Psychopath - erlaubt, verboten

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::Dem Kläger '''steht der geltend gemachte Unterlassungsantspruch''' bezüglich der konkret beanstandendeten Äußerungen gegen die Beklagte '''nicht''' aus §§ 823, analog 1004 Abs. 1 S. BGB, Art 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG '''zu'''. ::Dem Kläger '''steht der geltend gemachte Unterlassungsantspruch''' bezüglich der konkret beanstandendeten Äußerungen gegen die Beklagte '''nicht''' aus §§ 823, analog 1004 Abs. 1 S. BGB, Art 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG '''zu'''.
-::Abgesehen davon, dass an sich bei den angegriffenen Äußerungen '''um zulässige Meinungsäußerungen handeln dürfte''', die die Grenze zur unzulässigen Schmähkritik nicht überschreiten (vgl. hierzu BGH NJW 2007, 688, 888) ist die Beklagte hier nicht passivlegitimiert.+::Abgesehen davon, dass es sich bei den angegriffenen Äußerungen '''um zulässige Meinungsäußerungen handeln dürfte''', die die Grenze zur unzulässigen Schmähkritik nicht überschreiten (vgl. hierzu BGH NJW 2007, 688, 888), ist die Beklagte hier nicht passivlegitimiert.
*LG Berlin 82. Strafkammer, Januar 2011 wies den Antrag der Staatsanwaltschaft zurück *LG Berlin 82. Strafkammer, Januar 2011 wies den Antrag der Staatsanwaltschaft zurück
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::Die Staatsanwaltschaft erhob wegen einer vermeintlichen Beleidigung Knabes Anklage und beantragte Strafbefehle in Höhe von jeweils 60 Tagessätzen. Das Amtsgericht hatte im Juni 2010 die beiden Angeklagten - den ehemaligen Chef des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der DDR, Wolfgang Schwanitz, und jW-Chefredakteur Arnold Schölzel - auf Kosten der Staatskasse freigesprochen, das Landgericht schloß sich dem an. Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil mittlerweile Revision eingelegt. ::Die Staatsanwaltschaft erhob wegen einer vermeintlichen Beleidigung Knabes Anklage und beantragte Strafbefehle in Höhe von jeweils 60 Tagessätzen. Das Amtsgericht hatte im Juni 2010 die beiden Angeklagten - den ehemaligen Chef des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der DDR, Wolfgang Schwanitz, und jW-Chefredakteur Arnold Schölzel - auf Kosten der Staatskasse freigesprochen, das Landgericht schloß sich dem an. Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil mittlerweile Revision eingelegt.
-::In Rede steht die Äußerung des Angeklagten Dr. Schwanitz »Ich halte die Sache für einen exemplarischen Vorgang nach dem üblichen Skandalmuster. Und auf dem so entzündeten Feuer versuchen alle möglichen Institutionen und ›Opfer‹, kollektiv oder individuell, ihr Süppchen zu kochen. Frau Birthler, die damit die ihrer Behörde zugeschobenen Millionen als gute Investition verkauft, ihre Konkurrenten, die die vermeintliche ›Zufälligkeit‹ des Fundes und die unsystematische Arbeit der Behörde kritisieren, um selbst ein größeres Stück von diesem Kuchen abzukriegen, der '''Psychopath aus Hohenschönhausen''', der die ›Stasi-Überprüfung‹ nunmehr bis auf den letzten Eskimo ausgedehnt wissen will, ohne zu erkennen, daß dieser mit dem Kalten Krieg nichts zu tun hatte…«+::In Rede steht die Äußerung des Angeklagten Dr. Schwanitz »Ich halte die Sache für einen exemplarischen Vorgang nach dem üblichen Skandalmuster. Und auf dem so entzündeten Feuer versuchen alle möglichen Institutionen und ›Opfer‹, kollektiv oder individuell, ihr Süppchen zu kochen. Frau Birthler, die damit die ihrer Behörde zugeschobenen Millionen als gute Investition verkauft, ihre Konkurrenten, die die vermeintliche ›Zufälligkeit‹ des Fundes und die unsystematische Arbeit der Behörde kritisieren, um selbst ein größeres Stück von diesem Kuchen abzukriegen, der [http://www.google.de/search?sclient=psy&hl=de&biw=1280&bih=830&source=hp&q=%22Psychopath+aus+Hohensch%C3%B6nhausen%22&btnG=Suche&pbx=1&oq=&aq=&aqi=&aql=&gs_sm=&gs_upl= '''Psychopath aus Hohenschönhausen'''], der die ›Stasi-Überprüfung‹ nunmehr bis auf den letzten Eskimo ausgedehnt wissen will, ohne zu erkennen, daß dieser mit dem Kalten Krieg nichts zu tun hatte…«
==Psychopath verboten== ==Psychopath verboten==
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<center>„Schweinchen" und/oder „Psychopathen"</center> <center>„Schweinchen" und/oder „Psychopathen"</center>
-Das OLG Köln schloss sich dem Urteil an. Az. 15 U 205/08 v. 24.02.2009.+*Das OLG Köln schloss sich dem Urteil des LG Köln an. Az. 15 U 205/08 v. 24.02.2009.
-::Wie der Beklagte zu der Annahme gelangen konnte, aus den zu Akte gereichten Entscheidungen des Landgerichts berlin und des Kammergerichts herleiten zu können, er sei berechtigt, den Kläger als "OPsychopath" zu bezeichnen, erschließt sich dem Senat nicht und ist eher gegenteilig geeignet, das g ewonnenen Ergebnis zur Bewdeisabnahme abzurunden.+::Wie der Beklagte zu der Annahme gelangen konnte, aus den zu Akte gereichten Entscheidungen des Landgerichts Berlin und des Kammergerichts herleiten zu können, er sei berechtigt, den Kläger als "Psychopath" zu bezeichnen, erschließt sich dem Senat nicht und ist eher gegenteilig geeignet, das gewonnene Ergebnis zur Beweisaufnahme abzurunden.
-[[Kategorie:Verbotener Ausdruck]]+[[Kategorie:erlaubt verboten]]
[[Kategorie:Erlaubt]] [[Kategorie:Erlaubt]]
-[[Kategorie:verboten]]+[[Kategorie:Verboten]]

Aktuelle Version

Jemanden als Psychopath zu bezeichen, kann erlaubt aber auch verboten sein.

[bearbeiten] Urteile

[bearbeiten] Psychopath erlaubt

Prof.Dr. Tauchnitz wurde in www.meinprof.de als „Psychopath“ und „echt das Letzte“ beschimpft. Der Prof. klagte gegen das Comopany Consulting Team e.V.

Aus den Urteilsgründen von Richter Mauck, Richterin Becker und Richter von Bresinsky

Dem Kläger steht der geltend gemachte Unterlassungsantspruch bezüglich der konkret beanstandendeten Äußerungen gegen die Beklagte nicht aus §§ 823, analog 1004 Abs. 1 S. BGB, Art 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG zu.
Abgesehen davon, dass es sich bei den angegriffenen Äußerungen um zulässige Meinungsäußerungen handeln dürfte, die die Grenze zur unzulässigen Schmähkritik nicht überschreiten (vgl. hierzu BGH NJW 2007, 688, 888), ist die Beklagte hier nicht passivlegitimiert.
  • LG Berlin 82. Strafkammer, Januar 2011 wies den Antrag der Staatsanwaltschaft zurück
Die Staatsanwaltschaft erhob wegen einer vermeintlichen Beleidigung Knabes Anklage und beantragte Strafbefehle in Höhe von jeweils 60 Tagessätzen. Das Amtsgericht hatte im Juni 2010 die beiden Angeklagten - den ehemaligen Chef des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der DDR, Wolfgang Schwanitz, und jW-Chefredakteur Arnold Schölzel - auf Kosten der Staatskasse freigesprochen, das Landgericht schloß sich dem an. Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil mittlerweile Revision eingelegt.
In Rede steht die Äußerung des Angeklagten Dr. Schwanitz »Ich halte die Sache für einen exemplarischen Vorgang nach dem üblichen Skandalmuster. Und auf dem so entzündeten Feuer versuchen alle möglichen Institutionen und ›Opfer‹, kollektiv oder individuell, ihr Süppchen zu kochen. Frau Birthler, die damit die ihrer Behörde zugeschobenen Millionen als gute Investition verkauft, ihre Konkurrenten, die die vermeintliche ›Zufälligkeit‹ des Fundes und die unsystematische Arbeit der Behörde kritisieren, um selbst ein größeres Stück von diesem Kuchen abzukriegen, der Psychopath aus Hohenschönhausen, der die ›Stasi-Überprüfung‹ nunmehr bis auf den letzten Eskimo ausgedehnt wissen will, ohne zu erkennen, daß dieser mit dem Kalten Krieg nichts zu tun hatte…«

[bearbeiten] Psychopath verboten

  • LG Köln 28 O 463/08 vom 05.11.2008
Dem Beklagten wird untersagt, über den Kläger zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:
„Schweinchen" und/oder „Psychopathen"
  • Das OLG Köln schloss sich dem Urteil des LG Köln an. Az. 15 U 205/08 v. 24.02.2009.
Wie der Beklagte zu der Annahme gelangen konnte, aus den zu Akte gereichten Entscheidungen des Landgerichts Berlin und des Kammergerichts herleiten zu können, er sei berechtigt, den Kläger als "Psychopath" zu bezeichnen, erschließt sich dem Senat nicht und ist eher gegenteilig geeignet, das gewonnene Ergebnis zur Beweisaufnahme abzurunden.
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