Medienanwälte / Medienkanzleien

Aus Buskeismus

(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Version vom 13:27, 1. Mär. 2021 (bearbeiten)
Admin (Diskussion | Beiträge)
(intrumentari sceleris)
← Zum vorherigen Versionsunterschied
Version vom 13:33, 1. Mär. 2021 (bearbeiten) (Entfernen)
Admin (Diskussion | Beiträge)
(intrumentari sceleris)
Zum nächsten Versionsunterschied →
Zeile 22: Zeile 22:
*Ausnutzen von Gesetzeslücken im Bereich des [[fliegender Gerichtsstand|fliegenden Gerichtsstands]] *Ausnutzen von Gesetzeslücken im Bereich des [[fliegender Gerichtsstand|fliegenden Gerichtsstands]]
*Missbrauch des Anwaltszwanges durch hohe willkürliche [[Streitwert|Streitwerte]] *Missbrauch des Anwaltszwanges durch hohe willkürliche [[Streitwert|Streitwerte]]
 +*Missbrauch dieses Wissensvoersprunges gegenüber den Beteiligten in den sozialen Medienfürden eigene Geschäftsbetrieb der Anwälkte/Kanzleien.
Folgende Begriffe werden zwecks Zensur eingeführt: Folgende Begriffe werden zwecks Zensur eingeführt:

Version vom 13:33, 1. Mär. 2021

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS

Glossar

anwaelte.jpg

Medienkanzlei / Medienanwalt

Das gegenwärtige Medienrecht wird entscheidend von ca. 20 spezialisierten, zumeist in Hamburg, Berlin und Köln ansässigen Kanzleien, beeinflusst und mitbestimmt.

Zur Rolle der Rechtsanwälte in einen Rechtsstaat westlicher Prägung siehe Anwälte

Geheimjustiz

Die meisten Rechtsstreite werden durch Vergleiche beigelegt, die im Gegensatz zu Gerichtsurteilen nicht veröffentlicht werden. Die Kenntnis der Rechtspraxis der lokal entscheidenden Richter ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor, zumal die Rechtsprechung zum Medienrecht mit seinen Unwägbarkeiten selbst von Experten nicht zuverlässig beurteilt werden kann.

Reiche sind gleicher

Da diese Kanzleien meistens hohe Honorare veranschlagen, wird das Medienrecht durch betuchte Klientel bestimmt. Oft machen sich Medienkanzleien die asymmetrischen Kriegskassen der Parteien zunutze und klagen auch bei geringsten Erfolgsaussichten so lange, bis der Gegner aufgibt.

intrumentari sceleris

Medienanwälte benutzen folgende, nicht durch geschriebenes Recht vorgesehene Methoden:

Folgende Begriffe werden zwecks Zensur eingeführt:

schwache Abwehr

Auf Beklagtenseite agieren die etablierten Medienanwälte jedoch nur unwesentlich glücklicher als konventionelle Anwälte.

Fachanwaltstitel

Seit einigen Jahren können sich Anwälte zum "Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht" weiterbilden lassen. Hierzu müssen Klausuren bestanden und 80 praktische Fälle vorgewiesen werden.

Solchen Fachanwälten wird die Fachkenntnis in ihrem Gebiet bescheinigt, mehr nicht. Sind die Karten schlecht gemischt, dann verlieren auch Fachanwälte, wenn auch auf höherem Niveau - Honorarniveau.

Auflistung

Medienanwälte

Medienkanzleien

Anwälte von Biskeismus-Betreiber

Gegen eigene Mandanten klagende Anwälte

Persönliche Werkzeuge