Witt-Klägerismus

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Vertreten wird Katarina Witt in der presserechtlichen Verfahren von der Kanzlei [http://www.google.de/search?hl=de&source=hp&q=Pechstein+Schertz&aq=f&aqi=&aql=&oq=&gs_rfai= Schertz Bergmann]. Vertreten wird Katarina Witt in der presserechtlichen Verfahren von der Kanzlei [http://www.google.de/search?hl=de&source=hp&q=Pechstein+Schertz&aq=f&aqi=&aql=&oq=&gs_rfai= Schertz Bergmann].
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-'''Landgericht Berlin''' 
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-*'''24.09.2009''' <font color="#800000">'''27 O 758/09'''</font> Claudia Pechstein vs. Süddeutsche Zeitung GmbH -[http://buskeismus-lexikon.de/27_O_758/09_-_24.09.2009_-_Pechstein_verliert_erneut,_vertreten_von_der_Kanzlei_Schertz_Bergmann Verhandlungsbericht]. Die Einstweilige Verfügung wurde aufgehoben. Ein Antrag auf Eilbedürftigkeit wurde zurückgewiesen. [http://www.buskeismus.de/urteile/27O75809.pdf Urteil] vom 24.09.2009; Berufung seitens Claudia Pechstein, Aktenzeichen <font color="#800000">'''9 U 185/09'''</font>. Die Hauptsacheklage erfolgte in Hamburg, Az. <font color="#800000">'''324 O 623/10'''</font> 
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-*'''24.09.2009''' <font color="#800000">'''27 O 777/09'''</font> Claudia Pechstein vs. [http://www.google.de/search?hl=de&source=hp&q=%22Thomas+Kistner%22+Pechstein&aq=f&aqi=&aql=&oq=&gs_rfai= Thomas Kistner] (Autor der Süddeutschen Zeitung)- [http://buskeismus-lexikon.de/27_O_777/09_-_24.09.2009_-_Pechstein_verliert_auch_das_dritte_Mal,_vertreten_von_der_Kanzlei_Schertz_Bergmann Verhandlungsbericht]. Der Antrag wurde zurückgewiesen. [http://www.buskeismus.de/urteile/27O77709.pdf Urteil] vom 24.09.2009; Berufung seitens Claudia Pechstein, Aktenzeichen <font color="#800000">'''9 U 144/09'''</font> 
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-*'''24.09.2009''' <font color="#800000">'''27 O 779/09'''</font> Claudia Pechstein vs. sueddeutsche.de GmbH - [http://buskeismus-lexikon.de/27_O_779/09_-_24.09.2009_-_Pechstein_verliert_auch_das_zweite_Mal,_vertreten_von_der_Kanzlei_Schertz_Bergmann Verhandlungsbericht]. Die Einstweilige Verfügung wurde aufgehoben. Ein Antrag auf Eilbedürftigkeit wurde zurückgewiesen. [http://www.buskeismus.de/urteile/27O77909.pdf Urteil] vom 24.09.2009; Berufung seitens Claudia Pechstein, Aktenzeichen <font color="#800000">'''9 U 184/09'''</font> 
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-*'''28.09.2010''' <font color="#800000">'''27 O 442/10'''</font> Dem ZDF untersagt, die nachstehende Meldung im Internet zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten:<br> 
-:::"Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, sollen BKA-Ermittler auch bei Pechsteins langjährigem Trainer Joachim Franke gewesen sein, der die Olympiasiegerin von 1991-2007 betreute." 
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-*'''19.10.2010''' Mit zweitinstanzlichem Urteil vom 19.10.2010 (Az.: <font color="#800000">'''27 S 4/10'''</font> ) wurden der von der Kanzlei Schertz Bergmann vertretenen Eisschnellläuferin Claudia Pechstein gegenüber der Druck- und Verlagshaus Frankfurt am Main GmbH (als Verantwortliche der Internetseiten fr-online.de) die entsprechenden Gebührenerstattungsansprüche zugesprochen. 
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-*'''19.11.2009''' <font color="#800000">'''27 O 1084/09'''</font> Claudia Pechstein vs. Prof. Sörgel; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde zurückgewiesen.  
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-*'''05.01.2010''' <font color="#800000">'''9 W 255/09'''</font> der sofortigen Beschwerde gegen die Abweisung des Antrages auf Erlass einer einstweiligen Verfügung <font color="#800000">'''27 O 1084/09'''</font> wurde nicht abgeholfen.  
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-*'''03.06.2010''' <font color="#800000">'''27 O 440/10'''</font> Claudia Pechstein vs. Grit Hartmann - [http://www.buskeismus.de/urteile/27O44010_Beschluss.pdf Einstweilige Verfügung] erlassen. [http://buskeismus-lexikon.de/27_O_440/10_-_03.06.2010_-_Claudia_Pechstein_vs._Grit_Hartmann Bericht] 
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-*'''03.08.2010''' <font color="#800000">'''27 O 241/10'''</font> Claudia Pechstein vs. Axel Springer AG; Die Kosten des Rechtsstreits samt Anwaltskosten wurden dem Beklagten auferlegt. 
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-*'''20.10.2010''' <font color="#800000">'''27 O 577/10'''</font> Claudia Pechstein vs. Grit Hartmann - Hauptsachverfahren zum Verfügungsverfahren <font color="#800000">'''27 O 440/10'''</font> 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen. [http://openjur.de/u/59327.html Urteil]; Urteil im [http://www.buskeismus.de/urteile/27O57710.pdf Original].  
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-*'''19.06.2011''' <font color="#800000">'''10 U 170/10'''</font> Claudia Pechstein vs. Grit Hartmann - Berufngsverfahren zu <font color="#800000">'''27 O 577/10'''</font> - Berufung von Claudia Pechstein wurde zurückgewiesen. [http://www.buskeismus-lexikon.de/10_U_170/10_-_20.06.2011_-_Kanzlei_Schertz_Bergmann_moechte_Rechtsicherheit Verhandlungsbericht]  
'''Landgericht Hamburg''' '''Landgericht Hamburg'''
-*'''14.06.2010''' <font color="#800000">'''324 O 219/10'''</font> Claudia Pechstein vs. Prof. Sörgel (Gutachter); [http://www.buskeismus.de/urteile/324O21910_Beschuss_Pechstein.pdf Einstweilige Verfügung] erlassen. Die Durchführung des Hauptsachverfahrens ist beantragt worden. Siehe <font color="#800000">'''324 O 380/10'''</font> Siehe [http://www.claudia-pechstein.de/doping/EV_Soergel.pdf Beschluss (EV)] auf der web-Site von Claudia Pechstein+*'''21.05.12''' <font color="#800000">'''324 O 10/12'''</font> Katarina Witt vs. Deutschladaradio - Vergleich getroffen
-*'''19.11.2010''' <font color="#800000">'''324 O 380/10'''</font> Claudia Pechstein vs. Prof. Sörgel (Gutachter); Hauptsacheverfahren zum Verfügungsverfahren <font color="#800000">'''324 O 219/10'''</font>; 06.05.11: Die Klage wird auf Kosten der Klägerin abgewiesen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 25.000 €.+*'''21.05.12''' <font color="#800000">'''324 O 11/12'''</font> Katarina Witt vs. Stefan Loipfinger - Vergleich getroffen
-*'''04.03.2011''' <font color="#800000">'''324 O 623/10'''</font> Claudia Pechstein gegen Süddeutsche Zeitung, Thomas Kistner (Journalist). Wahrscheinlich Vergleich getroffen.+Siehe dazu die Presseerklärung von Katarina Witt zu Vorwürfen gegen ihre Stiftung vom 22.12.2011
-*'''06.05.2011''' <font color="#800000">'''324 O 14/11'''</font> (Claudia Pechstein indirekt) DGHO - Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie e.V., vertreten von der Kanzlei Nesselhauf, gegen Süddeutsche Zeitung GmbH. Wahrscheinlich Vergleich getroffen.+:Berlin (ots) - Als Rechtsanwalt von Frau Katarina Witt möchte ich Ihnen in Ansehung aktueller Berichterstattung die nachfolgende Pressemitteilung unserer Klientin zur Kenntnis geben. Prof. Dr. Christian Schertz / Rechtsanwalt
-'''Bayerisches Verwaltungsgericht München'''+:Seit Anfang Dezember tauchen in einigen Medien kritische Berichte über mich im Zusammenhang mit der Katarina Witt-Stiftung gGmbH auf. Verursacher der Vorwürfe ist ein gewisser Stefan Loipfinger, der augenscheinlich diese Verleumdungen als PR-Kampagne für sein Buch nutzt. Im Vordergrund stehen dabei zwei Vorwürfe:
-*'''29.04.2010''' Freistaat Bayern wird untersagt, die Presseerklärung der StA München I in der ursprünglich veröffentlichten Form weiter zu verbreiten. Das Verwaltungsgericht ist zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich bei der Formulierung "In der Urteilsbegründung wird der Athletin Blutdoping vorgeworfen, welches nach Einschätzung des Gerichts so nur in einem professionellen ärztlichen Umfeld möglich sei" um eine falsche Tatsachenbehauptung handele. In den Gründen des CAS-Urteils vom 25.11.2009 finde sich eine solche Einschätzung nicht wieder. Die falsche Tatsachenbehauptung sei in hohem Maße ehrverletzend und geeignet, Frau Pechstein in ihrer Wertschätzung durch die Öffentlichkeit herabzumindern und Vorverurteilungen zu provozieren, führt das Verwaltungsgericht Wiesbaden aus. Die Öffentlichkeit - so das Gericht weiter - schlussfolgere aus der fälschlich suggerierten Einschaltung von Ärzten eine vorsätzliche und zielgerichtete Vorgehensweise, was wiederum alternative Ursachen für die festgestellten Blutwerte aus Sicht der Öffentlichkeit ausschließe.+:Zum einen würde ich bzw. die Katarina Witt-Stiftung gGmbH ihre Spender und die Öffentlichkeit über die Verwendung von Spenden im Dunkeln lassen; es gäbe "keinerlei Auskunft", was die Stiftung "mit dem Geld anderer Leute tut". Diese Behauptung ist falsch. Richtig ist, dass die Katarina Witt-Stiftung gGmbH auf Ihrer Website www.katarina-witt-stiftung,de, dort auf der Startseite unter dem Button 'Mediaroom' zahlreiche Projekte und auch die Mittelverwendung darstellt und beschreibt. Ebenso sind in der Broschüre der Stiftung 'Gemeinsam mehr bewegen', die man bei der Stiftung anfordern oder auf der Website bzw. Facebook downloaden kann, ein großer Teil der Projekte aufgelistet.
-'''Verwaltungsgericht Wiesbaden'''+:Ein weiterer Vorwurf von Stefan Loipfinger lautet, die Stiftung habe Einnahmen zur Rückzahlung einer Forderung von Frau Witt in Höhe von 200.000 Euro gegen die Stiftung verwendet. Dieses ist falsch. Richtig ist: In der Gründungsphase der Katarina Witt Stiftung gGmbH habe ich der Gesellschaft für die Aufbauarbeit ein Darlehen in Höhe von 250.000 Euro gegeben. Im Jahr 2009 habe ich dann der Stiftung 150.000 Euro gespendet, indem ich der Stiftung einen Großteil dieser Darlehensforderung erlassen habe. Somit stehen in den Büchern der Stiftung zum Ende 2009 noch 100.000 Euro als Verbindlichkeit. Auch auf diese Restforderung habe ich im Laufe des Jahres 2011 verzichtet. Insofern entbehrt die Behauptung von Herrn Loipfinger, die Stiftung hätte Einnahmen für Rückzahlungen des Darlehens verwendet, jeglicher Grundlage. Es ist sehr bedauerlich, dass Herr Loipfinger mit der ungeprüften Wiedergabe dieser falschen Behauptungen durch einige Medien eine Plattform erhält, Promotion für sein unsauber recherchiertes Buch zu machen. Damit schadet er nämlich vor allem den vielen ehrenamtlich engagierten Menschen in gemeinnützigen Organisationen und Vereinen, die gerade in der Vorweihnachtszeit auf Spenden hoffen und für ihre Hilfsprojekte angewiesen sind.
-*'''22.04.2010''' '''[http://www.google.de/search?hl=de&q=%224+L+243%2F10.WI%22&btnG=Suche&aq=f&aqi=&aql=&oq=&gs_rfai= <font color="#800000">4 L 243/10.WI]'''</font> Claudia Pechstein vs. Bundeskriminalamt (BKA); Das VG Wiesbaden hat einem Eilantrag der Eisschnellläuferin Pechstein stattgegeben und einen Unterlassungsanspruch gegen das Bundeskriminalamt (BKA) bejaht. Dieses hatte bezüglich der Entscheidung des Internationalen Sportgerichts CAS vom 25.11.2009 auf seiner Homepage veröffentlicht: "In der Urteilsbegründung wird der Athletin Blutdoping vorgeworfen, welches nach Einschätzung des Gerichts so nur in einem professionellen ärztlichen Umfeld möglich ist." Der zweite Halbsatz sei geeignet, als unwahre Tatsachenbehauptung das Persönlichkeitsrecht der Antragstellerin nach Art. 1 I, 2 I GG in erheblichem Maße und nachhaltig zu beeinträchtigen, ohne dass dies zugunsten anderer erheblicher Rechtsgüter unserer Gesellschaft gerechtfertigt ist, so das Gericht. 
-=Presserklärung der Pechstein-Kanzlei Schertz Bergmann= 
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-03.07.2009 | 19:54 Uhr 
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-'''Presseerklärung zu den Dopingvorwürfen gegen Claudia Pechstein''' [http://www.presseportal.de/pm/62754/1434562/schertz_bergmann_rechtsanwaelte '''Quelle:'''] www.presseportal.de 
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-Berlin (ots) - Durch ein nicht rechtskräftiges Urteil eines Schiedsgerichts der International Skating Union (ISU) ist Deutschlands erfolgreichste Winterolympionikin Claudia Pechstein ohne Nachweis eines positiven Dopingbefundes zu einer zweijährigen Sperre verurteilt worden. 
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-Um möglichen Fehlinterpretationen zu diesem Urteilsspruch entgegen zu treten, haben sich Claudia Pechstein und die Deutsche Eisschnelllauf Gemeinschaft (DESG) dazu entschlossen, die Hintergründe öffentlich zu machen. 
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-Der Dopingvorwurf beruht auf angeblich überhöhten Retikulozytenwerten (Vorläufer der roten Blutkörperchen), die die ISU im Blutbild der Athletin festgestellt haben will. Damit wird die ausgesprochene Sperre ausschließlich auf Indizien gestützt. Sämtliche bei Claudia Pechstein bislang entnommenen Dopingproben hatten einen negativen Befund. Dadurch unterscheidet sich der Fall maßgeblich von den aktuellen Dopingfällen insbesondere im Radsport. 
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-In dem Verfahren wurden mehrere Sachverständige zu den wissenschaftlich noch nicht verlässlich abgesicherten Zusammenhängen zwischen überhöhten Retikulozytenwerten und Dopingmethoden gehört. Hierbei stellte sich heraus, dass die erhöhten Werte auf mehrere Ursachen zurückgeführt werden können, beispielsweise auf eine genetische Blutkrankheit. Dennoch folgte das rein aus ISU-Mitgliedern besetzte Schiedsgericht ausschließlich der Anklage. 
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-Claudia Pechstein wird gemeinsam mit der DESG gegen das Urteil Berufung beim internationalen Sportgerichtshof CAS einlegen. Der Rechtsanwalt der fünffachen Olympiasiegerin, Simon Bergmann, geht fest davon aus, dass der Berufung stattgeben wird: "Ein neutrales Gericht wie der CAS wird auf dieser Tatsachenbasis mit Sicherheit anders entscheiden müssen und die Sperre aufheben." 
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-Kontakt: 
- 
-Rechtsanwalt Simon Bergmann Telefon: 030 / 880 01 50 Mobil: 0173 /  
-205 30 99  
Zeile 91: Zeile 45:
=Links zum Thema= =Links zum Thema=
-*[http://www.jensweinreich.de/2010/08/02/das-bundesgericht-sagt-im-fall-pechstein/ '''Jens weinreich'''] Das Schweizer Bundesgericht sagt im Fall Pechstein – Übersicht+*
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-*[http://www.stefan-niggemeier.de/blog/wenn-der-abmahner-zweimal-klingelt/ '''Stefan Niggemeier'''] – Wenn der Abmahner zweimal klingelt+
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-*[http://www.claudia-pechstein.de/index2.shtml '''www.claudia-pechstein.de''']- Deutsches Gericht verbietet die Äußerung, dass an meinem Blutbildungssystem manipuliert worden sei!+
- +
-*[http://www3.ndr.de/sendungen/zapp/archiv/boulevard_gesellschaft/pechstein108.html '''NDR'''] ZAPP 08.07.2009 23:00 Uhr - Der Kampf um Deutungshoheit im Fall Pechstein+

Version vom 21:24, 29. Dez. 2014

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Katarina Witt


Klägerismus




<----->

Zensurbegehren

Eine verschwindend kleine Zahl von Sportlern klagen bei den Zensurkammern gegen die Medien-Berichterstattung. Wir wissen, dass die Gerichtsentscheidungen die juristische Wahrheit widerspiegeln, nicht die materielle Wahrheit.


Der Pseudoöffentlichkeit bekannte Zensurverfahren

Achtung!

Der Pseudoöffentlichkeit bleibt unbekannt, welche Verfahren rechtskräftig geworden sind, und ob nicht aus den der Pseudoöffentlichkeit unbekannten Gründen die Urteile einen falschen Eindruck über die tatsächlichen Hintergründe erwecken. Finanziellen Verlusten auf der einen Seite können große Gewinne auf der anderen Seite gegenüberstehen. Da die Prozesse zum Geschäftsfeld der Beteiligten gehören, achten diese auf Vertraulichkeit und möglichst effektive Geheimhaltung.

Vertreten wird Katarina Witt in der presserechtlichen Verfahren von der Kanzlei Schertz Bergmann.

Landgericht Hamburg

  • 21.05.12 324 O 10/12 Katarina Witt vs. Deutschladaradio - Vergleich getroffen
  • 21.05.12 324 O 11/12 Katarina Witt vs. Stefan Loipfinger - Vergleich getroffen

Siehe dazu die Presseerklärung von Katarina Witt zu Vorwürfen gegen ihre Stiftung vom 22.12.2011

Berlin (ots) - Als Rechtsanwalt von Frau Katarina Witt möchte ich Ihnen in Ansehung aktueller Berichterstattung die nachfolgende Pressemitteilung unserer Klientin zur Kenntnis geben. Prof. Dr. Christian Schertz / Rechtsanwalt
Seit Anfang Dezember tauchen in einigen Medien kritische Berichte über mich im Zusammenhang mit der Katarina Witt-Stiftung gGmbH auf. Verursacher der Vorwürfe ist ein gewisser Stefan Loipfinger, der augenscheinlich diese Verleumdungen als PR-Kampagne für sein Buch nutzt. Im Vordergrund stehen dabei zwei Vorwürfe:
Zum einen würde ich bzw. die Katarina Witt-Stiftung gGmbH ihre Spender und die Öffentlichkeit über die Verwendung von Spenden im Dunkeln lassen; es gäbe "keinerlei Auskunft", was die Stiftung "mit dem Geld anderer Leute tut". Diese Behauptung ist falsch. Richtig ist, dass die Katarina Witt-Stiftung gGmbH auf Ihrer Website www.katarina-witt-stiftung,de, dort auf der Startseite unter dem Button 'Mediaroom' zahlreiche Projekte und auch die Mittelverwendung darstellt und beschreibt. Ebenso sind in der Broschüre der Stiftung 'Gemeinsam mehr bewegen', die man bei der Stiftung anfordern oder auf der Website bzw. Facebook downloaden kann, ein großer Teil der Projekte aufgelistet.
Ein weiterer Vorwurf von Stefan Loipfinger lautet, die Stiftung habe Einnahmen zur Rückzahlung einer Forderung von Frau Witt in Höhe von 200.000 Euro gegen die Stiftung verwendet. Dieses ist falsch. Richtig ist: In der Gründungsphase der Katarina Witt Stiftung gGmbH habe ich der Gesellschaft für die Aufbauarbeit ein Darlehen in Höhe von 250.000 Euro gegeben. Im Jahr 2009 habe ich dann der Stiftung 150.000 Euro gespendet, indem ich der Stiftung einen Großteil dieser Darlehensforderung erlassen habe. Somit stehen in den Büchern der Stiftung zum Ende 2009 noch 100.000 Euro als Verbindlichkeit. Auch auf diese Restforderung habe ich im Laufe des Jahres 2011 verzichtet. Insofern entbehrt die Behauptung von Herrn Loipfinger, die Stiftung hätte Einnahmen für Rückzahlungen des Darlehens verwendet, jeglicher Grundlage. Es ist sehr bedauerlich, dass Herr Loipfinger mit der ungeprüften Wiedergabe dieser falschen Behauptungen durch einige Medien eine Plattform erhält, Promotion für sein unsauber recherchiertes Buch zu machen. Damit schadet er nämlich vor allem den vielen ehrenamtlich engagierten Menschen in gemeinnützigen Organisationen und Vereinen, die gerade in der Vorweihnachtszeit auf Spenden hoffen und für ihre Hilfsprojekte angewiesen sind.



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