Verpflichtung

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'''Achtung!''' '''Achtung!'''
-Möchte ich Ihren Namen belassen oder mich nicht strafbewehrt zu Anonymisierung verpflichten, dann erhalten Sie nach Äußerung Ihres Wunsches auf Anonymisierung umgehend Bescheid.+Möchte ich Ihren Namen belassen oder mich nicht strafbewehrt zu Anonymisierung verpflichten, dann erhalten Sie nach Äußerung Ihres Wunsches auf Anonymisierung umgehend Bescheid. In diesem Fall annonymisiere ich zwar ebenfalls, absr lediglich vorläufig, nicht strafbewehrt.
-Wir können darüber diskutieren und Sie könne mich überzeugen, oder Sie können einen Anwalt einschalten.+Wir können darüber diskutieren und Sie können mich überzeugen, oder Sie können einen Anwalt einschalten.

Version vom 10:37, 18. Jan. 2010

Ich, Rolf Schälike, berichte ausschließlich über öffentliche Gerichtsverhandlungen, bei denen die Namen der Parteien für jedermann sichtbar am Gerichtssaal ausgehängt sind. Ich veröffentliche also nur das, was prinzipiell jeder, der die Gerichtsverhandlung besucht, lesen könnte.

In der Vergangenheit gab es eine Reihe von gerichtlichen Auseinandersetzungen ausschließlich um die Frage der "Namensnennung".

In vielen Fällen sind die Namen ohnehin bekannt, in anderen Fällen kommt es allerdings für die von mir mitgeteilten Beobachtungen nicht entscheidend auf die Mitteilung des Namens an. Wenn Sie also etwas dagegen haben, dass Ihr Name in meinen Berichten erscheint, so schicken Sie mir bitte nur eine kurze Mail, Sie können regelmäßig davon ausgehen, dass ich den Bericht dann anonymisieren werde.

Ich verpflichte mich, nach Kenntis Ihres Wunsches strafbewehrt nach dem Hamburger Brauch, allerdings ohne Anerkenntnis der Sach- und Rechtslage und der Kostenpflicht, Ihren Namen zu anonymisieren.

Es ist nicht erforderlich, dass Sie deswegen eine Rechtanwältin oder einen Rechtsanwalt einschalten. Es ist nicht ausgeschlossen, dass angesichts dieser Erklärung Gerichte später die Einschaltung eines Rechtsanwaltes nicht als notwendig ansehen, so dass Sie dann die Kosten des Anwaltes selber bezahlen müssen.

Achtung!

Möchte ich Ihren Namen belassen oder mich nicht strafbewehrt zu Anonymisierung verpflichten, dann erhalten Sie nach Äußerung Ihres Wunsches auf Anonymisierung umgehend Bescheid. In diesem Fall annonymisiere ich zwar ebenfalls, absr lediglich vorläufig, nicht strafbewehrt.

Wir können darüber diskutieren und Sie können mich überzeugen, oder Sie können einen Anwalt einschalten.

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