Unvollständige Berichterstattung

Aus Buskeismus

Version vom 10:57, 15. Okt. 2008 von Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge)
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Berichte, die wesentliche Tatsachen verschweigen, die einen Fall beim Durchschnittsleser in einem anderen, dem betroffenen günstigeren Licht erscheinen lassen, sind wie unwahre Tatsachenbehauptungen zu bewerten.

[bearbeiten] Kritik

Wenn tatsächlich jemand bewusst falsche Schlussfolgerungen suggerieren will, dann wäre das für die öffentlichen Meinungsbildung tatsächlich kein Gewinn. Ein Anspruch auf Gegendarstellung hätte wohl ausgereicht.

Jedoch wird aus diesem Urteil Honig gesaugt. In Kombination mit der Stolpe-Entscheidung können Eindrücke behauptet und verboten werden.

Die Beurteilung, was "wesentlich" oder "vollständig" ist, maßen sich Gerichte an. Die Entscheidung, über was in welcher Weise, Gewichtung und Ausmaß berichtet wird, ist jedoch ist ein ureigenes Recht der Presse. Von Journalisten (und damit von jedem, der sich im Internet äußert) wird im Ergebnis die genaue Kenntnis der Grundsätze der Verdachtsberichterstattung erwartet, über deren Details sich selbst Gerichte nicht einig sind.

[bearbeiten] Urteile

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