Pressemitteilung 031 - Berufungsverhandlung Hans OLG zu "Anstalt"

Aus Buskeismus

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Die Zensoren dürfen bis zum 16.07.2015 mitteilen, ob es zu einer nichtstreitigen Erledigung kommt. Die Zensoren dürfen bis zum 16.07.2015 mitteilen, ob es zu einer nichtstreitigen Erledigung kommt.
-Ansonsten Verkündung einer Entscheidung in allen vier Sachen am 04.08.2015, 10:00+Ansonsten Verkündung einer Entscheidung in allen vier Sachen am '''04.08.2015''', 10:00
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Version vom 20:18, 20. Jul. 2015

Berufungsverhandlung Hans OLG zu "Anstalt"

Satire darf nicht alles!!

07.07.2015: HansOLG: Verhandlung im Berufungsverfahren zu den Sachen 7 U 101/14 (324 O 315/14) und 7 U 120/14 (324 O 435/14) Journalist Josef Joffe (ZEIT) gegen ZDF

sowie

7 U 102/14 (324 O 316/14) und 7 U 121/14 (324 O 448/14) Journalist Jochen Bittner (ZEIT) gegen ZDF

nahmen die Zensoren RA Jörg Nabert (für die Kläger), RA Dr. Christian Mensching (für ZDF) die Vergleichsvorschläge des Vorsitzenden Richters Andreas Buske:

ZDF gibt eine einfache (keine strafbewehrte) Unterlassungsverpflichtungserklärung entsprechend den seinerzeitigen einstweiligen Verfügungen ab.
Auf die Rechte aus den einstweiligen Verfügungen wird verzichtet.
Die Kosten der Verfahren beider Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.

mit.

Die Zensoren dürfen bis zum 16.07.2015 mitteilen, ob es zu einer nichtstreitigen Erledigung kommt.

Ansonsten Verkündung einer Entscheidung in allen vier Sachen am 04.08.2015, 10:00

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