Presseerklärung 011 - 23.01.2013 - Verhandlung beim Landgericht

Aus Buskeismus

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Pressemitteilung - 23.01.2013

Verhandlung am 25.01.13, Landgericht Hamburg., Sievekingplatz 1, Raum B335, 10:30, Az. 324 O 559/12

Kläger: Dr. Nikolaus Klehr

Beklagter: Rolf Schälike (Betreiber der Buskeismus-Sites)

Thema: Beteiligung des Klägers an der Krebsbehandlung mit Galavit im Jahr 1999/2000.

Der Prozessbevollmächtigte von Dr. Nikolaus Klehr, Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger reichte für seinen Mandanten eine von Herr Klehr unterzeichnete falsche eidesstattliche Versicherung vom 14.08.2012 ein.

28.09.2013, Hierzu stellen wir klar: Die [http:/buskeismus-lexikon.de/images/120814-Klehr_eidesstattliche_Versicherung.pdf eidesstattlichde Versicherung] vom 14.08.2012 ist unterzeichent vom Dr. Nikolaus Klehr. Diese wurde von seinem Prozessbevollmächtigten Dr. Sven Krüger dem Gericht eingereicht. Im Januar 2013 schrieben wir dazu auf unserer Homepage

Der Prozessbevollmächtigte von Dr. Nikolaus Klehr, Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger gab für seinen Mandanten eine falsche eidesstattliche Versicherung vom 14.08.2013 ab.
Dieser Satz sagt nichts anderes aus als, dass eine von Dr. Nikolaus Klehr am 14.ß08.2013 unterzeichnete eidesstattliche Versichertung falsch ist und dass diese von seinen Prozessbevollmächtigten Dr. Sven Krüger dem Gricht eingereicht wurde.
Die Vorsittzende Richterin der Zensurkammer des Landgerichts Hamburg meint, dieser Satz beinhalte ebenfalls die mögliche falsche Aussage, dass die eidesstattliche Versicherung von Rechtsanwalt Dr. Svcen Krpüger, dem Prozessbevollmächtigten von Dr. Nikolaus Klehr im eigenen Namen geschrieben wurde, und beim Gericht abgegeben wurde.
Diese Interpretation ist falsch. Am 27.09.2013 fand dazu beim Landgericfvht Hambrug eine Verhandlung statt. Wir haben uns ewrneut davon überzeugen können, dass die Sprachaufseherin, die Vorsitzende Richterin der Hambruger Zensurkammer die deutsche Sprache nichjt beherrscht und eine Diskussion über diesen Satz mit dem Buskeisdmus-Betreiber ablehnt.
Für den Buskeismus-Betreiber ergibt sich
  • aus dieser Tatsache,
  • anderen Verhaltensweisen der Vorsitzenden Richterin Simone Käfer,
  • den von dieser Richterin ergangenen Urteilen und erlassenen einstweiligen Verfügungen,
  • Unterstellungen gegenüber den Antragsgegnern und Beklagten,
  • der Art und Weise ihrer Prozessführung,
  • der häufigen offensichtich falscher Deutung von Tatsachen bzw. der Ablehnung, Tatsachen zur Kenntnis zu nehmen,
  • dem Bestehen auf Forderungen, welche die Antragsgegner und Beklagten objektiv nicht in der Lage sind zu erfüllen
die Berechtigung, die Meinung zu besitzen, dass das, was der Buskeismus-Betreiber an den Zensurfreitagen beim Landgericht Hamburg in Saal B335 erlebt, als die Tätigkeit juristisch und staatlich zulässiger krimineller Vereinigungen zu sehen. Die Rolle der Vorsitzuenden Richerin Simone Käöfer in diesem juristisch krimnell anmutenten Netzmerk ist nicht unerheblich.

Darauf erging eine einstweilige Verfügung (Az. 324 O 476/12).

Verhandelt wird an diesem Freitag im Hauptsacheverfahren.

Die Lügen des Klägers ergeben sich aus der Rolf Schälike zur Verfügung stehenden Strafakte Dr. Nikolaus Klehr 66 Js 20793/O0 und den Urteilen des Amtsgerichts Wolfratshausen 2 Cs 66 20793/00 AD von 13.07.2004 sowie des Landgerichts München II 7 NS 66 Js 20973/00 v. 07.07.2004, die gegen den jetzigen Kläger Dr. Nikolaus Klehr seinerzeit ergingen.

Interessant und spannend, wie die Zensoren/Innen der Hamburger Zensurkammer an diesem Freitag, den 25.01.13, 10:30 mit Lügen umgehen und entscheiden werden.

Rolf Schälike

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