Senfft Kersten Nabert van Eendenburg

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Ein Stellvertreter-Krieg, den die Kanzlei Senfft Kersten Nabert van Eendenburg (Franziska Oster) aus geschäftlichem Interesse mit mir führt. Ein Stellvertreter-Krieg, den die Kanzlei Senfft Kersten Nabert van Eendenburg (Franziska Oster) aus geschäftlichem Interesse mit mir führt.
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 +==Was steckt dahinter?==
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 +Dr. Alexander Stopp ist irgenwie verschwunden. Er hat seine Kanzlei offenbar inzwischen in die USA verlegt. Weshalb durfte dieser Anwalt in Dedutschland wüten? WEer hat ihn gehalten,. geschpützt?
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 +Wir finden bei [https://www.juve.de/nachrichten/verfahren/2018/06/kein-recht-auf-vergessen-medienhaeuser-siegen-mit-schultz-suechting-in-strassburg JUVE 29.10.2018] Kein Recht auf Vergessen: Medienhäuser siegen mit Schultz-Süchting in Straßburg
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 +Medien müssen den Namen von verurteilten Mördern nach Aufsehen erregenden Prozessen nicht aus ihren Internetarchiven löschen. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden und damit die Beschwerde der Mörder des Schauspielers Walter Sedlmayr zurückgewiesen.
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 +Nachdem die beiden ersten Instanzen in Hamburg den Brüdern zunächst Recht gaben, drehte der Bundesgerichtshof im Jahr 2010 das Verfahren und sprach den beiden das ‚Recht auf Vergessen‘ ab. Eine Beschwerde am Bundesverfassungsgericht wurde nicht zugelassen.
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 +Acht Jahre später hat nun auch der EGMR die Beschwerde der Brüder einstimmig abgewiesen. Sie konnten keine Verletzung des Menschenrechts auf Achtung des Privatlebens erkennen.
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 +Die Pressefreiheit überlasse Journalisten die Entscheidung, was veröffentlicht wird und was nicht, vor allem wenn es sich wie beim Mord an Sedlmayr um ein großes öffentliches Interesse handele. Allerdings müssten sich Medien an die ethischen Standards und Standesregeln halten, bekräftigte das Gericht.
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 +Hintergrund: Bei ihren Verfahren vor dem Bundesgerichtshof wurden die Medienhäuser jeweils noch von eigenen Anwälten vertreten. So focht beispielsweise für das Deutschlandradio Presserechtler Gernot Lehr von Redeker Sellner Dahs gemeinsam mit Dr. Christian Mensching, damals noch Associate, das Grundsatzurteil aus. Als es in Richtung EGMR ging, einigten sich alle auf einen gemeinsamen Vertreter und wählten dafür die langjährige Presserechtkanzlei des Spiegel-Verlags, Schultz-Süchting. Die Hamburger Kanzlei hat schon mehrfach grundsätzliche Urteile für die Mandantin erstritten, zuletzt vor dem Bundesverfassungsgericht im Streit mit einem ehemaligen HSH-Juristen.
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 +Technisch gesehen ist der BGH als Bundesbehörde Adressat der Beschwerde. Er wurde von seinem Justizdienst in Person von Renger vertreten. Die Medienhäuser als ursprünglich beklagte sind beigeladen.
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 +Soweit bekannt, wurde die Klage der beiden Brüder von Beginn an von Stopp vertreten. Er hat seine Kanzlei offenbar inzwischen in die USA verlegt. (Christiane Schiffer)
=Im Internet= =Im Internet=

Version vom 00:52, 24. Jan. 2020

Inhaltsverzeichnis

Kanzlei Senfft Kersten Nabert van Eendenburg

Diese Hamburger Kanzlei vertritt Kläger und Beklagte, Einzelpersonen, Produzenten, Verlage, Medien. Organisationen auf sehr verschiedenen Rechtsgebieten.

Trifft Vergleiche oder obsiegt, verliert alledings genauso häufig wie alle anderen führenden Medienkanzleien.

Anwälte

Die Anwälte diese Kanzlei treten in den Verhandlungen ruhig und besonnen auf. Wenn sie sich aufregen, dann offensichtlich zu Betonung ihrer Überzeugungen. Deren Argumente und Auftretent erzeugt den Eindruck von Seriosität.

Als anwaltliche Vertreter von DIE ZEIT wird der Eindruck von Seriosität unterstrichen.

Insider dürften durchaus anderer Meinung sein, andere erfahrungen gamacht haben.

Insofern verwundert es mich als Buskeimus-Betreiber nicht, dass die Rechtsanwältin dieser Kanzlei, Franziska Oster. gegen mich im Auftrag eines strafrechtlich verurteilten Sex-Täters, der als Arzt an den Gechlechtteilen seiner Patientinnen rumfummelte.

Besonderheit

Bekannte und gefürchtete Medieanwälte haben in dieser Kanzklei gelernt, wie Zensur duchgesetzt werden kann:

Durch Verfahren des Stasi-Akteurs und Schlitzohrs Gregor Gysi gegen Bärbel Bohley und Freya Klier schrieb die Kanzlei Rechtsgeschichte und war aktiv an der Einschränkung der Meinungsfreiheit nach 1989 beteiligt.

Diese Kanzlei war auch beteiligt und finanziell interessiert an den Massenabmahnungen von Thomas Horn wg. Markenverletzungen. Klagte dabei erfolglos gg, Google, die Telekom und Freenet.

Mandanten

Die Kanzlei vertrat

  • 2006 *Prof. Habermas gegen den Rowohlt-Verlag. Wir berichteten (324 O 815/06)
  • 1993-94 in den berühmt-berüchtigten Verfahren erfolgreich Gregor Gysi gegen Bärbel Bohley und Freya Klier. Schrieb damit Rechtsgeschichte und leiteten Vorgänge zur Einschränkung der Meinungsfreiheit ein.

verklagte

  • 2004 im Auftrag von Jan Philipp Reemtsma den Studenten Lütfert, welcher zwei Adorno-Schriften auf seiner Site www.textz.org veröffentlicht hatte. Jan Philipp Reemtsma hatte Besitzrechte an den beiden Texten. Siehe taz vom 24.2.2004, S. 16, 173 Z. (Kommentar), NIKLAUS HABLÜTZEL.

verlor

  • 2005 als Vertreterin eines Deutschen Zeugen wegen seiner Namensnennung im Internet-Bericht beim Kammergericht Berlin (9 Z 126/05). Gerichtszeugen dürfen auch nach deutschem Recht in der Gerichts-Berichterstattung namentlich genannt werden.

Prozesse gegen den Buskeismus-Betreiber

Es hat lange gedauert. Im November 2018 mahnte die Rechtsanwältin dieser Kanzlei, Franziska Oster, mich im Auftrag eines strafrechtlich verurteilten Sex-Täters, der als Arzt an den Gechlechtteilen seiner Patientinnen rumfummelte wg. Verlinkung auf meiner Terminrolle vor anderthalb Jahren (Mai 2017) ab.

Es erging am 28.11.2018 die einstweilige Verfügung 324 O 528/18.

In diesem Zusammenhang kämpft diese Kanzlei mit allen ihren Anwälten, einschließlich der Anwältin Franziska Oster, gegen den Betreiber der Site chilligeffect.de.

Mich erinnert das Vorgehen dieser Kanzlei an das seinerzeitige Vorgehen des Rechtsanwalts Dr. Alexander Stopp, der veuruteilte Serienmörder fgegen die Presse und meine Berichterstattumng darüber vertzrat. Ein gesuchtes Fressen für den damaligen Vorsitzenden Richter Andreas Buske, der einstweilige Verfügungen gegen mich erließ. Zwei davon mussten aufgehoben aufgehoben, nachdem die Presse beim BGH gewann.324 O 807/07; 324 O 1069/07.

Damals verurteile Serienmörder, heute ein verurteilter Sex-Straftäter. Sie wurden bzw. werden missbraucht, um das Zensurgeschäft der Rechtsanwälte unbeobachtet führen zu können. Den Klägern ist damit nicht geholfen, dem rechtsstaat Deutschlan wird geschadet.

Ein Stellvertreter-Krieg, den die Kanzlei Senfft Kersten Nabert van Eendenburg (Franziska Oster) aus geschäftlichem Interesse mit mir führt.

Was steckt dahinter?

Dr. Alexander Stopp ist irgenwie verschwunden. Er hat seine Kanzlei offenbar inzwischen in die USA verlegt. Weshalb durfte dieser Anwalt in Dedutschland wüten? WEer hat ihn gehalten,. geschpützt?

Wir finden bei JUVE 29.10.2018 Kein Recht auf Vergessen: Medienhäuser siegen mit Schultz-Süchting in Straßburg

Medien müssen den Namen von verurteilten Mördern nach Aufsehen erregenden Prozessen nicht aus ihren Internetarchiven löschen. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden und damit die Beschwerde der Mörder des Schauspielers Walter Sedlmayr zurückgewiesen.

Nachdem die beiden ersten Instanzen in Hamburg den Brüdern zunächst Recht gaben, drehte der Bundesgerichtshof im Jahr 2010 das Verfahren und sprach den beiden das ‚Recht auf Vergessen‘ ab. Eine Beschwerde am Bundesverfassungsgericht wurde nicht zugelassen.

Acht Jahre später hat nun auch der EGMR die Beschwerde der Brüder einstimmig abgewiesen. Sie konnten keine Verletzung des Menschenrechts auf Achtung des Privatlebens erkennen.

Die Pressefreiheit überlasse Journalisten die Entscheidung, was veröffentlicht wird und was nicht, vor allem wenn es sich wie beim Mord an Sedlmayr um ein großes öffentliches Interesse handele. Allerdings müssten sich Medien an die ethischen Standards und Standesregeln halten, bekräftigte das Gericht.

Hintergrund: Bei ihren Verfahren vor dem Bundesgerichtshof wurden die Medienhäuser jeweils noch von eigenen Anwälten vertreten. So focht beispielsweise für das Deutschlandradio Presserechtler Gernot Lehr von Redeker Sellner Dahs gemeinsam mit Dr. Christian Mensching, damals noch Associate, das Grundsatzurteil aus. Als es in Richtung EGMR ging, einigten sich alle auf einen gemeinsamen Vertreter und wählten dafür die langjährige Presserechtkanzlei des Spiegel-Verlags, Schultz-Süchting. Die Hamburger Kanzlei hat schon mehrfach grundsätzliche Urteile für die Mandantin erstritten, zuletzt vor dem Bundesverfassungsgericht im Streit mit einem ehemaligen HSH-Juristen.

Technisch gesehen ist der BGH als Bundesbehörde Adressat der Beschwerde. Er wurde von seinem Justizdienst in Person von Renger vertreten. Die Medienhäuser als ursprünglich beklagte sind beigeladen.

Soweit bekannt, wurde die Klage der beiden Brüder von Beginn an von Stopp vertreten. Er hat seine Kanzlei offenbar inzwischen in die USA verlegt. (Christiane Schiffer)

Im Internet

  • Vom Buskeismus-Betreber beobachtete Prozesse dieser Kanzlei
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