15.03.2019 - LG HH - VrsRi'in Simone Käfer erklärt die Zensurregeln der Politikerin Artus

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Politik im Gerichtssaal – Käfer wird es prozessual lösen


Inhaltsverzeichnis

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Kersten Artus und Kristina Hänel vor dem Landhericht Hamburg



Tagesthemen vom 20. März 2018, Paragraph 219aStGB im Praxischeck

BUSKEISMUS


FREITAGSSBERICHT

15.03.2019

von Rolf Schälike


Abtreibungsgegner - So üben sie Druck auf Schwangere aus | STRG_F


[bearbeiten] Was war heute los?

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Eine Verkündung, ein Aussetzungsbeschluss. Nichts Besonderes. Doch. Es verkündete die Vorsitzende Richterin Simone Käfer selbst. Eine Seltenheit, dass diese Richterin die [(4) Wird das Urteil nicht in dem Termin verkündet, in dem die mündliche Verhandlung geschlossen wird, so kann es der Vorsitzende in Abwesenheit der anderen Mitglieder des Prozessgerichts verkünden. ZPO, §311, was Verkündungen betrifft,
(4) Wird das Urteil nicht in dem Termin verkündet, in dem die mündliche Verhandlung geschlossen wird, so kann es der Vorsitzende in Abwesenheit der anderen Mitglieder des Prozessgerichts verkünden.

einhält

Die beiden Verhandlungen hatten es in sich. Die erste um 11:30 verlief ohne Öffentlichkeit, die Pseudoöffentlichkeit ausgeschlossen.

Bei der zweiten Verhandlung Yannic Hendricks vs. Kersten Artus 324 O 396/18 gab es vor der Verhandlung eine Demo vor dem Landgerichtsgebäude, verhandelt wurde im Strafgerichtsgebäude mit fast einem Dutzend anwesenden Journalisten und an die drei Dutzend Zuschauern.

Die Verhandlung verlief wie eine Schulung. Die Vorsitzende erläutere ausführlich ihre Sicht der Sach- und Rechtslage. Die Partei-Vertreter konnten ausführlich sprechen. Alle Anwesenden konnten verstehen, um was es ging, und sich einbilden, die Vorsitzende Richterin arbeitet mit ihrem Zensur-Quartett vorbildlich, es gibt nichts zu bemängeln. Tatsächlich aber war es Dummes PRdieser Kammer, wie so häufig in unserem Land.

Bezeichnend waren die Sicherheitsvorkehrungen. Neun Sicherheitsbeamten des Gerichts sorgten für, ja für was? Der Vertreter der Pressestelle des Gerichts, Herr Dr. Christian Köster, begründete das mit dem großen Medieninteresse an der Sache und damit, dass man mit entsprechenden Reaktionen während der Verhandlung rechnen musste.

Die Journalisten durften vor den Zuschauern in der hintersten Reihe Platznehmen, von einem der Wachtmeister nach dem Öffnen der Tür reingerufen: „Hier dürfen jetzt die Schreiberlinge rein, bitte den Presseausweis vorzeigen!“

Mich hat das Wort Schreiberlinge zunächst mal irritiert. Lese ich allerdings die Meldungen in der Presse, dann kann jeder entscheiden, inwieweit die vielen Artikeln in der Presse das tatsächliche Geschehen in einer Gerichtsverhandlung dokumentieren.

Unerwähnt:

  • bleiben die Sicherheitsvorkehrungen. Diese werden nicht erwähnt, es wird nicht nachgefragt, nicht erläutert;
  • bleibt die Tatsache, dass auf der Terminrolle die Namen der Richterinnen nicht angegeben sind. Das ist nur bei der Pressekammer Hamburg auf Anweisung des Richtern Andreas Buske so;
  • bleibt die Tatsache, dass nur auf den Terminroller aller Hamburger Zivilgericht die Namen der Kanzleien/Rechtsanwälte fehlen. In allen anderen Ländern ist das nicht der Fall.
  • bleibt die Tatsache, dass nur bei Anwesenheit von Journalisten die Sach- und Rechtslage tatsächlich diskutiert und etwas erörtert wird;
  • wird die Meinung des Wachdienstes, dass die Journalisten Schreiberlinge sind;
  • bleibt auch die Tatsache, dass sich die Richterinnen der Pressekamme vehement gegen Filmaufnahmen wehren. Diese Richterinnen betreten den Gerichtssaal erst nachdem alle Kamerateams den Gerichtssaal verlassen haben.

Alle Artikel zeugen von der Gutgläubigkeit bis zum religiosen Vertrauen in die Entscheidungen der Richterinnen der Pressekammer. Diese werden de facto als Göttinnen dargestellt, auf deren Entscheidung - Offenbarung - man nun bis zum 26. April 2019 ungeduldig warten muss. Danach wird es hell und klar, die Denkrichtung ist vorgegeben.

Die erste Verhandlung

[bearbeiten] M. Schaldach vs. BILANZ Deutschland Wirtschaftsmagazin GmbH 324 O 488/18

Diese Verhandlung versprach Spannung, weil auf der Klägerseite Rechtsanwalt Johannes Eisenberg saß. Mit Johannes Eisenberg erlebt man immer ein schönes lautes, lustiges abdurdes Theater.

[bearbeiten] Corpus Delicti

Um was es gibt, konnte die Pseudoöffentlichkeit nicht erraten. Recherchen im Internet brachte auch keine Erkenntnisse. Die Juristen in Robe bemühten sich erfolgreich, diese öffentliche Verhandlung eine Geheimverhandlung zu führen.

Rechtsanwalt Johannes Eisenberg wurde allerdings seine politisch-kritischen Sprüche los. Sicherheitshalber hat er diese recht oft wiederholt, offenbar damit der Irre von der Pseudoöffentlichkeit diese dann auch versteht und veröffentlicht. Ich tue das aus hygienischen Gründen gern.

Zum Inhalt ein paar Stichpunkte. Es muss eine Liste mit 10.000 Namen im Internet gegeben haben, die immer noch aufrufbar ist. Dort stand der Name des Klägers, wurde rausgenommen, wie auch der Name Blüchner.

Die Springerzeitung BILANZ muss sich strafbewehrt gegenüber dem Kläger verpflichtet habe aber ihre Verpflichtung nicht eingehalten. Da verlangt nun der Kläger Vertragsstrafe von über 10.000,-- € und Herr Blüchner wohl ebenfalls, sogar wesentlich mehr.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Gabriele Ellerbrock
Richterin: Henrike Stallmann

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt Johannes Eisenberg
Beklagtenseite: Dr. Volker Nieland

[bearbeiten] Notizen aus der Verhandlung M. Schaldach vs. BILANZ Deutschland Wirtschaftsmagazin GmbH

Vorsitzende Richterin Simone Käfer diktiert ins Diktiergerät: Der Beklagten-Vertreter überreicht den Schriftsatz vom 14.03.19 für Gericht und Gegner.

BILANZ-Anwalt Dr. Holger Nieland: Es sind alles Rechtsansichten.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir sind beim Erlass der Verfügung anders ausgegangen. Hielten das für unstreitig … Müssen Beweis erheben. Würden Vertragsstrafe erkenne, es gab zwei Verstöße.

Schaldach-Anwalt Johannes Eisenberg Wenn erforderlich … . Es geht ums Leistungsschutzrecht, dass Springer das nicht weiß. Dass ich das ansprechen muss, Springer erklären muss, der das erfunden hat.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Vom Sachverhalt …

Schaldach-Anwalt Johannes Eisenberg; Die ganze Liste ist heute noch drin. An der Liste hat der Beklagte ein Leistungsschutzrecht. Das kenne wir von Axel Springer Verlag, dass der nicht sein Werkzeug kennt.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Herr Büchner aus der Liste zu nehmen …

Schaldach-Anwalt Johannes Eisenberg: Ist bis heute drin, nur ein Name nicht. Kann nicht behaupten, habe nicht gewusst. List ist noch heute drin. Liste mit 10.000 Namen.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Streitig, ob genehmigt.

BILANZ-Anwalt Dr. Holger Nieland Streitig ist die Untätigkeit.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Im November Online mit Genehmigung, 10.000 Namen und andere Organisationen im Leitungsschutzrecht prüfen … . Kriegt die Aufforderung. Nimmt nur einen Namen raus. Geht davon aus, es ist genehmigt. Haben nachträglich genehmigt.

BILANZ-Anwalt Dr. Holger Nieland Alles Vermutungen.

Schaldach-Anwalt Johannes Eisenberg: Haben dem Gericht … Adressen .. Beweis.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wenn es so wäre, würden wir zusprechen. Zwei Mal. Ob es einen Beweis, wo, müssen wir noch überlegen. Wir haben rechtliche Einwendungen. Sie (Eisenberg) habe zwei … .

Schaldach-Anwalt Johannes Eisenberg: Mit der einstweiligen Verfügung wird meine Zesur erledigt. Ich bin nicht Leibeigener meines Mandanten.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir urteilen nicht mit Summe aus jedem Verstoß.

Schaldach-Anwalt Johannes Eisenberg: Wenn Sie nur von einer Gebühr ausgehen, bin ich ach zufrieden. Neuer Auftrag, da gibt es wieder Geld..

BILANZ-Anwalt Dr. Holger Nieland: Wenn Sie ein Urteil schreiben, weshalb …

Schaldach-Anwalt Johannes Eisenberg: Der BGH sagt, … unmittelbar u tun. Ich habe nicht Urheberrecht, sondern Leistungsschutzrecht..

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: … .

BILANZ-Anwalt Dr. Holger Nieland: Nur den Passus …

Schaldach-Anwalt Johannes Eisenberg: Quängeln zu viel. Das Gericht wird ihm … .

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Anträge werden gestellt. Beschlossen und verkündet.

Schaldach-Anwalt Johannes Eisenberg: Dann nehme, ich eine Teil zurück..

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Bei beiden … 15.- bis 20.000,--- Bei dem einen 12.000,-- auf jeden Fall.

Schaldach-Anwalt Johannes Eisenberg: Machen Sie Verkündung. 12.000,-- bei dem ersten Verstoß.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Müssen Sie jetzt schon der Teilklagerücknahme zustimmen.

Schaldach-Anwalt Johannes Eisenberg: Büchler 30.000,-- nehme ich vollständig zurück.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer diktiert: Einer etwaigen Klagerücknahme stimme ich zu.

Beschlossen und verkündet:

1. Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Dienstag, den 05.04.19, 9:55, Saal B334.

wird anberaumt auf Dienstag, den 26.03.19, 9:55

26.03.19, 9:55, Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es ergeht ein Urteil.

1.Die Beklagte hat an die Klägerin 12.958,19 € nebst Zinsen zu zahlen.
2. Außerden hat die Beklagte hat an die Klägerin Rechtsanwaltskosten in Höhe von 187,xx € zu zahlen.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreis haben der Kläger 76 %, die Beklagte 24 % zu zahlen.

Die nächste Verhandlung erfolgte im Strafjustizgebäude, im großen Verhandlungssaal, Raum 337

[bearbeiten] Yannic Hendricks vs. Kersten Artus 324 O 396/18

Die Verhandlung fand im Strafjustizgebäude statt, im großen Saal 337. Neun Wachmeister, Abschirmungen vor dem Saaleingang unterstrichen die Bedeutung des Verfahrens.

Wir erlebten diese Form lediglich im Böhmermann-Verfahren, Ganz selten werden Wachmeister in die Verhandlungen der Pressekammer gebeten. Die Richterinnen/Richter demonstrieren damit die Gefahr, der sie aus ihrer Sicht ausgesetzt sind. Es werden auch Zeichen damit gegen eine der Parteien gesetzt. Sind beide Parteien zänkisch, wird in der Regel Mediation angeboten.

Da Yannic Hendricks ein Einzelkämpfer ist, durfte nicht davon ausgegangen werden, dass irgendwelcher seiner Anhänger Remmidemmi im Gericht veranstalten. Die Präsens der vielen Wachmeister durfte signalisieren, dass die Beklagte, Kersten Artus mit ihren Anhänge gefährlich, gewaltbereit ist. Wäre eigentlich eines Ablehnungsgesuchs wert.

Was geht in dem Kopf der Vorsitzenden Richterin vor? Wen fürchtet diese Frau?

Wenn einer von den Beteiligten krank ist, dann dürfte dass der Kläger sein, danach vielleicht sogar die Vorsitzende Richtedrin Simone Käfer. Reine Spekulation.

[bearbeiten] Corpus Delicti

Kersten Artus wurde von Yannic Hendricks, einem unter dem Pseudonym „Markus Krause“ auftretenden Abtreibungsgegner verklagt, weil sie seinen Realnamen auf einem Blog und Facebook veröffentlicht hatte. Die Sache sollte am 15. Februar 2019 verhandelt werden, wurde aber ausgesetzt, nachdem Hendricks die Klage um den Klagevorwurf der Verbreitung des Bildes der roten Flora erweiterte.

Kersten Artus ist nicht die erste, die Yannic Hendrikcs abmahnt, bisher offenbar erfolglos. Insofern ist es folgerichtig, dass die Kanzlei Höcker nach Hamburg geht. Für Höcker dürfte das die einzige Chance sein, zu obsiegen. Allerding müsste er hier in Hamburg seine eigene [Zensur-Triade] aufbauen, den das Hamburger Zensur-Doppel-Quartett Käfer-Buske lechzt nach neuen Ideen und ist experimentierfreudig, was die Weiterentwicklung der Zensurregeln betrifft.

[bearbeiten] Am Richtertisch

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Gabriele Ellerbrock
Richterin: Henrike Stallmann
Protokollführerin am Computer

Referendar

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite:
Rechtsanwalt Dr. Jörn Claßen von der Kölner Kanzlei Höcker

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Beklagtenseite:
Kersten Artus, RA Dr. Björn Elberling, RA Alexander Hoffmann

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[bearbeiten] Notizen aus der Verhandlung Yannic Hendricks vs. Kersten Artus

Die Verhandlung wurde abgesichert von fast einem Dutzend Justiz-Wachtmeistern.

Viel Publikum, welches sich in dem verglasten Teil des Gerichtssaals Platz nehmen durfte.

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Den Journalisten wurde die Tür zum Gerichtssaal vom Wachtmeister mit den Worten geöffnet Die Schreibelinge dürfen hier rein. Zeigen Sie ihren Presseausweis.

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Die Kameraleute mussten ohne den Richterinnen filmen. Nachdem diese den Gerichtssaal verließen, kamen die Richterinne in den Saal. Der Wachtmeister rief laut: §Stehen Sie auf!“ Wer alles aufstand konnte ich nicht sehen, die Schreiberlinge um mich herum standen nicht auf, ich selbstverständlich auch nicht. Das Publikum hinter dem Glas stand offenbar auf, um mit Spannung den weisen Worten der Vorsitzenden Richterin zu folgen zu dürfen.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer setzte sich und sprach laut ins Mikrofon: Wir haben der Gegenseite, dem Antragsgegner heute Morgen gemailt. Wir haben ihn mit den Schriftsatz des Gegners von 14.03.2019 bekannt gemacht. Es geht um den Antrag um Ausschluss der Öffentlichkeit. Wir können nicht erkennen, dass die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden muss. So allgemein geht das nicht. Stellen Sie konkret den Antrag, wenn es konkret wird.

Kommentar RS: Hier fehlt es der Kanzlei Höcker an Brutalität. Sie hätte den kranken Mandanten mitbringen sollen und den Ausschuss der Öffentlichkeit beantragen, weil er in seinem Zustand nicht in die Öffentlichkeit treten möchte.

Hendricks-Anwalt Dr. Jörn Claßen: Ja.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer diktiert zu Protokoll: Das Gericht weist darauf hin, dass der Antrag des Klägervertreter auf Ausschluss der Öffentlichkeit im Schriftsatz vom 14.03.2019 dann zu stellen ist, wenn das erforderlich für den Vortrag werden wird. Das Gericht hat derzeit keine Absicht die im Antrag vom 14.03.2019 mitgeteilten Umstände zu erörtern. Der Klägervertreter erklärt daraufhin, ich werde den Antrag stellen, wen ich die Notwendigkeit dazu in der Verhandlung sehe.

Es geht um die Wort- und Bildberichterstattung. Sie, Frau Artus, haben den Namen des Klägers und ein Bild verbreitet. Der Kläger hat 60 bis 70 Mal Ärzte wegen Verstoß gegen den § 219a StGB angezeigt, er hat einen Strafantrag gegen die Ärztin Kristina Hänel gestellt, informierte die Ätztekammer, hat Post-Provider von Kristina Hänel angeschrieben, ihre Site zu löschen. Sie (Frau Artus) haben darüber berichtet. Er hat über sein Alter, sein Abitur, dass er Mathematikstudent ist, berichtet, aber immer den Namen nicht genannt haben wollen. Die Medien haben sich daran gehalten. Sie haben den Namen öffentlich gemacht.

Kommentar RS: Das ist das Problem. Die Beklagte hat die Spielregeln der öffentlichen Meinungsbildung nicht eingehalten. Die Aufgabe des heutigen Verfahrens wird darin bestehen, ihr das beizubringen. Die Anwalt Dr. Jörn Claßen von der Kanzlei Höcker dürfte innerlich der Vorsitzenden Richterin Simone Käfer näher sein als die Anwälte der Beklagten, welche das heutige Verfahren in einem größeren Zusammenhang sehen.

Die Vorsitzende Richterin Simone Kläger und Prof. Ralf Höcker zusammen mit Rechtsanwalt Dr. Jörn Claßen würden - zurückversetzt in das Jahr 1932 – Journalisten verurteilen, die behauptet hätten „Hitler bedeutet Krieg und bereitet sich darauf vor“. Das wäre eine Tatsachenbehauptung, die zu beweisen, die Journalisten nicht in der Lage wären. Im prozessualen Abwägungsprozess würden die Hitler-Warner zu hohen Zahlungen von den Juristen in Robe der Art, wie Käfer, Höcker und Claßen, verurteilt worden sein.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es kam zu einem Termin im Februar dieses Jahres. Die Rote Flora hat ein Plakat, kein Foto des Klägers, aber vom Foto abgemalt, ausgehangen:

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Auf dem Plakat wird über die angesetzte Hauptverhandlung berichtet. Sie (Frau Artus) haben das Foto weitergeleitet. D.h. der Kläger macht wg. dem Bild Anspruch auf Unterlassung. Sein Anonymitätsanspruch sei höher als das öffentliche Interesse, erst recht beim Bild. Das Bild habe Prangerwirkung. Sie (Frau Artus) erwidern nun, er geht selbst an die Öffentlichkeit, es gibt ein großes öffentliches Interesse gerade wegen der Anzeige gegen Frau Hänel. Es ging bis zum Bundestag. Sie sagen, es sei Sozialsphäre. Deswegen sei auch das Bildnis zulässig. Zum Wort (Namensnennung) findet eine Abwägung statt. Es spielt eine wichtige Rolle, wo wird das Verhalten des Klägers eingeordnet. Stellte Strafanzeigen, Beschwerden zu verurteilen. Wir meinen, es ist Sozialsphäre. Wir meine nicht, dass Anzeigen gleich Sozialsphäre ist. Er hat die Ärztekammer informiert mit seinem Klarnamen. Das ist Sozialsphäre. Dann folgt die Abwägung. Aber bei stigmatisierenden Berichten, bei Prangerwirkung – das wurde vorgetragen – bei einem Shitstorm gibt es negative Wirkungen für den Kläger. Das haben wir in den Akten gesehen. Wir haben das Verhalten des Klägers, er selber, das innere Umfeld, Studenten, die ihn kennen. Das bedeutet eingeschränkten Schutz. Bei Bild gibt es nur eine Ausnahme, nur mit Zustimmung. Diese gab es nicht. Wir haben den § 23, Art. 2 KUG. Kann greifen. Auch wenn das Interesse der Öffentlichkeit überwiegt. Das kann zum Verbot führen. Da ist die Kammer noch in Diskussion. Für die Veröffentlichung spricht, es ist kein Foto, wird vom Foto abgezeichnet. Ist der Kläger damit als solcher für einen größeren Kreis erkennbar gemacht worden? Darüber muss man diskutieren. Sie, Frau Arkus, haben nicht ein eigenes Bild verbreitet, sondern eins aufgegriffen, das Plakat von der Roten Flora. Der Kläger hat 60 bis 70 Strafanzeigen gestellt. Ist für ihn ein Hobby, forste das Internet durch nach denen, die gegen den § 219a verstoßen. Hat auch die Ärztekammer informiert. Haben die Besonderheit, das er die Internet-Site von Frau Hänel hat sperren lassen wollen.

Kommentar RS: Ein solcher Typ, ist mir persönlich sehr, sehr gut bekannt. Kein Mathematiker, aber ein juristisch hoch Interessierter, sogar eingetragener Jurastudent in Köln. Durchforstete auch das Internet nach Verstößen, gründete Scheinfirmen und mahnte erfolgreich in geschäftlicher Zusammenarbeit mit kriminellen Anwälten ab. Sein Fehler, er hat sich mit noch schlimmeren Lügner und Betrüger eingelassen, welcher erfolgreicher im Lügennetz der Justiz verankert war und ist. Mein Bekannter hat bei Käfer hat er gelogen, sein Gegner erhielt die beantragte einstweilige Verfügung. Buske glaubte dem Lügner und hob den Beschluss von Käfer auf. Das Prozessuale hatte obsiegt. Heute erläutert Richterin Käfer das Prozessuale. Sie kann nicht über ihren Schatten springen. Sie muss sich was einfallen lassen, sollte sie die Klage abweisen wollen (müssen). Das hätte Folgen für viele andere Klagen, die diese Richterin unbedingt sttgeben will.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Mehrere Gesetzesverhandlungen beziehen sich auf die Anzeigen gegen Frau Hänel. Da ist das Interesse vorhanden zu wissen, wer ist diese Person. Da kann die Kammer zum Ergebnis kommen, dass der Name genannt werden könnte. Sie (Frau Artus) haben auf das Plakat hingewiesen, auf den Termin der Hauptverhandlung. Da ist die Kammer in Diskussion. Wenn wir zum Termin verkündet haben, dann werden Sie es erfahren. Sie, Herr Claßen wollen was sagen.

Hendricks-Anwalt Dr. Jörn Claßen: Zunächst das, was im Schriftsatz steht. Die Debatte muss geführt werden, aber nicht hier im Gerichtssaal. Damit ist die Diskussion zum § 219a hier abgeschlossen.

Kommentar RS: Sie wird aber tatsächlich hier geführt, materiell durch Erzeugung von Kosten, Diebstahl an Zeit, mögliche Anprangerung durch Fehlurteile. Strafanzeigen und Gerichtsverfahren gehören zum politischen Kampf. Wir wissen nicht, ob der Kläger Prozesskostenhilfe beantragt hat, diese benötigt. Dann wäre es noch schlimmer. Ein primitiver Typ wird missbraucht in den gesellschafts-politischen Auseinandersetzungen. Wir hatten schon mal eine solchen Fall beobachtet. Die für die Web-Site www.google.de in Deutschland offizielle Verantwortliche prozessierte privat wegen ihrer privaten Hunde—web-Site, die ihr ein Betrüger beim Ummelden der Domain weggeschnappt hatte. Ich berichtete. Die Google-Deutschland-Anwälte baten mich, den Namen nicht zu nennen. Diese Frau sei ja nur vorgeschoben, habe mit Google dem Grunde nach nichts zu tun. Der Frau zu Liebe habe ich den Namen in meinen Berichten gelöscht. Sie hat ja wirklich niemanden geschadet, war eine Hundeliebhaberin.

Hendricks-Anwalt Dr. Jörn Claßen: Das andere spielt in der Klage solch eine Rolle. Wir sagen, der Name spielt keine Rolle. Zumindest als Sie (Frau Artus) berichtet haben. Es stellt sich die Frage, besteht Interesse am Namen? Sie beantwortete die Frage selbst deutlich im Interview mit dem NDR, Radio xxxx, vor zwei Tagen, der Name des Klägers spielt keine Rolle. Kommt Ihnen nicht darauf an. Dann auch das vom Gericht Gesagte, wird etwas rechtens. Sie sagen soziale Sphäre, was Sie aber nicht gesagt haben, ist der Artikel 4 (des Grundgesetzes)

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Der Artikel 4 habe ich nicht angesprochen. Alle Entscheidungen dazu betreffen Mitglieder und Organisationen.

Kommentar RS: Hier hat Dr. Jörn Clasen eine neues Schlachtfeld aufgemacht. Käfer hat es offenbar nicht verstanden. Könnte Erfolg versprechen bei Buske.

Grundgesetz - Art. 4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Hendricks-Anwalt Dr. Jörn Claßen: Es geht um die Gewissensentscheidung beim Artikel 4, wenn wir im Anwendungsbereich sind. Diese Entscheidung ist eine sehr intensive Entscheidung, die den Art. 4 berührt. Dann, wenn wir sagen, befinden uns in der Sozialsphäre, dann geht es um die Stigmatisierung, Prangerwirkung. Das ist schwer wegzudiskutieren. Dann hat der Betroffene das Recht auf Schutz. Beleidigungen, seine Familie wird in der Presse … . Wenn wir über seine Gesundheit sprechen, dann unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Habe es gelesen.

Hendricks-Anwalt Dr. Jörn Claßen: Die Auswirkungen sind sehr massiv. Rota Flora ist gerade Prangerwirkung. Man muss sich vorstellen, es ist die Rote Flora, das Bild. Es geht um die Debattenkultur, da sollte von der gerichtlichen Seite ein Strich gezogen werden.

Kommentar RS: Ist das eine Aufruf über massenweise Strafanzeigen, Debatten zu führen?

Hendricks-Anwalt Dr. Jörn Claßen: Es besteht kein Informationsinteresse am Namen. Gerade die Fotoveröffentlichung ist eine Anprangerung eines Andersdenkenden.

Artus-Anwalt Dr. Björn Elberling: Kann mich an das Abwägungsergebnis der Kammer nicht anschließen. Auch wenn man man ohne Namen zu nennen, berichtet, dann entsteht das Interesse, wer ist das, der das macht. Extremes Beispiel. Auch im NSU-Prozess kann man berichten, ohne den Namen Beate Zschäpe zu nennen. Es war kein Vergleich, sondern zur Struktur. Ihr Mandant kann sagen, der Bericht ist unzulässig. Mein Mandant sagt, lassen Sie uns nicht über die Person, sondern über die Sache reden. Zum Artikel 4 haben wir auch schon geschrieben. Der Klägervertreter und der Kläger sind sich nicht einig, ob er religiös ist. Möchte mich konzentrieren auf das Bild. Es gibt Handlungen mit Bildnissen des Klägers, in die er sich selbst begeben hat. Es gibt Interviews, Veröffentlichung in der TAZ. Hat sich selbst in die Öffentlichkeit gebracht, z.B. mit „Marsch des Lebens“. Er selbst hat das Thema (ins Leben gerufen) bis unsere Mandantin das erste Mal den Namen genannt hat. Zum Bild. Es war schon vor der Veröffentlichung mit dem Namen des Klägers verbunden. Das ist hier der klassische Fall. Auch die Ärzte, die er angezeigt hat, waren früher in der Öffentlichkeit nicht gekannt. Und dann sagt er, bin ein kleiner Student, mir kann keiner. Gerade das wurde im Plakat von Rote Flora thematisiert. Auch hier führt die Abwägung zu einem zeitgeschichtlichen Ereignis. Soweit von mir.

Artus-Anwalt Alexander Hoffmann: Lassen Sie mich ergänzen. Der ganze Vortrag des Klägervertreters ist, ich möchte anonym bleiben. Das ist der Angelpunkt. Wer studiert, solche Recherchen betreit, Dutzende Strafanzeigen stellt, überlegt, wie kann ich web-Sites sperren lassen, ist ein Aktivist, der in die Öffentlichkeit heraus aus der Privatsphäre tritt. Er verknüpft die Frage mit Details aus seinem Privatleben mit seiner Freundin. Das unterscheidet ihn nicht von einem Redner auf einer Versammlung. Da ist der Namen nur ein Teil des Auftritts. Für die Öffentlichkeit ist es interessant zu erfahren, was ist das für eine Person, was treibt ihn an? Er möchte anonym bleiben, begründet sein Anonymitätsanspruch. Wenn eine Person 200 – 300 Autos beschädigt, dann fragt man, wer ist das. Esv ist ein klassischer Akteur.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir haben Ihre Argumente, Dr. Claßen, verstanden. Wollen Sie noch was zur Bildveröffentlichung was sagen?

Hendricks-Anwalt Dr. Jörn Claßen: Das Bild ist ohne Zustimmung meines Mandanten ins Netz gelangt. Die Veröffentlichung von Rote Flora führte zu … Wurde schon zum Gesundheitszustand meines Mandanten vorgetragen. Wo sollen die Grenzen gesteckt werden? Auch wenn die Beleidigungen nicht von Ihnen (Frau Artus) kamen Sie wussten wozu das führt. Im Foto der Roten Flora ist er erkennbar. Da ist die Grenze zur Stigmatisierung erreicht. Es ist klar, dass unzulässig. Mein Mandant ist kein Aktivist, zumindest nicht mit seinem Namen. Da sind wir beim Artikel 4. Es besteht kein Anspruch der Öffentlichkeit. Artikel 4 spielt eine wesentliche Rolle bei dem Persönlichkeitsrecht. Zur Aktivität. Es sind Strafanzeigen gestellt. Da sind wir in der Privatsphäre. Welchen Informationswert hat der Name? Sie sagen, was treibt ihn an. Das ist wichtig, aber nicht der Name, eil Anprangerung. Der Name ist nicht erforderlich. Die „Selbstöffnung“ in Anführungszeichen hat er ohne Namensnennung gemacht. Er wollte nicht in die Öffentlichkeit mit Preisgabe seiner Identität. Er ist mit einem Pseudonym aufgetreten. Jetzt haben wir die Stigmatisierung es Klägers.

Artus-Anwalt Dr. Björn Elberling: Bestreite, dass das Foto ohne seiner Zustimmung ins Netz gestellt wurde. Müsste vorgetragen werden, dass es jahrelang ohne Zustimmung des Klägers im Netz stand. Das, was Rote Flora plakatiert hat, ist ken Pranger, keine Hetze. Es ist problematisch. Die Ärzte wollten nicht in die Öffentlichkeit. Ist in der Debatte mit Tweets öffentlich tätig, dann kommt noch die Zivilklage. Das wird im Plakat thematisiert. Es drückt etwas aus. Diese Widersprüchlichkeit können wir nicht akzeptieren. Er ist in der Presse, mit eigener Stimme im Radio. Das Plakat veröffentlicht ihn in bewusst verfremdeter Form. Dass er im persönlichen Umfeld erkannt wird, ist genau so wie mit einer Stimme im Radio. Dass es im Twitter unzulässige Äußerungen gibt, ist leider bei jedem höchststrittigem Thema der Fall.. Wir haben keinen Zweifel daran, dass der Kläger durch sein Verhalten nicht wollte, dass sein Name genannt wird, aber objektiv war die Namensnennung durch sein Verhalten angelegt. Frage ist dien zeitgeschichtliche Relevanz. Mit eigener Stimme im Radio aufgetreten.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Mit den Partei-Vertretern wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Kläger-Vertreter überreicht die eidesstattliche Versicherung vom 13.03.2019 al Anlage K32 zu Akte. Ihr Antrag, Dr. Claßen, zur Bildveröffentlichung muss anders formuliert werden.

Hendricks-Anwalt Dr. Jörn Claßen: Ja.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer diktiert: Der Antrag zur Bildveröffentlichung wird insoweit erweitert, dass es heißt Bild vom 05.02.2019, wie unter URL xxxxx geschehen. … Das Bild des Klägers erneut zu verbreiten, wie dort geschehen. Beklagtenvertreter beantragen, die Klage abzuweisen.

Beschlossen und verkündet:

1. Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 26.April.19, 9:45, Saal B334.

O.k.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer auf Nachfrage einer Journalistin: Ja, ist kein Saal. Das sind die Räumlichkeiten der Geschäftsstelle, in denen verkündet wird.


[bearbeiten] Verkündung des Urteils

26.04.19, Ri Dr. Thomas Linke: Es ergeht ein Urteil. Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Streitwert 45.000,-- €

Interessant: Richter Dr. Thomas Linke war nicht Richter dieser Verhandlung, darf trotzdem verkünden und verkndet auch. Auf die ZPO wird bei der Pressekammer Hamburg gepfiffen.

[bearbeiten] Kommentar RS

[bearbeiten] Falsche Besetzung

Zunächst möchten wir darauf hinweisen, dass die Kammer wieder Mal in der falschen Besetzung verhandelte. Der interne Geschäftsverteilungsplan (liegt mir vor) sieht die Besetzung Käfer, Dr. Linke, Stallmann vor. Heute verhandelten aber Käfer, Ellebrock und Stallmann.

Wäre am 15.02.2019 verhandelt worden, dann hätten aller Wahrscheinlichkeit nach Käfer, Ellerbrock, Dr. Linke verhandelt, obwohl Stallmann offiziell die Berichterstatterin sein müsste.

Dieses Zensur-Quartett Käfer-Ellerbrock-Linke-Stallmann ist ihrer Sache sicher und findet sicher ausreichend Gründe in einer dem Quartett lieben Besetzung zu verhandeln. Den Juristen in Robe ist das als Unternehmer egal, das Geschäft muss optimal organisiert werden. Geld fließt unabhängig vom Ergebnis.

[bearbeiten] Was bringt das Urteil in dieser Sache?

Wir stellen wir und die Frage, was bringt ein Urteil in dieser Sache?

Der Name des Klägers als aktiver Gegner von Abtreibungen wird wohl nicht mehr aus dem Netz zu entfernen sein. Auch das Plakat wird ewig im Netzt zu finden sein.

Darum geht es also nicht. Es geht darum, die Beklagte, die Linken-Politiker einzutakten in das rechtliche System der zulässigen und unzulässigen Äußerungen. Politiker haben im Rechtsstaat Deutschland die Gerichte als die letzten Entscheider in strittigen Fragen zu achten, zu berücksichtigen. Nur so ist Ruhe und Ordnung, Rechtsfrieden zu gewährleisten, meine die meisten Richter zu ihrer Verteidigung. Eigenständige Aktionen von Politikern außerhalb der Vorgaben durch die Rechtsprechung müssen bekämpft werden. Bei Äußerungen steht als oberste Wächterin für „erlaubt“ und „nicht erlaubt“ die Vorsitzende Richterin Simone Käfer an vorderster Stellen.

Es gibt ein Problem. Diese Richterin trägt keine formelle Verantwortung als unabhängige Zensorin. Sie ist nur dem Gesetz verpflichtet. Das Gesetz ist aber nicht eindeutig. Die Durchsetzung ihre persönlichen, höchst privaten Ambitionen und die Berücksichtigung möglicher externer Einwirkungen versteckt diese Richterin hinter dem Begriff „Abwägung“.

Das Urteil wird uns nur die Situation offenbaren in dem dieses Zensur-Quartett sich gegenwärtig befindet. Zur Klärung des Sach- und Rechtstandes wird das Urteil nichts, gar nicht beitragen.

Unverständlich, dass die Politikerin Kersten Artus so ungeduldig auf das Urteil wartet. Wahrscheinlich noch nicht erkannt, wie gefährlich die Vorsitzende Richterin Simone Käfer für Deutschland ist. Sie würde 1929 Journalisten verbieten zu behaupten „Hitler bedeutet Krieg, er bereitet sich darauf vor.“ Es hätte an Tatsachen gefehlt bei der Abwägung, und Beweise einzufordern, hätte Richterin Simone Käfer mit der Begründung der unzulässigen Ausforschung abgewiesen.

[bearbeiten] Weshalb gibt Rechtsanwalt Dr. Jörn Claßen kein Interview?

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Wir wissen es nicht. Offenbar ist die Kanzlei des Prof. Ralf Höcker noch nicht vorbereitet, eine Zensur-Triade Höcker-Käfer-Buske in Hamburg zu bilden.

War sich Rechtsanwalt Dr, Jörn Clasen nicht sicher, was er vortrug, tatsächlich und rechtlich?

Noch keine Übung im Umgang mit Journalisten, den Sxchreiberlingen?

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Da war die Beklagte einfach besser.

[bearbeiten] Presseberichte

Ergebnisse der Schreiberlinge und deren Redakteure;

  • 16.03.2019 Junge Welt „Denunziant am Schreibtisch“ Paragraph 219 a: Student überzieht Ärzte mit Anzeigen und verklagt Journalistin wegen Namensnennung. Von Kristian Stemmler
  • 15.03.2019, Hamburger Abendblatt „Abtreibungsgegner will Anonymität – aber nur für sich“ von Bettina Mittelacher
  • 15.03.2019, 21:15 - mopo „Prozess in Hamburg Abtreibungsgegner zeigt Pro-Familia-Chefin an“ von Stephanie Lamprecht
  • 15.03.2019, 18:19 - NDR-Hamburg „Abtreibungsgegner zeigt Pro-Familia-Vorsitzende an“ von
  • 15.03.2019, welt.de „Ärztejäger klagt gegen „Pro Familia“-Vorsitzende“ von Martin Jenssen, Claudia Sewig
  • 14.1.2018 - TAZ „Y***** H******** mahnt ab“

[bearbeiten] Im Fernsehen

  • 15.03.2019, 17:43 Hamburg1 Bundesweite Diskussion erreicht Hamburg; Auftakt im Abtreibungsprozess
  • 15.03.2019, 17:30 sat1 „Abtreibungsgegner verklagt Hamburger „Pro Familia“-Vorsitzende

[bearbeiten] Urteile - pro familia

  • 16.01.2019: LG [12O22818_lg_duesseldorf.pdf Urteil, Az. 12 O 228/18] - Yannic Herndricks vs. BuzzFeed GmbH - Klage wude zurückgewiesen.
  • 02.10.2007: OLG Karklsruhe Urteil Az. 6 W 93/07 - pro familia vs. Vereien Nie wieder - Verfügung wurde nicht erlassen.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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