13.07.2018 - VosRi'in löst keine Konflikte, polarisiert

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VorsRi‘in Simone Käfer kann Konflikte nicht lösen, nötigt zu Vergleichen

Inhaltsverzeichnis


Luftaufnahmen von Sierksdorf - Lübecker Bucht


Barrierefrei ins Hotel und Restaurant
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FREITAGSBERICHT

13.07.2018


Ferien an der Ostsee | Naturstrand Sierksdorf

[bearbeiten] Was war diese Woche los?

Terminaushang 13.07.2018 Zweimal Günther Jauch mit Peanuts, einmal Andreas Pollak gegen taz Archive, alles Mandanten der Kanzlei Schertz Bergmann. Zwei Verhandlungen der Restaurantbesitzerin „Strandperle“ in Sierksdorf an der Ostsee, Julia Kollmann, vertreten vom Rechtsanwalt Christian Zahnow

[bearbeiten] Jauch-Pollak-Verfahren

Die Jauch- und das Pollakverfahren waren Standardsatire sozusagen. Jauch klagte wg. Peanuts, Pollak klagte gegen die taz-Archive, welche schreiend vom lustigen Rechtsanwalt Johannes Eisenberg vertreten wurde. Dieser Anwalt nahem die Gelegenheit wahr und machte sich über Jacht seinen Peanuts lustig. Die Kammer verhandelte wie immer für die Öffentlichkeit undurchsichtig, schwer erkennbar, dass es tatsächlich nicht um Persönlichkeitsrechte der Kläger ging, sondern um die Befriedigung von Anwaltsgeschäften mit deren mittelalterlichen Vorstellungen, wie das Leben zu funktionieren hat.

[bearbeiten] Julia Kollmann Verfahren

Anders die beiden Verfahren von Julia Kollmann, der Besitzerin der „Strandperle“ in Sierksdorf an der Ostsee. In den Kollmann-Verfahren wurden die Beklagten gedemütigt, zur strafbewehrten Unterlassungserklärungen und Geldendschädigung gezwungen. Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer erklärte den juristisch unwissenden Beklagten, dass es nicht auf die materielle, die tatsächliche Wahrheit, sondern auf die rein prozessuale ankommt. Die Chancen beim OLG stellen ein hohes finanziellen und emotionales Risiko dar.

[bearbeiten] Daniela Witt Verfahren

Daniela Witt wehrte sich in der Gerichtsverhandlung am 13.07.2018, verstand nichts und war nicht bereit, mehr zu tun, als sich strafbewehrt zu unterwerfen und 400,- € an Geldentschädigung zu zahlen. Ihr Post in ihrem Facebook-Auftritt wurde nach dem ersten Hinweis sofort gelöscht. Es kam am 13.07.2018 in der Verhandlung zu einem Vergleich mit einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung, Zahlung von 400,- € an Geldentschädigung und Teilung der Kosten. Rücktrittsrecht erhielt nur der Kläger, die Beklagte sei ja anwesend und das habe laut der kriminell anmutenden Vorsitzenden Richterin Simone Käfer für eine klare, überdachte Entscheidung zu genügen. Der Streitwert wurde auf 12.301,58 € festgesetzt. Zu mehr brauchte Daniela Witt sich nicht verpflichten. Das Facebook-Problem bleibt eine Sache der Klägerin zusammen mit ihrem Anwalt Zahnow.

[bearbeiten] T.Sahlmann Verfahren

Anders beim Beklagten T.Sahlmann.

T.Sahlmann, ein Rollstuhlfahrer, war überrascht von den Folgen seines eigenen Facebookepostings. Er wollte keinen Skandal, dachte beim Posten nichts Böses und löschte ohne Widerspruch nach Erhalt des ersten Hinweises seinen Facebook-Post auf der Facebookseite von Frau Eichler. Vor Gericht am 13.07.2018 war er zu allem bereit, hatte Prozesskostenhilfe erhalten. Es kam ebenfalls zum Vergleich mit einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung, Zahlung von 400,- € an Geldentschädigung und Teilung der Kosten. Weiterhin verpflichtete sich T.Sahlmann, alle anzuschreiben, welche sich auf der Facebookseite der Klägerin kritisch wg. dem streitgegenständlichen Vorfall äußerten.

Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer war dankbar angesichts eines solch vorbildlichen Beklagten und gewährte in der Verhandlung ohne Augenzwinkern Prozesskostenhilfe (PKH) auch für den Vergleich. Die Anwälte wurden durch die Kammer mit einem hohen Streitwert von 27.459,15 € belohnt, d.h. mit einem mehr als doppelt so hohem als der in der vorangegangenen Verhandlung mit Daniela Witt festgesetztem Streitwert. Rücktrittsrecht erhielt auch hier nur die Klägerin, weil sie Rechtsschutz versichert sei und die Versicherung noch zustimmen müsse. Um es der Klägerin leichter zu machen, diktierte die kriminell anmutende Vorsitzende Richterin Simone Käfer ins Protokoll, dass der Vergleich der wahrscheinlichen Entscheidung der Kammer entspreche.

[bearbeiten] Was hatte sich ereignet, dass es zu den Prozessen in Hamburg kam

Aus Sicht der Pseudoöffentlichkeit, der nur das im Gerichtssaal Geäußerte zur Verfügung steht, ergibt sich das Folgende:

Im Januar 2016 erschienen auf der Facebook-Seite der Strandperle in Sierksdorf negative Bewertungen zum Thema des Umgangs mit Behinderten. Das ist unbestritten.

Entstanden sind diese kritischen Postings auf der Facebookseite der Klägerin, weil ein dem Beklagten T. Stahlmann, ein ebenfalls behinderter Rollstuhlfahrer, ein guter, vertrauensvoller Bekannte, davon erzählte, dass er mit einer Gruppe von Behinderten durchfroren an der Strandperle in Sierksdorf ankam und diese einen Platz aussuchten, die Inhaberin jedoch entgegenkam und verlangte, dass sie den Laden sofort verlassen sollten. Sie würden das ganze Klientel verscheuchen. Gleich käme eine Hochzeitsgesellschaft, die sich das Elend nicht absehen will. T. Stahlmann glaubte das und postete die Erzählung auf der Facebookseite von Frau Eichler. Die Beklagte Daniela Witt las das und postete daraufhin auf ihrer Facebookseite, die Strandperle in Sierksdorf sei zum Kaffeetrinken nicht geeignet und begründete das mit dem Post von T. Stahlmann.

Damit kam eine Lawine ins Rollen. Auf der Facebookseite der Klägerin erschienen mehr als ein Dutzend kritische Bewertungen. Daniela Witt kannte keinen der Poster, T. Stahlmann kannten einige.

Soweit, so gut oder auch so schlecht.

Was passierte danach? Daniela Witt und T. Stahlmann erhielten Hinweise. Sie löschten sofort ihre Postings auf den Facebookseiten. Sie wollten keinen Zank, auch nicht der Klägerin schaden, nur ihre Meinung kundtun. Es folgten Abmahnungen, und Rechnungen des Rechtsanwalts Christian Zahnow zwecks Begleichung der Abmahngebühren sowie die Aufforderung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung und offenbar einiges mehr.

Beide weigerten sich zu zahlen und sich strafbewehrt zu unterwerfen.

Es muss allerhand Schriftverkehr gegeben haben, denn geklagt wurde erst im zweiten Halbjahr 2016, verhandelt wurde fast zwei Jahre später. Die Beklagten erschienen persönlich bei Gericht. Die Klägerin nicht.

[bearbeiten] Julia Kollmann vs. Daniela Witt 324 O 839/16

[bearbeiten] Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Pia Böert
Richter: Johannes Kersting

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt Christian Zahnow

Beklagtenseite: Rechtsanwalt Schmidt

[bearbeiten] Notizen aus der Verhandlung gegen Daniela Witt

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Schön, dass Sie (Beklagte) hier sind. Wir können über einen Vergleich sprechen. Sie Könne auch zum OLG gehen, ist ein Risiko. Es geht um die täterschaftliche Haftung. Sie haben sich die Äußerungen eines anderen, der gepostet hat, zu eigen gemacht. Bei der Unterlassung haben wir keine Bedenken, diese zu erlassen. Sie könne auch eine strafbewehret Unterlassungsverpflichtung abgeben, dass Sie das bei Facebook löschen. Dann sollten Sie eine Betrag bezahlen, sagen wir 400,.- € Die Kosten gegeneinander aufheben.

Beklagtenanwalt Schmidt: Ich bin einer anderen Meinung, auch ... OLG ... .

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Sie haben die richterlichen Vorgaben des OLG.

Beklagtenanwalt Schmidt: Es kann nur sein, den Eindruck beim Nutzer zu erwecken, nicht zu eigen machen. Was mit Unfassbarkeit gemeint ist, ist unklar. Was erwartet der durchschnittliche Nutzer? Es war nur eine Hinweis seitens eines Dritten.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir folgen Ihnen, aber ... .

Beklagtenanwalt Schmidt: Frage, wenn ein Teil als Hinweis zwecks Aufmerksamkeit zu verstehen ist, sind dann das bloß einleitende Worte mit Kommentar erlaubt? Oder ist jede Kommunikation, sich zu eigen machen? Ein Hinweis ist zugleich die subjektive Haltung, wo ich mit Freunden kommuniziere. ... Wenn das der Fall ist, wenn wir das als Hinweis sehen, dann ... .

Klägeranwat Zahnow: Wenn Sie sagen, er ist eiebn Mörder, mit dem will ich nichts zu tun haben, ... .

Beklagtenanwalt Schmidt: Müssen wir ... .

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Bloßes Mitteilen ist nicht zu eigen machen. Sie haben aber gepostet: "Das ist kein Ort, der zum kaffeetrinken in Frage kommt". Es gibt die OLG-Rechtsprechung zu "scheint sehr freundlich zu sein (als Ironie)". Beim OLG werden Sie verlieren. Man muss überlegen, ... ob zu recht oder nicht.

Beklagte Daniela Witt: Es wurde gelöscht. Wurde sofort rausgenommen. Habe das nicht mitbekommen, was auf der Facebookseite der Klägerin passierte. Mitbekommen habe ich das erst mit dem Schreiben des Rechtsanwalts. Habe Einladung bekommen zu diesem Gerichtstermin. Was soll das?

Beklagtenanwalt Schmidt: Man hat ihren Post gelesen, hat gepostet, ... ... Frau Eichler ... .

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Nein. Wir haben klare Vorgaben seitens des OLG. Sie werden verlieren. Wir schlagen vor, 200-300 €. Ist überschaubar, wäre alles vorbei.

Beklagte Daniela Witt: Frau Eichler hat auch ein Verfahren ... .

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: ... .

Beklagte Daniele Witt: Ich habe mich bewusst distanziert. Lebe in Lübeck. In Sierkdorf war ich immer gern, jetzt nicht mehr. Habe auf ... Strandperle ... .

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Sie sind später persönlich geworden. Sie haben Daten von ihr veröffentlicht.

Beklagte Daniela Witt: Nicht auf meiner Site.

Richterin Böert: ... .

Beklagte Daniela Witt: War für mich nicht sichtbar. Facebook hatte das schon gelöscht.

Klägeranwalt Zahnow: 3. Januar ... 5. Januar 2016

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Schützt Sie nicht.

Richterin Böert: Wenn man teilt, muss man saehen, was man teilt.

Klägeranwalt Zahnow: Sie identifizierten sich. wenn Sie schreiben, nicht zu empfehlen.

Beklagtenanwalt Schmidt: Sagte, wenn es wahr ist, dann gehe ich nicht hin.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Ist alles nicht so geschrieben. Wir gehen davon aus, dass Sie sich das zu eigen gemacht haben. Beim OLG haben Sie wenig Chancen.

Klägeranwalt Zahnow: Wir wollen 500 und Kostenaufhebung. Bei 200 geht es gegen Null.

Beklagte Daniela Witt: Sehen Sie, Ihre Schriftsätze ... .

Klägeranwalt Zahnow: Es gilt Facebook wg. meiner Mandantin. Da hat es gehapert.

Beklagte Daniela Witt: Hatte keine Gelegenheit mit Ihrer Mandantin zu sprechen. Muss stattdessen hierher anreisen.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer holt den nächsten Vorgang: Habe Ihren (Zahnow) Vorschlag nicht verstanden. Sie haben ihn, Herr Schmidt?

Klägeranwalt Zahnow: Würde gerne sie (Witt) im Boot haben. Facebook wird nachfragen. Die Bewertung auf der Facebookseite Strandperle kann man nicht selbst löschen.

Beklagte Daniela Witt: Sie greifen mich an und erwarten, dass ich Sie unterstütze? Ich bin gutmutig, entschuldigen Sie.

Klägeranwalt Zahnow: Dann urteilen Sie.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Unterbrechen wir mal. Beklagtenvertreter erhält Schriftsatz vom 10.07.2017 mit dem Vergleichsvorschlag. Die Verhandlung wird unterbrochen.

Die Beklagtenseite verlässt den Gerichtssaal. Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer liest, die Richter lesen: Herr Zahnow, wie kann ich Sie telefonisch erreichen? Es ist schwierig, alles schriftlich zu machen.

Klägeranwalt Zahnow: Montag ab 9:00

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Bin nicht da. Montag ist schlecht. Habe Termine. Geht Dienstag?

Klägeranwalt Zahnow: Ja.

Beklagtenanwalt Schmidt nach Wiedereintritt: Meine Mandantin sagt, 200,- €.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Vielleicht hilft es, Sie fahren wieder gern nach Sierksdorf.

Klägeranwalt Zahnow: Wollen Sie eine Vergleich machen oder weiter gehen?

Richterin Böert: Sie kennnen (den Unterschied zwischen) der prozessuale Wahrheit und der tatsächlichen Wahrheit.

Beklagte Daniela Witt: Bin genötigt worden, zu den Leuten Kontakt aufzunehmen.

Richterin Böert: Vielleicht will man sich nicht an den weiteren Rechtstreitigkeiten beteiligen, macht das unter euch aus. Das wird nicht umsonst sein. Ist aber .. , weil, wenn es zu keinem Vergleich kommt, Sie sich noch monatelang damit beschäftigen müssen.

Beklagte Daniela Witt: Machen wir so.

Beklagtenanwalt Schmidt: Mit Widerruf.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Machen wir nicht. Sie (die Beklagte) sind ja hier.

Beklagte Daniela Witt: 250,- €. Ich habe das Fass in dieser Form nicht aufgemacht.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: 350,-

Klägeranwalt Zahnow: Wir hatten 500. Das war etwas unten. gehe nicht drunter.

Beklagtenanwalt Schmidt: Wir hoch ist der Streitwert?

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Der Streitwert liegt bei 11.301,- €.

Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Auf dringendes Anraten der Kammer treffen die Parteien den folgenden Vergleich:

1. Die Beklagte verpflichtet sich (nach dem Hamburger Brauch) zu unterlassen, zu behaupten und/oder behaupten zu lassen, zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen
a. .... zum Kaffeetrinken an der Strandperle ... nicht tragbar."
b. "... als wir dort durchgefroren angekommen waren und Platz aussuchten, kam die Besitzerin und sagte, wir seien nicht willkommen, ...Klientel verscheuchen, gleich kommt eine Hochzeitgesellschaft"
wie geschehen auf der Facebookseite von Daniela Witt
2. Die Beklagte zahlt an die Klägerin 400,- € zwecks Wiedergitmachung zwngsvollstreckbatíns gesamte Vermögen
3. damit sind alle Ansprüc he erledigt.
4. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben
5. Die Klägerin kann bis zum 28.07.2018 vom Vergleich zurücktreten, anzuzeigen ... .

Frage: Zu zahlen auf des Anwaltskonto?

Klägeranwalt Zahnow: Ja.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer diktiert die Kontodaten und dann: Der Streitwert wird festgesetzt auf 12.301,58 €. Der Wert des Vergleichs übersteigt nicht den Wert des Verfahrens.

Anträge werden gestellt.

Besachlossen und verkündet: Termin zur Verkündung einer Entscheidung im Fall des Rücktritt: 24.08.2018, 9:45, Saal B334.

[bearbeiten] Julia Kollmann vs. T. Sahlmann 324 O 841/16

[bearbeiten] Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Pia Böert
Richter: Johannes Kersting

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt Christian Zahnow

Beklagtenseite: Rechtsanwältin Rebekka Duwe

[bearbeiten] Notizen aus der Verhandlung gegen T. Sahlmann

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Der Beklagtenvertreter erhält den Schriftsatz vom 10.07.2018. Also, wie sind vom Gesetzgeber zur Güteverhandlung verpflichtet. Herr Zahnow hat eonen Vergleichsvorschlag gemacht. Unterlassung würden wir geben. OLG hat gesagt, der Beklagte hat es sich zu eigen gemacht. Prozesskostenhilfe (PKH) wurde gewährt. Wie viel Geld bekommen Sie?

Beklagter T. Stahlmann: 888,- € Rente und noch 200,- € von der Stadt. Möchte, dass das schnell erledigt ist.

Richterin Pia Böert: 300 würden Sie zahlen?

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Herr Zahnow sind Sie mit 400 einverstanden?

Klägeranwalt Zahnow: Auf der Facobookseite gibt es an die dreißig negativer Bewertungen.

T. Stahlmann: Habe versucht, ... . Sie schrieben da und da ist es einsichtbar. Ist aber da nichts zu finden. Habe auf Strandperle nichts gefunden. Habe es wirklich versucht. Da habe ich meine Äußerung getätigt.

Richterin Pia Böert: War auf der Seite von Eichler.

Rechtsanwätin Duwe: ... .

Klägeranwalt Zahnow: Sie haben viel geschrieben, daran hat es gehapert. Wir werden Facebook anschreiben, möchten nicht, dass Facebook rückfragt.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir werden es ... .

Rechtsanwätin Duwe: Kennen Sie einige?

T. Sahlmann: Ja.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir werden es ... .

Klägeranwalt Zahnow: Wenn Sie denen schreiben würden, habe einen Fehler gemacht.

Richterin Pia Böert: Meinen Sie diese Seite?

Klägeranwalt Zahnow: Ja.

Richterin Pia Böert: Dann sind das Bewertungen. Kommen paar gute. ... Pfuj, ehrlich, widerlich, Drecksladen ... Hoffentlich geht in einen solchen Laden niemand mehr hin.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Eine Idee. Schreiben an Facebook.

T. Sahlmann: Mache mein Möglichstes

Klägeranwalt Zahnow: Das, was Sie als Werk erstellt haben, ... .

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Muss vollstreckbar sein.

Klägeranwalt Zahnow: Sind doch alle auf Grund des Artikels und seines Post darauf gekommen.

Richterin Pia Böert schut ins Internet.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Bin nicht bei Facebook. Klicke auf den Namen und schicke eine Mitteilung. Muss kein Erfolg haben.

Richterin Pia Böert: ... schreiben, weiß nicht, auf welcher Grundlage Du das geschrieben hast, aber wenn es auf Grund meines Posts war, dann ... .

Klägeranwalt Zahnow: 400,- € Geldentschädigung und das Andere.

T. Sahlmann: Ist viellecht nicht das Thema, was mich aber interessiert. Frau Kollmann ... Ist das wirklich so gewesen. Hat mir bestätigt, Herr Mehnert. Er ist kein Typ, der rumlügt. Es ging nicht darum, zu schädigen ... .

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Sie haben Herrn Mehnert als zeugen angeboten.

T. Sahlmann: Will mich nicht weiter streiten. Glaube aber nicht, dass Frau Kollmann die Wahrheit sagt.

Klägeranwalt Zahnow: Sie hat wirklich nichts gemacht.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Die Parteien schließen den folgenden Vergleich. Dieser entspricht wahrscheinlich dem Ausgang des Verfahrens.

1. Der Beklagte verpflichtet sich (nach dem Hamburger Brauch) nicht zu behaupten und/oder behaupten zu lassen, nicht zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen
a. "als wir dort durchgefroren ankamen und uns einen Platz aussuchte, kam die Inhaberin entgegen und verlangte, dass wir sofort den Laden verlassen sollten., da wir das ganze Klientel verscheuchen, gleich kommt noch eine Hochzeitsgesellschaft, die sich das Elend nicht ansehen will."
wie das auf der Facebookseite von Daniela Eichler geschah.
2. Dr Beklagte zahlt eine einmalige Wiedergutmachung in Höhe von 400,- €. Damit unterwirft sich der Beklagte mit seinem gesamten Vermögen. Zu zahlen an Haspakonto des Klägeranwalts Zahnow.
Der Beitrag ist binnen einer Woche nach der Wiederruffrist zu zahlen.
3. Der Beklagte wirkt darauf hin, dass die rufschädigenden Äußerungen aus der Klageschrift auf der Facebookseite der Klägerin unverzüglich gelöscht werden.
4. Damit sind alle Ansprüche beider Parteien, die sie haben und haben könnten, erledigt.
5. Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.
6. Dem Kläger bleibt es nachgelassen, vom Vergleich zurückzutreten bis zum 27.07.2018.

Prozesskostenhilfe ohne Rückzahlung ist genehmigt worden.

Vorgespielt und genehmigt.

Beschlossen und verkündet:

Der Streitwert wird auf 27.458,15 € festgelegt.

Der Streitwert interessiert Sie (den Beklagten) nicht wegen der PKH.

Beschlossen und verkündet:

Der PKH-Beschluss vom 04.12.2017 wird dahingehend ergänzt, dass er auch für den Vergleichsabschluss gewährt wird.

Für den Fall des Rücktritts werden Anträge gestellt.

Im Falle des Rücktritts prozessuale Maßnahmen. Wie werden Beweisaufnahme beschließen.

[bearbeiten] Kommentar von RS zu den Kollmann-Verfahren

Was haben diese Verfahren gebracht? Werden so Konflikte gelöst?

Irgendjemand von den Beteiligten lügt oder hat was missverstanden. Sind diese Mängel beseitigt?

Vielleicht pöbelt hier einer, der gerne pöbelt, oder die Strandperle-Bertreiberin hat tatsächlich Probleme mit Elend in Ihrer Gasstätte.

Weshalb setzt man sich nicht zusammen und klärt es auf? Nur auf diesem Wege sind Lösungen möglich.

Aus meiner Sicht, spielen in dieser Sache der Rechtsawalt Christian Zahnow, die Rechtsanwältin Rebekka Duwe und der Rechtsanwalt Schmidt eine unschöne Rolle. Das sind die einzigen Gewinner, geschäftlich betrachtet.

Bei keinem der Beteiligten - weder bei der Klägerin noch bei den Beklagten - dürfte sich das Vertrauen in die Justiz verbessert haben, eher das Gegenteil.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.[[Kategorie:Schmidt]

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