Senfft Kersten Nabert van Eendenburg

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-Trifft Vergleiche oder obsiegt.+Vertritt Klager und Beklagte, Einzeolpersonen und Medien (ZEIT).
-Anwalt Dr. Heinrich Senfft, Joachim Kersten - vertrat 1993 bzw. 1994 in den berühmt-berüchtigten Verfahren erfolgreich für Gregor Gysi gegen Bärbel Bohley und Freya Klier.+Trifft Vergleiche oder obsiegt, verliert aber auch nuicht seltener als alle führenden Medienkanzklein
-Die Kanzlei schrieben damit Rechtsgeschichte und leiteten Vorgänge zur Einschränkung der Meinungsfreiheit ein.+
-Anwalt Schwenn gehörte damals noch zu dieser Kanzlei.+
-Interessant die Rede von Anwalt Wo bleibt das Urheberrecht im Netz? auf dem 72. P.E.N.-Weltkongress 22.- 28. Mai 2006 in Berlin+Anwalt Dr. Heinrich Senfft, Joachim Kersten - vertrat 1993 bzw. 1994 in den berühmt-berüchtigten Verfahren erfolgreich Gregor Gysi gegen Bärbel Bohley und Freya Klier.
-Anwalt Joachim Kersten vertritt Prof. Habermas gegen den Rowohlt-Verlag. Wir berichteten (324 O 815/06). +Die Kanzlei schrieb damit Rechtsgeschichte und leiteten Vorgänge zur Einschränkung der Meinungsfreiheit ein.
-Kanzlei verklagt im Auftrag von Jan Philipp Reemtsma den Studenten Lütfert, welcher zwei Adorno-Schriften auf seiner Site www.textz.org veröffentlicht hatte. Jan Philipp Reemtsma hatte Besitzrechte an den beiden Texten. Siehe taz vom 24.2.2004, S. 16, 173 Z. (Kommentar), NIKLAUS HABLÜTZEL.+Anwalt Johann Schwenn gehörte damals noch zu dieser Kanzlei.
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 +Anwalt Joachim Kersten vertrat Prof. Habermas gegen den Rowohlt-Verlag. Wir berichteten (324 O 815/06).
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 +Durch das Verfahren gegen Bärbel Bohley und Freya Klier schrieb die Kanzlei Rechtsgeschichte und leiteten Vorgänge zur Einschränkung der Meinungsfreiheit ein.
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 +Kanzlei verklagte im Auftrag von Jan Philipp Reemtsma den Studenten Lütfert,. welcher zwei Adorno-Schriften auf seiner Site [http://www.textz.org/ www.textz.org] veröffentlicht hatte. Jan Philipp Reemtsma hatte Besitzrechte an den beiden Texten. Siehe [http://www.taz.de/pt/2004/02/24/a0195.1/text taz] vom 24.2.2004, S. 16, 173 Z. (Kommentar), NIKLAUS HABLÜTZEL.
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 +-'''Verlor''' als Vertreter eines Deutschen Zeugen wegen seiner Namensnennung im Internet-Bericht beim Kammergericht Berlin ([http://buskeismus.de/urteile/9U12605_namensnennung_von_zeugen.pdf 9 Z 126/05]). Gerichtszeugen dürfen auch nach deutschem Recht in der Gerichts-Berichterstattung namentlich genannt werden.
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 +-'''vertrat''' 1993 bzw. 1994 in den berühmt-berüchtigten Verfahren erfolgreich für Gregor Gysi gegen Bärbel Bohley und Freya Klier.
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 +-'''vertritt''' Prof. Habermas gegen den Rowohlt-Verlag. Wir [http://www.buskeismus.de/berichte/bericht_061117.htm#Habermas_vs._Rowohlt_Verlag berichteten] (324 O 815/06)
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 +[[Kategorie:Kanzlei]]
-Verlor als Vertreter eines Deutschen Zeugen wegen seiner Namensnennung im Internet-Bericht beim Kammergericht Berlin (9 Z 126/05). Gerichtszeugen dürfen auch nach deutschem Recht in der Gerichts-Berichterstattung namentlich genannt werden. 
[[Kategorie:Kanzlei]] [[Kategorie:Kanzlei]]

Version vom 22:16, 23. Jan. 2020

Senfft Kersten Nabert van Eendenburg

Vertritt Klager und Beklagte, Einzeolpersonen und Medien (ZEIT).

Trifft Vergleiche oder obsiegt, verliert aber auch nuicht seltener als alle führenden Medienkanzklein

Anwalt Dr. Heinrich Senfft, Joachim Kersten - vertrat 1993 bzw. 1994 in den berühmt-berüchtigten Verfahren erfolgreich Gregor Gysi gegen Bärbel Bohley und Freya Klier.

Die Kanzlei schrieb damit Rechtsgeschichte und leiteten Vorgänge zur Einschränkung der Meinungsfreiheit ein.

Anwalt Johann Schwenn gehörte damals noch zu dieser Kanzlei.

Anwalt Joachim Kersten vertrat Prof. Habermas gegen den Rowohlt-Verlag. Wir berichteten (324 O 815/06).

Besonderheit

Durch das Verfahren gegen Bärbel Bohley und Freya Klier schrieb die Kanzlei Rechtsgeschichte und leiteten Vorgänge zur Einschränkung der Meinungsfreiheit ein.

Mandate

Kanzlei verklagte im Auftrag von Jan Philipp Reemtsma den Studenten Lütfert,. welcher zwei Adorno-Schriften auf seiner Site www.textz.org veröffentlicht hatte. Jan Philipp Reemtsma hatte Besitzrechte an den beiden Texten. Siehe taz vom 24.2.2004, S. 16, 173 Z. (Kommentar), NIKLAUS HABLÜTZEL.

-Verlor als Vertreter eines Deutschen Zeugen wegen seiner Namensnennung im Internet-Bericht beim Kammergericht Berlin (9 Z 126/05). Gerichtszeugen dürfen auch nach deutschem Recht in der Gerichts-Berichterstattung namentlich genannt werden.

-vertrat 1993 bzw. 1994 in den berühmt-berüchtigten Verfahren erfolgreich für Gregor Gysi gegen Bärbel Bohley und Freya Klier.

-vertritt Prof. Habermas gegen den Rowohlt-Verlag. Wir berichteten (324 O 815/06)

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