Kontrolle

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 +Die Pflicht zur '''Kontrolle''' ist eine beliebte Forderung der Zensurrichter, um [[User Generated Content]] zu erschweren und damit etwa die lästigen [[Blogger]] aus dem Internet zu vertreiben.
-Die '''Kontrolle''' ist eine beliebte Forderung der Zensurrichter, um [[Blogger]] aus dem Internet zu vertreiben.+So wird vor den Blog-Betreibern die Kontrolle der Diskussionsbeiträge verlangt.
-So wird vor den Blog-Betreibern die '''Kontrolle''' der Diskussionsbeiträge verlangt.+Von Web-Site-Betreibern wird verlangt, dass diese alle von anderen geschriebenen Beiträge kontrollieren. So zum Beispiel in diesem Lexikon oder auf den Seiten von [http://www.buskeismus.de Buskeismus], auf die mehrere Personen, Autoren und Redakteure online Zugriff haben.
-Von Web-Site-Betreibern wird verlangt, dass diese alle von anderen geschriebenen Beiträge kontrollieren.+Der Betreiber hat die Pflicht zur Kontrolle seiner Seiten, sowie Maßnahmen zu ergreifen, dass nichts ehrenrühriges und [[Beleidigung|beleidigendes]] sowie keine falschen [[Tatsachenbehauptung]]en auf den Seiten erscheinen.
-So zum Beispiel in diesem Lexikon oder auf den Seiten von [http://www.buskeismus.de Buskeismus]an dem mehrere Personenls Autopren udn Redakteure online Zugriff haben.+Der Betreiber von Internet-Sites haftet vollumfänglich für alle Inhalte, genauso wie die Verlage für jede Publikation in ihren Zeitungen und Zeitschriften.
-Der Betreiber hat die Plicht zur Kontrolle seiner Seiten, und Maßnahmen zu ergreifen, dass ncihts Ehrwürdigendes und Beleidigendes sowie keine falschen Tatsachen auf den Seiten erscheinen.+Können die Betreiber aus Kosten-, Zeit- oder sonstigen Gründen ihre umfangreichen Sites nicht selbst zensieren, so dürfen diese eben keine Internet-Sites betreiben, die nach Meinung der [[Zensurkammer]]n [[gefährliche Einrichtung]] darstellen.
-Der Betreiber von internet-Sites haftet vollumfänglich für alle Inhalte, so wie die Verlage für jede Publikation in ihren Zeitungwen und Zeitschriften.+== Vorabkontrolle ==
-Können das die Betreiber aus Kostengründen oder anderen Gründen nicht umfangreiche Sites zensurmäßif kontrollieren, so dürfen diese eben keine Internet-Sites in die gefährliche Einrichtung, das Internet, stellen+Manche Blogbetreiber ziehen den Schluss daraus, zur Sicherheit fremde beiträge erst nach einer Vorabkontrolle freizuschalten. Hierin sehen Zensurrichter jedoch ein "zu-eigen-machen" des fremden Beitrags, der versteckte Fallstricke sie angebliche [[Eindruck|Eindrücke]] enthalten kann.
==Kritik== ==Kritik==
-Mit der übertriebenen Forderung zur Kontrolle aller Inhalte der von den Zugangsberechtigten auf eine UInternet-Site gestellten Beitröge, werdenm von den zensurrichtern Voraschriften zur Nutzung der modernen tehcnologie gemacht, ohne diese im detail zu kennen.+Mit der übertriebenen Forderung zur Kontrolle aller Inhalte der von den Zugangsberechtigten auf eine Internet-Site gestellten Beiträge, werden von den Zensurrichtern Vorschriften zur Nutzung der modernen Technologie gemacht, ohne diese im Detail zu kennen.
-Kreativität, Effektivität wird vernichtet.+Kreativität und Effektivität werden sabotiert.
Der Standort Deutschland wird gefährdet. Der Standort Deutschland wird gefährdet.

Version vom 21:46, 28. Okt. 2008

Die Pflicht zur Kontrolle ist eine beliebte Forderung der Zensurrichter, um User Generated Content zu erschweren und damit etwa die lästigen Blogger aus dem Internet zu vertreiben.

So wird vor den Blog-Betreibern die Kontrolle der Diskussionsbeiträge verlangt.

Von Web-Site-Betreibern wird verlangt, dass diese alle von anderen geschriebenen Beiträge kontrollieren. So zum Beispiel in diesem Lexikon oder auf den Seiten von Buskeismus, auf die mehrere Personen, Autoren und Redakteure online Zugriff haben.

Der Betreiber hat die Pflicht zur Kontrolle seiner Seiten, sowie Maßnahmen zu ergreifen, dass nichts ehrenrühriges und beleidigendes sowie keine falschen Tatsachenbehauptungen auf den Seiten erscheinen.

Der Betreiber von Internet-Sites haftet vollumfänglich für alle Inhalte, genauso wie die Verlage für jede Publikation in ihren Zeitungen und Zeitschriften.

Können die Betreiber aus Kosten-, Zeit- oder sonstigen Gründen ihre umfangreichen Sites nicht selbst zensieren, so dürfen diese eben keine Internet-Sites betreiben, die nach Meinung der Zensurkammern gefährliche Einrichtung darstellen.

Vorabkontrolle

Manche Blogbetreiber ziehen den Schluss daraus, zur Sicherheit fremde beiträge erst nach einer Vorabkontrolle freizuschalten. Hierin sehen Zensurrichter jedoch ein "zu-eigen-machen" des fremden Beitrags, der versteckte Fallstricke sie angebliche Eindrücke enthalten kann.

Kritik

Mit der übertriebenen Forderung zur Kontrolle aller Inhalte der von den Zugangsberechtigten auf eine Internet-Site gestellten Beiträge, werden von den Zensurrichtern Vorschriften zur Nutzung der modernen Technologie gemacht, ohne diese im Detail zu kennen.

Kreativität und Effektivität werden sabotiert.

Der Standort Deutschland wird gefährdet.

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