Schmähkritik

Aus Buskeismus

(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Version vom 22:43, 8. Okt. 2008 (bearbeiten)
Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge)
(Rechtslage außerhalb Hamburgs)
← Zum vorherigen Versionsunterschied
Version vom 13:41, 13. Okt. 2008 (bearbeiten) (Entfernen)
Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge)
(Rechtslage innerhalb Hamburgs)
Zum nächsten Versionsunterschied →
Zeile 9: Zeile 9:
== Rechtslage innerhalb Hamburgs == == Rechtslage innerhalb Hamburgs ==
-Alles, was irgendwie salopp sein oder missdeutet werden könnte, ist eine Schmähung und damit automatisch verboten.+Alles, was irgendwie salopp sein oder missdeutet werden könnte, ist [[fliegender Gerichtsstand|innherhalb Hamburgs]] eine Schmähung und damit automatisch verboten.
[[Kategorie:Glossar]] [[Kategorie:Glossar]]

Version vom 13:41, 13. Okt. 2008

Begriff

Beleidigende Meinungsäußerung, bei welcher die Absicht einer Beleidigung ganz im Vordergrund steht. Dieser gesetzlich nicht geregelten Fallgruppe wird der Schutz der Meinungsfreiheit abgesprochen.

Rechtslage außerhalb Hamburgs

Bei der Annahme einer Schmähung ist größte Zurückhaltung geboten. Kritik darf regelmäßig hart ausfallen.

Rechtslage innerhalb Hamburgs

Alles, was irgendwie salopp sein oder missdeutet werden könnte, ist innherhalb Hamburgs eine Schmähung und damit automatisch verboten.

Persönliche Werkzeuge