Pressemitteilung 034 - Meinungsfreiheit unter Sperrfeuer

Aus Buskeismus

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Amtsgericht Ahrensburg

Freitag, d. 02.06.2017, 10:00 (4. Verhandlungstag)
Az. 58 Ds 759 Js 30223/14 (6/15)

Befragung von Harald Dzubilla als Zeuge

16 Anklageschriften, 6 Verhandlungstage.

Einzelrichter Paul Holtkamp, Pflichtverteidiger Frank-Eckhard Brand (Lübeck), drei Staatsanwäle/Innen, Präsident des Landgerichts Lübeck Dr. Ole Krönert, drei[1] Rechtsanwälte, eine Rechtsanwältin und der Pöbler Harald Dzubilla versuchen

Klaus Schädel
strafrechtlich wg. Beleidigung und übler Nachrede bestrafen zu lassen.

Der angeklagte Klaus Schädel versuchte als Vierzigjähriger es seinerzeit mit der Politik. Er scheiterte schnell wg. seiner Anfrage bei Angela Merkel zum Einfluss von Scientologen bei der CDU in Schleswig-Holstein. Die CDU schmiss ihn raus.

Dann versuchte Klaus Schädel als unabhängiger Bürgermeister-Kandidat, Einfluss zu gewinnen. Klaus Schädel scheiterte an dem politischen Sumpf des deutschen Nordens. Eine zentrale Rolle in der Hetze gegen Klaus Schädel spielte und spielt der Pöbler Harald Dzubilla

Klaus Schädel wehrte sich, schrieb unzählige Briefe ans Gericht, stellte erfolglos viele Strafanträge, auch Klagen, schrieb an die Rechtanwälte und kommentierte in dem Blog des Pöblers Harald Dzubilla. Vergebens: Übersäht mit unzähligen Gerichtsverfahren, abgelehnten Strafanträgen, zivilen Fehlurteilen muss nun die deutsche Justiz, zunächst durch das Amtsgericht Ahrensburg entscheiden, wie mit Widerstand gegen Unrecht umzugehen ist, wenn die eigenen Leute aus dem Justizsystem mit harten und kritischen Worten konfrontiert werden.

Ein Nichtjurist muss sich allein gegen ein Dutzend Juristen wehren.

Das unter schweren Bedingungen, u.a.
durch beschränkten Zugang zu den Strafakten des Gerichts,

Aufbürdung eines den primitiven Vorstellungen der Staatsanwaltschaft juristisch hörigen Pflichtverteidigers.

3. Verhandlungstag, 24.05.17 (Bericht)

Schlecht vorbereiteter Pflichtverteidiger Frank-Eckhard Brand, an der Vorbereitung von dem Gericht behinderter Angeklagter Klaus Schädel
Verlesung der 16 Anklageschriften durch Staatsanwalt Dr. Jens Buscher
Ablehnung von sieben Anträgen des Angeklagten
Annahme von zwei Anträgen des Angeklagten:

- den auch immer noch im Internet pöbelnden Zeugen Harald Dzubilla heute nicht anzuhören
- Beiziehung aller in den Anklageschriften erwähnten Gerichtsverfahren.

Der Angeklagte hatte keine ausreichenden Vorbereitungsmöglichkeiten gewährt bekommen, sich auf die Zeugenbefragung des Pöblers vorzubereiten.
Zeugin Richterin Hannah Grawe - bei der Vernehmung durch Richter Paul Holtkamp bewusst geduzt: Wir duzen uns ja, weshalb soll ich jetzt Dich nicht duzen - bestätigte bei einer sehr eingeschränkten Aussagegenehmigung seitens des LG-Präsidenten Dr. Ole Krönert , dass Rechtsanwalt Tomas H.M. Roß recht dominant auftritt und in den Formulierungen provokativ ist.

4. Verhandlungstag, 02.06.17 (Bericht)

Schlecht vorbereiteter Pflichtverteidiger Frank-Eckhard Brand, an der Vorbereitung von dem Gericht behinderter Angeklagter Klaus Schädel

Übergabe von 9 Anträgen
Ablehnung eines Antrages, die anderen werden bearbeitet.
Vernehmung des Zeugen Harald Dzubilla, der auch als Zeuge das Pöbeln nicht lassen konnte.

26.05.2017: Hamburger Abendblatt

Mann wegen Pöbeleien gegen Richter und Anwälte angeklagt
Der Artikel enthält erhebliche Fehler:

- So stimmt schon die Überschrift nicht. Angeklagt wurde auch wegen Mails etc. an Harald Dzubilla , der weder Richter noch Anwalt ist.
- Abgelehnt wurden nicht alle neun, sondern nur sieben Anträge

Der Artikel entspricht nicht den Grundsätzen der ausgeglichenen Berichterstattung.

Die Ursache für diese Fehler könnte die kriminell anmutende Justiz in Ahrensburg sein.

Rolf Schälike, 02.06.2017

03.06.2017: Hamburger Abendblatt

Großhansdorfer wegen Hetzerei vor Gericht in Ahrensburg, von Christian Thiesen
Auch diesmal ist der Bericht mit Fehlern behaftet, ohne Recherchen erstellt, nicht ausgeglichen.

So heißt es z.B. falsch "Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft umfaßt 16 Punkte."
Richtig müßte es heißen: "Die Anklage der Staatsanwaltschaft umfaßt 16 Anklageschriften mit insgesamt 34 Punkten"
Es wird verschwiegen, dass in der heutigen Verhandlung (02.06.2015) von den 34 Punkten schon 2 Punkte fallen gelassen wurden.
Es wird verschwiegen, dass 9 Anträge vom Angeklagten eingereicht wurden, welche beweisen sollen, dass der Zeuge ein notorischer Pöbler, Beleidiger, Lügner etc. ist und aus meiner Sicht beweisen werden, dass Harald Dzubilla dringend psychiatrisch behandelt werden sollte.

Rolf Schälike, 02.06.2017

Fragen an interessierte Strafverteidiger

In der Anklageschrift vom 05.12.2014 steht nicht, wer durch die zitierten Äußerungen sich beleidigt fühlt. In dem Strafantrag der Kanzlei Roß & Partner vom 09.07.2014 steht nicht, welche Passagen in dem Konvolut an Anlagen beanstandet werden und nach welchen §§ des StGB der Strafantrag gestellt ist.

Darf auf Basis einer solchen Anklageschrift das Hauptverfahren eröffnet werden?

Falls nein, was kann man dagegen tun, wenn es schon zur einer Verhandlung mit Verlesung der Anklageschrift kam?

Das betrifft von den 16 Anklageschriften fünf.

Für helfende Hinweise wären Herr Schädel info@klaus-schaedel.de und ich r.schaelike@schaelike.de dankbar.

Rolf Schälike, 24.05.2017

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