02.04.2019 - Schertz-Kanzlei unterliegt SPIEGEL

Aus Buskeismus

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Ist die Kanzlei von Prof. Dr. Christian Schertz noch seriös?



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Andreas Buske, VorsR am OLG HH, 7.Senat


Inhaltsverzeichnis


Christiano Ronaldo: Anhörung wegen möglicher Steuerhinterziehung


interview2: Christian Schertz über den Kampf gegen die Käseblätter

BUSKEISMUS


DIENSTAGSSBERICHT

Kanzlei Schertz

02.04.2019

von Rolf Schälike


"5 gegen Jauch": Günther Jauch (Mandant von Schertz) blamiert sich bei Märchenfrage völlig

[bearbeiten] Was war heute los?

Drei Verhandlungen. Zwei davon hattes es in sich. Die von Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger zum Thema "Entsorgung von alten Menschen in den Pflegeheimen" und von der Kanzlei des Prof. Dr. Christian Schertz "Steuerhinterziehung in Millionenhöhe durch prominente Fußballer".

In diesem Bericht hier geht es um die Steuerhinterzieher und deren Rechtsanwaltskanzlei, die klagte.

Rechstanwalt Dr. Sebastian Gorski von der Kanzlei Schertz Bergmann versucht fleißig in Hamburg eine Zensur-Triade aufzubauen. So richtig gelingt ihm das offenbar nicht.

SPIEGEL berichtet- Anwaltskanzlei von Cristiano Ronaldo unterliegt gegen den SPIEGEL – Rafael Buschmann, Nicola Naber, Christoph Winterbach, Michael Wulzinger - 03.04.2019

Ende Februar 2017 hatte das Hamburger Landgericht in einem einstweiligen Verfügungsverfahren ein Verbot erlassen, das nicht nur ungerecht erschien, sondern gar absurd. Unter Vorsitz der Richterin Simone Käfer hatte die Pressekammer entschieden, dass der SPIEGEL seine Titel-Geschichten über Cristiano Ronaldos, José Mourinhos und Mesut Özils windige Manöver der Steuervermeidung unverzüglich aus seinen Online-Archiven löschen musste und auch auf keine andere Weise weiterverbreiten durfte. Bei Zuwiderhandlung drohte dem SPIEGEL eine Strafzahlung von bis zu 250.000 Euro, so sieht es das Gesetz vor.
Die Beiträge waren ein wichtiger Bestandteil der Football-Leaks-Berichterstattung im Dezember 2016, die der SPIEGEL über sieben Monate lang gemeinsam mit mehr als 60 Journalisten des Recherchenetzwerks European Investigative Collaborations (EIC) veröffentlichte. Es ging dabei auch um Firmen der drei Fußballstars.
Gegen die Berichterstattung des SPIEGEL hatten die Fußballstars in Hamburg nicht selbst geklagt. Stattdessen zog die spanische Kanzlei Senn Ferrero gegen den SPIEGEL vor Gericht. Die Anwälte waren in den Jahren davor von vielen Spitzenfußballern in Spanien mandatiert worden. Auch Ronaldo, Özil und Mourinho waren Kunden der Kanzlei.
Urteil las sich in Teilen wie eine Abrechnung
Senn Ferrero engagierte in Deutschland die Berliner Presseanwälte der Kanzlei Schertz Bergmann. Die Anwälte sind dafür bekannt, laut und aggressiv gegen Medienberichte vorzugehen. Schertz Bergmann vertraten auch Mesut Özil persönlich und gingen gegen die SPIEGEL-Berichterstattung vor. Bei diesem Prozess kassierten die Anwälte in Berlin bereits im Frühjahr 2017 eine Niederlage. Das Urteil las sich in Teilen wie eine Abrechnung mit der laxen Steuermoral des Fußballidols Mesut Özil.
Von da an kämpfte Schertz Bergmann im Namen von Senn Ferrero ziemlich verbissen vor dem Hamburger Landgericht weiter. Hamburg ist als Gerichtsstand beliebt bei Klägern, die gegen eine unliebsame Berichterstattung vorgehen möchten. Neben Köln und Berlin werden dort am häufigsten Verbote gegen Presseberichte erwirkt.
Im Fall Senn Ferrero versus SPIEGEL erließ die Kammer von Richterin Simone Käfer ein Verbot gegen den SPIEGEL, ohne dass überhaupt die Möglichkeit gegeben wurde, sich gegenüber dem Gericht zu den Vorwürfen zu äußern. Das verstößt zwar gegen die Prozessgrundrechte des Beklagten, gehörte in Hamburg aber bis vor Kurzem zum Standard in presserechtlichen Eilverfahren.
Die spanischen Kläger bestritten dabei im Grunde nicht einmal den Wahrheitsgehalt der SPIEGEL-Berichterstattung. Die Anwälte aus Madrid - darunter Julio Senn, der frühere Generalsekretär von Real Madrid - forderten die unverzügliche Unterlassung der Berichterstattung. Sie gaben an, dass ihre Kanzlei zuvor gehackt worden sei. Der Kern der Titelgeschichte, so die Begründung der Kläger, beruhe auf ihren Dokumenten. Das Veröffentlichen von mutmaßlich gehackten Dokumenten aus einer Kanzlei verstoße gegen das Anwalts-Mandanten-Geheimnis.
Vom Presserecht geschützt
Die Quelle des SPIEGEL, Rui Pinto, der damals noch unter dem Decknamen John anonymisiert wurde, dementiert, dass er ein Hacker sei oder mit Hackern zusammenarbeiten würde. Der SPIEGEL erklärte, dass er die Geschichten veröffentlicht habe, weil sie wahr sind, das öffentliche Interesse an den Themen sehr hoch sei und es deshalb für Journalisten eigentlich auch unerheblich ist, ob eine Kanzlei gehackt wurde oder nicht. Die Rechtsposition des SPIEGEL dazu ist klar: Solange Medien nicht selbst hacken oder jemanden zum Hacken auffordern, ist ihre Berichterstattung vom Presserecht geschützt, sofern mit den Geschichten ein rechtswidriges oder moralisch anstößiges Verhalten aufgedeckt wird, dessen Veröffentlichungsinteresse den Rechtsbruch überwiegt.
Die Pressekammer des Hamburger Landgerichts hielt an ihrem Verbot fest, obwohl, wie das Oberlandesgericht unter anderem erläuterte, Senn Ferrero nicht glaubhaft machen konnte, dass die für die Beiträge des SPIEGEL genutzten Informationen und Unterlagen aus einem Hack der Kanzlei selbst stammten. Der SPIEGEL legte Berufung gegen das Urteil ein und zog im Herbst 2017 weiter zum Hamburger Oberlandesgericht. Dort sitzt Andreas Buske, er war am Landgericht der Vorgänger von Richterin Käfer. Es vergingen Wochen und Monate, am Ende mehr als ein Jahr.
Die SPIEGEL-Artikel blieben verboten. Obwohl das Finanzamt von Mesut Özil für seine Steuerdribblings eine Strafzahlung von 790.000 Euro und eine Nachzahlung von zwei Millionen Euro forderte. Obwohl die Büroräumlichkeiten einer Stiftung von Startrainer José Mourinho im Zuge der Berichterstattung durchsucht wurden, die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen ihn aufnahm und der Portugiese anschließend zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt wurde. Es wurde immer deutlicher, dass die Berichterstattung des SPIEGEL ein regelrechtes System des Steuerbetrugs im Profifußball offenbart hatte. Cristiano Ronaldo wurde in Spanien wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung angeklagt und zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt, die ihm als Ersttäter zur Bewährung ausgesetzt wurde. Ronaldo zahlte zudem rund 20 Millionen Euro an den spanischen Fiskus.
Schertz Bergmann nahm Antrag auf Erlass der Unterlassungsverfügung zurück
Der SPIEGEL, der die Verurteilung Ronaldos durch seine Berichterstattung erst ausgelöst hatte, durfte den Ausgangstext seinen Lesern derweil immer noch nicht zeigen.


Es dauerte im "Eilverfahren" nun über zwei Jahre, der SPIEGEL verfasste Hunderte Seiten zur Verteidigung seiner Berichterstattung, bis Richter Buske am Dienstag im Oberlandesgericht zu Beginn der Verhandlung erklärte, dass er "unter Vorbehalt dem Antrag der Beklagten folgen" wolle. Es sah also gut aus für den investigativen Journalismus und den SPIEGEL.
Sebastian Gorski, der Vertreter der Anwaltskanzlei Schertz Bergmann, stellte zum Ende der Verhandlung fest, dass das Gericht wohl gegen ihn und seine Mandanten entscheiden würde. Daraufhin nahm er den Antrag auf Erlass der Unterlassungsverfügung zurück, bevor er diese Niederlage kassieren konnte. Noch ist zwar eine Klage der Kanzlei Senn Ferrero auf Unterlassung der Berichterstattung in Hamburg anhängig - nach dem "Eilverfahren" nun in der Hauptsache.
Aber nach über zwei Jahren verbotsbedingtem Schweigen ist es dem SPIEGEL nun trotzdem erstmals wieder möglich, seinen Lesern die Beiträge zu präsentieren, die einen der umfangreichsten Steuerskandale in der Geschichte des Fußballs offenbart haben.
Ab sofort sind folgende Arbeiten wieder frei zugänglich:
Storytelling über die Finanzgebaren von José Mourinho aus dem November 2016
Football Leaks zu José Mourinho: Das Millionenspiel Football Leaks zu José Mourinho Das Millionenspiel
"Ein jämmerliches Bild" vom 3. Dezember 2016
Anderthalb Jahre lang trieben die spanischen Finanzbehörden den deutschen Nationalspieler Mesut Özil vor sich her. Dann verdonnerten sie ihn zu einer Millionenzahlung.
Football Leaks zu Özils Steuertricks: Football Leaks zu Özils Steuertricks "Das sieht richtig übel aus"
"Die Dose des Ronaldo" vom 3. Dezember 2016
Ihr schwerster Gegner war das Finanzamt: Superstar Cristiano Ronaldo und Trainerlegende José Mourinho haben für ihre Werbemillionen Briefkastenfirmen in der Karibik benutzt. Typisch im Gier-Geschäft Fußball.
Football Leaks: Die Dose des Ronaldo Football Leaks Die Dose des Ronaldo
SPIEGEL TV über Werbemillionen und eine Briefkastenfirma in der Karibik: Wie Verträge und geheime Papiere die dubiosen Steuertricks von Branchenstars wie Cristiano Ronaldo, Mesut Özil und José Mourinho offenbaren.
"Football Leaks - Dokumente der Gier": SPIEGEL-TV-Beitrag vom 4. Dezember 2016

[bearbeiten] Senn Ferrero Asociado S&E S.L.P. vs. SPIEGEL-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG 7 U 107/17

[bearbeiten] Corpus Delicti

Das war die Berufungsverhandlung zu der LG-Verfügungs-Sache 324 O 13/17.

Eine Anwaltskanzlei möchte keine Berichte im SPIEFEL ber ihre kriminellen Mandanten - Promifußballer Ronaldo und Özil.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter: Andreas Buske
Richter: Claus Meyer
Richter: Dr. Lothar Weyhe

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt Dr. Sebastian Gorski

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Eingebettetes Foto: Till Brönner

Beklagtenseite: Rechtsanwalt Dr. Marc Oliver Srocke

4. Türchen – Telemedicus Adventskalender
Interview mit Dr. Marc Oliver Srocke

[bearbeiten] Notizen aus der Verhandlung Senn Ferrero Asociado S&E S.L.P. vs. SPIEGEL-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Wir möchten mir Ihnen drei Problemfelder ansprechen, die aus unserer Sicht von Bedeutung sind.

Erstens. Glaubhaftmachung. Der Antragsteller muss glaubhaft machen, dass ihr Server die Quelle (der Berichterstattung des Antragsgegners) ist. Der Antragsgegner hat viele Anhaltspunkte. Die Sie dargelegt haben, könnte man nach der Vorberatung nur als Indizien sehen. Keine Information zu den Sportlern war vertraulich. Sie war einer Gruppe von Personen bekannt. Wenn der Antragsteller sagt, der Computer wurde gehackt, dadurch ist die Information vorhanden geworden. Der Antragsteller muss nachweisen, dass alle Informationen aus dem Computer des Antragstellers stammen.

Zweitens. Dann gibt es die Veröffentlichung. Dazu das BGH-Urteil von 30.09.2014 (Urteil des VI. Zivilsenats vom 30.9.2014 – VI ZR 490/12). Irgendwie ist man dran, auch wenn man als Sportler Steuerhinterzieher ist. Mann musste Strafe zahlen, auch Haftstrafe auf Bewährung nach spanischem Steuerrecht. Das ist ein Zustand des Finanzamtes nicht der Staatsanwaltschaft. Sportler sind zwar keine Politiker, das ist klar. Haben aber eine Vorbildfunktion. Haben Einnahme aus Werbeverträgen. Ich weiß nicht, ob mein Junge ein Trikot gekauft hat. Werbegeheimnis ist eine hoher Wert, aber … Werbung ist Sozialsphäre. Es gibt das BHG-Urteil zu Bioeiern (Urt. v. 10.04.2018, Az.: [juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=VI ZR 396/16&nr=83389 VI ZR 396/16]), ob rechtswidrig erlangte Informationen genutzt werden dürfen. Wir haben selbst das Verbot erlassen. Für das BGH-Urteil habe ich zwar wenig Verständnis, muss aber hier berücksichtigen. Die Berichterstattung gibt Einblick in die Wirtschaft. …. Hat viel Geld für die Werbung erhalten, den Rest einfach verspeist.

Drittens. Jetzt haben wir noch den Gedanken, vielleicht passt die BGH-Bio-Eier-Entscheidung gar nicht. Wir sind immer zum neuen Leben, zur Umerziehung bereit, aber darum geht es hier nicht. Die Antragsteller kommen im Bericht nur am Rande vor. Der Fußballer Y hat Steuern hinterzogen. Die Info, Y hat Steuern hinterzogen, kann von X stammen, aber nur wenn dieser zur vertraulichen Aufbewahrung verpflichtet war. Problematische, wenn der Vorwurf der Aufbewahrung thematisiert wird. Die Bewahrung von Informationen ist aber nicht geschuldet.

Das sind die drei Problemkreise, die uns umtreiben. Nach der Vorberatung gestern, halten wir die Berufung für aussichtsreich.

Es begann eine lange Diskussion

Antragsteller-Anwalt Dr. Sebastian Gorski: Wenn, Herr Buske, Ihr Schlusssatz so lautete, dann bin ich dran. ….

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Sie sind zur Glaubhaftmachung verpflichtet, dass die Info, die die Antragsgegner erhalten haben, aus Ihrem Computer stammen. Zur Sozialsphäre gehört es schon. Heißt aber nicht, dass berichtet werden darf, wenn es geheim ist.

Antragsteller-Anwalt Dr. Sebastian Gorski: Kam nicht so deutlich heraus, dass es geheime Informationen sind, wenn die Kanzlei betroffen ist.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Weil sie nicht Gegenstand der Berichterstattung ist. Das heißt nicht, kann mit den Daten nicht umgehen.

Antragsteller-Anwalt Dr. Sebastian Gorski: Tatsache.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Tatsache. Dass die Inforomatione grundsätzlich geheim zu halten sind. Werden wir lieber entscheiden, dass wir nicht lange suchen müssen.

Es folgt eine langes Statement von SPIEGEL-Anwalt Dr. Marc-Oliver Srocke:

Vorsitzender Richter Andreas Buske diktiert: Der Antragsgegner-Vertreter überreicht als BK8 den Vertrag von Ronaldo aus dem Jahre 2016 und trägt dann vor, dass dieser Vertrag laut Angabe des Antragstellers nicht zu den gehakten Unterlagen gehört.

SPIEGEL-Anwalt Dr. Marc-Oliver Srocke: Dieser Vertrag ist nicht vorgelegt worden.

Antragsteller-Anwalt Dr. Sebastian Gorski: Nicht vorgelegt, stimmt, ob nicht gehakt, kann ich nicht beurteilen. Der Vertrag ist nicht relevant … .

Die Anwälte diskutieren.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Mit den Partei-Vertretern wird die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfangreich erörtert. Sollen wir entscheiden?

Antragsteller-Anwalt Dr. Sebastian Gorski: Wenn Sie weiter dabei bleiben, dann können wir uns das Prozedure sparen.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Sehen wir weiter so.

Antragsteller-Anwalt Dr. Sebastian Gorski: Dann im Hauptsache-Verfahren. Nehme hier den Antrag zurück. Wenn schriftlich …

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Was soll ich tun? Dass ich noch irgend etwas …

Richter Claus Meyer: Nein

Vorsitzender Richter Andreas Buske diktiert: Daraufhin erklärt der Antragsteller-Vertreter, die Antragstellerin nimmt den Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung zurück.

Beschlossen und verkündet:

1. Der Antragstellerin fallen die Kosten des Verfügungsverfahrens zu Last.
2. Der Streitwert des Verfügungsverfahrens wird auf 200.000,-- € festgesetzt.

Wir bedanken uns. Sie (Gorski) brauchen sich nicht zu bedanken.

[bearbeiten] Berichte im Internet

  • 03.04.2019 Deutschlandfunk - „Spiegel“ darf Football Leaks-Berichte wieder zugänglich machen
  • 03.04.2019, 16:57 laola1.at - Ronaldo-Anwälte verlieren vor Gericht
  • 03.04.2019, 16:25 Dieser Bericht bei buskeismus-lexikon.de
  • 03.04.2019, 15:10 sat1 regional - «Spiegel» darf «Football Leaks»-Berichte wieder verbreiten
  • 03.04.2019, 15:10 hamburg.de - «Spiegel» darf «Football Leaks»-Berichte wieder verbreiten
  • 03.04.2019, 11:44 Kieler Nachrichten - Spiegel siegt im Rechtsstreit um Football-Leaks – Artikel über Ronaldo und Özil wieder online
  • 03.04.2019, 11:44 Leipziger Volkszeitung Spiegel siegt im Rechtsstreit um Football-Leaks – Artikel über Ronaldo und Özil wieder online
  • 03.04.2019, 11:44 Hannoversche Allgemeine "Spiegel siegt im Rechtsstreit um Football-Leaks – Artikel über Ronaldo und Özil wieder online"
  • 03.04.2019, 11:44 Peine Allgemeine - "Spiegel siegt im Rechtsstreit um Football-Leaks – Artikel über Ronaldo und Özil wieder online "
  • 03.04.2019, 10:01 meedia.de - "Der Spiegel siegt im Rechtsstreit um Football-Leaks: Artikel zu Steuertricks von Ronaldo sind wieder verfügbar"
  • 03.04.2019, 09:01 turi2 - "Spiegel" gewinnt gegen Ronaldos Anwälte. Von Björn Czieslik

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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