Trink- und Saufgelage - verboten

Aus Buskeismus

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Trink- und Saufgelage

Einer örtlichen Zeitung wurde verboten, wörtlich oder sinngemäß zu behaupten oder zu verbreiten, dass in der Gaststätte X "Trink- und Saufgelage, bei denen 10000 DM abgeflossen sein sollen, stattgefunden haben und Teilnehmer u.a. auch Mitarbeiter der Kurverwaltung waren".

Landgericht Frankfurt

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