Meinungsfreiheit

Aus Buskeismus

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Jedermann hat die durch Menschenrechte verbriefte Freiheit auf eine eigene Meinung.

Ein weit verbreiteter Irrtum ist es, dass man seine Meinung auch äußern dürfte. Dieser Irrtum wird durch Art. 5 Abs. 1 GG genährt, der das Recht suggeriert, man dürfe seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei äußern und verbreiten.

Siehe auch

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