05.04.2019 - LG HH - Jens Riewa nutzt Reich seine Zensur-Triade

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Fuck you verboten, elender Heuchler, Arschloch, Arschkriecher erlaubt

Inhaltsverzeichnis


"Happy Birthday" (Stevie Wonder): Carpool Karaoke mit Caren Miosga und Jens Riewa


Jens Riewa im Gespräch mit Volker Wieprecht - Das Erste zu Gast bei radioeins
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FREITAGSBERICHT

05.04.2019

Rolf Schälike


Wer bin ich? mit Ingo Zamperoni | NEO MAGAZIN ROYALE mit Jan Böhmermann - ZDFneo

[bearbeiten] Was war heute los?

Zwei Verkündigungen und zwei Verhandlungen.

In der Sache 324 O 438/18 Ahmad Mansour vs. Facebook Ireland Limited wurde “fuck you“ verbboten, elender Heuchler, Arschloch, Arschkriecher erlaubt dank dem Kontext.

In der Sache 324 O 488/18 M. Schaldach vs. BILANZ Deutschland Wirtschaftsmagazin GmbH muss das Springerblatt 10.000,-- € Vertragsstrafe zahlen.

Von den beiden Verhandlungen ging es in der Sache 324 O 654 dem Kläger Moto Technik UG nicht falsch bewertet geworden zu sein im Streit, muss das gekauften Teil zurückgenommen werden oder nicht. Genauer, hat der Käufer Alexander Moessinger von der Firma Götz privat oder geschäftlich das Teil bestellt. Harte Bandagen von Kulanz keine Spur. Das Ergebnis wird verkündet am 17.05.2019, 9:45

Interessanter war die Sache des Moderators Jens Riewa, vertreten von Rechtsanwalt Helge Reich, sich seiner Zensur-Triade in seinem fast heimatlichen Hamburg sicher. Die Kanzlei des Prof. Dr. Christian Schertz passt nicht mehr in die heutige Zeit mit ihrem brutalen Zensurbegehren als Geschäft. In einer Welt, mit Unterdrückung durch die Zensur von Helge Reich und Prof. Dr. Christian Schertz möchte ich nicht leben. Zu einseitig, zu langweilig, zu rassistisch, zu dumm. Ist das die Welt auch des Nachrichtensprechers bei ARD-Tageschau, dann sind mir die Nachrichten aus dem Munde dieses Moderators nicht mehr wert als die Lebensvorstellung eines Helge Reich und des Professors Dr. Christian Schertz, der von Zank leben, dank Zank ihr Geschäft betreiben können.

[bearbeiten] Jens Riewa vs. Queer Communications GmbH 324 O 33/19

[bearbeiten] Corpus Delicti


Wer bin ich? mit Ingo Zamperoni | NEO MAGAZIN ROYALE mit Jan Böhmermann – ZDFneo

Die Beklagte nahm die <- Sendung mit Jan Böhmermann zum Anlass für einen längeren Artikel, in dem es fragte: „Outen Böhmermann und Zamperoni Jens Riewa?“

Riewa erwirkte vor dem Landgericht Hamburg die einstweilige Verfügung 324 O 253/17. Darüber gibt es den Bericht bei Übermedien.

Hier die Stellungnahme von Queer zum Verfügungsverfahren.

Heute war das Hauptsacheverfahren.

Hier die Stellungnahme von queer.de zu dem gesamten Vorgang.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Gabriele Ellerbrock
Richter: Dr. Thomas Linke

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt Helge Reich

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Eingebettetes Foto: Till Brönner

Beklagtenseite: Rechtsanwalt Lars Thiess

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[bearbeiten] Notizen aus der Verhandlung Jens Riewa vs. Queer Communications GmbH

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Der Klägervertreter überreicht das Schreiben vom 04. April an Gericht und Gegner

Queer-Anwalt Lars Thiess: Habe das gestern per Mail erhalten.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Ja, wir haben das einstweilige Verfügungsverfahren. Nach den 525-Beschluss des OLG gab es … . Das OLG ist uns nicht … Aber es ist selten, dass wir dann trotzdem nicht wie das OLG entscheiden. Das OLg ist weise. Wir haben zig 525-Beschlüsse. Es war vor mehr als vor 15 Jahren. Hier geht es um die Äußerung über den Kläger. Wir werden entscheiden. 15 Jahre … Böhmermann-Auftritt . Ist in der Öffentlichkeit mit viel Publikum. Die Gäste haben alle gelacht. Der Witz war sofort verstanden worden. Das Argument … 15 Jahre …. Überzeugt hier nicht.

Queer-Anwalt Lars Thiess: Ob die Zustellung an eine Agentur genügt? …. Hat Angst, gewalttätig werden. … .

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Rechtsschutzversicherung. Man kann den NDR als Arbeitsteller nennen. Arbeitsstelle ist anerkannt. Die Sach- und Rechtslage wird erörtert. Der Klägervertreter erklärt, es kann im Aktivrubrum die Arbeitsstelle NDR angegeben werden. ..

Alle lachen.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Der Beklagtenvertreter erklärt, dass er den Vortrag, die Voraussetzungen einer wirksamen Klageschrift seien nicht erfüllt, fallen lässt.

Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Streitwert über 20.000, damit BGH geht. Ihre Mandantschaft will es lesen?

Queer-Anwalt Lars Thiess: Wir wollen Schriftsatznachlass.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Anträge werdenn gestellt.

Beschlossen und verkündet:

1. Der Beklagtenvertreter kann auf den Schriftsatz vom 04.05.19, soweit es neue Tatsachen enthält, bis zum 26.04.0919 vortragen.
2. Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 17.05.2019, 9:45, Sal B334.

[bearbeiten] Urteil

17.05.2019, Verkündung, Ri'in Ganriele Ellerbrock: Es ergeht ein Urteil.

Tenor

Die Beklagte wird zur Unterlassung der streitgegenständlichen Äußerungen verurteilt.
Die Baklagte hat weiterhin 1.195,48 € an den Kläger zu zahlen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen
Das Urteil ist vorläufig vollatreckbar gegen eine Sicherheistkleistung von 20.000,-- €

[bearbeiten] Der ganze Vorgang Jens Riewa gegen queer.de

20.05.2017 Auf queer.de wird wahrheitsgemäß über die ZDF-Satiresendung "Neo Magazin Royale" von Jan Böhmermann, in der es u.a. um Jens Riewa und die Einschätzung seiner sexuellen Orientierung durch die Öffentlichkeit ging, berichtet. queer.de nimmt dies zum Anlass, an Riewas frühere Klagen gegen schwule Medien zu erinnern.

Kommentar RS: Es ist nichts Neues, nichts Besonderes, dass gegen solche Berichte geklagt wird.

23.05.2017 Über die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Schertz Bergmann geht Riewa gegen die queer.de-Berichterstattung vor und fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung – queer.de lehnt ab.

Kommentar RS: Für die Kanzlei Schertz-Bergmann ist es ein Geschäft, ein schmutzuiges zwar, aber auch das ist nic hts Neues/Besnderes in der Geschäftswelt an sich.

20.06.2017 Auf Antrag Riewas verbietet das Landgericht Hamburg per einstweiliger Verfügung (Az. 324 O 253/17) die Überschrift des Artikels, den Teaser sowie mehrere Zitate, u.a. aus der "taz" und aus einem Dossier des Bundesverbands Lesbischer und Schwuler JournalistInnen (BLSJ). Diese darf queer.de seitdem nicht mehr verbreiten – bei Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro oder sechs Monaten Haft für Geschäftsführer Micha Schulze. Queer.de beantragt daraufhin die Aufhebung der Einstweiligen Verfügung.

Kommentar RS: Die Beantragung der Aufhebung einer einstweiligen vercfügung ohne der vorhergehenden DurchführungEs des Hauptsacheverfahrens ist - geschäftlich gesehen - ein Fehler. Auch die Erfiolgsaussichten im Hauptsachverfahren sinken, weil die gleichen Richter*innen entsceiden. Diese haben sich aber juristische festgelegt. Nur neue Tatsachen bieten Chancen im Hauptsacheverfahren.

04.09.2017 Das Landgericht Hamburg bestätigt nach einer mündlichen Verhandlung die Einstweilige Verfügung. Queer.de legt Berufung ein.

Kommentar RS: Weshalb sollte das klandgericht in der mündlichen Verhandlungen einen andere juristische Sicht haben als beim Erlass der eintweiligen Verfügung? Welche neue tatsachen und Argumente wurden virgebracht?

26.04.2018 Das Hanseatische Oberlandesgericht kündigt ohne mündliche Verhandlung an, die Berufung zurückweisen zu wollen. Queer.de stellt einen Befangenheitsantrag gegen die Richter, weil sie in ihrer Begründung u.a. unseren Vorwurf der Homophobie gegen Riewa als irrational und gefühlsgesteuert dargestellt haben.

Kommentar RS: Keien Überraschung. Auch für die Kamnzlei Härting ein lukratives Geschäft, für queer.de alleding vrringern sich die Chancen, zu obsiegen.

19.06.2018 Das Hanseatische Oberlandesgericht weist den Befangenheitsantrag zurück.Queer.de erhebt Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs.

23.08.2018 Das Hanseatische Oberlandesgericht weist die Anhörungsrüge zurück.

Kommentar RS: Nicvhts Neues, nuichts Besonderes.

27.08.2018 Das Hanseatische Oberlandesgericht weist schließlich auch dei Berufung zurück. Eine mündliche Verhandlung sei nicht geboten, zudem habe der Fall keine grundsätzliche Bedeutung.

Kommentar RS: Es war ein geschäftlicher Fahele im Verfügungsverfahren in Berufung zu gehen.

20.11.2018 Das Bundesverfassungsgericht nimmt die Verfassungsbeschwerde gegen die drei Beschlüsse des Hanseatischen Oberlandesgerichts nicht zur Entscheidung an.

Kommentar RS: Das BVerfG nimmt Beschwerden gegen einstweilige Verfügungen nur in Ausnahmefällebn an. Der Rehctsweg war noch nicth ausgescghöpft. Eile ist nicht geboten. Das Hauptsacheverfahrenn muss durchgeführt werden.

17.05.2019 Vor dem Landgericht Hamburg geht das Ganze vor vorne los: Im nun begonnenen Hauptverfahren verbietet die Pressekammer die zuvor bereits in der Einstweiligen Verfügung untersagten Sätze und Fremdzitate. Queer.de geht in Berufung.

Kommentar RS: Jetzt wurde es für queer.de schweiriger, weil es eindeutige, schrfitlich fixierte Meinungen/Entschedidungen des LG (Verfügungsverfahten) und des OLG gab.

30.04.2020 Das Hanseatische Oberlandesgericht weist die Berufung zurück und erklärt den Rechtsweg für ausgeschöpft. Queer.de beabsichtigt, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einzureichen.

Kommentar RS: Eine mündliche Verhandlung gab es offenabr nicht. Wie der BGH entscheidet, ist offen. Gegenwärtig haben nur die Anwälte profitiert.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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