Presseerklärung 023 - Rechtsanwälte Prof. Dr. Christian Schertz und Dominik Höch wollen es wissen

Aus Buskeismus

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PRESSEERKLÄRUNG

Rechtsanwälte Prof. Dr. Christian Schertz und Dominik Höch können es nicht lassen. Beide Anwälte sind nicht in der Lage, das Buskeismus-Projekt als Chance für die Unterstützung der notwendigen Meinungsfreiheit in Deutschland zu erkennen, geschweige denn zu akzeptieren. Deren Geschäftsinteressen haben Vorrang. Die beiden Anwälte sind mit ihren Vorstellungen zum eigenen Schaden verblendet.

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Prof. Dr. Christian Schertz möchte vom Vors. Richter Andreas Buske bestätigt bekommen, dass über seine Methoden nur so berichtet werden darf, wie es dem Berliner Schwarzkittel gerade passt. Seine Kanzlei erwirkte in Berlin beim Landgericht und dem Kammergericht eine Einstweilige Verfügung. Das Hauptsacheverfahren 325 O 217/10 wurde in Hamburg geführt. Es erging das absurde Urteil, mit dem einige Äußerungen und die Nennung von acht Aktenzeichen aus einer [httpp://www.buskeismus.de/images/Buskeismus-Zeitung_seite_16.pdf Liste] mit mehr als fünfzig Aktenzeichen verlorener Prozesse verboten wurden. Prof. Dr. Christian Schertz möchte nicht wahrhaben, dass er weit über 150 Prozesse in eigener Sache bzw. für seine Mandanten verloren hat. Allein gegen den Buskeismus-Betreiber verlor dieser Promianwalt mehr als fünfzig mal.

Wir gingen in Berufung. Die Berufungsverhandlung findet beim OLG Hamburg, Az. 7 U 37/11 am 04.03.2014, 12:00-13:00, Saal 210 statt.

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Rechtanwalt Dominik Höch, ehemals Sozius bei Prof. Dr. Christian Schertz,  vertritt auch Kriminelle. Hand in Hand mit diesen legt er Bürger juristisch rein. Wir hatten über das Verfügungsverfahren 27 O 504/09 berichtet.

Markus Frick als Börsenguru bekannt, besser charakterisiert als Knastologe oder einfach als Bäcker, was sein erlernter Beruf ist.

Als Börsenexperte hat Markus Flick Tausende von Anlegern reingelegt. Ein guter Partner für den Rechtsanwalt Dominik Höch beim erfolgreichen Missbrauch des Rechtsstaates mit rechtsstaatlichen Mitteln. Der Buskeismus-Betreiber musste sogar wegen derer juristischen Tricks für 5 Tage in den Knast. In der UHA Holstenclacis fanden der Knastologe Markus Frick und sein rechtsanwaltlicher Partner Dominik Höch bei den Vollzugsbeamten gleichwertige Helfer mit Claudia Dreyer als Anstaltsleiterin an der Spitze.

Wir fragen uns,

sind sich die an dieser juristischen Aktion - den Buskeismus-Betreiber materiell grundlos u.a. über Knast, mundtot zu machen - beteiligten Juristen,
die LG-Richter Mauck, Dr. Hinke, Dr. Borgmann, Dr. Hegemeister, LG-Richterin Becker, KG-Richter Neuhaus, Frey und Thiel, UHA-Leiterin Claudia Dreyer, Hamburger Richter und Politiker, die sich gegen die Verurteilung der Folter in der UHA Holstenclacis in Form des tätigen vollständigen Essensanzuges wehren,
bewusst, dass sie Kriminellen Vorschub leisten auf dem Weg zur Machtübernahme?

Rechtsanwalt Dominik Höch und sein Mandant Markus Frick wollen wissen, ob sie mit ihren juristischen Tricks dem Buskeismus-Betreiber weiteren Schaden zufügen dürfen.

Die Hauptsacheverhandlung findet beim Landgericht Berlin, Tegeler Weg, Az. 27 O 665/13 am 25.02.2014, 11:00, Saal 143 statt.

16.01.14

Rolf Schälike

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