Senfft Kersten Nabert van Eendenburg

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-Diese Hamburger Kazlei vertritt Klager und Beklagte, Einzelpersonen und Medien (DIE ZEIT).+Diese Hamburger Kazlei vertritt Kläger und Beklagte, Einzelpersonen, Produzenten, Verlage, Medien. Organisatiuonen auf sehr verschiedenen [http://skne.de/Kanzlei.html Rechtsgebieten].
-Trifft Vergleiche oder obsiegt, verliert aber auch nuicht seltener als alle führenden Medienkanzklein+Trifft Vergleiche oder obsiegt, verliert alledings genauso häufig wie alle anderen führenden Medienkanzleien.
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-Anwalt Dr. Heinrich Senfft, Joachim Kersten - vertrat 1993 bzw. 1994 in den berühmt-berüchtigten Verfahren erfolgreich Gregor Gysi gegen Bärbel Bohley und Freya Klier.+
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-Die Kanzlei schrieb damit Rechtsgeschichte und leiteten Vorgänge zur Einschränkung der Meinungsfreiheit ein.+
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-Anwalt Johann Schwenn gehörte damals noch zu dieser Kanzlei.+
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-Anwalt Joachim Kersten vertrat Prof. Habermas gegen den Rowohlt-Verlag. Wir berichteten (324 O 815/06).+
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Version vom 23:00, 23. Jan. 2020

Inhaltsverzeichnis

Kanzlei Senfft Kersten Nabert van Eendenburg

Diese Hamburger Kazlei vertritt Kläger und Beklagte, Einzelpersonen, Produzenten, Verlage, Medien. Organisatiuonen auf sehr verschiedenen Rechtsgebieten.

Trifft Vergleiche oder obsiegt, verliert alledings genauso häufig wie alle anderen führenden Medienkanzleien.

Besonderheit

Bekannte und gefürchtete Medieanwälte haben in dieser Kanzklei gelernt, wie Zensur duchgesetzt werden kann:

  • 1994-97 Prof. Dr. Christian Schertz
  • 2002-05 Johann Schwenn und Dr. Sven Krüger

Durch das Verfahren gegen Bärbel Bohley und Freya Klier schrieb die Kanzlei Rechtsgeschichte und leiteten Vorgänge zur Einschränkung der Meinungsfreiheit ein.

Mandate

Kanzlei verklagte im Auftrag von Jan Philipp Reemtsma den Studenten Lütfert,. welcher zwei Adorno-Schriften auf seiner Site www.textz.org veröffentlicht hatte. Jan Philipp Reemtsma hatte Besitzrechte an den beiden Texten. Siehe taz vom 24.2.2004, S. 16, 173 Z. (Kommentar), NIKLAUS HABLÜTZEL.

-Verlor als Vertreter eines Deutschen Zeugen wegen seiner Namensnennung im Internet-Bericht beim Kammergericht Berlin (9 Z 126/05). Gerichtszeugen dürfen auch nach deutschem Recht in der Gerichts-Berichterstattung namentlich genannt werden.

-vertrat 1993 bzw. 1994 in den berühmt-berüchtigten Verfahren erfolgreich Gregor Gysi gegen Bärbel Bohley und Freya Klier.

-vertrat Prof. Habermas gegen den Rowohlt-Verlag. Wir berichteten (324 O 815/06)

Imm Internet

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