Pressemitteilung 034 - Meinungsfreiheit unter Sperrfeuer

Aus Buskeismus

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Meinungsfreiheit unter Sperrfeuer

Amtsgericht Ahrensburg

Freitag, d. 02.06.2017, 10:00 (4. Verhandlungstag)
Az. 58 Ds 759 Js 30223/14 (6/15)

Befragung von Harald Dzubilla als Zeuge

16 Anklageschriften, 6 Verhandlungstage.

Einzelrichter Paul Holtkamp, Pflichtverteidiger [href="https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=Rechtsanwalt+%22Frank-Eckhard+Brand%22 Frank-Eckhard Brand] (Lübeck),drei Staatsanwäle/Innen, Präsident des Landgerichts Lübeck ]Dr. Ole Krönert, drei Rechtsanwälte, eine Rechtsanwältin und der Pöbler [https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=Harald+Dzubilla Harald Dzubilla] versuchen

Klaus Schädel
strafrechtlich wg. Beleidigung und übler Nachrede bestrafen zu lassen.

Der angeklagte Klaus Schädel versuchte als Vierzigjähriger es seinerzeit mit der Politik. Er scheiterte schnell wg. seiner Anfrage bei Angela Merkel zum Einfluss von Scientologen bei der CDU in Schleswig-Holstein. Die CDU schmiss ihn raus.

Dann versuchte Klaus Schädel als unabhängiger Bürgermeister-Kandidat, Einfluss zu gewinnen. Klaus Schädel scheiterte an dem politischen Sumpf des deutschen Nordens. Eine zentrale Rolle in der Hetze gegen Klaus Schädel spielte und spielt der Pöbler Harald Dzubilla

Klaus Schädel wehrte sich, schrieb unzählige Briefe ans Gericht, stellte erfolglos viele Strafanträge, auch Klagen, schrieb an die Rechtanwälte und kommentierte in dem Blog des Pöblers Harald Dzubilla. Vergebens: Übersäht mit unzähligen Gerichtsverfahren, abgelehnten Strafanträgen, zivilen Fehlurteilen muss nun die deutsche Justiz, zunächst durch das Amtsgericht Ahrensburg entscheiden, wie mit Widerstand gegen Unrecht umzugehen ist, wenn die eigenen Leute aus dem Justizsystem mit harten und kritischen Worten konfrontiert werden.

Ein Nichtjurist muss sich allein gegen ein Dutzend Juristen wehren.

Das unter schweren Bedingungen, u.a.
durch beschränkten Zugang zu den Strafakten des Gerichts,

Aufbürdung eines den primitiven Vorstellungen der Staatsanwaltschaft juristisch hörigen Pflichtverteidigers.

3. Verhandlungstag, 24.05.17 (Bericht)

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