Pressemitteilung 037 - RA Dr. Sven Krüger missbraucht VorsRi'in Käfer als Sprachaufseherin

Aus Buskeismus

(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Version vom 12:25, 6. Mär. 2019 (bearbeiten)
Admin (Diskussion | Beiträge)
K (hat Pressemitteilung 37 - RA Dr. Sven Krüger missbraucht VorsRi'in Käfer als Sprachaufseherin nach Pressemitteilung 037 - RA Dr. Sven Krüger missbraucht VorsRi'in Käfer als Sprachaufseherin verschoben)
← Zum vorherigen Versionsunterschied
Aktuelle Version (17:16, 11. Mär. 2019) (bearbeiten) (Entfernen)
Admin (Diskussion | Beiträge)

 
Zeile 31: Zeile 31:
[https://www.google.de/search?source=hp&ei=IZR5XMeEIYHksAekn6_oCw&q=%22Rolf+Schälike%22 Rolf Schälike] (Buskeismus-Betreiber) [https://www.google.de/search?source=hp&ei=IZR5XMeEIYHksAekn6_oCw&q=%22Rolf+Schälike%22 Rolf Schälike] (Buskeismus-Betreiber)
| rowspan="1" align="left" width="300" valign="top"| Gestritten wird um die Sprachaufsicht der Pressekammer und das Zensurbegehren des klagenden Rechtsanwalts, der sich den Buskeismus-Betreiber des Gerichtssaals verwiesen wünscht.<br> | rowspan="1" align="left" width="300" valign="top"| Gestritten wird um die Sprachaufsicht der Pressekammer und das Zensurbegehren des klagenden Rechtsanwalts, der sich den Buskeismus-Betreiber des Gerichtssaals verwiesen wünscht.<br>
-[http://www.buskeismus.de/urteile/324O14613_190327_U.pdf Urteil] (<font color="#800000">'''324 O 146/13'''</font>+[http://www.buskeismus.de/urteile/324O14613_150508_U.pdf Urteil] (<font color="#800000">'''324 O 146/13'''</font>
|} |}
Die Inhalte ergeben sich aus den verlinkten Urteilen. Die Inhalte ergeben sich aus den verlinkten Urteilen.

Aktuelle Version

Pressemitteilung

Zensurrechtsprechung pur

An alle Interessenten

Am Dienstag, den 05. März 2019, 12:00, 12:30
finden gleich zwei Verhandlungen beim OLG Hamburg, 7. Senat
Sieverkingplatz 2, 20355 Hamburg, Sitzungssaal 210,
gegen Buskesmus-Betreiber statt.

In beiden Verfahren vertritt der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger die Kläger. In einem Verfahren vertritt RA Dr. Sven Krüger sich selbst.

7 U 44/13

324 O 616/11
AMARITA Bremerhaven GmbH (Pflegeeinrichtung)

<k>

Rolf Schälike (Buskeismus-Betreiber)

Corpus Delicti: Der folgende Bericht über eine Verhandlung des Klägers gegen ein Lehrerehepaar wg. deren Sorgen um die Behandlung der Mutter im Pflegeheim (324 O 312/11)

Streitig: Wer hat den verbotenen Verdacht erzeugt? Der Buskeismus-Betreiber durch seinen Bericht oder die Richterinnen und Richter der Pressekammer mit ihrer Verhandlungsart
Verhandlungsbericht Urteil 324 O 616/11

7 U 47/15

324 O 146/13
Dr. Sven Krüger

<k>

Rolf Schälike (Buskeismus-Betreiber)

Gestritten wird um die Sprachaufsicht der Pressekammer und das Zensurbegehren des klagenden Rechtsanwalts, der sich den Buskeismus-Betreiber des Gerichtssaals verwiesen wünscht.

Urteil (324 O 146/13

Die Inhalte ergeben sich aus den verlinkten Urteilen.

Es kann - braucht nicht - interessant und spannend werden:

Nebenbeibemerkt: Der Vorsitzende Richter des Pressesenats, Andreas Buske, hatte seinerzeit die einstweilige Verfügung 324 O 47/11 in der AMAITA-Sache erlassen, den Ordnungsmittelanspruch als OLG-Richter bestätigt - der Buskeismus-Betreiber war deswegen 3 Tage im Knast, anstelle 1.500,-- € zu zahlen - sowie die Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Befangenheitsantrags zurückgewiesen. Es wird schwerfallen, fast aussichtslos sein, diesen Richter zu überzeugen, dass er seinerzeit fehlerhaft entschieden hat. Entscheidet als OLG-Vorsitzender de facto über sein eigenes LG-Urteil. So wird staatlicher Macht demonstriert.

Rolf Schälike, 01.03.19

Persönliche Werkzeuge