Presseerklärung 007 - November 2011 - Auf zum fast letzten Gefecht

Aus Buskeismus

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..... auf zum fast letzten Gefecht

Ich sehe es mit einem lachenden und einem weinenden Auge, nachdem

  • am 27.10.2011 (Kammergericht, Berlin Elßholzstraße 30-33, Saal 147, 11:00 Uhr Sache 10 U 29/11)

und

  • am 08.11.2011 das Landgericht Berlin (Tegeler Weg 17-21, Saal 143, 11:30, Sache 27 O 394/11)

verhandelt wird, werde ich mich wohl für längere Zeit mit Prof. Dr. Christian Schertz und seinem Anwalt Dominik Höch nicht mehr vor den Schranken des Gerichtes treffen.

Es ist einfach schön, wenn ich von Dr. Schertz nicht mehr mit Abmahnungen, Verfügungen, Klagen, sinnentstellten Schriftsätzen belästigt und zwangsweise beschäftigt werde. Ich werde mich jetzt neben meiner Berichterstattung auch der Familie und meiner sonstigen beruflichen und öffentlichen Tätigkeit wieder stärker widmen können.

Ein (kleines) weinende Auge, weil ich nicht mehr so oft nach Berlin und wohl noch seltener nach dem schönen Köln komme, obwohl auch die dortigen Pressegerichte einiges zu bieten haben. Ich muss gestehen, ich rechnete auch mit München. Es ist mir nicht gelungen, dieser Stadt einen juristischen Besuch abzustatten. Die Schertzschen Versuche sind dort beim LG und OLG gescheitert.

Natürlich bin ich auch etwas stolz darauf, mit einer Vielzahl von Verfahren, die ich gewonnen habe, etwas für die Verteidigung der Meinungsfreiheit getan zu haben. Sicherlich war es nicht unbedingt freiwillig und seiner Einsicht zu verdanken, dass Dr. Schertz sich in letzter Zeit nicht mehr so intensiv um mich querulatorisch-stalkerhaft gekümmert hat. ___________________________

Doch das „Gefecht“ vor dem Kammergericht am 27.10.2011 (Kammergericht, Berlin Elßholzstraße 30-33, Saal 147, 11:00 Uhr Sache 10 U 29/11) hat noch einiges zu bieten:

Im Zentrum steht die Frage, ob es sich bei einer von mir in einem Stück – zugegebenermaßen schlechten Literatur – geschaffenen Kunstfigur um Dr. Schertz handelt und ob ich nicht nur – wie viele andere verhinderte Schriftsteller – für schlechte Literatur nichts bekomme, sondern auch noch an die 10.000 € zuzahlen muss, wie das Landgericht Berlin mit dem kunstfeindlichen Urteil 27 O 540/10 seinerzeit beschloss.

Gegen dieses Urteil des Landgerichtes 27 O 540/10 habe ich Berufung eingelegt.

Aber auch Dr. Schertz war mit dem Urteil des Landgerichtes – ich hatte insgesamt zu 72% gewonnen – nicht zufrieden. Er möchte immer noch die folgenden Veröffentlichungen verboten wissen:

  • Veröffentlichung des Bildnisses mit den zwei schlangenartigen Wesen, wie in www.buskeismus.de unter Fall Schertz geschehen, weil Dr. Schertz meint, mit einem der Wesen sei er gemeint;
  • Veröffentlichung der weltweit bekannten Tatsache, dass Vater Georg Schertz zusammen mit einem Sohn von Goebbels in die Schule ging, wie in www.buskeismus.de unter Fall Schertz geschehen;
  • Veröffentlichung des Texte der aufgehobenen einstweiligen Verfügung 27 O 1237/08, wie in www.buskeismus.de unter Fall Schertz berichtet;
  • Veröffentlichung der einstweiligen Verfügungen 308 O 645/08 und 308 O 625/08, wie auf den Internetseiten seinerzeit z.T. geschwärzt geschehen.

Prof. Dr. Christian Schertz glaubt vielleicht selbst nicht mehr so richtig an die Möglichkeit der gewünschten Verbote, hat er doch auf die Rechte aus den entsprechenden einstweiligen Verfügungen bereits verzichtet.

Vielleicht allerdings dient das Verfahren dann auch nur zur Stoffsammlung - zurück in das Mittelalter - für die 2. Auflage des peinlichen Werkes „Privat war gestern ...“.

Schließlich geht es – wie mein Anwalt behauptet – noch um zwei echte juristische Delikatessen: Wann muss der Gegner die Gegenabmahnung bezahlen, und wer zahlt die Kosten einer Schutzschrift, die nur bei einem Gericht eingereicht wurde, und nicht bei dem Gericht, welches später den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ablehnte. ________________________

Demgegenüber fällt die Verhandlung vom 08.11.11 beim Landgericht Berlin (Tegeler Weg 17-21, Saal 143, 11:30, Sache 27 O 394/11) ab.

Es geht

  • einmal um die Presseerklärung von mir, mit deren Verbotbegehren Prof. Dr. Christian Schertz bereits beim LG und OLG München im einstweiligen Verfügungsverfahren gescheitert ist,

zum anderen

  • um meine Auflistung der mehr als hundert gewonnenen Prozesse unter dem Titel: Schöne Entscheidungen

Hier blitzt noch einmal der alte Dr. Schertz auf, der die bebilderte Auflistung insgesamt verbieten möchte, selbst in Teilen, über die bereits zu meinen Gunsten rechtskräftig entschieden ist. Allerdings: gemessen an diesem großen Vorhaben ist der Vortrag von Rechtsanwalt Höch doch recht lieblos; wenn er ernsthaft an einen Prozesserfolg glaubt, lesen sich seine Schriftsätze anders. Wer weis, ob Dr. Schertz diese Klage nicht noch zurücknimmt.

Schertz verquert in diesem Verfahren die Tatsachen. Prof. Dr. Christian Schertz queruliert, klagte und drohte unaufhörlich und versuchte über Law Hunting rechtsmissbräuchlich seine persönlichen Ansichten in ganz Deutschland durchzusetzen. Berichtet man über diese Versuche das Grundgesetz zu unterlaufen und wehrt man sich dagegen, dann behauptet Prof. Dr. Schetz einfach, er werde an den Pranger gestellt, das sei zu verbieten. Nichts Neues. Auch die Diebe rufen am lautesten: Haltet den Dieb.

Verhandlkungsbericht

Das Urteil 27 O 394/11 vom 08.11.2011

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