Pressemitteilung 034 - Meinungsfreiheit unter Sperrfeuer

Aus Buskeismus

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Amtsgericht Ahrensburg

Freitag, d. 02.06.2017, 10:00 (4. Verhandlungstag)
Az. 58 Ds 759 Js 30223/14 (6/15)

Befragung von Harald Dzubilla als Zeuge

16 Anklageschriften, inzwischen erhöht von 2 auf 7 Verhandlungstage.

Einzelrichter Paul Holtkamp, Pflichtverteidiger Frank-Eckhard Brand (Lübeck), drei Staatsanwäle/Innen, Präsident des Landgerichts Lübeck Dr. Ole Krönert, drei[1] Rechtsanwälte, eine Rechtsanwältin und der Pöbler Harald Dzubilla versuchen

Klaus Schädel
strafrechtlich wg. Beleidigung und übler Nachrede bestrafen zu lassen.

Der angeklagte Klaus Schädel versuchte als Vierzigjähriger es seinerzeit mit der Politik. Er scheiterte schnell wg. seiner Anfrage bei Angela Merkel zum Einfluss von Scientologen bei der CDU in Schleswig-Holstein. Die CDU schmiss ihn raus.

Dann versuchte Klaus Schädel als unabhängiger Bürgermeister-Kandidat, Einfluss zu gewinnen. Klaus Schädel scheiterte an dem politischen Sumpf des deutschen Nordens. Eine zentrale Rolle in der Hetze gegen Klaus Schädel spielte und spielt der Pöbler Harald Dzubilla

Klaus Schädel wehrte sich, schrieb unzählige Briefe ans Gericht, stellte erfolglos viele Strafanträge, auch Klagen, schrieb an die Rechtanwälte und kommentierte in dem Blog des Pöblers Harald Dzubilla. Vergebens: Übersäht mit unzähligen Gerichtsverfahren, abgelehnten Strafanträgen, zivilen Fehlurteilen muss nun die deutsche Justiz, zunächst durch das Amtsgericht Ahrensburg entscheiden, wie mit Widerstand gegen Unrecht umzugehen ist, wenn die eigenen Leute aus dem Justizsystem mit harten und kritischen Worten konfrontiert werden.

Ein Nichtjurist muss sich allein gegen ein Dutzend Juristen wehren.

Das unter schweren Bedingungen, u.a.
durch beschränkten Zugang zu den Strafakten des Gerichts,

Aufbürdung eines den primitiven Vorstellungen der Staatsanwaltschaft juristisch hörigen Pflichtverteidigers.

Kurtberichte

3. Verhandlungstag, 24.05.17 (Bericht)

Schlecht vorbereiteter Pflichtverteidiger Frank-Eckhard Brand, an der Vorbereitung von dem Gericht behinderter Angeklagter Klaus Schädel
Verlesung der 16 Anklageschriften durch Staatsanwalt Dr. Jens Buscher
Ablehnung von sieben Anträgen des Angeklagten
Annahme von zwei Anträgen des Angeklagten:

- den auch immer noch im Internet pöbelnden Zeugen Harald Dzubilla heute nicht anzuhören
- Beiziehung aller in den Anklageschriften erwähnten Gerichtsverfahren.

Der Angeklagte hatte keine ausreichenden Vorbereitungsmöglichkeiten gewährt bekommen, sich auf die Zeugenbefragung des Pöblers vorzubereiten.
Zeugin Richterin Hannah Grawe - bei der Vernehmung durch Richter Paul Holtkamp bewusst geduzt: Wir duzen uns ja, weshalb soll ich jetzt Dich nicht duzen - bestätigte bei einer sehr eingeschränkten Aussagegenehmigung seitens des LG-Präsidenten Dr. Ole Krönert , dass Rechtsanwalt Tomas H.M. Roß recht dominant auftritt und in den Formulierungen provokativ ist.

Rolf Schälike, 24.05.2017

4. Verhandlungstag, 02.06.17 (Bericht)

Schlecht vorbereiteter Pflichtverteidiger Frank-Eckhard Brand, an der Vorbereitung von dem Gericht behinderter Angeklagter Klaus Schädel

Übergabe von 9 Anträgen
Ablehnung eines Antrages, die anderen werden bearbeitet.
Vernehmung des Zeugen Harald Dzubilla, der auch als Zeuge das Pöbeln nicht lassen konnte.

5. Verhandlungtag, 14.06.17, 15:00 (Bericht)

Der absolut schlecht vorbereitete Pflichtverteidiger Frank-Eckhard Brand hatte in den Tagen vor der Verhandlung sogar versucht, den Angeklagten in seinen Rechten einzuschränken.

Dieser Strafverteidiger versuchte den Angeklagten im Unklaren zu lassen, ob dieser bei seinen Fragen an den Zeugen nur Dokumnete aus dem „Selbstleseordner“ ohne Genehmigung des Richtes vorlegen darf oder doch alle Dokumente aus den über XX Bänden an Gerichtsakten. Die Antworten in den Mails des Pflichtverteidigers ließen den Angeklagten im Ungewissen.

Richter Paul Holtkamp konnte sich nicht vorstellen, dass der Pflichtverteidiger so seinen Mandanten "beriet". Der Angeklagte Klaus Schädel hatte den Mailverkehr mit dem ihm aufgedrängten Pflichtverteidiger bei der Verhandlung nicht dabei. Die Entscheidung über den Antrag über die Entpflichtung des Pflichtverteidigers wurde verchoben.

Der Angeklagte hatte eine Einlassung zur Befragung des Zeugen Dzubilla vorbereitet und beabsichtigte, diese vor der Befragung des Zeugen Dzubilla vorzutragen. Der Staatsanwalt und der Richter bemühten sich, den Zeugen Harald Dzubilla vor dem Verlesung der Einlassung des Angeklagten zu befragen. Der Angeklagte begründete seine Absicht mit der Einseitigkeit der Arbeit der Staatsanwaltschaft, welche überhaupt nicht recherchierte, nichts Entlastendes vorlegte. Ein Ausgleich sei notwendig, zumal die Presse berichtet hat, er sei ein "Hetzer, Dzubilla lediglich Zeuge. Das Anhören der Einlassung habe auch Bedeutung für die gewünschte weitere Befragung des Zeugen Dzubilla durch den Richter und den Staatsanwalt.

Die Einlassung des Angeklagten durfte dann doch vor der Zeugenbefragung verlesen werden. Vorab wurden die am 23.05.17 gestellten Beweisanträge erörtert und einige von den am 02.06.17 abgegebenen.

Der Vortrag der Einlassung des Angeklagten zur Zeugenbefragung von Harald Dzubilla dauerte 1,5 Stunden. Da die Verhandlung so und so nicht um 13:00, sondern erst um 15:00 wegen Verhinderung des Pflichtverteidigers begann, die Zeugen RA Tomas Roß und RAin Kirstin Ellerbrock-Roß schon vor Verlesung der Einlassung für den heutigen Tag entlassen waren, wurde gegen 18:00 auch der Zeuge Harald Dzubilla entlassen, ohne befragt worden zu sein.

Nach der Verlesung der Einlassung durch den Angeklagten stellten der Richter und der Staatsanwalt Fragen an den Angeklagten, auf die dieser nur schriftlich antworten wird. "Sein" Pflichtverteidiger stellte auch Fragen an seinen Mandanten, wissend, dass dieser nur schriftlich zu antworten bereit ist. Muss in der nächsten  Verhandlung der Angeklagte damit rechnen, dass der Pflichtverteidiger ihm öffentlich in der Gerichtsverhandlung ins Wort fällt und behauptet "Mir haben Sie das anders erzählt!"?

Die Befragung des Zeugen Dzubilla - zunächst wieder durch Richter und Staatsanwalt - erfolgt in der 6. Verhandlung am 23.06.2017, nach 9:00

Rolf Schälike, 14.06.2017

6. Verhandlungstag, 23.06.17 (Bericht)

Siehe 5. Verhandlungtag, 23.06.17, 09:00 (Bericht)

Hamburger Abendblatt, Stormarn-Beilage

26.05.2017: Hamburger Abendblatt

Mann wegen Pöbeleien gegen Richter und Anwälte angeklagt, von Dorothea Benedict
Der Artikel enthält erhebliche Fehler:

- So stimmt schon die Überschrift nicht. Angeklagt wurde auch wegen Mails etc. an Harald Dzubilla , der weder Richter noch Anwalt ist.
- Abgelehnt wurden nicht alle neun, sondern nur sieben Anträge

Der Artikel entspricht nicht den Grundsätzen der ausgeglichenen Berichterstattung.

Die Ursache für diese Fehler könnte die kriminell anmutende Justiz in Ahrensburg sein.

Rolf Schälike, 02.06.2017

03.06.2017: Hamburger Abendblatt

Großhansdorfer wegen Hetzerei vor Gericht in Ahrensburg, von Christian Thiesen
Auch diesmal ist der Bericht mit Fehlern behaftet, ohne Recherchen erstellt, nicht ausgeglichen.

So heißt es z.B. falsch "Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft umfaßt 16 Punkte."
Richtig müßte es heißen: "Die Anklage der Staatsanwaltschaft umfaßt 16 Anklageschriften mit insgesamt 34 Punkten"
Es wird verschwiegen, dass in der heutigen Verhandlung (02.06.2015) von den 34 Punkten schon 2 Punkte fallen gelassen wurden.
Es wird verschwiegen, dass 9 Anträge vom Angeklagten eingereicht wurden, welche beweisen sollen, dass der Zeuge ein notorischer Pöbler, Beleidiger, Lügner etc. ist und aus meiner Sicht beweisen werden, dass Harald Dzubilla dringend psychiatrisch behandelt werden sollte.

Rolf Schälike, 02.06.2017

Hamburger Abendblatt, 15.06.2017

"Ein Angeklagter und das "Recht auf Gegenschlag"" von Dorothea Benedict.

Diesmal ein relativ ausgeglichener Artikel, natürlich mit Fehlern. Es fehlen die Tatsachen, dass

- Harald Dzubilla in der ersten Phase nur beim AG Ahrensburg gewonnen, jedoch beim LG Lübeck verloren hat,
- Harald Dzubilla im Mammutprozess in der dritten Phase beim LG Hamburg äußerungsrechtlich in allen Sachen verloren, mehrere Unterlassungsverpflichtungen abgegeben, und einige einstweilige Verfügungen anerkannt hat,
- dem Gericht unklar ist, wer mit dem Pöbeln, Beleidigen, Schmähen anfing,
- dass Gericht die Frage stellte aber offen ließ, ob es von sich aus nicht nach § 199 StGB die Anklage in den Punkten Harald Dzubilla fallen lässt.

Man kann von den Journalisten nicht zu viel verlangen.

Falsch ist auch, dass der Begriff „Mammutprozess“ von Klaus Schädel stammt. Diesen Begriff führte Harald Dzubilla in der ersten Vernehmung als Zeuge in das Verfahren ein.

Fragen an interessierte Strafverteidiger

24.05.2017

In der Anklageschrift vom 05.12.2014 steht nicht, wer durch die zitierten Äußerungen sich beleidigt fühlt. In dem Strafantrag der Kanzlei Roß & Partner vom 09.07.2014 steht nicht, welche Passagen in dem Konvolut an Anlagen beanstandet werden und nach welchen §§ des StGB der Strafantrag gestellt ist.

Darf auf Basis einer solchen Anklageschrift das Hauptverfahren eröffnet werden?

Falls nein, was kann man dagegen tun, wenn es schon zur einer Verhandlung mit Verlesung der Anklageschrift kam?

Das betrifft von den 16 Anklageschriften fünf.

Für helfende Hinweise wären Herr Schädel info@klaus-schaedel.de und ich r.schaelike@schaelike.de dankbar.

14.06.2017

Frank-Eckhard Brand (Lübeck) antwortete auf die Frage des Angeklagten: Bei der anstehenden Zeugenbefragung am 14.Juni 2017 von Herrn Dzubilla, Herrn Ross und Frau Ellerbrock-Ross möchte ich den Zeugen Dokumente vorhalten und dazu Fragen stellen.
Meine Fragen:
Muss Richter Holtkamp diese Dokumente vorher erhalten und zur Vorlage genehmigen? nicht eindeutig. Es entwickelte sich der folgende Mailverkehr]. Erst im Fahrstuhl bei Gericht, einige Minuten vor der Verhandlung, erhielt der Angeklagte die klare Aussage Natürlich dürfen Sie alle Dokumente vorlegen.</i>"
Frage:
Ist ein solcher Strafverteidiger als Pflichtverteidiger tragbar?

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