefunden werden, greift man auf Berufsschauspieler zurück. Wenn wir damit anfangen, jedes Wort auseinanderzunehmen, dann kommt irgendein Prominenter und sagt, dieses Wort gefällt mir nicht.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: …. Darum geht es. Man darf sie als Laiendarsteller bezeichnen, es entsteht aber der Eindruck, dass sie nicht reale Probleme spielen.

Barth-Anwalt Simon Bergmann: Man kann sie anders nennen.

Berliner Morgenpost-Justiziarin Anna Lissner: Wie?

Barth-Anwalt Simon Bergmann: Protogonist. Es gibt das Foto von Mario Barth. Es geht um ihn. … All das bringt der Leser in Verbindung mit dem Skript-Reality-Format. Wir brauchen nicht zu streiten. Es ist nicht fernliegend, dass hier Leute fremde Probleme spielen. Tun Sie nicht so, ob die Redaktion sich nicht anders ausdrücken kann.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: … .

Berliner Morgenpost-Justiziarin Anna Lissner: Das Kammergericht hat klar ausgeführt.

Barth-Anwalt Simon Bergmann: Wenn Sie die Bildunterschrift sehen, dann Kammergericht … .

Berliner Morgenpost-Justiziarin Anna Lissner: Es ist wahr.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Ist typisch bei Stolpe, dass es wahr ist.

Berliner Morgenpost-Justiziarin Anna Lissner: Kann nichts sehen..

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Fügen Sie zu, dass Laiendarsteller reale Ereignisse spielen.

Berliner Morgenpost-Justiziarin Anna Lissner: Wir kommen nicht weiter. Wo ist die Per5sönlichkeitsrecjhtsverletzung.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Laiendarsteller spielen nicht ihre realen Probleme.

Richterin Dr. Kerstin Gronau: Wenn ich Ihre Argumentation richtig verstehe, wollten Sie das gar nicht sagen.

Berliner Morgenpost-Justiziarin Anna Lissner: Ja, richtig. Was suchen die Casting-Agenturen.


Richterin Dr. Kerstin Gronau: Die Frage ist, ob man sich nicht vorstellen kann das klarzustellen, was man behaupten wollte.

Berliner Morgenpost-Justiziarin Anna Lissner: Ja.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Prozessuale Erklärung. Klarstellen, dass erledigt ist.

Berliner Morgenpost-Justiziarin Anna Lissner: Können Sie damit überhaupt leben?

Morgenpost-Anwältin Britta Bullerkotte: Wenn Ihnen das reichen würde.

Berliner Morgenpost-Justiziarin Anna Lissner: Können

Barth-Anwalt Simon Bergmann: Sucht Kandidaten aus.

Berliner Morgenpost-Justiziarin Anna Lissner: Das nicht das Script-Reality-Format gemeint ist.

Richterin Dr. Kerstin Gronau: Das müsste man in der Berichterstattung klarstellen.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Das sie keine wirklichen Erlebnisse schildern.

Berliner Morgenpost-Justiziarin Anna Lissner: Kann das mal besprechen.

Beklagtenseite verlässt den Gerichtssaal. Die Richter ziehen sich ebenfalls zurück.

Morgenpost-Anwältin Britta Bullerkotte nach Wiedereintritt: Nicht vermittelbar.

Barth-Anwalt Simon Bergmann: Freut mich sehr. Hätte lieber eine Entscheidung. Hier werden drei Jahre … . Es geht um die prinzipielle Frage.

Berliner Morgenpost-Justiziarin Anna Lissner: Kosten hätten wir so und so.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Ja, die Kosten hätten Sie. Die mündliche Verhandlung wird wiedereröffnet. … Sach-und Rechtslage wird erörtert. Anträge werden gestellt

Beschlossen und verkündet:

Die Verkündung einer Entscheidung erfolgt am Freitag, den 24.03.2017, 9:45, Saal B334

24.03.2017, Verkündung, Ri'in Dr.Kerlin Gronau: Es ewrgeht ein Urteil. Verbot zu verbreiten ... Laiendarsteller. Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Vollstreckbarkeitsentscheidung.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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