Senfft Kersten Nabert van Eendenburg

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*'''1994-97''' [[Schertz, Christian Prof. Dr.|Prof. Dr. Christian Schertz]] *'''1994-97''' [[Schertz, Christian Prof. Dr.|Prof. Dr. Christian Schertz]]
-*'''2002-05''' Johann Schwenn und Dr. Sven Krüger+*'''2002-05''' Johann Schwenn und [[Krüger, Sven Dr.|Dr. Sven Krüger]]
Durch das Verfahren gegen Bärbel Bohley und Freya Klier schrieb die Kanzlei Rechtsgeschichte und leiteten Vorgänge zur Einschränkung der Meinungsfreiheit ein. Durch das Verfahren gegen Bärbel Bohley und Freya Klier schrieb die Kanzlei Rechtsgeschichte und leiteten Vorgänge zur Einschränkung der Meinungsfreiheit ein.

Version vom 23:06, 23. Jan. 2020

Inhaltsverzeichnis

Kanzlei Senfft Kersten Nabert van Eendenburg

Diese Hamburger Kazlei vertritt Kläger und Beklagte, Einzelpersonen, Produzenten, Verlage, Medien. Organisatiuonen auf sehr verschiedenen Rechtsgebieten.

Trifft Vergleiche oder obsiegt, verliert alledings genauso häufig wie alle anderen führenden Medienkanzleien.

Besonderheit

Bekannte und gefürchtete Medieanwälte haben in dieser Kanzklei gelernt, wie Zensur duchgesetzt werden kann:

Durch das Verfahren gegen Bärbel Bohley und Freya Klier schrieb die Kanzlei Rechtsgeschichte und leiteten Vorgänge zur Einschränkung der Meinungsfreiheit ein.

Mandanten

Die Kanzlei vertrat

  • 1993-94 in den berühmt-berüchtigten Verfahren erfolgreich Gregor Gysi gegen Bärbel Bohley und Freya Klier. Schrieb damit Rechtsgeschichte und leiteten Vorgänge zur Einschränkung der Meinungsfreiheit ein.
  • 2006 *Prof. Habermas gegen den Rowohlt-Verlag. Wir berichteten (324 O 815/06)

verklagte

  • 2004 im Auftrag von Jan Philipp Reemtsma den Studenten Lütfert, welcher zwei Adorno-Schriften auf seiner Site www.textz.org veröffentlicht hatte. Jan Philipp Reemtsma hatte Besitzrechte an den beiden Texten. Siehe taz vom 24.2.2004, S. 16, 173 Z. (Kommentar), NIKLAUS HABLÜTZEL.

verlor

  • 2005 als Vertreterin eines Deutschen Zeugen wegen seiner Namensnennung im Internet-Bericht beim Kammergericht Berlin (9 Z 126/05). Gerichtszeugen dürfen auch nach deutschem Recht in der Gerichts-Berichterstattung namentlich genannt werden.

Imm Internet

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