Witt-Klägerismus

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<font face"Arial" size="6">[https://www.google.de/search?q=Katarina+Witt&biw=1280&bih=588&source=lnms&tbm=isch&sa=X&ei=wsChVJO9OcO4OO2EgegI&ved=0CAYQ_AUoAQ Katarina Witt]<br><br><br> <font face"Arial" size="6">[https://www.google.de/search?q=Katarina+Witt&biw=1280&bih=588&source=lnms&tbm=isch&sa=X&ei=wsChVJO9OcO4OO2EgegI&ved=0CAYQ_AUoAQ Katarina Witt]<br><br><br>
Klägerismus Klägerismus
-| rowspan="1" align="left" width="600" valign="top" |<youtube>_g-qecm9M0E</youtube><br>+| rowspan="1" align="left" width="600" valign="top" |<youtube>mb2e4Ts3TsA</youtube><br>
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=Zensurbegehren= =Zensurbegehren=
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Eine verschwindend kleine Zahl von Sportlern klagen bei den [[Zensurkammer|Zensurkammern]] gegen die Medien-Berichterstattung. Wir wissen, dass die Gerichtsentscheidungen die juristische Wahrheit widerspiegeln, nicht die materielle Wahrheit. Eine verschwindend kleine Zahl von Sportlern klagen bei den [[Zensurkammer|Zensurkammern]] gegen die Medien-Berichterstattung. Wir wissen, dass die Gerichtsentscheidungen die juristische Wahrheit widerspiegeln, nicht die materielle Wahrheit.
-Geht es Claudia Pechstein um ihr sportliches Recht, dann stellt sich die Frage, weshalb die Reaktion auf den Medienrummel. Bedeutung haben doch nur die [http://www.google.de/search?hl=de&q=Claudia+Pechstein+Schweizer+Bundesgericht&btnG=Suche&aq=f&aqi=&aql=&oq=&gs_rfai= Entscheidungen] des Schweizer Bundesgerichts.+Sportler und Sportlerinnen beeinflussen das Fühlen, Denken und Handeln der Menschen. Sie sind maßgeblich beteiliegt an der Hirnwäsche, der Manipulation dr Hirne. Ihr tatsächlichen Leben entsprticht oft nicht dem, was sie repräsentieren, darstellen.. Das ist von den Herrschenden und auch den Konsumenten so gewollt. Man lässt sich gern verdummen, es lebt sich einfacher, glücklicher und schöner.
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 +[http://de.wikipedia.org/wiki/Katarina_Witt Katarina Witt] gehört zu den wenigen Sportlerinnen, die Zensur üben.
=Der Pseudoöffentlichkeit bekannte Zensurverfahren= =Der Pseudoöffentlichkeit bekannte Zensurverfahren=
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Der Pseudoöffentlichkeit bleibt unbekannt, welche Verfahren rechtskräftig geworden sind, und ob nicht aus den der Pseudoöffentlichkeit unbekannten Gründen die Urteile einen falschen Eindruck über die tatsächlichen Hintergründe erwecken. Finanziellen Verlusten auf der einen Seite können große Gewinne auf der anderen Seite gegenüberstehen. Da die Prozesse zum Geschäftsfeld der Beteiligten gehören, achten diese auf Vertraulichkeit und möglichst effektive Geheimhaltung. Der Pseudoöffentlichkeit bleibt unbekannt, welche Verfahren rechtskräftig geworden sind, und ob nicht aus den der Pseudoöffentlichkeit unbekannten Gründen die Urteile einen falschen Eindruck über die tatsächlichen Hintergründe erwecken. Finanziellen Verlusten auf der einen Seite können große Gewinne auf der anderen Seite gegenüberstehen. Da die Prozesse zum Geschäftsfeld der Beteiligten gehören, achten diese auf Vertraulichkeit und möglichst effektive Geheimhaltung.
-Vertreten wird Claudia Pechstein in der presserechtlichen Verfahren von der Kanzlei [http://www.google.de/search?hl=de&source=hp&q=Pechstein+Schertz&aq=f&aqi=&aql=&oq=&gs_rfai= Schertz Bergmann]+Vertreten wird Katarina Witt in der presserechtlichen Verfahren von der Kanzlei [http://www.google.de/search?hl=de&source=hp&q=Pechstein+Schertz&aq=f&aqi=&aql=&oq=&gs_rfai= Schertz Bergmann].
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 +==Vor 1990==
 +Im [http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13531579.html Spiegel-Archiv] finden wir:
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 +'''12.12.1988''' vertreten von Rechtsanwalt Vogel.
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 +'''Katarina Witt'''
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 +:Katarina Witt, 23, zweimalige DDR-Olympiasiegerin im Eiskunstlauf und derzeit für die amerikanische Eisrevue "Holiday on Ice" im devisenträchtigen Westeinsatz, sorgt sich um ihren sozialistischen Ruf. Mitte Oktober verbreitete die Illustrierte "Bunte" eine Geschichte über das angeblich süße Leben der ostdeutschen Eisprinzessin an der Cote d'Azur (Photos). Als Belohnung für ihre Erfolge habe "die 22jährige Urlaub vom Arbeiter-und-Bauernstaat bekommen", sie residiere für 1000 Mark die Nacht im teuersten Hotel Nizzas, dem noblen "Negresco", und aale sich oben ohne "am weltberühmten Millionärsstrand von St. Tropez". Die erst im April ordensgeschmückte Kandidatin der SED antwortete mit einer '''Gegendarstellung'''. Sie habe sich, so die vom Ost-Berliner Staranwalt und Honecker-Vertrauten Wolfgang Vogel formulierte Witt-Einlassung, lediglich "auf Grund vertraglicher Verpflichtungen als Eisläuferin der Deutschen Demokratischen Republik in Nizza aufgehalten", die gesamten Kosten habe "Holiday on Ice" getragen.
-'''Landgericht Berlin'''+==Nach 1990==
-*'''24.09.2009''' <font color="#800000">'''27 O 758/09'''</font> Claudia Pechstein vs. Süddeutsche Zeitung GmbH -[http://buskeismus-lexikon.de/27_O_758/09_-_24.09.2009_-_Pechstein_verliert_erneut,_vertreten_von_der_Kanzlei_Schertz_Bergmann Verhandlungsbericht]. Die Einstweilige Verfügung wurde aufgehoben. Ein Antrag auf Eilbedürftigkeit wurde zurückgewiesen. [http://www.buskeismus.de/urteile/27O75809.pdf Urteil] vom 24.09.2009; Berufung seitens Claudia Pechstein, Aktenzeichen <font color="#800000">'''9 U 185/09'''</font>. Die Hauptsacheklage erfolgte in Hamburg, Az. <font color="#800000">'''324 O 623/10'''</font> 
-*'''24.09.2009''' <font color="#800000">'''27 O 777/09'''</font> Claudia Pechstein vs. [http://www.google.de/search?hl=de&source=hp&q=%22Thomas+Kistner%22+Pechstein&aq=f&aqi=&aql=&oq=&gs_rfai= Thomas Kistner] (Autor der Süddeutschen Zeitung)- [http://buskeismus-lexikon.de/27_O_777/09_-_24.09.2009_-_Pechstein_verliert_auch_das_dritte_Mal,_vertreten_von_der_Kanzlei_Schertz_Bergmann Verhandlungsbericht]. Der Antrag wurde zurückgewiesen. [http://www.buskeismus.de/urteile/27O77709.pdf Urteil] vom 24.09.2009; Berufung seitens Claudia Pechstein, Aktenzeichen <font color="#800000">'''9 U 144/09'''</font>+'''21.12.1996''' '''Gegendarstellung''' [http://www.neues-deutschland.de/artikel/640475.gegendarstellung.html ND]
-*'''24.09.2009''' <font color="#800000">'''27 O 779/09'''</font> Claudia Pechstein vs. sueddeutsche.de GmbH - [http://buskeismus-lexikon.de/27_O_779/09_-_24.09.2009_-_Pechstein_verliert_auch_das_zweite_Mal,_vertreten_von_der_Kanzlei_Schertz_Bergmann Verhandlungsbericht]. Die Einstweilige Verfügung wurde aufgehoben. Ein Antrag auf Eilbedürftigkeit wurde zurückgewiesen. [http://www.buskeismus.de/urteile/27O77909.pdf Urteil] vom 24.09.2009; Berufung seitens Claudia Pechstein, Aktenzeichen <font color="#800000">'''9 U 184/09'''</font>+In dem am 2./3.,November 1996 in Ihrer ND-Beilage unter dem Titel »Dem roten Millionär. Der '''Katarina-Witt-Manager''' und Frankfurter SPD-Linke Dr. Diether Dehm über Brecht, Stasi-Banalitäten und Biermann« erschienenen Interview mit Diether Dehm wird behauptet, der Forschungsverbund SED-Staat der FU Berlin erhalte »Geldzuwendungen (...) vom Heinrich-Bauer-Verlag«.
-*'''28.09.2010''' <font color="#800000">'''27 O 442/10'''</font> Dem ZDF untersagt, die nachstehende Meldung im Internet zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten:<br>+Diese Behauptung ist falsch. Richtig ist, daß der Forschungsverbund SED-Staat der FU Berlin keinerlei Zuwendungen vom Heinrich-Bauer-Verlag erhalten hat.
-:::"Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, sollen BKA-Ermittler auch bei Pechsteins langjährigem Trainer Joachim Franke gewesen sein, der die Olympiasiegerin von 1991-2007 betreute."+
-*'''19.10.2010''' Mit zweitinstanzlichem Urteil vom 19.10.2010 (Az.: <font color="#800000">'''27 S 4/10'''</font> ) wurden der von der Kanzlei Schertz Bergmann vertretenen Eisschnellläuferin Claudia Pechstein gegenüber der Druck- und Verlagshaus Frankfurt am Main GmbH (als Verantwortliche der Internetseiten fr-online.de) die entsprechenden Gebührenerstattungsansprüche zugesprochen.+Freie Universität Berlin
-*'''19.11.2009''' <font color="#800000">'''27 O 1084/09'''</font> Claudia Pechstein vs. Prof. Sörgel; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde zurückgewiesen. +Abt. VII - Rechtsangelegenheiten
-*'''05.01.2010''' <font color="#800000">'''9 W 255/09'''</font> der sofortigen Beschwerde gegen die Abweisung des Antrages auf Erlass einer einstweiligen Verfügung <font color="#800000">'''27 O 1084/09'''</font> wurde nicht abgeholfen. +i.A. Kerstin Duck
-*'''03.06.2010''' <font color="#800000">'''27 O 440/10'''</font> Claudia Pechstein vs. Grit Hartmann - [http://www.buskeismus.de/urteile/27O44010_Beschluss.pdf Einstweilige Verfügung] erlassen. [http://buskeismus-lexikon.de/27_O_440/10_-_03.06.2010_-_Claudia_Pechstein_vs._Grit_Hartmann Bericht]+'''20.12.2008:''' '''Abmahnung''': Katarina Witt mahnt das Buch [https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=%22Das+letzte+Jahr+der+DDR+%E2%80%93+Tagebuch+eines+B%C3%BCrgerrechtlers+aus+Halle%22&filter=0 „Das letzte Jahr der DDR – Tagebuch eines Bürgerrechtlers aus Halle“] ab (von [http://www.antiquariatsrecht.de/abmahnung-katarina-witt-mahnt-das-buch-%E2%80%9Edas-letzte-jahr-der-ddr-tagebuch-eines-burgerrechtlers-aus-halle%E2%80%9C-ab-209/#more-209 RA Christian Solmecke])
-*'''03.08.2010''' <font color="#800000">'''27 O 241/10'''</font> Claudia Pechstein vs. Axel Springer AG; Die Kosten des Rechtsstreits samt Anwaltskosten wurden dem Beklagten auferlegt.+:Vor kurzem wurde uns von einer neuen Abmahnwelle gegen Online-Buchhändler berichtet: Die ehemalige Eiskunstläuferin Katarina Witt soll durch die Kanzlei „Schertz Bergmann” Online-Buchhändler abmahnen, die das Buch „Das letzte Jahr der DDR – Tagebuch eines Bürgerrechtlers aus Halle” von dem Autor [https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=%22Hans+Krech%22 Hans Krech] verkaufen.
-*'''20.10.2010''' <font color="#800000">'''27 O 577/10'''</font> Claudia Pechstein vs. Grit Hartmann - Hauptsachverfahren zum Verfügungsverfahren <font color="#800000">'''27 O 440/10'''</font> 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen. [http://openjur.de/u/59327.html Urteil]; Urteil im [http://www.buskeismus.de/urteile/27O57710.pdf Original]. +:Hintergrund der Abmahnung soll eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Katarina Witt durch Passagen des Buches sein. Das Buch handelt von der Bürgerrechtsbewegung in Halle zum Ende der DDR-Zeit und in diesem Zusammenhang auch über die damaligen Stasi-Aktivitäten. In der Abmahnung werden Verletzungen des Persönlichkeitsrechts von Katarina Witt auf den Seiten 2, 9, 27, 30, 93, 94, 95, 96, 97, 98, 127, 114, 139, 166, 176 – 179, 182 und der Rückseite des Buches beanstandet.
-*'''19.06.2011''' <font color="#800000">'''10 U 170/10'''</font> Claudia Pechstein vs. Grit Hartmann - Berufngsverfahren zu <font color="#800000">'''27 O 577/10'''</font> - Berufung von Claudia Pechstein wurde zurückgewiesen. [http://www.buskeismus-lexikon.de/10_U_170/10_-_20.06.2011_-_Kanzlei_Schertz_Bergmann_moechte_Rechtsicherheit Verhandlungsbericht] +=='''Landgericht Hamburg'''==
-'''Landgericht Hamburg'''+'''Presseerklärung von Katarina Witt zu Vorwürfen gegen ihre Stiftung vom 22.12.2011'''
-*'''14.06.2010''' <font color="#800000">'''324 O 219/10'''</font> Claudia Pechstein vs. Prof. Sörgel (Gutachter); [http://www.buskeismus.de/urteile/324O21910_Beschuss_Pechstein.pdf Einstweilige Verfügung] erlassen. Die Durchführung des Hauptsachverfahrens ist beantragt worden. Siehe <font color="#800000">'''324 O 380/10'''</font> Siehe [http://www.claudia-pechstein.de/doping/EV_Soergel.pdf Beschluss (EV)] auf der web-Site von Claudia Pechstein+:Berlin (ots) - Als Rechtsanwalt von Frau Katarina Witt möchte ich Ihnen in Ansehung aktueller Berichterstattung die nachfolgende Pressemitteilung unserer Klientin zur Kenntnis geben. Prof. Dr. Christian Schertz / Rechtsanwalt
-*'''19.11.2010''' <font color="#800000">'''324 O 380/10'''</font> Claudia Pechstein vs. Prof. Sörgel (Gutachter); Hauptsacheverfahren zum Verfügungsverfahren <font color="#800000">'''324 O 219/10'''</font>; 06.05.11: Die Klage wird auf Kosten der Klägerin abgewiesen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 25.000 €.+:Seit Anfang Dezember tauchen in einigen Medien kritische Berichte über mich im Zusammenhang mit der Katarina Witt-Stiftung gGmbH auf. Verursacher der Vorwürfe ist ein gewisser Stefan Loipfinger, der augenscheinlich diese Verleumdungen als PR-Kampagne für sein Buch nutzt. Im Vordergrund stehen dabei zwei Vorwürfe:
-*'''04.03.2011''' <font color="#800000">'''324 O 623/10'''</font> Claudia Pechstein gegen Süddeutsche Zeitung, Thomas Kistner (Journalist). Wahrscheinlich Vergleich getroffen.+:Zum einen würde ich bzw. die Katarina Witt-Stiftung gGmbH ihre Spender und die Öffentlichkeit über die Verwendung von Spenden im Dunkeln lassen; es gäbe "keinerlei Auskunft", was die Stiftung "mit dem Geld anderer Leute tut". Diese Behauptung ist falsch. Richtig ist, dass die Katarina Witt-Stiftung gGmbH auf Ihrer Website www.katarina-witt-stiftung,de, dort auf der Startseite unter dem Button 'Mediaroom' zahlreiche Projekte und auch die Mittelverwendung darstellt und beschreibt. Ebenso sind in der Broschüre der Stiftung 'Gemeinsam mehr bewegen', die man bei der Stiftung anfordern oder auf der Website bzw. Facebook downloaden kann, ein großer Teil der Projekte aufgelistet.
-*'''06.05.2011''' <font color="#800000">'''324 O 14/11'''</font> (Claudia Pechstein indirekt) DGHO - Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie e.V., vertreten von der Kanzlei Nesselhauf, gegen Süddeutsche Zeitung GmbH. Wahrscheinlich Vergleich getroffen.+:Ein weiterer Vorwurf von Stefan Loipfinger lautet, die Stiftung habe Einnahmen zur Rückzahlung einer Forderung von Frau Witt in Höhe von 200.000 Euro gegen die Stiftung verwendet. Dieses ist falsch. Richtig ist: In der Gründungsphase der Katarina Witt Stiftung gGmbH habe ich der Gesellschaft für die Aufbauarbeit ein Darlehen in Höhe von 250.000 Euro gegeben. Im Jahr 2009 habe ich dann der Stiftung 150.000 Euro gespendet, indem ich der Stiftung einen Großteil dieser Darlehensforderung erlassen habe. Somit stehen in den Büchern der Stiftung zum Ende 2009 noch 100.000 Euro als Verbindlichkeit. Auch auf diese Restforderung habe ich im Laufe des Jahres 2011 verzichtet. Insofern entbehrt die Behauptung von Herrn Loipfinger, die Stiftung hätte Einnahmen für Rückzahlungen des Darlehens verwendet, jeglicher Grundlage. Es ist sehr bedauerlich, dass Herr Loipfinger mit der ungeprüften Wiedergabe dieser falschen Behauptungen durch einige Medien eine Plattform erhält, Promotion für sein unsauber recherchiertes Buch zu machen. Damit schadet er nämlich vor allem den vielen ehrenamtlich engagierten Menschen in gemeinnützigen Organisationen und Vereinen, die gerade in der Vorweihnachtszeit auf Spenden hoffen und für ihre Hilfsprojekte angewiesen sind.
-'''Bayerisches Verwaltungsgericht München'''+Zu diesem Them gab es offenbar die folgenden Prozesse:
-*'''29.04.2010''' Freistaat Bayern wird untersagt, die Presseerklärung der StA München I in der ursprünglich veröffentlichten Form weiter zu verbreiten. Das Verwaltungsgericht ist zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich bei der Formulierung "In der Urteilsbegründung wird der Athletin Blutdoping vorgeworfen, welches nach Einschätzung des Gerichts so nur in einem professionellen ärztlichen Umfeld möglich sei" um eine falsche Tatsachenbehauptung handele. In den Gründen des CAS-Urteils vom 25.11.2009 finde sich eine solche Einschätzung nicht wieder. Die falsche Tatsachenbehauptung sei in hohem Maße ehrverletzend und geeignet, Frau Pechstein in ihrer Wertschätzung durch die Öffentlichkeit herabzumindern und Vorverurteilungen zu provozieren, führt das Verwaltungsgericht Wiesbaden aus. Die Öffentlichkeit - so das Gericht weiter - schlussfolgere aus der fälschlich suggerierten Einschaltung von Ärzten eine vorsätzliche und zielgerichtete Vorgehensweise, was wiederum alternative Ursachen für die festgestellten Blutwerte aus Sicht der Öffentlichkeit ausschließe.+*'''13.04.12''' <font color="#800000">'''324 O 4/12'''</font> Katarina Witt vs. ZEIT ONLINE GmbH - Verhandlung fand nicht statt
-'''Verwaltungsgericht Wiesbaden'''+*'''13.04.12''' <font color="#800000">'''324 O 58/12'''</font> Katarina Witt vs. Stefan Loipfinger - Verhandlung fand nicht statt
-*'''22.04.2010''' '''[http://www.google.de/search?hl=de&q=%224+L+243%2F10.WI%22&btnG=Suche&aq=f&aqi=&aql=&oq=&gs_rfai= <font color="#800000">4 L 243/10.WI]'''</font> Claudia Pechstein vs. Bundeskriminalamt (BKA); Das VG Wiesbaden hat einem Eilantrag der Eisschnellläuferin Pechstein stattgegeben und einen Unterlassungsanspruch gegen das Bundeskriminalamt (BKA) bejaht. Dieses hatte bezüglich der Entscheidung des Internationalen Sportgerichts CAS vom 25.11.2009 auf seiner Homepage veröffentlicht: "In der Urteilsbegründung wird der Athletin Blutdoping vorgeworfen, welches nach Einschätzung des Gerichts so nur in einem professionellen ärztlichen Umfeld möglich ist." Der zweite Halbsatz sei geeignet, als unwahre Tatsachenbehauptung das Persönlichkeitsrecht der Antragstellerin nach Art. 1 I, 2 I GG in erheblichem Maße und nachhaltig zu beeinträchtigen, ohne dass dies zugunsten anderer erheblicher Rechtsgüter unserer Gesellschaft gerechtfertigt ist, so das Gericht.+*'''21.05.12''' <font color="#800000">'''324 O 10/12'''</font> Katarina Witt vs. Deutschladaradio - Vergleich getroffen
-=Presserklärung der Pechstein-Kanzlei Schertz Bergmann=+*'''21.05.12''' <font color="#800000">'''324 O 11/12'''</font> Katarina Witt vs. Stefan Loipfinger - Vergleich getroffen
-03.07.2009 | 19:54 Uhr+<center>___________________________________</center>
-'''Presseerklärung zu den Dopingvorwürfen gegen Claudia Pechstein''' [http://www.presseportal.de/pm/62754/1434562/schertz_bergmann_rechtsanwaelte '''Quelle:'''] www.presseportal.de+*'''19.10.14.12''' <font color="#800000">'''324 O 11/12'''</font> Katarina Witt vs. SCG Verlag Ltd. - Einstweilige Verfügugn wurde bestätigt. Es ging darum, ob Katarina Witt Klägerin glücklich ist.
-Berlin (ots) - Durch ein nicht rechtskräftiges Urteil eines Schiedsgerichts der International Skating Union (ISU) ist Deutschlands erfolgreichste Winterolympionikin Claudia Pechstein ohne Nachweis eines positiven Dopingbefundes zu einer zweijährigen Sperre verurteilt worden.+=='''Landgericht Berlin'''==
-Um möglichen Fehlinterpretationen zu diesem Urteilsspruch entgegen zu treten, haben sich Claudia Pechstein und die Deutsche Eisschnelllauf Gemeinschaft (DESG) dazu entschlossen, die Hintergründe öffentlich zu machen.+*'''12.05.09''': LG Berlin <font color="#800000">'''27 O 63/09'''</font> Katarina Witt vs. Dr. Krech - Im vorliegenden Fall ging es um umstrittene Äußerungen in einem Buch, Katarina Witt sei Mitarbeiterin des MfS gewesen. Der Klage wurde stattgegeben, der Beklagte hat alle Kosten des Rechtsstreits zu tragen. [[Bericht|27 O 63/09 - 12.05.2009 - Wieder Mal die Stasi; Katarina Witt vs. Dr. Krech]]
-Der Dopingvorwurf beruht auf angeblich überhöhten Retikulozytenwerten (Vorläufer der roten Blutkörperchen), die die ISU im Blutbild der Athletin festgestellt haben will. Damit wird die ausgesprochene Sperre ausschließlich auf Indizien gestützt. Sämtliche bei Claudia Pechstein bislang entnommenen Dopingproben hatten einen negativen Befund. Dadurch unterscheidet sich der Fall maßgeblich von den aktuellen Dopingfällen insbesondere im Radsport.+*'''Mai 2002''': Katarina Witt zog Klage gegen die von der Birthler-Behörde geplante Veröffentlichung von Teilen ihrer [https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=Katarina+Witt+Stasi+Akten&spell=1 Stasi-Akten] zurück.
-In dem Verfahren wurden mehrere Sachverständige zu den wissenschaftlich noch nicht verlässlich abgesicherten Zusammenhängen zwischen überhöhten Retikulozytenwerten und Dopingmethoden gehört. Hierbei stellte sich heraus, dass die erhöhten Werte auf mehrere Ursachen zurückgeführt werden können, beispielsweise auf eine genetische Blutkrankheit. Dennoch folgte das rein aus ISU-Mitgliedern besetzte Schiedsgericht ausschließlich der Anklage.+*'''13.04.12''' <font color="#800000">'''27 O 183/11'''</font> Katarina Witt vs. TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH - [http://buskeismus-lexikon.de/27_O_183/11_-_19.04.2011_-_Schertz_und_Eisenberg_-_irre,_Prozessbetrug,_Gier,_bescheissen,_Strafantrag_... Bericht]
-Claudia Pechstein wird gemeinsam mit der DESG gegen das Urteil Berufung beim internationalen Sportgerichtshof CAS einlegen. Der Rechtsanwalt der fünffachen Olympiasiegerin, Simon Bergmann, geht fest davon aus, dass der Berufung stattgeben wird: "Ein neutrales Gericht wie der CAS wird auf dieser Tatsachenbasis mit Sicherheit anders entscheiden müssen und die Sperre aufheben."+*'''13.04.12''' <font color="#800000">'''27 O 184/11'''</font> Katarina Witt vs. TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH [http://buskeismus-lexikon.de/27_O_183/11_-_19.04.2011_-_Schertz_und_Eisenberg_-_irre,_Prozessbetrug,_Gier,_bescheissen,_Strafantrag_... Bericht]
-Kontakt:+*'''12.11.13''' <font color="#800000">'''27 O 569/11'''</font> Katarina Witt vs. [https://www.google.de/search?q=Katarina+Witt+PlayBoy&biw=1280&bih=588&source=lnms&tbm=isch&sa=X&ei=x8qhVJL7FoWCPfjYgLgE&ved=0CAYQ_AUoAQ Playboy] Deutschland Publishing GmbH -Klage wurde zurückgenommen. Playboy darf die Bilder weiter zeigen.
-Rechtsanwalt Simon Bergmann Telefon: 030 / 880 01 50 Mobil: 0173 / +==Landgericht Frankfurt==
-205 30 99 +
 +'''25.03.1999''': LG Frankfurt/Main, Az. <font coolor="brown>'''2-03 O 415/98'''</font> Katarina Witt - Geldentschädigung von DM 20.000,- wg. Übernahme einer '''Nacktaufnahme''' von Playboy wurde abgewiesen.
 +'''21.09.1999''': OLG Frankfurt <font color="#800000">'''11 U 28/99'''</font> Katarina Witt - Geldentschädigung wg. Übernahme einer '''Nacktaufnahme''' von Playboy wurde abgewiesen (AfP 2000, 185-187; JURAtelegramm 2001, 8-10; NJW 2000, 594-595; (Volltext mit red. LS) "Katarina Witt")
=Links zum Thema= =Links zum Thema=
-*[http://www.jensweinreich.de/2010/08/02/das-bundesgericht-sagt-im-fall-pechstein/ '''Jens weinreich'''] Das Schweizer Bundesgericht sagt im Fall Pechstein – Übersicht+*'''02.02.2006''' [http://www.spiegel.de/sport/wintersport/stasi-affaere-steuer-kati-witt-vergibt-im-torsten-a-398737.html Spiegel] - Für Witt ist das Thema Stasi beendet.
-*[http://www.stefan-niggemeier.de/blog/wenn-der-abmahner-zweimal-klingelt/ '''Stefan Niggemeier'''] – Wenn der Abmahner zweimal klingelt+*'''09.07.2001''' [http://www.tagesspiegel.de/berlin/katarina-witt-mieter-wollen-klagen/240290.html Tagesspiegel] - Katarina Witt: Mieter wollen klagen<br><br>
-*[http://www.claudia-pechstein.de/index2.shtml '''www.claudia-pechstein.de''']- Deutsches Gericht verbietet die Äußerung, dass an meinem Blutbildungssystem manipuliert worden sei!+<center><youtube>WyAhiPZt-og</youtube>.... <youtube>wO8MypMmBZ4</youtube></center>
-*[http://www3.ndr.de/sendungen/zapp/archiv/boulevard_gesellschaft/pechstein108.html '''NDR'''] ZAPP 08.07.2009 23:00 Uhr - Der Kampf um Deutungshoheit im Fall Pechstein+<center>Rede von Katarina Witt als FDJ Mitglied ________________________ Ich liebe Katarina Witt</center>

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Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Katarina Witt


Klägerismus




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[bearbeiten] Zensurbegehren

Eine verschwindend kleine Zahl von Sportlern klagen bei den Zensurkammern gegen die Medien-Berichterstattung. Wir wissen, dass die Gerichtsentscheidungen die juristische Wahrheit widerspiegeln, nicht die materielle Wahrheit.

Sportler und Sportlerinnen beeinflussen das Fühlen, Denken und Handeln der Menschen. Sie sind maßgeblich beteiliegt an der Hirnwäsche, der Manipulation dr Hirne. Ihr tatsächlichen Leben entsprticht oft nicht dem, was sie repräsentieren, darstellen.. Das ist von den Herrschenden und auch den Konsumenten so gewollt. Man lässt sich gern verdummen, es lebt sich einfacher, glücklicher und schöner.

Katarina Witt gehört zu den wenigen Sportlerinnen, die Zensur üben.

[bearbeiten] Der Pseudoöffentlichkeit bekannte Zensurverfahren

Achtung!

Der Pseudoöffentlichkeit bleibt unbekannt, welche Verfahren rechtskräftig geworden sind, und ob nicht aus den der Pseudoöffentlichkeit unbekannten Gründen die Urteile einen falschen Eindruck über die tatsächlichen Hintergründe erwecken. Finanziellen Verlusten auf der einen Seite können große Gewinne auf der anderen Seite gegenüberstehen. Da die Prozesse zum Geschäftsfeld der Beteiligten gehören, achten diese auf Vertraulichkeit und möglichst effektive Geheimhaltung.

Vertreten wird Katarina Witt in der presserechtlichen Verfahren von der Kanzlei Schertz Bergmann.

[bearbeiten] Vor 1990

Im Spiegel-Archiv finden wir:

12.12.1988 vertreten von Rechtsanwalt Vogel.

Katarina Witt

Katarina Witt, 23, zweimalige DDR-Olympiasiegerin im Eiskunstlauf und derzeit für die amerikanische Eisrevue "Holiday on Ice" im devisenträchtigen Westeinsatz, sorgt sich um ihren sozialistischen Ruf. Mitte Oktober verbreitete die Illustrierte "Bunte" eine Geschichte über das angeblich süße Leben der ostdeutschen Eisprinzessin an der Cote d'Azur (Photos). Als Belohnung für ihre Erfolge habe "die 22jährige Urlaub vom Arbeiter-und-Bauernstaat bekommen", sie residiere für 1000 Mark die Nacht im teuersten Hotel Nizzas, dem noblen "Negresco", und aale sich oben ohne "am weltberühmten Millionärsstrand von St. Tropez". Die erst im April ordensgeschmückte Kandidatin der SED antwortete mit einer Gegendarstellung. Sie habe sich, so die vom Ost-Berliner Staranwalt und Honecker-Vertrauten Wolfgang Vogel formulierte Witt-Einlassung, lediglich "auf Grund vertraglicher Verpflichtungen als Eisläuferin der Deutschen Demokratischen Republik in Nizza aufgehalten", die gesamten Kosten habe "Holiday on Ice" getragen.

[bearbeiten] Nach 1990

21.12.1996 Gegendarstellung ND

In dem am 2./3.,November 1996 in Ihrer ND-Beilage unter dem Titel »Dem roten Millionär. Der Katarina-Witt-Manager und Frankfurter SPD-Linke Dr. Diether Dehm über Brecht, Stasi-Banalitäten und Biermann« erschienenen Interview mit Diether Dehm wird behauptet, der Forschungsverbund SED-Staat der FU Berlin erhalte »Geldzuwendungen (...) vom Heinrich-Bauer-Verlag«.

Diese Behauptung ist falsch. Richtig ist, daß der Forschungsverbund SED-Staat der FU Berlin keinerlei Zuwendungen vom Heinrich-Bauer-Verlag erhalten hat.

Freie Universität Berlin

Abt. VII - Rechtsangelegenheiten

i.A. Kerstin Duck

20.12.2008: Abmahnung: Katarina Witt mahnt das Buch „Das letzte Jahr der DDR – Tagebuch eines Bürgerrechtlers aus Halle“ ab (von RA Christian Solmecke)

Vor kurzem wurde uns von einer neuen Abmahnwelle gegen Online-Buchhändler berichtet: Die ehemalige Eiskunstläuferin Katarina Witt soll durch die Kanzlei „Schertz Bergmann” Online-Buchhändler abmahnen, die das Buch „Das letzte Jahr der DDR – Tagebuch eines Bürgerrechtlers aus Halle” von dem Autor Hans Krech verkaufen.
Hintergrund der Abmahnung soll eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Katarina Witt durch Passagen des Buches sein. Das Buch handelt von der Bürgerrechtsbewegung in Halle zum Ende der DDR-Zeit und in diesem Zusammenhang auch über die damaligen Stasi-Aktivitäten. In der Abmahnung werden Verletzungen des Persönlichkeitsrechts von Katarina Witt auf den Seiten 2, 9, 27, 30, 93, 94, 95, 96, 97, 98, 127, 114, 139, 166, 176 – 179, 182 und der Rückseite des Buches beanstandet.

[bearbeiten] Landgericht Hamburg

Presseerklärung von Katarina Witt zu Vorwürfen gegen ihre Stiftung vom 22.12.2011

Berlin (ots) - Als Rechtsanwalt von Frau Katarina Witt möchte ich Ihnen in Ansehung aktueller Berichterstattung die nachfolgende Pressemitteilung unserer Klientin zur Kenntnis geben. Prof. Dr. Christian Schertz / Rechtsanwalt
Seit Anfang Dezember tauchen in einigen Medien kritische Berichte über mich im Zusammenhang mit der Katarina Witt-Stiftung gGmbH auf. Verursacher der Vorwürfe ist ein gewisser Stefan Loipfinger, der augenscheinlich diese Verleumdungen als PR-Kampagne für sein Buch nutzt. Im Vordergrund stehen dabei zwei Vorwürfe:
Zum einen würde ich bzw. die Katarina Witt-Stiftung gGmbH ihre Spender und die Öffentlichkeit über die Verwendung von Spenden im Dunkeln lassen; es gäbe "keinerlei Auskunft", was die Stiftung "mit dem Geld anderer Leute tut". Diese Behauptung ist falsch. Richtig ist, dass die Katarina Witt-Stiftung gGmbH auf Ihrer Website www.katarina-witt-stiftung,de, dort auf der Startseite unter dem Button 'Mediaroom' zahlreiche Projekte und auch die Mittelverwendung darstellt und beschreibt. Ebenso sind in der Broschüre der Stiftung 'Gemeinsam mehr bewegen', die man bei der Stiftung anfordern oder auf der Website bzw. Facebook downloaden kann, ein großer Teil der Projekte aufgelistet.
Ein weiterer Vorwurf von Stefan Loipfinger lautet, die Stiftung habe Einnahmen zur Rückzahlung einer Forderung von Frau Witt in Höhe von 200.000 Euro gegen die Stiftung verwendet. Dieses ist falsch. Richtig ist: In der Gründungsphase der Katarina Witt Stiftung gGmbH habe ich der Gesellschaft für die Aufbauarbeit ein Darlehen in Höhe von 250.000 Euro gegeben. Im Jahr 2009 habe ich dann der Stiftung 150.000 Euro gespendet, indem ich der Stiftung einen Großteil dieser Darlehensforderung erlassen habe. Somit stehen in den Büchern der Stiftung zum Ende 2009 noch 100.000 Euro als Verbindlichkeit. Auch auf diese Restforderung habe ich im Laufe des Jahres 2011 verzichtet. Insofern entbehrt die Behauptung von Herrn Loipfinger, die Stiftung hätte Einnahmen für Rückzahlungen des Darlehens verwendet, jeglicher Grundlage. Es ist sehr bedauerlich, dass Herr Loipfinger mit der ungeprüften Wiedergabe dieser falschen Behauptungen durch einige Medien eine Plattform erhält, Promotion für sein unsauber recherchiertes Buch zu machen. Damit schadet er nämlich vor allem den vielen ehrenamtlich engagierten Menschen in gemeinnützigen Organisationen und Vereinen, die gerade in der Vorweihnachtszeit auf Spenden hoffen und für ihre Hilfsprojekte angewiesen sind.

Zu diesem Them gab es offenbar die folgenden Prozesse:

  • 13.04.12 324 O 4/12 Katarina Witt vs. ZEIT ONLINE GmbH - Verhandlung fand nicht statt
  • 13.04.12 324 O 58/12 Katarina Witt vs. Stefan Loipfinger - Verhandlung fand nicht statt
  • 21.05.12 324 O 10/12 Katarina Witt vs. Deutschladaradio - Vergleich getroffen
  • 21.05.12 324 O 11/12 Katarina Witt vs. Stefan Loipfinger - Vergleich getroffen
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  • 19.10.14.12 324 O 11/12 Katarina Witt vs. SCG Verlag Ltd. - Einstweilige Verfügugn wurde bestätigt. Es ging darum, ob Katarina Witt Klägerin glücklich ist.

[bearbeiten] Landgericht Berlin

  • Mai 2002: Katarina Witt zog Klage gegen die von der Birthler-Behörde geplante Veröffentlichung von Teilen ihrer Stasi-Akten zurück.
  • 13.04.12 27 O 183/11 Katarina Witt vs. TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH - Bericht
  • 13.04.12 27 O 184/11 Katarina Witt vs. TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH Bericht
  • 12.11.13 27 O 569/11 Katarina Witt vs. Playboy Deutschland Publishing GmbH -Klage wurde zurückgenommen. Playboy darf die Bilder weiter zeigen.

[bearbeiten] Landgericht Frankfurt

25.03.1999: LG Frankfurt/Main, Az. 2-03 O 415/98 Katarina Witt - Geldentschädigung von DM 20.000,- wg. Übernahme einer Nacktaufnahme von Playboy wurde abgewiesen.

21.09.1999: OLG Frankfurt 11 U 28/99 Katarina Witt - Geldentschädigung wg. Übernahme einer Nacktaufnahme von Playboy wurde abgewiesen (AfP 2000, 185-187; JURAtelegramm 2001, 8-10; NJW 2000, 594-595; (Volltext mit red. LS) "Katarina Witt")

[bearbeiten] Links zum Thema

  • 02.02.2006 Spiegel - Für Witt ist das Thema Stasi beendet.
  • 09.07.2001 Tagesspiegel - Katarina Witt: Mieter wollen klagen

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Rede von Katarina Witt als FDJ Mitglied ________________________ Ich liebe Katarina Witt

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