13.12.13 - Vorsitzende Richterin Simone Käfer entscheidet oberfächlich und unberechenbar

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NESSELHAUF HAT’S NICHT LEICHT


Inhaltsverzeichnis

13.12.2013 Landgericht Hamburg, Zivilkammer 24 (Hamburger Zensurkammer)


BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

13. Dezember 2013



[bearbeiten] Was war heute los?

06.12.2013

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MOPO 13.12.13, S.4

Wie wahr. Erleben wir jeden Freitag.

Es war wieder mal ein Nesselhauf-Tag. Diesmal bei der Vorsitzenden Richterin Käfer, der es offenbar nicht leicht fällt, den Wünschen dieses Anwalts, lispelnd geäußert von Rechtsanwältin Dr. Stephanie Vendt, zu folgen.

Eigentlich gab es heute nur eine Verhandlung. Die Klägerin war eine Mandantin der Kanzlei Nesselhauf. Genau gesehen, dürfte man nicht bei nur einer Verhandlung von einem Nesselhauf-Tag zu sprechen. Wäre nicht korrekt.

Wir nutzen aber die Tatsache, dass nur eine Sache bei den Verkündungen terminlich verschoben wurde. Da kann man schon davon ausgehen, dass zwei Verfahren ab heute die Vorsitzende Richterin Simone Käfer noch beschäftigen werden. Und es sind eben zwei Nesselhauf-Sachen, Sachen seiner Mandanten, die heute eine Rolle spielten und einer Entscheidung durch die Vorsitzende harren.

Die eine Mandantin ist Simone Ballack, eine Lebedame, geeignet für den Boulevard und damit eine stabile Quelle im Geschäftsmodell „Nesselhauf“.

Der andere Mandant, Harald Dzubilla, ein intellektueller Pöbler dumm-dreister Art, der auch die Fäkalsprache nicht scheut. Was Nesselhauf an ihm gefressen hat, interessiert uns an dieser Stelle herzlich wenig. Das dürfen die diesen Clown abwechselnd vertretenden Spitzenjuristen Michael Nesselhauf, Dr. Stephanie Vendt und Dr. Till Dunckel ruhig für sich behalten. Uns interessiert in diesem Zusammenhang vorläufig die Vorsitzende Richterin Simone Käfer mit ihrem Familienunternehmen und der gutsherrlichen Art, widersprüchliche, unschlüssige, verantwortungslose Entscheidungen zu treffen. Über Nesselhauf und seine Kollegen werden wir zu gegebener Zeit spekulieren.

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Die Terminrollen waren, wie immer noch, ohne Angaben der Kanzleien und der Richter. Nun kennen wir Rechtsanwältin Dr. Stephanie Vendt und Rechtsanwalt Dr. Gerald Neben aus vielen Verfahren. Die Geheimhaltung am Hamburger Landgericht lief an diesem Tage ins Leere.

[bearbeiten] Verkündung

Es gab drei Verkündungen. Um 10:12, etwas verspätet ausgesprochen, aber eben doch. Hektik dürfte im geheimnisvollen Richterzimmer geherrscht haben.

In zwei Sachen wurden Verbote ausgesprochen.

In der Sache 324 O 402/11 – Harald Dzubilla vs. Klaus H.Schädel wurde die Verkündung einer Entscheidung auf dem 10. Januar des nächsten Jahres (2014) ausgesetzt. Wir werden diesen Fall heute etwas näher beleuchten.

[bearbeiten] Vorsitzende Richterin Simone Käfer

Was die Vorsitzende unter der Robe trug, konnten wir auch heute nicht erkennen. Wir haben sie aber am 10.12.13 in Gerichtsgang schön gekleidet in einem gestrickten Rockanzug mit kurzem Rock, dafür mit langen braunen Stiefeln erlebt. Das genügte für diese Woche.

Gelacht hat diese Vorsitzende an diesem Freitag ebenfalls viel, aber auch nachgedacht, wie sich das eben gehört.

Die Vorsitzende war auch an diesem Freitag gut gelaunt und gab so manchen für uns nicht überraschenden Unsinn von sich, offenbar ohne sich dessen bewusst zu sein.

Wir schauten uns heute auch die Besetzung der Kammer an, ob diese dem geltenden Geschäftsverteilungsplan vom 08.04.2013 entsprach. Nein, wieder saßen am Tisch nicht alle gesetzlichen Richter. Bei einer Sache mit den Endziffer „3“ – entspricht der verhandelten Sache 324 O 503/13 - hätte es die Besetzung „C“ – Käfer, Dr. Link, Dr. Linke - sein müssen. Am Richtertisch saßen aber Käfer, Dr. Gronau, Dr. Linke.

Wieder Mal nicht die gesetzlichen Richter. Was interessieren die Vorsitzende Richterin die Gesetze? Die Gesetze macht diese Sprachaufseherin für sich, allein, selbstbewusst, lachend. Ungefährlich. Hat ja Unterstützung bei Buske, mit dem sich die Spitzbuben und -damen relativ gelegentlich am Freitag nach anstrengenden Zensurverhandlungen gesellig in Gerichtnähe in einer Gaststätte treffen.

[bearbeiten] Verhandlungen

10:15

[bearbeiten] Simone Ballack vs. Heinrich Bauer Zeitschriftenverlag 324 O 503/13

Am Richtertisch saßen die Vorsitzende Richterin Simone Käfer, Richterin Dr. Kerstin Gronau und Richter Dr. Thomas Linke.

Simone Ballack wurde vertreten von der Rechtsanwältin Dr. Stephanie Vendt von der Kanzlei Nesselhauf.

Der Bauerverlag wurde vertreten von Rechtsanwalt Dr. Gerald Neben und Rechtsanwältin Johanna Bornholdt von der Kanzlei Klawitter, Neben, Plath, Zintler

Die Verhandlung kann nach der Verkündung nicht anfangen. Rechtsanwalt Dr. Neben ist noch nicht da. Die Vorsitzende lacht, unterhält sich mit Rechtsanwältin Dr. Stephanie Vendt, die auch lacht. Man kann behaupten, es wird herzlich gelacht. Die Beisitzer lächeln. Ein lustiger Anfang.

Zum Corpus Delicti, kann eventuell dieser Beitrag etwas beitragen:

Die Beweislage schien eindeutig. Doch OK! weiß, was wirklich an dem Abend passiert ist, an dem Paul Janke und Simone Ballack angeblich eine heiße Affäre hatten. Sogar von gefälschten Fotos ist die Rede.
Als wäre es nicht schon unangenehm genug, wenn erhöhter Alkoholpegel und eine Kamera aufeinandertreffen. Simone Ballack, 36, geriet nach einer Partynacht mit „Let’s Dance“-Kumpel Paul Janke, 31, über die gerade ganz Deutschland spricht, in große Erklärungsnot gegenüber ihrem Modelfreund Maik Eichhorn, 32.
Doch an den Gerüchten, die dann sofort durch die Medien gingen, ist nichts dran!

10:21. Dr. Neben erscheint zusammen mit Rechtsanwältin Bornholdt: Guten Tag. Müssen wir noch verhandeln? Oder ist schon ein VU ergangen?

Ballackanwältin Dr. Vendt leise: Sechs Minuten.

Baueranwalt Dr. Neben: Danke.

Die Vorsitzende: Es geht um die Unterlassung von Wort- und Bildberichterstattung. Wir haben eine Verfügung erlassen. Es gibt aber keine Abschlusserklärung. Die Klägerin meint, es wäre kein aktuelles Ereignis, reine Spekulation. Die Beklagte mein, es war eine öffentliche Veranstaltung mit zweihundert Leuten, viele Personen. Die Klägerin habe auch gewusst, das ein Fotograf anwesend war und fotografierte. Wir sehen nicht, dass es eine Showparty war. Die Personen waren zu unwichtig. Es ist kein kleiner Club, aber ein normaler Club. Wir meinen, es war ein zeitgeschichtliches Ereignis. Wir haben bei der Klägerin eine Öffnung der Privatsphäre. Homestory. Sie ist mehr in der Öffentlichkeit. Sie will nicht, dass darüber berichtet wird. Das Interesse der Klägerin hatten wir bei dem Erlass der Verfügung bejaht. Auch bei Prominenten, wenn sie sich öffentlich zeigen, darf nicht alles veröffentlicht werden. Nun haben wir den Club. Wir meinen, dass wenn man sich im Club (amüsiert), dass nicht alles veröffentlicht werden darf. Das heißt, einige Bilder wollen wir verbieten. Dieses Bild und diese beiden Bilder, weil die Klägerin nicht wusste, dass sie fotografiert wird. Auch einige Texte wollen wir untersagen. Das unabhängig von der Frage, ob wir das müssen. Sie wusste nicht, dass eine Journalist dabei war. „b“, „e“, „f“ wollen wir untersagen, auch II. Für uns ist maßgeblich, wusste die Klägerin, dass ein Journalist dabei war.

Ballackanwältin Dr. Vendt: Wir meinen, ... .

Die Vorsitzende: Wir meinen auch, dass der Verlag der Beklagten gegenüber nicht ... war. Kann nachgereicht werden.

Ballackanwältin Dr. Vendt: Frage, wie sind die Journalisten in den Raum gelangt?

Die Vorsitzende: Wer ist der Journalist, dass er die Klägerin kannte?

Ballackanwältin Dr. Vendt: Der Club besteht aus drei Teilen.

Baueranwalt Dr. Neben: Wir sind nicht bei Ihnen. Wenn ich die Kammer richtig verstanden habe, ob sie wusste, dass ein Journalist da war, und sie ihn kannte, ... .

Die Vorsitzende: Er müsste schon Mitglied dieser Gruppe gewesen sein. Wenn er vor fünf Jahren ein Shooting hatte und sie kannte ihn, dann heißt es nicht, sie hätte erkennen müssen, dass er fotografiert.

Baueranwalt Dr. Neben: Gut so, weil Sie (Vendt) bestritten haben.

Ballackanwältin Dr. Vendt: Sie haben nichts vorgetragen. Deswegen habe ich bestritten.

Baueranwalt Dr. Neben: Zum Beispiel, dass er sich mit ihr unterhalten hat.

Die Vorsitzende: Aber sie wusste nicht, dass er ein Fotograf ist. Das ist nicht vorgetragen worden.

Ballackanwältin Dr. Vendt: Noch was zu der großen Kamera.

Baueranwalt Dr. Neben: Möchte auch was vortragen.

Die Vorsitzende: War das eine Kameraansicht oder i-Phone?

Baueranwalt Dr. Neben: Finde das wissentlich positiv mit dem Bestreiten, dass sie mit dem Fotografen geredet hatte. Frau Ballack bestreitet.

Ballackanwältin Dr. Vendt: Muss bestreiten.

Baueranwalt Dr. Neben: Der Vorwurf geht nicht an Frau Vendt. ... Auch, wenn das so ist. Sie sagt, hat mit den Fotografen nicht geredet.

Ballackanwältin Dr. Vendt: Der Name des Fotografen ist nicht genannt.

Baueranwalt Dr. Neben: Gut. Dann entfällt das Bestreiten, wenn wir den Namen nennen.

Die Vorsitzende: Aber die Fotos. Da war der Journalist nicht mehr dabei. Die Klägerin musste nicht damit rechnen, dass sie fotografiert wird. ... heimliche Nacht im Hotel. .... Haben gar nichts dafür. Wäre es vorstellbar, dass man sich auf diese Fotos und weitere Äußerungen einigt. Das rechte große Foto, beide auf dem Titel.

Baueranwalt Dr. Neben: ... angucken ... schon öfters. Bei „f“?

Die Vorsitzende: Beide letzten Sätze. „a“ würden wir untersagen, weil es bestehende Tatsachenbehauptungen sind.

Baueranwalt Dr. Neben: Warum?

Die Vorsitzende: ....

Baueranwalt Dr. Neben: Wieder dieser Satz

Die Vorsitzende: Im Kontext.

Baueranwalt Dr. Neben: Aber das Foto.

Die Vorsitzende: Kann man nichts erkennen, Gegrabsche. Man kann sagen, innige Umarmung, wenn man das sieht. Das heißt nicht .... eine heimliche Nacht. „c“, der letzte Satz.

Ballackanwältin Dr. Vendt sehr leiste: ... Tabletten ... ganz offiziell.

Die Vorsitzende: Das stimmt.

Baueranwalt Dr. Neben: Allenfalls ... .

Die Vorsitzende: Hm. „c“ letzter Satz. „d“ haben wir nicht ... „b“ gesehen. Frage, wie sieht das im Kontext aus? ... ... „e“ wollen wir auch untersagen, weil die Gegenseite nichts vorgetragen hat. Kann aber noch kippen. „k“ hängt zusammen mit „e“.

Ballackanwältin Dr. Vendt: Da muss die Gegenseite. Herr Wild, der Journalist.

Baueranwalt Dr. Neben: Ja. Legitim. Er kam ... .

Die Vorsitzende: Was heißt denn das, kuscheln und vertraut.

Baueranwalt Dr. Neben: Dass das nicht eine innige Umarmung enthält.

Die Vorsitzende: Man kann sich was anderes vorstellen, was hier beschrieben ist, was ihre Bildredaktion sich vorstellte.

Es wird diskutiert, bestritten.

Baueranwältin Bornholdt: Wir müssen wissen, was angegriffen wird. Ist das Privatsphäre oder nicht.

Baueranwalt Dr. Neben: Das müssten Sie, Frau Dr. Vendt, vortragen.

Die Vorsitzende: Kann sie gar nicht. Herrn Jahnke über die Schulter gestrichen haben. Müsste aber mehrere Situationen haben. Eine reicht nicht

Ballackanwältin Dr. Vendt: Wäre .... nicht privat, vertraulich. Nichts mit sich zurückgezogen in eine lauschige Ecke

Die Vorsitzende: Beklagte muss vortragen.

Baueranwalt Dr. Neben: Darf jemand meckern?

Die Vorsitzende: Ja.

Baueranwalt Dr. Neben: Gut, dass die Kammer den größten Teil schon zulässt. Was wir vorzutragen haben, ist ...

Ballackanwältin Dr. Vendt: Dass sie bestens informiert sind.

Baueranwalt Dr. Neben: .. die vorgelegte Darlegungs... .... zu nehmen.

Die Vorsitzende: Ist es vorstellbar, dass man sich auf letztes Foto einigt, die anderen zulässt?

Baueranwalt Dr. Neben: Nicht, dass wir uns über den anderen Teil streiten.

Die Vorsitzende: Sie sind nicht als erster dran.

Baueranwalt Dr. Neben: Wieder?

Die Vorsitzende: ....

Baueranwalt Dr. Neben: Wir könnten das hier so und so nicht. Weiß nicht, können wir das.

Ballackanwältin Dr. Vendt: Auch nicht. Müssen wir außergerichtlich kontaktieren, ob wir das hinkriegen. Weiß nicht ... .

Baueranwalt Dr. Neben: Mit uns kann man immer reden. Aber die Kammer ... . Ob das unsere Mandantin überzeugt, weiß ich nicht. Gehen so und so auseinander mit einer unendlich langen Schriftsatzfrist oder einem langfristigen Verkündungstermin. Dazwischen können wir ...

Die Vorsitzende: Nein.

Baueranwalt Dr. Neben: Wenn es weiter geht, brauchen wir eine Zeugenvernehmung.

Die Vorsitzende tauscht sich mit Richter Dr. Linke aus.

Die Vorsitzende: Mit den Parteien wir die Sach- und Rechtslage erörtert. Das Gericht weist darauf hin, dass für einen Teil der Unterlassungsanträge maßgeblich werden kann, ob der Klägerin klar war, dass ein Fotograf dabei war, und ... .

Baueranwalt Dr. Neben: ... .

Die Vorsitzende: Wenn ich vor fünf Stunden da war und zu Beginn den Fotografen gesehen habe, dann heißt das nicht, dass später, ... . Die Klägerin muss zu „e“ noch vortragen. Anträge werden gestellt. Die Klägern mit der Maßgabe, dass im Antrag der erste Teil, der sich auf die einstweilige Verfügung bezieht, entfällt. Die Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen.

Beschlossen und verkündet:

1. Die Klägerin kann zu den heutigen Erörterung bis zum 20.12.2013 vortragen. Anschließend kann die Gegenseite ...

Baueranwalt Dr. Neben: ... .

Die Vorsitzende: Wir müssen die drei Monate einhalten.

bis zum 31.01.2014 vortragen.

Baueranwalt Dr. Neben: Wir müssen .... darlegen, welche Krawattenfarbe der Portier trug.

Die Vorsitzende: Dieser Termin entspricht dem Schluss der mündlichen Verhandlung.

2. Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freutag, den 14.02.2014, 9:55, Saal B335.

Ballackanwältin Dr. Vendt: Vielen Dank

Die Vorsitzende: Davor noch. Habe vergessen. Mit Einverständnis der Parteien, wird das schriftliche Verfahren angeordnet.

______________

[bearbeiten] Harald Dzubilla vs. Klaus Schädel 324 O 402/11

13.09.2013: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike

Eine Verhandlung gab es heute - 13.12.2013 - zu dieser Sache nicht. Lediglich die Mitteilung, dass die Verkündung einer Entscheidung auf den 10.01.2014 ausgesetzt wurde. Zu dieser Sache gab es zwei Verhandlungen. Die erste vor mehr als einem Jahr, am 09.11.2012. Wir haben darüber berichtet.

Eine rechtswidrige Verhandlung am 09.11.2012, würden wir behaupten. Wir hatten über die Absurditäten und die Willkür der Vorsitzenden Richterin Simone Käfer berichtet. Vor der Verhandlung zur Sache fand eine Mediation ohne den Kläger statt. Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer entpuppt sich als eine der Mediation unfähige Richterin, denn es ging ihr nur um die Kosten, das Kostenrisiko. Das Anliegen des Beklagten konnte oder wollte sie nicht verstehen.

Nach dem missglückten Mediationsversuch am 09.11.2012 ging die Vorsitzende gleich zur Sache über. Dass sie es nicht durfte, war der Vorsitzenden Richterin Simone Käfer egal, wie auch den Beisitzern, der Richterin Gabriele Ellerbrock und Richter Dr. Philipp Link. Es ist Gesetz, dass Richter, welche die Mediation durchführen, nicht anschließend urteilen dürfen.

Aber was interessiert die Vorsitzende Richterin Simone Käfer das Gesetz. Sie macht ihre eigenen Gesetze und deutet dieses nach Gutsherrenart.

In der am 09.11.2013 stattgefundenen rechtwidrigen Verhandlung, erklärte die Vorsitzende Simone Käfer:

In diesem Verfahren sind wir ganz am Anfang. Es geht um Aufrechnung, Widerklage, Vertragsstrafe, Geldentschädigung und Freistellung. Wir sind am Anfang. Die Widerklage ist formal nicht zugestellt worden. Die Klagerweiterung ist auch formal nicht zugestellt worden. Es ist ein Fehler der Kammer. In der Sache selbst haben wir zwei Vorlagen zur Aufrechnung. Wir wissen nicht, auf welche Verfahren die Aufrechnung sich bezieht. Wir haben keine Rechnungen. Wird er überhaupt bezahlen? Das betrifft die Freistellung. Was war die Grundlage? Wissen wir alles nicht.

Die zweite Verhandlung in der neuen und erstaunlicherweise gesetzlich richtigen Besetzung Käfer, Mittler, Dr. Linke - denn Dr. Maatsch und Ellerbrock waren inzwischen ausgeschieden - fand am 13.09.2013, vor drei Monaten, statt. Da wusste die Vorsitzende auf einmal alles. Diskutiert wurde nicht mehr. Nicht einmal 10 Minuten dauerte die Erörterung des Sach- und Rechtslage. Der Beklagte kam 9 Minuten nach offiziellem Beginn der Veranbstaltung. Gewartet wurde auf ihn - anders als bei Rechtsanwälten, die sich auch gelegentlich verspäten - nicht. Alles war vorbei. Der Beklagte war auch nicht geladen. Wozu auch das juristische Objekt befragen zu wollen? Widerspricht dem Karrieregang der Sprachaufseher und dem Geschäft der Rechtsanwälte, die sich als Persönlichkeitsrechts-Wächter definieren. Die Juristen waren offenbar froh, allein unter sich zu sein. Diesmal waren es fünf Juristen ohne dem Betroffenen. Die Öffentlichkeit brauchte allerdings anders als am 09.11.2012, den Saal nicht zu verlassen.

An Unsinn und Willkür kaum zu fassen. Allerdings nicht überraschend.

Hier unsere damaligen Notizen:

Die Vorsitzende Simone Käfer: Wir treffen uns heute das zweite Mal. Wir müssen heute verhandeln, vier Sachen: Aufrechnung, Vertragsstrafe € 4.000,-, Geldentschädigung € 10.000,-, Freistellungsantrag.

Wir meinen, die Klägerseite kann aufrechen. Der Beklagte hat nicht ausreichend vorgetragen. Geldentschädigung sehen wir dem Grunde nach nicht gegeben. Vertragsstrafe, ja, aber nicht 4.000,-, wahrscheinlich € 500,- bis 1.000,- . Es ist keine neue Verletzung im Netz. Bei der Freistellung fehlt es am Vortrag.

Kommentar RS: Unter http://www.szene-ahrensburg.de/2013/05/neues-vom-alten-burgermeister-kandidaten-schadel/ finden wir den folgenden Erguss des Klägers über Herrn Schädel: "Die Großhansdorfer können sich auf ihren zukünftigen Bürgermeister Schädel schon heute wie irre freuen – der bringt möglicherweise sogar seinen eigenen Vormund mit. Oder seinen Bewährungshelfer. Als Marketing-Manager…"

Richter Dr. Thomas Linke: Wissen nicht in welcher Höhe.

Beklagtenanwalt Eberhard Reinecke: Das Geld steht Herrn Krüger zu. Ist der Kammer bekannt.

Die Vorsitzende stellt sich doof: Es sind unterschiedliche Parteien. Wir dürfen keine Kenntnis haben.

Beklagtenanwalt Eberhard Reinecke: Er ist abgemahnt worden.

Die Vorsitzende: Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Das Gericht weist darauf hin, dass nach seiner Ansicht die Klägerseite zum Aufrechnungsanspruch hinsichtlich der streitgegenständlichen Kostenfestsetzungsbeschlüssen vorgetragen habe. Eine Vertragsstrafe des Beklagten dürfte dem Grunde nach bestehen, jedoch in der Höhe übersetzt sein. Die Voraussetzungen für eine Geldentschädigung dürften nicht vorliegen. Der Vortrag zum Freistellungsanspruch ist nicht hinreichend konkret. Etwaige Kenntnisse aus anderen Verfahren mit anderen Parteien können nicht als gerichtsbekannt verwertet werden.

Beklagtenanwalt Eberhard Reinecke: ... .

Die Vorsitzende: Machen wir zusammen mit dem Abweisungsantrag.

Beklagtenanwalt Eberhard Reinecke: Er ist abgemahnt worden.

Dzubillaanwalt Dr. Till Dunckel: .... .

Beklagtenanwalt Eberhard Reinecke: Zu was soll es hier ein neues Verfahren geben?

Die Vorsitzende diktiert: Der Klägervertreter stellt den Antrag aus dem Schriftsatz vom 31.01.2012. Der Beklagtenvertreter beantragt, die Klage abzuweisen und stellt widerklagend den Antrag aus dem Schriftsatz vom 22.10.2012. Der Klägervertreter beantragt, die Widerklage abzuweisen. Der Beklagtenvertreter beantragt, auf den Hinweis des Gerichts zum Freistellungsantrag noch vortragen zu können.

Die Vorsitzende: Beschlossen und verkündet ...

Die Richter ziehen sich auf Wunsch von Richter Dr. Linke zur Beratung zurück.

Die Vorsitzende nach Wiedereintritt: Wir wollen einen Verkündungstermin und sehen, ob wir wiedereröffnen.

Beschlossen und verkündet: Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 18. Oktober 2013, 9:55, Saal B335.

Beklagtenanwalt Eberhard Reinecke: Zur Geldentschädigung. Der Kläger hat massiv in Fäkalsprache beleidigt, geschmäht. Das berührt im Kern die Menschenwürde.

Die Vorsitzende: Sie haben sich gegenseitig beschimpft. Einen solchen Sachverhalt haben wir ... .

Beklagtenanwalt Eberhard Reinecke: Es kommt das Gegenschlagargument. Geldentschädigung steht an. Sie machen daraus ein Kompensationsgeschäft. Sie sagen, es ist keine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung.

Die Vorsitzende: Wir haben etliche Unterlassungen gegen den Kläger ausgesprochen.

Kommentar RS: Aber nicht gegen den Beklagten.

Beklagtenanwalt Eberhard Reinecke: Das war für verschiedene Äußerungen. Aber nicht, .... Geldentschädigung. D.h., er darf alles sagen.

Dzubillaanwalt Dr. Till Dunckel trägt wissentlich falsch vor: Es sind keine vorsätzlichen Äußerungen. Es ist ein Paradebeispiel, ein nerviger Fall. Wie sie sich zwei private Menschen gegenseitig einschießen. Dafür kann es keine Geldentschädigung geben. Deswegen ging vermutlich die Mediation (daneben). Der Beklagte hat 200 e-Mails an meinen Mandanten geschrieben.

Beklagtenanwalt Eberhard Reinecke: Es waren keine 200 e-Mails. Es geht nur, wenn er sagt, werde ich nicht wieder sagen?

Dzubillaanwalt Dr. Till Dunckel: ... .

Beklagtenanwalt Eberhard Reinecke: Der Kläger beleidigt mit Worten und Bildern wie „Arsch mit Ohren“. Es gibt neue Veröffentlichungen. Es ist nicht Vertragsstrafe.

Die Vorsitzende: Die Frage ist, ob wir noch verhandeln werden. Wir haben einen Verkündungstermin.

Beklagtenanwalt Eberhard Reinecke: Das Ordnungsgeld ist nicht höher als die Vertragsstrafe?

Herr Schädel kommt in den Gerichtsaal. Die Verhandlung ist beendet.

[bearbeiten] Informationen zum Sachstand

Gegenstand sind vier einstweilige Verfügungen, die gegen den Kläger ergangen sind 324 O 311/11, 324 O 317/11, 324 O 331/11, 324 O 361/11 ergangen.

Durch die Beschlüsse wurden Schmähungen, Beleidigungen, Photos und Falschbehauptungen verboten.

[bearbeiten] Folgende Schmähungen wurden dem Kläger, Herrn Dzubilla, gerichtlich verboten

Der Text in diesem Abschnitt ist zusammengestellt von Herrn Schälike und von Herrn Schädel autorisiert.

Neben diesen Verboten gab und gibt es seitens des Klägers noch diverse Schmähungen und Beleidigungen im Internet und im privaten Mail-Verkehr

[bearbeiten] 324 O 311/11 - Geistesgestörter, Gehirn zur Sondermülldeponie, Arschloch etc.
Darf ein offensichtlich Geistesgestörter ungestraft eine ganze Stadt diffamieren...?
... beim ständigen Wassertrinken so häufig der Klodeckel auf den Hinterkopf gefallen ist, dass seine Gehirnmasse irgendwann zu einer stinkenden, braunen Kloake geworden ist, dieser Mann bekam Schmerzen und wurde im Krankenhaus operiert. Man sagte ihm zur Beruhigung, es wäre der Blinddarm, weshalb man diesen operativ entfernen müsse; aber mit ziemlicher Sicherheit wurde dem Mann während der Vollnarkose das abgestorbene Gehirn total amputiert und entsorgt als Giftstoff auf einer Sondermülldeponie für gefährliche Stoffe.
Der Hohlkopf irrt durch Stormarn und betätigt sich im Internet als Mobber und Stalker. Das wäre nicht so dramatisch, denn in der Region weiß schließlich jeder, dass das Oberstübchen dieses Mannes so leer ist wie sein eigenes Bankkonto.
"Und wenn der Stalker die Menschen übersät mit seiner bösartigen Schmähkritik und dabei viele ehrbare Leute namentlich verunglimpft, diffamiert, beleidigt und verhöhnt, dann sagt ein jeder: Soll er doch, der Schwachkopf! Zum einen lesen normale Mensch den Quatsch ohnehin nicht, und zum anderen: Wer den Gehirnamputierten kennt, der tippt sich nur vielsagend an die Stirn [ ... ]
Außerdem ist er ein notorischer Lügner.
Aber: Der Mann befriedigt seinen krankhaften Trieb auch weiterhin. Und er ist eine Gefahr für unsere Stadt. Weil Gehirnlose kein Schuldbewusstsein haben."
... die geistigen Fäkalien des Hohlkopfes. Okay, wenn jemand sich dann näher mit dem Mann beschäftigt, dann erkennt er, dass es sich hier um einen Geistesgestörten handelt...;
Und sollte der Mann wider Erwarten zurechnungsfähig sein, dann könnte ich ihn nicht mal als Arschloch bezeichnen. Weil ein Arschloch für uns Menschen wichtig ist.",
[bearbeiten] 324 O 331/11 -Arsch, Dumpfbacke, klaut, Toilettenstuhl bei ebay, Malheur mit Klobrille etc.
Bild des Beklagten als Arsch;
Im Umland von Ahrensburg haust August, der eine ausgemachte Dumpfbacke ist.[...]
Dumpfbacken-August [ ... ] klaut [...] reihenweise Fotos aus dem MARKT und veröffentlicht diese, was ebenfalls strafbar ist.
Harald Dzubilla antwortet: Außerdem hat unser Protagonist aus Großhansdorf [ ... ] jetzt bei ebay auch noch seinen Toilettenstuhl zum Verkauf angeboten, den er sich vermutlich angeschafft hatte wegen seines ständigen Malheurs, das der Mann mit seiner Klobrille gehabt
[bearbeiten] 324 O 361/11 - Schädel-Hirn-Trauma
"Schädel-Hirn-Trauma[s]"

Diese Verfügung wurde wg. vom Gericht erlaubten Gegenschlag wieder aufgehoben.

[bearbeiten] Mit der Aufrechnung seitens des Klägers beanstandeten abgemahnte Äußerungen des Beklagten

Der Text in diesem Abschnitt ist zusammengestellt von Herrn Schälike und von Herrn Schädel autorisiert.

Es gibt keine Verfügungen des LG Hamburg seitens des Klägers gegen den Beklagten.

In den Schriftsätzen des Klägervertreters werden viele Passagen aus den e-Mails aufgelistet, welche nicht öffentlich waren.

Im Internet hat der Beklagte folgende Äußerungen getätigt, welche von den Kläger abgemahnt wurden. Deren Verbot wurde allerdings nicht weiter verfolgt.

Der Beklagte, Herr Schädel, meint, diese Äußerungen, sind berechtigt und er möchte diese äußern dürfen. Manche durchaus anders formuliert und näher begründet

[bearbeiten] Falsche eidesstattliche Versicherung
Dzubilla (sc. Harald Dzubilla) hat 2009 das Amtsgericht angelogen, indem er eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.
[bearbeiten] Vergleich mit Freisler

In der Öffentlichkeit hat der Beklagte dem Kläger Methoden vorgeworfen, die ihm von Freisler her bekannt sind. Das hat der Beklagte begründet und möchte diese seine Meinung auch weiterhin öffentlich verbreiten:

Freisler hat Menschen willkürlich angeschrien, gedemütigt und zum Tode „verurteilt“. Er hat Menschen –so wie Dzubilla es macht – wie Abfall behandelt.
Wenn das Gericht, wie das Skandalgericht Ahrensburg derartiger Nazi-Hetze eines Harald Dzubilla im Stürmer-Goebbels-Stil Beihilfe leistet, dann frage ich mich, wie ...

Diese Meinungsäußerung ist möglicherweise justiziabel, aber anders formuliert und präzisiert, auch gerechtfertigt

[bearbeiten] Sonstige Äußerungen

Diese Äußerung möchte der Beklagte nicht verboten bekommen. Dazu gab es keine Verhandlung.

Dzubilla hasst mich und hat offenbar Extrarechte in Ahrensburg.
Dieses CDU-Amtsgericht beanstandet nicht, wenn ein Dzubilla (sc. Dzubilla) mich als Straftäter zur Menschenjagd freigibt und die Bürger auffordert, mich zu verfolgen.
Menschenverachtung und Hetze im Stil Dzubillas fing es an ...“
Dabei arbeitet Dzubilla in Wahrheit weder als ernsthafter Journalist (...), als ernsthafter Künstler oder als ernsthafter Satiriker sondern als bezahlter Ghostwriter im politischen Untergrund für die CDU Ahrensburg.
Aus den Äußerungen Dzubillas (sc. Harald Dzubilla) geht klar hervor, dass manche Menschen in seinen Augen minderwertig sind und für diese die Menschenwürde (wie: sich zur Wahl stellen) nach seiner Meinung nicht gelten.
WER bezahlt Harald Dzubillas Internet – Angriffe?
Es stellt sich die Frage: WER leistet Beihilfe oder hat beauftragt und bezahlt Journalist Dzubilla für diese in aufwendiger Arbeit erstellten unzähligen Internet-Veröffentlichngen? Denn, daß Dzubilla nicht aus eigenem Antrieb und ‚just for fun’ in diesem Ausmaß und in diesem Stil agiert, dürfte auf der Hand liegen...
Und weil der ehrenwerte Europajournalist Dzubilla (sc. Harald Dzubilla), der Schlossgespensterfinder, der auch Ron Simon und sonst wie heißt (wie es gerade zweckmäßig erscheint), die richtig schmutzige Drecksarbeit für die CDU macht [...], deshalkb hat er auch die volle Zustimmung der CDU (=Rudolf Dorsch + Tobias Koch) – beeinflussten Amtsgerichts Ahrensburg auf seiner Seite!
Der Mann (sc. Harald Dzubilla) macht Politik und die Arbeit, für die sich die CDU selbst (aus gutem Grunde) zu schade ist.
Schließlich hat er (sc. Harald Dzubilla) [...] im Alter von 66 Jahren irgendwie ein Kind selbst (sagt er) gezeugt.
Der Marstall hat diesen sogenannten Künstler (sc. Harald Dzubilla), der ein menschenverachtender Stalker ist, vor die Tür gesetzt.
Demokratiefeind und Gewaltaufrufer (Harald Dzubilla).
Herr Dzubilla (sc. Harald Dzubilla) wurde offensichtlich von der CDU oder von Herrn Schade bezahlt, mit den Ziel: "Mache ihn (Schädel) nieder und nutze dazu alle Tricks und Gemeinheiten. Wir decken dich."
Hofnarr Zubillig

[bearbeiten] Kommentar RS

Es bleibt dem Leser überlassen, die Äußerungen des Klägers (Harald Dzubilla) mit den Äußerungen des Beklagten (Klaus Schädel) zu vergleichen.

Es bleibt das Rätsel der über den Gesetzen stehenden Vorsitzende Richterin Simone Käfer, weshalb sie den Unterschied zwischen fäkaler Schmäkritik und harter, auf Tatsachen beruhender Kritik nicht erkennen kann bzw. nicht erkennen will.

[bearbeiten] Urteil 324 O 402/11 v. 10.01.2014

Urteil 324 O 402/11 vom 10.01.2014.

Tenor:

1. Die Zwangsvollstreckung aus den drei Kostenfestsetzungsbeschlüssen des Landgerichts Hamburg vom 20. Juli 2011 (Az. 324 0 317/11, Az. 324 0 331/11 und Az. 324 0 311/11) sowie aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Hamburg vom 24. August 2011 (Az. 324 0 361/11), wird für unzulässig erklärt.
2. Die Widerklage wird abgewiesen.
3. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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