Mediengesetz

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BUSKEISMUS

Glossar

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[bearbeiten] Mediengesetze

Der Rundfunk in Deutschland ist Ländersache, d.h. seine Rahmenbedingungen werden durch Ländergesetze festgelegt. Soweit Bestimmungen in ganz Deutschland Geltung haben sollen, werden diese durch Staatsverträge niedergelegt, die von den einzelnen Ländern durch ein Zustimmungsgesetz verbindlich gemacht werden. Dies ist beim Rundfunkstaatsvertrag und beim Jugendmedienschutzstaatsvertrag der Fall. Gemeinsam mit dem Landesmediengesetz, das einerseits die regionalen und lokalen Veranstalter im Blick hat, aber auch den Rundfunkstaatsvertrag für Baden-Württemberg weiter konkretisiert, bilden sie die gesetzliche Grundlage für die Gestaltung von privatem Rundfunk und die Aufsicht über diesen.

Sofern ein elektronisches Angebot nicht dem Rundfunk zuzuordnen ist, unterfällt seine Regulierung dem Telemediengesetz.

Siehe Zensurregeln

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