Methohe RA Dr. Sven Krüger

Aus Buskeismus

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Buskeismus-Forschung

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Methode RA Dr. Sven Krüger am Beispiel AMARITA Bremerhaven und Ulrich Marseille

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Inhaltsverzeichnis


Paranoide Persönlichkeitsstörung


Zwei wie Bonnie und Clyde - "Der Hawaii Song" (Live-Mitschnitt)
BUSKEISMUS


Methode

RA Dr. Sven Krüger

von Rolf Schälike


Käpt'n Blaubär - 25. Baron Münchhausen

Die Querulanten haben sich gefunden


Andreas Mueller: Ein "Querulant im Namen der Gerechtigkeit"

Als Querulant (von lateinisch queri – „vor Gericht klagen“) wurde ursprünglich in der Rechtsprechung ein Mensch bezeichnet, der trotz geringer Erfolgsaussicht besonders unbeirrbar und zäh einen Rechtskampf führte. Dabei steht ein geringfügiger oder vermeintlicher Anlass kaum noch in einem angemessenen Verhältnis zum rechthaberischen, misstrauischen, fanatischen und unbelehrbaren Vorgehen der so bezeichneten Menschen.

Auch Personen, die bei Behörden oder vor Gericht zum wiederholten Male unbegründete Anträge stellen, werden als Querulanten bezeichnet. Später wurde der Begriff von der Psychiatrie aufgegriffen und entweder als eigenes, wahnhaftes, oft paranoides Krankheitsbild, als Persönlichkeitsstörung oder als begleitendes Symptom anderer psychischer Störungen beschrieben. Die Anwendung des Begriffs ist rechtlich problematisch, steht doch beim Vorliegen einer derartigen Störung die Prozessfähigkeit in Frage. Dadurch kann ein Betroffener effektiv an der missbräuchlichen Nutzung von Klagen und Rechtsbehelfen, aber auch an der Durchsetzung tatsächlicher Rechte gehindert werden. Eine gesetzliche Definition des Querulanten fehlt, weshalb auch missbräuchliche oder fehlerhafte Verwendungen des Begriffs diskutiert werden. (Quelle: Wikipedia)

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger

Der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger zeichnet sich aus und unterscheidet sich von anderen Medienanwälten dadurch, das er recht umstrittene Kläger mit zweifelhaften Methoden vertritt. In den Gerichtsverhandlungen beleidigt dieser Anwalt die Gegner, quatscht ständig dazwischen und ist Argumenten gegenpüber verschlossen.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger

  • bekämpft Archive
  • legt sein verfassungswidriges Verhalten gegenüber der Gerichtsöffentlichkeit offen. So forderte RA Dr. Sven Krüger, z.B. die Gerichtspräsidenten auf, dem Buskeismus-Betreiber Hausverbot zu erteilen (RA Dr. Sven Krüger: "Unter Beobachtung" DRIZ 3/2012, 77ff.). Die Gerichtpräsidenten folgten allerdings dieser Aufforderung nicht.
  • reicht für seine Mandanten deren falsche eidesstattliche Versicherungen bei Gericht ein
  • vertritt Stasi-Akteure
  • vertritt Kriminelle, verurteilte Manager aus der Wirtschaft
  • schafft es nicht, eine große Medienkanzlei aufzubauen
  • meint, der Buskeismus-Betreiber spioniere ihm nach
  • klagt gegen eigene Mandanten
  • klagt im eigenen Namen gegen Berichterstattung
  • Meidet die Öffentlichkeit, es sind so gut wie keine Interviews mit diesem Anwalt bekannt

Hier eine Übersicht der uns bekannten Verfahren dieses Rechtsanwalts.

Multimillionär Ulrich Marseille

Ulrich Marseille ist eine schillernde Person. Als Politiker hat er im Prinzip versagt, als Unternehmer ist Ulrich Marseille erfolgreich.

Ulrich Marseille gehört zu den Unternehmern, die sich nicht immer an Gesetze halten, welche die zulässigen rechtsstaatlichen Grenzen austesten, Risiko eingehen, durchaus als kriminell eingeschätzt werden dürften. Darin besteht gerade die wirtschaftliche Stärke Deutschlands. Kriminelle Unternehmer treiben die Wirtschaft voran, weil Menschen diese risikobereiter sind. Das deutsche Wirtschaftswunder basierte auf der Energie vieler Krimineller. Ohne kriminellen Unternehmern würde es in Deutschland ganz schön anders aussehen.

Kriminelle nutzen reizen die rechtsstaatlichen Mittel au8s und haben dabei meist Erfolg. Die Öffentlichkeit stört die meisten von diesen. In dieser Hinsicht unterscheidet sich Ulrich Marseille von vielen anderen. Ulrich Marseille klagt oft gegen die Berichterstattung in der Presse im eigenen Namen und im Namen seiner vielen Firmen. In dieser Hinsicht ist Ulrich Marseille ein Querulant unter den vielen anderen kriminellen Unternehmern, welche lieber im Verschwiegenheit bleiben.

Hier die Übersicht über die mir bekannten Gerichtsverfahren dieses Herren.

VorsLG/VorsOLGRi Andreas Buske

Diesen Richter brauchen wir nicht vorzustellen. Dem Buskeismus-Projekt dient dieser Richter als Protagonist.

Das AMARITA Bremerhaven-Verfahren gegen den Beuskeismus-Betreiber verdeutlicht, wie die Hamburger Justiz funktioniert, um sich eines unbeliebten Kritikers rechtsmissbräuchlich zu entledigen.

VorsRi'in Simone Käfer

Im Internet kommt diese Richterin bei Google auf über 5000 Snipplets, halb si viel, wie Andreas Buske. Das istr wesentlich merh als Eßer da Silva, der Vorsitzende der Kölner Pressekammer beim Landgericht.

Das bedeutet, dass diese Richterin durch ihr lebensfremde und willkürliche Urteile der Unzufriedenen in Deutschland mehr Vorschub leistet als die meisten anderen Richter. Ihr Anteil an dem Erfolg der AfD dürfe deswegen persönlich merklich höher sein, als die der anderen Entscheidungsträgern in Deutschland.

Das ist die Folge ihres Querulantenwahns.

Gegen wen klagen die beiden Querulanten Dr. Sven Krüger und Ulrich Marseille

Ulrich Marseille und seine Firmen klagen

  • gegen die Medien - Presse und Fernsehen
  • gegen das Wallraff-Team
  • gegen kritische Berichterstattung von Zeugen über die Verhältnisse in den Marseille-Einrichtungen
  • gegen Jochen Hoff
  • gegen den Buskeimus-Betreiber
  • gegen Partner

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger klagt

  • im Auftrag seiner Mandanten - auch Ulrich Marseille - gegen den Buskeismus-Betreiber
  • im eigenen Namen gegen den Buskeismus-Betreiber

Das Ganze gehört zum Geschäft dieser kriminell anmutenden Geschäftsleute.

Bei Käfer&Buske können die Querulanten Erfolge genießen.

Auf wen können sich die Querulanten verlassen?

Auf Richterin Simone Käfer und Richter Andreas Buske ist für die Querulatoren Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger und Manager Ulrich Marseille Verlass.

In unserem Beispiel für die "Methode RA Dr. Sven Krüger" erlässt der VorsLG-Richter Andreas Buske die einstweilige Verfügung. Als späterer VorsOLG-Richter bestätigt Andreas Buske den LG-OM-Beschluss und im Berufungsverfahren das LG-Hauptsache-Urteil.

Die inzwischen zur Vorsitzenden Richterin der Zensurkammer mutierte Richterin Simone Käfer unternahm alles Mögliche und Unmögliche, um das Buske-Konstrukt "Einsdruck-Verdacht" aufrecht zu erhalten.

Allen Argumenten und Tatsachen gegenüber blieb diese Zensorin verschlossen. Das Zensur-Doppel-Quartett-Krüger-Käfer-Buske nutzte die Gelegenheit, auf Kosten alter Menschen ihre Macht offen, unbeeindruckt von den Tatsachen zu demonstrieren.

Methode

Ulrich Marseille und sein Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger bilden ein Team. Zusammen mir Käfer und Buske ein Zensur-Doppel-Quartett, welches rechtsmissbräuchlich Verbotsurteile produziert.

Ulrich Marseille als Betreiber von Pflege- und Altersheimen versucht Kritik zu unterdrücken, schüchtert Kritiker ein und setzt mit enormer Härte seine geschäftlichen und finanziellen Interessen durch. Befindlichkeiten alter Menschen werden von diesem Herrn mit Füßen getreten.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger ist an einer Berichterstattung durch Medien und im Internet der von ihm geführten Prozessen offenbar nicht interessiert, versucht den Buskeimsus-Betreiber aus dem Gerichtssaal zu vertreiben, unbeobachtet Verbote zu generieren.

Vorgehen dieses Teams gegen denen nicht genehme kritische Berichte/Äußerungen

  • In Berichten werden justiziable Äußerungen - meist Peanuts - gesucht, um die Medien und Journalisten zu verunsichern und zu zwingen, sich mit Peanuts zu beschäftigen.
  • Abmahnungen werden so formuliert, dass der Abgemahnten verunsichert sind, weil diese nicht wissen, was konkret beanstandet wird.
  • Die Forderungen in den Abmahnungen sind unangemessen, übertrieben und gehen weit über das juristisch Durchsetzbare hinaus.
  • Abmahnungen gehen einher mit der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewerten Unterlassungsverpflichtungserklärung (UVE) mit einer Vertragsstrafe von 10.000,-- € und für den Abmahnenden nicht zu 100 Prozent durchsetzbaren Forderungen.
  • Beantragung des Erlasses einer einstweiligen Verfügung mit Einreichung von schlau formulierten - durchaus auch falschen - eidesstattlichen Versicherungen bzw. anwaltlichen Erklärungen.
Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung können sich von dem Text der Abmahnung unterscheiden. was meist der Fall ist.
  • Beantragung von Ordnungsstrafen durch Ausschöpfung der Kerntheorie.
  • Drohung mit Strafanzeigen und Einreichen von Strafanzeigen.
  • Klagen mit unzähligen vielen Verbotswünschen, welche in der Endkonsequenz nicht zu 100 Prozent greifen.
Bei den Klagen werden die Hinweise des Gerichts im Verfügungsverfahren berücksichtigt, um die Erfolgschancen beim Verbot zu erhöhen.
  • Drohung mit Prozessrisiko zwecks Erhalt einer strafbewehrten Unterlassunsverpflichtungserklärung bzw. Aufgabe der Verteidigung.
  • Nutzung von zweifelhaften einstweiligen Verfügungen zur Einschüchterung der Presse.
  • Missbrauch des Wissensvorsprngs gegenüber den Beklagten in prozessualen Fragen.

Beispiel AMARITA Bremerhaven GmbH vs. Buskeismus-Betreiber

Am Beispiel dieses Prozesses lässt sich aufzeigen, mit welcher Energie das Krüger-Marseille-Käfer-Buske-Team gegen kritische Berichterstattung auf Kosten der Heimbewohner der Marseille-Einrichtungen geht. Der Richter Andreas Buske und die Richterin Simone Käfer verfolgt dabei zusammen mit Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger das Ziel, Rolf Schälike als Gerichtsberichterstatter auszuschalten, ihn aus den Gerichtssälen zu vergrauen.

Vorgeschichte

2005-2007: Beginn der Zusammenarbeit von Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger mit Ulrich Marseille in vielen Äußerungsverfahren, zunächst nur in privaten Angelegenheiten von Ulrich Marseille.

Die AMARITA Bremerhaven GmbH kommt als Marseille-Einrichtung das erste Mal 2011 ins Gesichtsfeld der Hamburger Pseudoöffentlichkeit. Bis dahin gab es nur mal eine Klage der Marseille-Kliniken AG und zwar gegen die TAZ. das war 2007, weiter nicht auffällig.

06.12.10: Irmgard Krämer wird zum Kurzaufenthalt in das Pflegeheim AMARITA Bremerhaven gebracht.

08-09.12.10: Das Ehepaar Krämer stellt beim Besuch fest - haben den Eindruck -, dass die Trinkgefäße im Zimmer ihrer Mutter an zwei hintereinanderliegenden Tagen nicht angerührt wurden. Sie baten das Personal um Führung von Trinkprotokollen, welche aber nicht gezeigt wurden.

10.12.10: Irmgard Krämer wird aus AMARITA Bremerhaven GmbH von ihren Angehörigen abgeholt.

12.12.10: Irmgard Krämer stirbt.

2010/2011: Der ehemaliger Pfleger Michael Peter Hoppmann macht die Heimaufsicht und die Medien auf Mängel aus seiner Sicht bei AMARITA Bremerhaven aufmerksam.

Anfang 2011: Anke und Klaus Krämer nehmen Verbindung zu den Medien auf.

09.04.11: Radio Bremen berichtet "Heimaufsicht eingeschaltet / Harte Kritik an Bremerhavener Amarita Pflegeheim

Radio Bremen berichtete in den Nachrichten am Freitag 8. April 2011 um 18:53 Uhr sowie am sowie am 9. April 2011, 15:09 Uhr, dass ein ehemaliger Mitarbeiter des Bremerhavener Pflegeheims Amarita die Heimaufsicht eingeschaltet habe. Er kritisiere in Schreiben, die Radio Bremen vorliegen, die Zustände bei der Pflege in dem Haus der Marseille Kliniken AG.
Die Vorwürfe wiegen schwer: Gefälschte Protokolle, Gewalt gegen Bewohner und unhygienische Zustände sollen nur einige der Vorwürfe des ausgebildeten Krankenpflegers sein. Ein halbes Jahr soll er laut den Nachrichten in dem Heim gearbeitet haben und habe dann wegen der Zustände bei Amarita gekündigt.
Die Prüfer der Heimaufsicht sollen bereits in dem Haus gewesen seien, so die Info weiter. Angeblich sollen sich die Beschwerden dabei ni9cht bestätigt haben. Eine Stellungnahme aus der Bremer Heimaufsicht läge beim anfragenden Sender noch nicht vor.

29.04.11: Radio Bremen berichtet "Amarita-Haus in Bremerhaven / Heimaufsicht schaltet Staatsanwaltschaft ein "

07.05.11: Artikel in der Nordsee Zeitung „Pflegefehler im Amarita?“ Bremerhaven. Ein ehemaliger Pflegehelfer und Angehörige einer Bewohnerin haben schwere Vorwürfe gegen das Pflegeheim Amarita erhoben. Trink-, Ess- und Lagerungsprotokolle seien gefälscht worden, Bewohner unwürdig und aggressiv behandelt worden, sagt der Pflegehelfer.

„Ich konnte über mehrere Tage miterleben, wie respektlos hier mit den Menschen umgegangen wurde“, sagt die Bremerhavenerin Anke Krämer. Im Dezember des vergangenen Jahres kam ihre Schwiegermutter zur Kurzzeitpflege in das Amarita-Heim. „Bei einem Besuch entdeckten wir sie fast allein im Speisesaal an einem ihr nicht zugewiesenen Platz. Vor ihr stand ein Teller mit drei zubereiteten Brötchen. Dabei konnte sie größere Nahrungsmittel nur im zerkleinerten Zustand zu sich nehmen“, berichten sie und ihr Mann Klaus. Auf dem Zimmer der alten Dame hätten die Eheleute dann bemerkt, dass sie ihre Getränke nicht angerührt habe. „Wir baten das Personal, eine Flüssigkeitsbilanz zu führen. Beim Nachmittagsbesuch am nächsten Tag mussten wir leider feststellen, dass die Getränke wieder nicht angerührt worden waren. Sie wurden offensichtlich nicht angereicht.“ Zudem sei die Klingel für seine Mutter nicht erreichbar gewesen, kritisiert Klaus Krämer. Nach fünf Tagen hat es dem Ehepaar gereicht: Sie brachten ihre Mutter in ein anderes Heim.
Hinweis von Rolf Schälike Der durch diese Passage möglicherweise erzeugte Verdacht, Ingrid Krämer hätte an zwei hintereinanderliegenden Tagen auf ihrem Zimmer nichts zu Trinken bekommen, ist falsch. Sie bekam was zu trinken, sagt die Heimleitung, und kann das auch belegen.

19.05.11: Artikel in der Nordsee Zeitung Amarita soll Stellung nehmen / Bremerhaven. Der Bericht der Heimaufsicht über das Pflegeheim Amarita liegt jetzt vor. Dem Vernehmen nach soll es Verbesserungsbedarf geben. Die Heimaufsicht – eine staatliche Stelle, die Heime kontrolliert – hatte die Einrichtung der Marseille-Kliniken AG geprüft, als ihr Vorwürfe eines ehemaligen Pflegehelfers bekannt wurden.

Die Artikel haben Radio Bremen und die Nordsee Zeitung aus dem Netz genommen. Man findet allerdings alle diese Artikel auf der Bremer web-Site http://www.heimmitwirkung.de/, wie z.B. hier

Der erste Auftritt einer Marseille-Einrichtung bei der Pressekammer Hamburg

19.08.11: Widerspruchsverhandlung des Ehepaar Krämer gegen die einstweilige Verfügung. Buskeismus-Betreiber Rolf Schälike berichtet. Das Ehepaar Krämer gibt in der Verhandlung eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung (UVE), wie im Verhandlungsprotokoll festgehalten, wegen einem falschen Eindruck ab.

Bezeichnend, dass mit der einstweilige Verfügung nur ein Antrag von zwei Anträgen verboten wurde und zwar den falschen Eindruck durch die Sätze Auf dem Zimmer der alten Dame hätten die Eheleute dann bemerkt, dass sie ihre Getränke nicht angerührt habe. „Wir baten das Personal, eine Flüssigkeitsbilanz zu führen. Beim Nachmittagsbesuch am nächsten Tag mussten wir leider feststellen, dass die Getränke wieder nicht angerührt worden waren. Sie wurden offensichtlich nicht angereicht.“ zu erzeugen. Die Antragstellerin (AMARITA Bremerhaven GmbH) hatte die Hälfte der Kosten der einstweiligen Verfügung zu tragen.

19.08.11: Beitrag von RA Markus Kompa über diese Verhandlung.

21.08.11: Verhandlungsbericht von Rolf Schälike im Internet

12.09.12: Die Nordsee Zeitung gibt eine strafbewerte Unterlassungsverpflichtungserklärung wg. falschem Eindruck, verbunden mit dem Versprechen der Zahlung einer Vertragsstrafe 10.000,-- € pro Verstoß ab. Der gesamte Artikels wird aus dem Internet entfernt.

Vorgehen von AMARITA Bremerhaven GmbH gegen den Buskeismus-Betreiber

2010 - 2019 - Pflegeheim AMARITA Bremerhaven ./. Rolf Schälike

Streitwert erhöht von Käfer e.V. -> HD – von 10.000,-- € auf 20.000,-- €

Abmahnung

Abmahnung mit juristisch nicht durchsetzbaren Anspruch "falscher Eindruck" sowie einer nicht durchsetzbaren UVE (Vertragsstrafe 10.000,-- e, Schadensersatz 15.000,-- €)

29.08.11, Montag, 17:53: Abmahnung durch RA Dr. Sven Krüger im Auftrag von AMARITA Bremerhaven GmbH per Mail wg. falschem Eindruck, entstanden im [Verhandlungsbericht] durch die Wiedergabe des Artikels in der Nordsee Zeitung "Pflegefehler im Amarita", verbunden mit der Aufforderng der Unterzeichnung einer strafbewehrten UVE mit einer Vertragsstrafe von 10.000,-- € pro Verstoß sowie mit einer Verpflichtung zur Zahlung von 15.000,-- € Schadensersatz. Termin 01.09.2011, 09:00 Uhr, odnungsgemäß unterzeichnet. Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger wusste und weiß, dass die Forderungen Unsinn und nicht durchsetzbar sind.

01.09.11, Donnerstag, 09:00: Freche Mail-Antwort von Rolf Schälike an RA Dr. Mailänder von der Kanzlei Dr. Sven Krüger im Vertrauen auf die Richter/Innen der Pressekammer Hamburg

01.09.11, Donnerstag: Schreiben von Rechtsanwalt Reinecke an Dr. Mailänder - Ein Unterlassungsanspruch bestehe nicht.

Verfügungsverfahren 324 O 487/11

Im Antrag wird die Katze aus dem Sack gelassen. AMARITA dient offensichtlich nur als Anlass, Rolf Schälike als Gerichtsberichterstatter zu vergraulen, finanziell und psychisch kaputt zu machen.

01.09.11: Antrag mit Anlagen auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, keinen falschen Eindruck - wie bei dem Ehepaar Krämer und der Nordsee-Zeitung - zu erwecken. Ausführliche zum großen Teil unsinnige Darlegung, weshalb Rolf Schälike insgesamt nicht über Gerichtsverhandlungen berichten dürfte.

Die Richter möchten den Buskeismus-Betreiber, Rolf Schälike in einer Klapse sehen

Buske macht mit und gibt eins drauf, um prozessual "sicher" zu gehen. Buske ändert das Verbot "Eindruck zu erwecken" in "Verdacht zu verbreiten". Zusätzlich erfolgt in der Verfügung ein Wink mit dem Zaunpfahl. In der einstweiligen Verfügung wird der Grund für den Erlass der einstweiligen Verfügung mit "wegen Unterbringung (im einer Klapse)" genannt. Buske behauptet später, das wäre eine Klickfehler in der Geschäftsstelle. Das Original mit den Richterunterschriften wird in der Akte ausgetauscht, was die Richter allerdings bstreiten.

06.09.11: Aktenvorblätter - Wiese mit "Unterbringung" (06.09.2011), Link mit "Unterlassung" (07.11.2011)

28.09.11: Einstweilige Verfügung mit "wegen Unterbringung", erlassen von VorsRi Buske, Ri Dr. Maatsch, Ri Dr. Link. Begründung Erzeugung eines unzulässigen Verdachts durch die Veröffentlichung des Artikels der Nordsee-Zeitung. Zustellung an Schälike, ohne Namen der Urkundenbeamtin. Streitwert 10.000,-- €.

06.10.11: Schriftsatz von RA Eberhard Reinecke - mein Mandant beabsichtigt nicht, eine Abschlusserklärung abzugeben.

24.10.11: Mail von RA Krüger an Ulrich Marseille. Ulrich Marseille stimmt dem Krüger-Vorschlag zu Erhebung der Hauptsacheklage zu.

07.11.11: Aktenvorblätter - Wiese mit "Unterbringung" (06.09.2011), Link mit "Unterlassung" (07.11.2011)

Richter/Innen-Ablehnungsgesuche

Alle Beschwerden bearbeitet der OLG-Richter Andreas Buske, der als LG-Richter das gesamte Verfahren mit den Konstrukt Eindruck -> Verdacht in Gang gebracht hat und selbst "Unterbringung" unterschrieben hatte.

324 O 487/11

06.09.11: Aktenvorblätter - Wiese mit "Unterbringung" (06.09.2011), Link mit "Unterlassung" (07.11.2011)

12.10.11: Befangenheitsantrag III gegen Buske wg. Unterbringung

31.10.11: Dienstliche Äußerung von VorsRi Buske. Sachverhalt ergibt sich aus der Akte. "Unterbringung" taucht erst in der Ausfertigung auf und beruht offenbar auf einem Computerversehen. Das in der Akte ausgetauschtes Blatt. Auffällig. Das Aktenzeichen auf diesem Blatt 324 O 587/11 ist falsch. Lässt sich nur damit erklären, dass die Erstellung dieses Blattes später - als die 5xx-Sachen Routione wurden - erfolgte als das Datum auf dem Blatt ausweist. Das beweist den Austausch.

05.11.11: Stellungnahme zur dienstlichen Äußerunjg von Buske.

07.11.11: Aktenvorblätter - Wiese mit "Unterbringiung" (06.09.2011), Link mit "Unterlassung" (07.11.2011)

09.11.11: Dienstliche Äußerung von Buske. Buske hat nicht gehört, dass der Kläger "Das stimmt." gesagt habe.

28.11.11: Mitteilung auf richterliche Anordnung, dass sich in der Akte nur ein Blatt 12 befindet

05.01.12: Befangenheitsantrag gegen Buske zurückgenommen wg. Wechsel dieses Richters zum OLG

324 O 616/11

16.03.12: 1.HS-Verhandlung, Käfer, Mittler, Link endete mit Einbringung des Befangenheitsantrages gg. DR. Link, auch BA-Antrag gg. Dr. Maatsch wg. Unterbringung.

17.04.12: LG-Beschluss mit falschem Aktenzeichen (324 O 447/11 anstatt 324 O 616/11) Befangenheitsanträge gegen Dr. Maatsch und Dr. Link werden zurückgewiesen. VorsRi'in Käfer, Mittler, Ellerbrock. Keine Beschwerde.

17.08.12: 2.HS-Verhandlung Richter/Innen: Mittler, Ellerbrock, Dr. Link mit BA-Antrag gg. Vorsitzende Mittler wg „Verdacht“. Verhandlungsprotokoll

23.08.12: RS-Schreiben Begründung des Ablehnungsgesuchs gg. Mittler mit Anlagen A1-A3

19.09.12: Mittler, dienstliche Äußerung - lakonische. zynische Äußerung

04.10.12: LG-BA-Zurückweisungs-Beschluss gg. Mittler von Käfer, Ellerbrock, Dr. Link. Keine Beschwerde eingelegt.

19.02.13: Befangenheitsanträge gg. Mittler und Link wg. Erlass der e.V. 324 O 58/13 mit einem angeblichen falschen Eindruck.

05.03.13: Mittler, Dienstliche Äußerung zum BA vom 19.02.2019

05.03.13: Link, Dienstliche Äußerung zum BA vom 19.02.2019

12.03.13: Stellungnahme von Schälike zur dienstl. Äußerung von Mittler mit gleichzeitigem neuen Ablehnungsgesuch mit Bezug auf Erlass einer neuen e.V.

12.03.13: Stellungnahme von Schälike zur dienstl. Äußerung von Dr. Link mit gleichzeitigem neuen Ablehnungsgesuch mit Berzug auf Erlass einer neuen e.V.

21.03.12: Dr. Link, Dienstliche Äußerung

22.03.12: Dr. Maatsch, Dienstliche Äußerung

Ri Dr. Matsch schreibt die Unwahrheit: In der Akte hat dieses Blatt das Aktenzeichen 324 O 587/11 und nicht 324 O 487/11, wie in der diensttlichen Äußerung geschrieben.

03.04.12: RS-Schreiben zur dienstlichen Äußerung von Dr. Maatsch

03.04.12: RS-Schreiben zur dienstlichen Äußerung von Dr. Link

02.04.13: LG-Beschluss Ablehnung des BA gegen Mittler und Link vom 19.02.13, mit der Begründung: rechtsmissbräuchlich, Verfolgung verfahrensfremder Zwecke 324 O 616/13. Käfer, Mittler. Link

10.04.13: BA-Anträge gg. Käfer, Mittler, Link wg. Eigenbefassung

17.04.13: Begründung des BA-Antrages gg. Käfer

17.04.13: Begründung des BA-Antrages gg. Mittler

17.04.13: Begründung des BA-Antrages gg. Link

19.04.13: Tippfehler korrigierte Fassungen abgegeben.

25.04.13: LG-BA-Selbstentscheidungs-Beschwerde-Beschluss Ablehnungsgesuche vom 17.04.13 gg. Käfer, Mittler, Link zurückgewiesen.

27.05.13: LG-Selbstentscheidungs-Beschluss, Käfer, Mittler, Dr.Link Beschwerde wird nicht abgeholfen. Mittler hätte nicht entscheiden dürfen wg. Krankheit.

10.06.13: OLG-BA-Beschluss 7 W 46/13 Selbstentscheidungs-BA abgelehnt Buske, Meyer, Dr. Weyhe

Neue Abmahnung

05.10.11, Mittwoch: 06.10.11, Donnerstag, neue Abmahnung erhalten mit Mail mit Termin, Montag, den 10.10.11 9:00. Gegenstand: Artikel der Nordsee-Zeitung, Diesmal Eindruck und Verdacht

10.10.13: Antwort des Buskeismus-Betreibers mit einer Mail an RA Dr. Sven Krüger

13.10.11: Schutzschrift von RA Reinecke zur neuen Abmahnung. Einen Antrag zum Erlass einer einstweiligen Verfügung gab es nicht.

Ordnungsmittelverfahren

27.10.11: Ordnungsmittelantrag wegen Änderung des Internet-Auftritts.

09.11.11 Schriftsatz von RA Reinecke an LG zum OM-Verfahren

22.11.11 Schriftsatz von RA Reinecke an LG zum OM-Verfahren

14.12.11 Schriftsatz von RA Reinecke an LG zum OM-Verfahren

08.05.13: Reinecke, Beschwerde-Begründung gegen den LG-Selbstentscheidungs-Beschluss (324 O 616/11)

05-20.06.13 Schreiben LG: Über den OM-Antrag muss noch entschieden werden. RA Krüger: Bleibe bei dem OM-Antrag, Reinecke: Bitte um anderen Terminbeio

15.08.13: OM-Beschluss, 1.500,-- €, ersatzweise für je 500,- € ein Tag Haft. Käfer, Dr. Link, Dr. Linke. Beschluss erhalten am 22.08.13

Die Justiz hat es eilig, übt Druck aus

20.08.13: Aufforderung zur Zahlung innerhalb von zwei Wochen

02.09.13: Beschwerde Reinecke – Beschwerde gegen OM-Beschluss ohne Begründung

04.09.13: LG-Schreiben - Beschwerde hat schon allein aufschiebende Wirkung

16.09.13: Reinecke, Begründung der Beschwerde gegen den OM-Beschluss

18.09.13: LG Beschluss Käfer, Dr.Link, Dr.Linke – Beschwerde gegen OM-Beschluss wird nicht abgeholfen. Eine Begründung dafür gibt es nicht. Die Höhe der Tagessätze hänt vom Streitwert ab, nicht von den finanziellen Verhältnissen des Gläubigers.

20.09.13: OLG hat das OM-Verfahren übernommen. Buske entscheidet über seine eigene LG-Verfügung

30.09.13: Reinecke, Stellungnahme zum OM-OLG-Verfahren 7 W 88/13

08.10.13: Dr. Osinski (Kanzlei Krüger) ans OLG zum OM-Verfahren

17.10.13: Reinecke ans OLG. Beim OM-Antrag falsche Urkunden eingereicht.

25.03.14: OLG-OM-Beschluss 7 W 88/13 Buske, Dr. Weyhe Meyer. 1.500,- € 3 Tage x 500,- €. Sofortige Beschwerde gegen LG-OM-Beschluss (1.500,- €) wird zurückgewiesen. Buske hat die e.V. beschlossen, dürfte hier eigentlich nicht tätig sein.

15.05.14: OM-Verfassungsbeschwerde Reinecke mit rein formalen Argumenten. Dass Buske beim OLG nicht entscheiden durfte, wurde nicht thematisiert.

30.05.14: 120,96 € Kosten aus dem OM-Verfahren an Dr. Sven Krüger überwiesen

14.10.14: BVefG-Beschluss, 1 BvR 1128/14 - Verfassungsbeschwerde wird zur Entscheidung nicht angenommen. Kirchhoff, Masing, Baer

11.02.15: Ladung zum Antritt der Ordnungshaft mit den fehlerhaften wichtigen Hinweisen zum Antritt der Ordnungshaft.

19.-22.03.15: Drei Tage Knastaufenthalt von Rolf Schälike in UHA-Holstenglacis. Bericht von Rolf Schälike. Das war der dritte Knastsaufenthalt in der UHA Holstenglacis der zweite wegen Buske.

Parallelverfahren eines möglichen Zeugen

16.12.11: Verhandlung beim Landgericht gegen Hoppmann, Az. 324 O 323/11. Verhandlungsbericht von Rolf Schälike

18.12.11 Mail von Hoppmann. Trinkprotokolle wurden angeblich gefälscht (keine Aussage zu den Trinkprotokollen von Frau Krämer), Stellt sich als Zeuge zur Verfügung.

April 12: In der Sache 324 O 323/11 kam es nicht zu keiner Beweisverhandlung, sondern zu einem Vergleich mit einer strafbewehrten UVE seitens Hoppmann

Rechtsanwalt John und Herr Hoppmann dürften so eingeschüchtert sein, dass es an einer Bereitschaft zu Klärung des Sachverhalts inzwischen fehlt.

Hauptsacheverfahren 324 O 616/11

24.10.11: Mail von RA Krüger an Ulrich Marseille. Ulrich Marseille stimmt dem Krüger-Vorschlag zu Erhebung der Hauptsacheklage von AMARITA Bremerhaven GmbH zu.

Obwohl Ulrich Marseille für AMARITA Bremerhaven solche Entscheidungen traf, klagte Ulrich Marseille 20112 gegen die Bezeichnung "Chef der AMARITA Bremerhaven GmbH" gewesen zu sein. Siehe AG-Urteil 20a C 72/12. Das Urteil wurde dann im Berufungsverfahren 324 S 2/13 aufgehoben. Dieses Mail spielte dabei allerdings keine Rolle.

27.10.11: Hauptsacheklage mit Anlagen K4, K5, K7, K8, K14, K15, K16

02.11.11: LG-Schreiben mit Gelegenheit zur Stellungnahme

23.11.13: 664,47 € Kosten an RA Dr. Sven Krüger für die einstweilige Verfügung überwiesen

12-13.12.13: LG-Schreiben - Terminierung auf den 03.02.2012

14.12.11: Schreiben RA Reinecke. VorsRi Andreas Buske wechselt zum OLG.

16.12.11: RA Reinecke. Klageabweisung beantragt (ohne Begründung). LG Terminaufschub genehmigt.

18.12.11: Michael Peter Hoppmann stellt sich als Zeuge zur Verfügung

12.01.12: Begründung des Antrages auf Abweisung der Klage

19.01.12: Anmerkungen von RA Dr. Sven RÜGER zur Klageerwiderung

20.01.12: Umladung auf den 16.03.12

09.03.12: Stellungnahme vom RA Reinecke zum Schriftsatz vom 19.01.12

16.03.12: 1.HS-Verhandlung, Richter/Innen; Käfer, Mittler, Dr. Link - endete mit einem Befangenheitsantrag gg. DR. Link, auch BA-Antrag gg. Dr. Maatsch. Verhandlungsprotokoll

26.04.12: Schriftverkehr Verfügung 447/11 ist tatsächlich falsch, wird geändert in 616/11, Käfer und anderes

16.08.12: RS-Schreiben zum Verdacht mit Anlage B4. Das Verfahren widerspricht den Grundsätzen der Öffentlichkeit bei Gerichtsverhandlungen. Berichterstattung wird unzulässig

17.08.12: 2.HS-Verhandlung Richter/Innen: Mittler, Ellerbrock, Dr. Link mit BA-Antrag gg. Vorsitzende Mittler wg „Verdacht“. Verhandlungsprotokoll

20.08.12: RA Reinecke ans Landgericht

08.11.12: Schriftverkehr zur Terminverschiebung

26.11.12: 1.568,49 € RA Kosten an Eberhard Reinecke überwiesen

11.01.13: Schriftsatz RA Reinecke ans LG zu § 186 StGB

21.01.13: Schriftsatz RA Krüger ans LG § 186 StGB gilt. Bezug auf Wenzel-Burkhardt 5. Auflage Kap. 5, Rz. 211

24.01.13: Schriftsatz von RA Krüger. Zeugenangebot

25.01.13: 3.HS-VerhandlungKäfer, Mittler, Dr. Link. Verhandlungsprotokoll

01.02.13: Schreiben von RA Reinecke ans LG

22.02.13: LG-Beschluss - Verschiebung des Verkündungstermins

15.03.13: LG-Beschluss - Verschiebung des Verkündungstermins auf den 19.04.2019

26.04.13: LG-Beschluss - Verschiebung des Verkündungstermins

26.04.13: Urteil 324 O 616/11 Streitwert 20.000,-- €; Verbot wg. Verdacht erlassen, Abmahnkosten zurückgewiesen. Käfer, Mittler, Dr. Linke

16.05.13: 2.361,00 € RA Kosten + Gerichtskosten an Dr. Sven Krüger überwiesen

28.05.13: 138,00 € Kosten an Justizkasse (Mahngebühren) überwiesen

26.09.13: 301,00 € Kosten an die Justizkasse für die einstweilige Verfügung überwiesen.

26.09.13: 15,00 € an die Justizkasse überwiesen. Unklar, welche Forderung

Aufforderung zur Erteilung von Hausverbot für den Buskeismus-Betreiber

März 2012: RA Dr. Sven Krüger fordert die Gerichtspräsidenten auf, dem Buskeismus-Betreiber Hausverbot zu erteilen, DRIZ März 2012

Berufungsverfahren 7 U 44/13

13.05.13: Reinecke: Antrag auf Akteneinsicht

21.05.13: Schreiben RA Reinecke – Einlegung der Berufung (ohne Begründung)

30.05.13: Krüger - Berufung zurückweisen (ohne Begründung)

17.06.13: Reinecke - OLG - Antrag auf Fristverlängerung

24.07.13: RA Reinecke, Berufungsbegründung

31.07.13: Verfuegung - Aufforderung an die Klägerin zur Stellungnahme

28.08.13: Erwiderung von RA Dr. Katrin Osinski (Kanzlei Dr. Sven Krüger)

26.04.18: Verzögerungsrüge gem. § 198 GVG

31.10.18; Erinnerung zur Verzögerungsrüge

11.12.18: Terminierung durch OLG auf den 05.03.19

03.03.19: Schreiben von Rolf Schälike ans OLG

05.03.19: Berufungsverhandlung. Verhandlungsbericht von Rolf Schälike; Verhandlungsprotokoll

09.04.19: Urteil Buske, Dr. Weyhe, Meyer - Mit Fehler im Sachverhalt und verquerter, willkürlicher Begründung

18.04.19: Schreiben ans OLG zwecks Berichtigung des Tatsachenteils/Sachverhalts

24.04.19: Anhörungsrüge

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