Presseerklärung 005 - März 2011 - Juraprof. Dr. Christian Schertz verliert am laufenden Band

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Schertz geht gegen die zurückgewiesenen Klagen ebenfalls in Berufung, erklärte sein Prozessbevollmächtigte Rechtsanwalt Dominik Höch. Schertz geht gegen die zurückgewiesenen Klagen ebenfalls in Berufung, erklärte sein Prozessbevollmächtigte Rechtsanwalt Dominik Höch.
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Hamburg, 29.01.2011 / 02.02.2011 Hamburg, 29.01.2011 / 02.02.2011
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Aktuelle Version

Inhaltsverzeichnis


[bearbeiten] Vorgeschichte

Dr. Christian Schertz hat in den letzten zwanzig Tagen gegen den Buskeismus-Betreiber in zehn Sachen verloren.

Zwei Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung hat Schertz am 10.01.2011 zurückgenommen - LG Bln 27 O 605/09 u. 29 O 647/09.

Am 19.01.2011 hat dieser Anwalt zwei Klagen zurückgenommen - LG Bln 27 O 624/09 u. 27 O 787/09

Am 20.01.2011 wurden fünf Klagen von Schertz zurückgewiesen - LG Bln 27 O 665/09 u. 27 O 540/09

Am 28.01.2011 wurde verkündet, dass eine Schertz-Klage zurückgewiesen wurde. LG HH 325 O 196/10

[bearbeiten] Presseerklärung

Das interessanteste Urteil 27 O 540/09 ist das Ergebnis des Hauptsacheverfahrens zu fünf einstweiligen Verfügungen. Vier Klagen wurden zurückgewiesen. Nur eine Klage wurde bestätigt. Der Buskeismus-Betreiber wurde wegen seiner Weihnachtsgeschichte allerdings zu 6.000,00 € Geldentschädigung verurteilt. Schertz besteht auf der Mitteilung dieser Tatsache.

Der Kläger Dr. Christian Schertz hatte sich "erkannt" als der Vortragende einer fiktiven Vorlesung am "Tag des offenen Wortes". Wir werden in Berufung gehen.

Schertz geht gegen die zurückgewiesenen Klagen ebenfalls in Berufung, erklärte sein Prozessbevollmächtigte Rechtsanwalt Dominik Höch.

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Da in dem Urteil 27 O 540/09 auch die verbotene "Weihnachtsgeschichte" enthalten ist, welche zu der Geldentschädigung führte, kann das Urteil vom Buskeismus-Betreiber nicht veröffentlicht werden, ohne gegen das Urteil und die bestehende EV zu verstoßen. Zensur eben seitens der deutschen Zensurbehörde in Form der Zensurkammern in Hamburg, Berlin und anderswo.

Im Urteil 27 O 540/09 sind allerdings viel interessante und wichtige Grundsätze zur Pressefreiheit enthalten, die der vorsitzende Richter Mauck populär formuliert hat, u.a. zur erlaubten Veröffentlichung von Photos Prominenter, speziell von Dr. Christian Schertz. Über die Stasierfahrungen und die Nazizeit darf man ebenfalls schreiben, ohne zugleich von den Zensoren untergejubelt zu bekommen, man werfe den heutigen fragwürdigen und umstrittenen Gestalten Handeln nach Stasi- und Nazimanier vor, diese würden genau so tätig sein, wie die Stasi- und Naziverbrecher.


Das Urteil ist 32 Seiten lang und dürfte die Juristen interessieren.


Lida Kogan

Nebenbei bemerkt, das nebenstehende Bild der russischen Malerin Lida Kogan wurde nicht verboten, auch nicht in der Form, wie der Buskeismus-Betreiber es im Text zu Vater Schertz und RA Dr. Christian Schertz gebrauchte.

[bearbeiten] Kleine Siege nicht zu verachten

All diese kleinen Siege nähren Hoffnung auf mehr Öffentlichkeit, mehr Transparenz im Journalismus, der Kunst und wissenschaftlicher Arbeit. Anwälte dürfen ins Licht der öffentlichen Kritik gebracht werden. Die Geheimzensur und deren Vertreter erlitten eine Schlappe.


02.02.2011:

Drei Tage später, am 02.02.2011 nahm der Klägervertreter RA Dominik Höch für die Kanzlei Schertz Bergmann die Berufung - Az. 5 U 89/09 - gegen dass verlorene Urteil 308 O 645/08 zurück. Der Lebenslauf von Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz ist urheberrechtlich nicht geschützt.

verbrecherduo_kl_a.jpg

Rolf Schälike Hamburg, 29.01.2011 / 02.02.2011

[bearbeiten] Updates

22.02.2011: Vier weitere einstweilige Verfügungen des Rechtsanwalts Dr. Christian Schertz aufgehoben: 27 O 1237/08, 27 O 1256/08, 27 O 83/09, 27 O 299/09. Kostet Schertz & Co. mindestens 7.500,00 EUR.

24.02.2011: Zwei weitere einstweilige Verfügungen des Rechtsanwalts Dr. Christian Schertz aufgehoben: 27 O 284/09, 27 O 285/09. Kostet Schertz & Co. mindestens 3.000,00 EUR.

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