Umfassend

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Wir haben umfassend Stellung genommen, bedeutet tatsächlich aber: lassen Sie uns mich in Ruhe. Auf Ihre Fragen werden wir nicht detailliert antworten.


[bearbeiten] Beispiele

  • Im Übrigen verweise ich auf mein Schreiben vom 18. Dezember 2012, in dem ich bereits umfassend zu Ihren Fragen Stellung genommen habe. (Mundt, Präsidiaörichterin am Landgericht Hambrug, 09.01.2013)