Ulrich Marseille - Klägerismus

Aus Buskeismus

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Zensurverfahren mit Ulrich Marseille und/oder Marseille-Unternehmen

27.04.2012: LG Hamburg Az. 324 O 221/11 Marseille vs. SPIEGEL ONLINE GmbH. Urteil 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Der Streitwert wird auf € 35.000,- festgesetzt. U.a.: Nennung des Geburtsnamens erlaubt. Über die Ereignisse als Jurastudent darf berichtet werden.

27.04.2012: LG Hamburg Az. 324 O 376/11 Ulrich Marseille vs. Jochen Hoff (Duckhome). Die Einstweilige Verfügung vom 24.08.2011 wird bestätigt. Der PKH-Antrag wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Verhandlungsbericht

08.06.2012: LG Hamburg Az. 324 O 254/11 Ulrich Marseille vs. manager magazin new media GmbH. Verhandungsbericht. Urteil. Die Klage wurde abgewiesen. Berichterstattung kann im Internet-Archiv verbleiben. Geburtsnaem darf weiter genannt werden. Über Täuschungsversuch als Jurastudent durfte berichtet werden. Ulrich Marseille ging in Berufung 7 U 15/12. Verhandlung am 28.01.2014.

Juni 2012: 324 O 159/12 Ulrich Marseille, Marseille Kliniken AG vs. Bernd Günther - Verhandlungsbericht

Juni 2012: LG Hamburg Az. 323 O 288/11 Marseille Kliniken AG vs. Axel Hölzer (kein Zensurverfahren)

06.07.2012: LG Hamburg Az. 324 O 438/11 Ulrich Marseille vs. Süddeutscher Verlag GmbH u.a. Verhandlungsbericht - Gaddaffi-Prozess - Klage auf Richtigstellung (?) wurde abgewiesen. Eine Unterlassungsverpflichtungserklärung hat der Verlag abgegeben

17.07.2012: LG Hamburg Az. 324 O 414/12 Ulrich Marseille vs. Jochen Hoff (Duckhome) Einstweilige Vefügung Info wegen dem Eindruck, dass es "diverse Verfügungen" zu nur einem Artikel gab, wurde bestätigt.

21.08.2012:OLG Hamburg 7 U 34/12 Ulrich Marseille vs. manager-magazin. OLG-Urteil Die Berufung gegen das LG LG Urteil 324 O 552/11 wurde zurückgewiesen. Es geht um das Verbot über den Täuschungsversuch als Jurastudent zu berichten.

09.01.2013: Amtgericht Hamburg 20a C 72/12 AMARITA Bremerhaven und Ulrich Marseille vs. Rolf Schälike. Sie verlangten vom Buskeismus-Berichterstatter mehr als € 4.700,-, weil dieser die AMARITA Bremerhaven GmbH in seinem Bericht als eine "Ulrich Marseille Einrichtung" und Ulrich Marseille als "Chef" bezeichnete. Das Amtsgericht reduzierte die Forderung mit Urteil v. 09.01.2012 auf € 949,14. Rolf Schälike ging in Berufung 324 S 2/13

26.04.2013: LG Hamburg Az. 324 O 487/11 Amarita Bremerhaven vs. Rolf Schälike. Das Verbot des Verfügungsverfahrens 324 O 487/11 wurde im Hauptsachverfahren bestätigt. Urteil

11.06.2013: OLG Hamburg, Berufungsverfahren 7 U 104/13 in Sache 324 O 414/12 Ulrich Marseille vs. Jochen Hoff (Duckhome). Die Berufung wurde zurückgewiesen. Verhandlungsbericht.

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