Presseerklärung 013 - 08.02.2013 - Dreier-Gespann - Dr. Nikolaus Klehr, Ulrich Marseille und RA Dr. Sven Krüger

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Pressemitteilung - 08.02.2013

Dreier-Gespann - Dr. Nikolaus Klehr, Ulrich Marseille und RA Dr. Sven Krüger

Immer mehr Menschen erkranken an Krebs. Immer mehr Senioren bedürfen einer Pflege in Altersgeheimen. Es geht um eine baldige Begegnung mit dem Tod.

Dr. Nikolaus Klehr behandelt seit über 20 Jahren austherapierte Krebspatienten.

Ulrich Marseille ist Hauptaktionär bei den Marseille Kliniken AG, dem führenden börsennotierten Pflegeheimbetreiber.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger ist Anwalt dieser beiden Herren. Er klagt für diese beiden Herren gegen Internetarchive mit Berichten über diese Herren, gegen Kritik an deren Tätigkeit und Kritik an deren Unternehmen. Kritiker werden eingeschüchtert, beleidigt, als unglaubwürdig verleumdet.

Den Gerichtspräsidenten/Innen schlägt dieser Rechtsanwalt vor, zu prüfen, ob man dem Gerichtsberichtserstatter Rolf Schälike nicht Hausverbot erteilen kann.

Die Abmahnschreiben von Dr. Sven Krüger, die er für seine Mandanten schreibt, enthalten nicht wenige Unwahrheiten. Auch die von diesem Anwalt eingereichten eidesstattlichen Versicherungen seiner Mandanten enthalten so manche Lüge, Verdrehung und irreführende Spitzfindigkeit.

Am 25.01.2013 gab es zwei Verhandlungen mit Dr. Nikolaus Klehr als Kläger und eine Verhandlung von AMARITA Bremerhaven GmbH, eines der Unternehmen der Marseille Kliniken AG.

Wir empfehlen der Öffentlichkeit, die Tätigkeit dieses Dreier-Gespanns - Dr. Nikolaus Klehr, Ulrich Marseille und Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger - mit dem Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger in der Mitte, genauer zu beobachten.

Es geht um Krebskranke und Senioren, um den Umgang mit Kritik in diesem sensiblen Bereich. Es geht um die würdevolle Begegnung mit dem Tod und die Achtung der Hinterbliebenen.

Es zeichnet sich ab, dass Gerichtsprozesse und Unterdrückung von Kritik diesen Herren nicht minder wichtig sind als die Therapie von Krebskranken und die Pflege von hilfsbedürftigen Senioren und eine dem Rechtsstaat würdige Rechtssprechung. Für Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger ist das ein einträchtiges Geschäft auf Kosten todgeweihter Krebskranker und hilfloser alter Menschen sowie deren Hinterbliebenen bzw. Angehörigen.

Persönlichkeitsrechte dieser Unternehmer und deren Unternehmen werden pervertiert zur Demütigung und finanzieller Schädigung Betroffener.

Weshalb werden die Zensurregeln nicht dahingehend präzisiert, dass für Privatpersonen und Unternehmen, die öffentliche Belange (Gesundheit, Altenpflege, Verkehr, Kommunikation, Sicherheit, Finanzen etc.) managen, die gleichen Maßstäbe gelten, wie für Behörden und staatliche Einrichtungen. Behörden und staatliche Einrichtungen können nur Äußerungen verbieten lassen, welchen die Funktion dieser Behörden und staatlicher Einrichtungen stören, auch wenn unsachliche, fehlerhafte Kritik mehr Kosten verursacht. Die Privatisierung öffentlicher Unternehmen mit der heutigen Zensurrechtsprechung führt nicht nur dazu, dass öffentliche Belange über das Bestreben zu mehr Profit und Profitmaximierung tatsächlich oder vermeintlich besser gemanagt werden, sondern auch dazu, dass die privaten Manager öffentlicher Belange auf eine wesentlich strengere Zensur zurückgreifen können.

08.02.2013 - Rolf Schälike

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