Pressefreiheit

Aus Buskeismus

Version vom 16:01, 6. Okt. 2008 von Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Pressefreiheit ist die Freiheit von 200 reichen Leuten, ihre Meinung zu verbreiten (Paul Sethe). Diese den 200 reichen Leuten in Art. 5 GG grundgesetzlich garantierte Freiheit wird mit Aufkommen des Internets auch von Privatleuten beansprucht, die nicht über die wirtschaftlichen Möglichkeiten von Verlagen und Rundfunkhäusern verfügen.

Gerichte sind bemüht, diesen Irrtum zu korrigieren, indem sie das Persönlichkeitsrechts grotesk ausweiten und kleine Leute wie Blogger, Forenteilnehmer und -Betreiber genauso behandeln wie etablierten Großverlage, wobei diesen trotz geringerer tatsächlicher Reichweite sogar die gleichen Streitwerte aufgebürdet und der -> fliegende Gerichtsstand zugemutet werden.

Persönliche Werkzeuge