Glossar

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Glossar - Zensurregeln

Medienrechtlich Verantwortlicher: Rolf Schälike, Gerichtsberichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit

Wissenschaftliche Beratung: Rechtsanwalt Markus Kompa

In Deutschland gibt es Zensurbehörden, landläufig bekannt als "Gerichte", genauer: die sogenannten Pressekammern. Geemeinsam mit einer Handvoll Crème de la Crème-Rechtsanwälten des Medienrechts, unterstützt von einer begrenzten Menge anderer an den Prozessen regelmäßig bzw. zufällig beteiligter Rechtsanwältenwälte entwickeln die Zensurrichter die Zensurregeln.

In diesem Glossar werden Begriffe aus dem Äußerungsrecht zusammengestellt, welche insgesamt das System der gegenwärtigen deutschen Zensurregeln bilden. Die Begriffe beziehen sich auf die Urteile der Zensurkammern des

  • Landgerichts Hamburg (Zivilkammern 24 und 25),
  • Hanseatischen Oberlandesgerichts (7. Zivilsenat),
  • Landgerichts Berlin (Zivilkammer 27),
  • Kammergerichts Berlin (9. und 10. Zivilsenate)
  • Landgerichts Köln (Zivilkammer 28)

sowie die Entscheidungen des

  • Bundesgerichtshofs,
  • Bundesverfassungsgerichts.

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