Zensur-Quartett

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Glossar

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Zensur-Quartett

Bein einigen Land- und Oberlandesgerichten haben sich Presekammern bzw. Pressesenate aus mindestens vier Richterinnen/Richtern gebildet.

Vier Richterinnen/Richter bilden ein Quartett, welches eine höhere Sicherheit gegen Befangenheitsanträge, für Kontinuität der Arbeit im Falle des Ausfalls eines Richters bzw. einer Richterin gewährleisten.

Das Quartett wird von einem Vorsitzenden bzw. einer Vorsitzenden geführt. Die Mitglieder wechseln.

Zensur-Doppel-Quartett

Gibt es im Bezirsgericht (Sprengel) solche Quartettes beim Landgericht und dem Oberlandesgericht, die gut zusammenarbeiten, wie z.B. in Hamburg, Berlin und Köln, dann müssen die Beklagten, um zu ihrem Recht zu kommen, die Hürde des Zensur-Doppel-Quartetts überwinden. Diese Hürde ist jursitsich und finanzielle sehr hoch, stark Risiko behaftet, und kann in der Regel nur von finanzstarken Beklagten überwunden wurden.

Herausbildung von Zensur-Doppel-Quartetts

Die Heruasbildung zun Zensur-Doppel-Quartett erfolgt durch wechselseitigee Delegierung der Richter und Richterinnen in die Pressekammer und den Pressesenat. Zwischendurch werden diese Richterinnen und Richter in den tangierenden Kammern und Senaten (Urheberrefhtekammern und Wettbewerbsrechtkammerb bzw. -seante) qualifiziert. In Köln und Hamburg waren die Vorsitzenden der Kammern auch mal Gerichts-Pressesprecher.

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