Pressefreiheit

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Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge)
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Pressefreiheit ist die Freiheit von 200 reichen Leuten, ihre [[Meinung]] zu verbreiten (Paul Sethe). Diese den 200 reichen Leuten in Art. 5 GG grundgesetzlich garantierte Freiheit wird mit Aufkommen des Internets auch von Privatleuten beansprucht, die nicht über die wirtschaftlichen Möglichkeiten von Verlagen und Rundfunkhäusern verfügen. Pressefreiheit ist die Freiheit von 200 reichen Leuten, ihre [[Meinung]] zu verbreiten (Paul Sethe). Diese den 200 reichen Leuten in Art. 5 GG grundgesetzlich garantierte Freiheit wird mit Aufkommen des Internets auch von Privatleuten beansprucht, die nicht über die wirtschaftlichen Möglichkeiten von Verlagen und Rundfunkhäusern verfügen.
-Gerichte sind bemüht, diesen Irrtum zu korrigieren, indem sie das [[Persönlichkeitsrechts]] grotesk ausweiten und kleine Leute wie Blogger, Forenteilnehmer und -Betreiber genauso behandeln wie etablierten Großverlage, wobei diesen trotz geringerer tatsächlicher Reichweite sogar die gleichen [[Streitwerte]] aufgebürdet und der -> [[fliegende Gerichtsstand|fliegende Gerichtsstand]] zugemutet werden.+Gerichte sind bemüht, diesen Irrtum zu korrigieren, indem sie das [[Persönlichkeitsrecht]]s grotesk ausweiten und kleine Leute wie Blogger, Forenteilnehmer und -Betreiber genauso behandeln wie etablierten Großverlage, wobei diesen trotz geringerer tatsächlicher Reichweite sogar die gleichen [[Streitwerte]] aufgebürdet und der [[fliegender Gerichtsstand|fliegende Gerichtsstand]] zugemutet werden.
 +[[Kategorie:Glossar]]

Version vom 17:25, 7. Okt. 2008

Pressefreiheit ist die Freiheit von 200 reichen Leuten, ihre Meinung zu verbreiten (Paul Sethe). Diese den 200 reichen Leuten in Art. 5 GG grundgesetzlich garantierte Freiheit wird mit Aufkommen des Internets auch von Privatleuten beansprucht, die nicht über die wirtschaftlichen Möglichkeiten von Verlagen und Rundfunkhäusern verfügen.

Gerichte sind bemüht, diesen Irrtum zu korrigieren, indem sie das Persönlichkeitsrechts grotesk ausweiten und kleine Leute wie Blogger, Forenteilnehmer und -Betreiber genauso behandeln wie etablierten Großverlage, wobei diesen trotz geringerer tatsächlicher Reichweite sogar die gleichen Streitwerte aufgebürdet und der fliegende Gerichtsstand zugemutet werden.

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