VI ZR 314/09 und 315/09 - 06.10.2009 - Klatsche für Beckenbauer und Nesselhauf beim BGH

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BGH VI ZR 314/08, 7 U 87/08, 324 O 24/08 Joel Maximilian Beckenbauer vs. M.I.G. Medien Innovation GmbH BGH VI ZR 314/08, 7 U 87/08, 324 O 24/08 Joel Maximilian Beckenbauer vs. M.I.G. Medien Innovation GmbH
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-Photos von Franceska Antonie und Joel Maximilian Beckenbauer anlässlich eines offiziellen Ereignisses. 
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Aktuelle Version

[bearbeiten] Corpus Delicti

Photos von Franceska Antonie und Joel Maximilian Beckenbauer anlässlich eines offiziellen Ereignisses.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht

anwaelte.jpg

Die Kanzlei von Michael Nesselhauf hat dieses Jahr mehrmals verloren: vor dem Bundesverfassungsgericht und beim Bundesgerichtshof

Die Verhandlungen in Hamburg haben wir beobachtet und darüber berichtet.

An dieser Stelle wird über zwei Prozesse berichtet, bei denen die Provinzialgerichte in Hamburg vom BGH eine Klatsche erhalten haben. Buske vom LG Hamburg und Frau Dr. Raben vom HansOLG haben verboten, die Kindern des deutschen Idols, Frank Beckenbauer bis zur Volljährigkeit – egal aus welchem Anlass – zu veröffentlichen. Der BGH hob die Klagen ab.

BGH VI ZR 315/08, 7 U 86/08, 324 O 23/08 Franceska Antonie Beckenbauer vs. M.I.G. Medien Innovation GmbH

BGH VI ZR 314/08, 7 U 87/08, 324 O 24/08 Joel Maximilian Beckenbauer vs. M.I.G. Medien Innovation GmbH

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht Andreas Buske
Richter am Landgericht Dr. Benjamin Korte
Richterin am Landgericht Gabriele Ritz

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Neselhauf pp.; Rechtsanwältin Frau Dr. Stephanie Vendt
Beklagtenseite: Kanzlei Prof. Schweizer pp.; Rechtsanwalt Herrmann

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

13.06.08, 10:25: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

[bearbeiten] 324 O 23/08 und 324 O 24/08

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Wir haben das OLG Urteil vom 24. Juni 2008, Az. 7 U 38/08 / 324 O 1040/08. Wir als kleines Landgericht wollen dem OLG folgen. Sie [Herr Herrmann] wollen klären, ob Hartnäckigkeit vorliegt. Das OLG soll dazu etwas sagen.

Beklagtenanwalt Herrmann: Dazu soll Karlsruhe etwas sagen. Haben gehört, dass Sie geneigt sind daran festzuhalten.

Der Vorsitzende: Wir gedenken … .

Beklagtenanwalt Herrmann: … ist ein Mann mit Engelsflügeln.

Der Vorsitzende: Es fängt an mit „En“ und endet mit „s“. Vergleichen wollen Sie sich nicht?

Beklagtenanwalt Herrmann: Nein.

Der Vorsitzende: Gilt die Unterlassungsverpflichtungserklärung für alle Bilder?

Beklagtenanwalt Herrmann: Ja.

Der Vorsitzende: Übereinstimmend für erledigt erklären und Kostenaufteilung.

Beklagtenanwalt Herrmann: Dann kommen sie wieder. Sie hören nicht auf mit dem Totalverbot.

Beckenbauer-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: … weiß nicht, was wir machen sollen … .

Beklagtenanwalt Herrmann: …. .

'Der Vorsitzende: Geldentschädigung oder Totalverbot.

Beklagtenanwalt Herrmann: Geldentschädigung ist abhängig von Karlsruhe. Totalverbot … . Weiß nicht, was Frau Raben sagt. Hat sich vielleicht auf Ihre Seite gestellt. Jetzt hat Sie terminiert auf den 26.06.08.

Beckenbauer-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: Machen … Nach der OLG-Entscheidung können wir uns unterhalten.

Die Vorsitzende: Weiß nicht, ob das OLG so viel bringt. Dafür ist die Sache nicht gut geeignet. … .

Beklagtenanwalt Herrmann: Zur OLG-Entscheidung vom 24.06.08: entweder wir fallen unter … Dann gehen wir zur Hauptsache und dann nach Karlsruhe. Und hat sich erledigt. Eigentlich ist die … entschieden … gültig. … Geht nicht … Das Totalverbot geht noch darüber hinaus. Bei Catherina Kahn haben sie Ordnungsgeld rausgespuckt. Sie geben immer Ordnungsgeld.

Die Vorsitzende: Wir haben das 96er Urteil vom OLG [Andrea Casighari - Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts 3 U 60/93 vom 25.07.1996]

Beklagtenanwalt Herrmann: Wir haben die Almsick-Entscheidung.

Die Vorsitzende: Ich habe noch Wasser auf Ihre Mühlen. Es waren höchst private Photos von Almsick. Machen wir so. Frage mich nur, ob das so günstig ist. Es ist keine Eltern-Kind-Situation. Das eine ist nicht nett. Herr Herrmann , es sind keine Kinder auf dem Spielplatz. Papa hat so etwas keiner Zeitung … Er steht 2,5 Mater daneben.

Beklagtenanwalt Herrmann: Ist vielleicht ein Grenzfall.

Die Vorsitzende: Es wäre für den Kläger günstig, wenn es ein Eltern-Kind-Verhältnis wäre.

Beklagtenanwalt Herrmann: Ich möchte keinen künstlichen Fall produzieren.

Die Vorsitzende: Vielleicht sind wir schlauer nach der OLG-Entscheidung, wenn sie sich dort vergleichen.

Beklagtenanwalt Herrmann: Vergleichen werden wir uns nicht.

Die Vorsitzende: Die Sach- und Rechtslage wird ausführlich und unfassend erörtert. Anträge werden gestellt. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf …

Protokollführerin: Neuer Termin.

Die Vorsitzende: Wissen wir noch nicht.

Die Richter schauen auf den an der Wand hängenden Kalender.

Richter Dr. Korte: Wollen wir einen weitläufigen Termin nehmen?

Die Vorsitzende: Aussetzung ist auch gut. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 29.08.2008, 9:55, in diesem Saal. Gilt für beide Sachen.

[bearbeiten] Urteile 324 O 23/08 und 324 O 24/08

29.08.08: Urteil 324 O 23/08: Die Beklagte wird es zu unterlassen, Fotos, die den Kläger zeigen, bis zum Eintritt von dessen Volljährigkeit zu veröffentlichen bzw. veröffentlichen zu lassen oder sonst zu verbreiten bzw. verbreiten zu lassen. Die Kosten trägt die Beklagte. Streitwert 100.000,00 Euro. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

Urteil 324 O 24/08: Die Beklagte wird es zu unterlassen, Fotos, die die Klägerin zeigen, bis zum Eintritt von dessen Volljährigkeit zu veröffentlichen bzw. veröffentlichen zu lassen oder sonst zu verbreiten bzw. verbreiten zu lassen. Die Kosten trägt die Beklagte. Streitwert 100.000,00 Euro. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

Die Beklagte ging in Berufung.

[bearbeiten] 7 U 86/08 (324 O 24/08) Joal Maximilian vs. M.I.G. Medien Innovation GmbH

Richter

Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frau Dr. Raben
Richterin am Oberlandesgandgericht Lemcke
Richter am Oberlandesgericht Meyer

11.11.08, 11:00 Uhr:.

Die Vorsitzende Richterin Frau Dr. Raben: Der Beklagtenvertreter erhält den Schriftsatz vom 10.11.2008.

Beklagtenanwalt Herrmann: Habe diesen gestern erhalten. Wir haben schon ein urteil gemacht, welches parallel lief.. Habe es allgemein gemacht. Totalverbot bei Kindern kommt in Frage. Eine Entschädigung kommt … . Wir beabsichtigen, die Revision zuzulassen. Wolle einfach das dem BGH geben.

Beklagtenanwalt Herrmann: Haben Sie bei der letzten Entscheidung die Revision zugelassen? .

Die Vorsitzende: Nein. Da gab es ein Totalverbot. Hier gibt es noch kein Totalverbot.

Beckenbauer-Anwältin Frau Dr. Stephanie Vendt: Wäre gut, Sie hätten die Revision zugelassen..

Die Vorsitzende: Es geht nut um den Hartnäckigkeitsfall, nicht um andere. … Ist schwerer als Caroline. Wir brauchen ns nicht zu rechtfertigen.

Beklagtenanwalt Herrmann: Es ist der einzige Grund, weshalb ich hier bin. Eas wird den gang nach Karsruhe geben. Frau Vendt wird … .

Die Vorsitzende: Gut. Die Formalien der Berufung sind gewahrt. Anträge werden gestellt. Der Beklagtenvertreter beantragt, die Revision zuzulassen. Der Wert der Berufung wird auf 100.000,00 Euro festgelegt.

[bearbeiten] 7 U 87/08 (324 O 23/08) Franceska Antonie Beckenbauer vs. M.I.G. Medien Innovation GmbH

11.11.08, 11:15:

Die Vorsitzende: Haben eine Verletzung mehr. Es sind vier Fälle. Wir sehen alles nicht unter dem Gesichtspunkt … . Dieser Fall ist eher geeignet für eine Revision. Die Formalien der Berufung sind gewahrt. Anträge werden gestellt. Der Beklagtenvertreter beantragt, die Revision zuzulassen. Der Wert der Berufung wird auf 100.000,00 Euro festgelegt.

Beschlossen und verkündet: Eine Entscheidung in beiden Fällen erfolgt am Schluss der Sitzung:

[bearbeiten] Urteile 7 U 86/08, 7 U 87/08

Am Schluss der Sitzung 11.11.08, 11:20: 7 U 86/08 Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 24, vom 29.8.2008 – 324 O 23/08 – wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich des Verbotsausspruchs gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 100.000 Euro, hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird zugelassen.

Am Schluss der Sitzung 11.11.08, 11:20: 7 U 87/08 Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 24, vom 29.8.2008 – 324 O 24/08 – wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich des Verbotsausspruchs gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 100.000 Euro, hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird zugelassen.

Die Beklagte ging zum BGH.

[bearbeiten] BGH VI ZR 314/08 (7 U 87/08; 324 O 24/08)

06.10.09: Beschluss BGH VI ZR 314/08 (7 U 87/08; 324 O 24/07). Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 7. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 11. November 2008 aufgehoben. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg vom 29. August 2008 dahin abgeändert, dass die Klage abgewiesen wird. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.


[bearbeiten] BGH VI ZR 315/08 (7 U 23/08; 324 O 23/07)

06.10.09: Beschluss BGH VI ZR 315/08 (7 U 86/08; 324 O 23/07). Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 7. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 11. November 2008 aufgehoben. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg vom 29. August 2008 dahin abgeändert, dass die Klage abgewiesen wird. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

[bearbeiten] Kommentar

Der Versuch der Zensurkanzlei Nesselhauf, eine neue Zensurregel am Objekt "Beckenbauers Kinder" durchzusetzen, ist gescheitert.

Den Kindern von Beckenbauer dürfte der Spaß so um die 40.000,00 Euro gekostet haben. Ein Art indirekte Steuererhebung durch die Anwälte und Richter in die Taschen der Anwälte und der Justiz.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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